Auch in diesem Jahr bringt sich die Fachwelt auf dem Deutschen EDV-Gerichtstag wieder über neueste Entwicklungen und aktuelle Forschung in Sachen Digitalisierung und Recht auf Stand. Seit nunmehr über drei Jahrzehnten begleitet und fördert der EDV-Gerichtstag als Verein und als Fachkongress die Entwicklungen an der Schnittstelle von Recht und Technologie. Der Kongress ist der größte deutsche Fachkongress zum elektronischen Rechtsverkehr und der Rechtsinformatik und zählt bundesweit zu den wichtigsten Juristenkongressen. Nachdem der EDV-Gerichtstag pandemiebedingt zweimal im virtuellen Hörsaal stattfand, steht er in diesem Jahr vor Ort auf dem Saarbrücker Campus im Zeichen des Jubiläums.
Der erste Tag des Kongresses, der 14. September, steht traditionsgemäß im Zeichen der IT-Sicherheit. Von 14 bis 17.30 Uhr beleuchten Expertinnen und Experten in Vorträgen das Thema E-Mail-Sicherheit und gewähren Einblick in Erfahrungen aus IT-forensischen Gutachten für Gerichte und Medien. Außerdem stellen sie aktuelle Entwicklungen und Forschungsergebnisse auf den Gebieten Informationssicherheit und technischer Datenschutz sowie Datenschutz beim Einsatz künstlicher Intelligenz vor. (Hörsaal 0.19, Geb. B4 1)
Am 15. September, um 9 Uhr, eröffnet die Vorstandsvorsitzende des Deutschen EDV-Gerichtstages, Dr. Anke Morsch, im Auditorium Maximum offiziell den 31. EDV-Gerichtstag. Den Eröffnungsvortrag zum Thema „Digitalisierbarkeit von Gesetzen“ hält Professor Heribert M. Anzinger, Universitätsprofessor für Wirtschafts- und Steuerrecht von der Universität Ulm.
Ab 11 Uhr leitet der Gründer und Ehrenvorsitzende des Deutschen EDV-Gerichtstages e. V. Prof. Dr. Maximilian Herberger eine Podiumsdiskussion zum Thema „Nutzbarmachung des Justiz-Datenschatzes - technische und rechtliche Herausforderungen“. Vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrags der Ampel-Regierung, der eine umfassende Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen vorsieht (“Gerichtsentscheidungen sollen grundsätzlich in anonymisierter Form in einer Datenbank öffentlich und maschinenlesbar verfügbar sein”), beleuchtet der EDV-Gerichtstag die damit verbundenen Chancen, aber auch Probleme in der Podiumsdiskussion und einer Reihe von Arbeitskreisen.
Expertinnen und Experten aus Justiz, Anwaltschaft, Verwaltung, Politik und Wissenschaft diskutieren im Rahmen des Kongresses Themen wie Einsatz künstlicher Intelligenz zur Bilderkennung in der Strafrechtspflege, IT-Sicherheit an den Gerichten, rechtliche Fragen von Videokonferenzen in hybriden Gerichtsverfahren oder der Kommunikation über elektronische Postfächer. In Gesprächsrunden beleuchten sie die Einsatzmöglichkeiten digitaler Werkzeuge in Justiz und Anwaltschaft, die Arbeitsprozesse erleichtern und beschleunigen sollen, so etwa aktuelle Entwicklungen und Fragen zum elektronischen Anwaltspostfach und elektronischer Akte im Arbeitsalltag. Daneben werfen die Fachleute auch einen Blick ins europäische Ausland und betrachten den dortigen Stand der Entwicklungen in Sachen Digitalisierung in der Justiz.
In Arbeitskreisen der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz informieren die Bundesländer über den derzeitigen Stand der Umsetzung von E‑Justice und IT-Projekten in der Justiz.
Begleitend zur Fachtagung findet am Donnerstag und Freitag eine Firmenausstellung mit Anbietern von Soft- und Hardware, Verlagen und IT-Fachleuten statt.
Der 31. Deutsche EDV-Gerichtstag steht unter dem Motto „Digitales Rechtssystem – EDVGT seit 30 Jahren dabei“.
Programm und Information: https://www.edvgt.de/
Fragen beantwortet:
Dr. Anke Morsch, Vorstandsvorsitzende des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V.: Telefon: +49 (0)681 302-5511; E-Mail: edvgt@jura.uni-sb.de