In einem Artikel unter anderem in der Leipziger Volkszeitung wurde Jura-Professor Christoph Gröpl angeführt, der ein Gutachten dazu erstellt hat, ob der Freistaat Sachsen seine Einzahlungen in den sächsischen Beamtenpensionsfonds kürzen darf. Nach der juristischen Analyse von Professor Gröpl sind diese Gelder strikt zweckgebunden und dürfen daher nicht zur Sanierung des Landeshaushalts genutzt werden.
Der vollständige Artikel steht hier auf dem Online-Portal der Leipziger Volkszeitung.