Wenige Mausklicks statt Gang zum Amt: Die Digitalisierung soll Verwaltungsleistungen schneller, effizienter und nutzerfreundlicher machen. In Deutschland müssen laut Onlinezugangsgesetz Bund, Länder und Kommunen Amtsgänge und Anträge auch online anbieten. Zwar sind schon viele Leistungen digitalisiert, aber im föderalen System, in dem jedes Bundesland eigene Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten hat, ist dies ein komplexes Unterfangen. Viele Fragen sind noch offen, viele Schnittstellen müssen noch vernetzt werden, bis die Digitalisierung alle Kommunen erfasst.
„Die Digitalisierung der Verwaltung birgt enorme Chancen: Künstliche Intelligenz und Automatisierung können Verwaltungsprozesse für alle Seiten straffen und optimieren. Sie wirft aber auch schwierige Rechtsfragen auf, die zur Gestaltung dieses Transformationsprozesses gelöst werden müssen“, erläutert Professor Georg Borges, geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes. „Der vergleichende Blick auf andere Staaten kann hierzu hilfreich sein. Japan, das einen hohen Standard in Technologie und eine starke öffentliche Verwaltung aufweist, bietet sich hierfür in besonderer Weise an“, erklärt er.
Wie läuft die Umstellung in Japan, das seine Verwaltung derzeit mit großem Einsatz unter Leitung der Digitalagentur digitalisiert? Auf ihrer gemeinsamen Tagung wollen das Institut für Rechtsinformatik und die Hitotsubashi Universität in Tokio die Rechtsfragen der Digitalisierung in vergleichender Perspektive diskutieren.
„Der Austausch mit Japan ist nicht nur im Bereich der Industrie 4.0 von Interesse, in dem es bereits vielfältige Kooperationen gibt. Gerade auch für die öffentliche Verwaltung verspricht der Austausch wichtige Einblicke und Erkenntnisse. Dafür wollen wir einen Impuls aus rechtlicher Perspektive setzen“, erläutert Georg Borges. Die Veranstaltung wird seitens der Hitotsubashi-Universität von Professorin Mayu Terada geleitet, die derzeit als Gastwissenschaftlerin am Saarbrücker Institut für Rechtsinformatik tätig ist.
Die hybride Veranstaltung in englischer Sprache findet am Mittwoch, dem 8. Februar, von 13 bis 16.30 Uhr vor Ort im Science Park 1 am Saarbrücker Campus der Universität des Saarlandes und online statt:
Interessierte können sich zur Teilnahme anmelden per E-Mail an: ls.borges(at)uni-saarland.de
Fragen der Medien beantwortet:
Prof. Dr. Georg Borges (Institut für Rechtsinformatik und Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsinformatik, deutsches und internationales Wirtschaftsrecht sowie Rechtstheorie der Universität des Saarlandes)
Tel.: 0681/302-3105; E-Mail: ls.borges@uni-saarland.de
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