23.04.2021

Coronakrise: Gibt es ein Recht auf Kultur? Vortragsabend mit Musik am 23. April

© Gianfranco Bella - stock.adobe.comVolle Konzertsäle gibt es schon seit gut einem Jahr nicht mehr. Der Kultursektor leidet stark unter den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie. Welche rechtlichen Probleme das aufwirft, beleuchtet Prof. Julien Dubarry.

Trotz ihrer großen Bedeutung für die Auseinandersetzung mit unserer Gesellschaft gelten kulturelle Veranstaltungen in der Coronakrise als verzichtbar, Kulturschaffende und Gesellschaft leiden gleichermaßen darunter. Um die rechtlichen Aspekte zu erörtern, lädt das Rechtswissenschaftliche Zentrum für Europaforschung in Zusammenarbeit mit den Internationalen Musikfestspielen Saar zu einem digitalen, musikalischen Vortragsabend am Freitag, 23. April, ein. Beginn ist um 18.30 Uhr.

 

Prof. Dr. Julien Dubarry (Lehrstuhl für französisches  Zivilrecht) spricht über „Die  Notlage Kulturschaffender in Deutschland und Frankreich aus rechtswissenschaftlicher Perspektive“. Der  Vortrag  wird musikalisch von Bernhard Leonardy (Internationale Musikfestspiele Saar) begleitet. Die Veranstaltung wird live über MS Teams übertragen.

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Programm:

18:30 Grußworte
Universitätspräsident Prof. Dr. Manfred Schmitt
Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann (Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät)
Prof. Dr. Philippe Cossalter (Vorsitzender des RZE)

18:40 Einführung
Bernhard Leonardy (Intendant/Künstlerischer Geschäftsführer IMFS Saar)

18:50 Musik
Gesang: Prof. Dr. Julien Dubarry; am Flügel: Bernhard Leonardy

19:00 Vortrag
Prof. Dr. Julien Dubarry: Die Notlage Kulturschaffender in Deutschland und Frankreich aus rechtswissenschaftlicher Perspektive.

19:45 Musik

anschließend
Fragen aus dem (virtuellen) Publikum

Weitere Informationen:
Anne Sauder
E-Mail: rze(at)uni-saarland.de
Tel: (0681) 3022113