Interessierte sind herzlich eingeladen mitzudiskutieren. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Unter folgendem Link ist am 12. Juli ab 18 Uhr die öffentliche Online-Live-Diskussion erreichbar:
über die Internetseite des Instituts: https://www.rechtsinformatik.saarland
oder direkt unter:
https://www.rechtsinformatik.saarland/de/aktuelles/770-gpt-dsgvo
ChatGPT hielt schlagartig Einzug in die Praxis, knackte schnell die 100 Millionen-Nutzer-Marke. Der Chatbot schreibt mit künstlicher Intelligenz Texte, Aufsätze, gar Gedichte, kann Fragen eloquent beantworten, Programmcodes erzeugen. Dazu geben die Nutzerinnen und Nutzer ihrerseits Daten und Texte in das System ein. Das Unternehmen OpenAI sammelt, speichert und verarbeitet diese: Mit dem riesigen Datenfundus trainiert es das System, um ChatGPT zu verbessern. Aber was, wenn so private Informationen, persönliche oder vertrauliche Daten wie Geschäftsgeheimnisse in das System gelangen: Können diese dann auch genutzt und zum Training verwendet werden, ohne dass sich die Betreffenden dessen bewusst sind?
Viele Fragen sind noch unklar. In Italien setzte die Datenschutzbehörde gar zeitweise ein Verbot des Chatbots durch. Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben kürzlich eine Task Force für KI gegründet, die sich mit ChatGPT befasst und einen umfangreichen Fragenkatalog an OpenAI versandt hat.
Wie steht es mit dem Datenschutz bei ChatGPT? „Es besteht eine große Verunsicherung, bei Unternehmen wie privaten Nutzerinnen und Nutzern. Daher wollen wir datenschutzrechtliche Aspekte solch generativer KI am Beispiel von ChatGPT mit Experten diskutieren“, sagt Professor Georg Borges, Direktor des Saarbrücker Instituts für Rechtsinformatik, der die Veranstaltung organisiert und moderieren wird.
Es diskutieren auf dem Online-Podium:
Professor Dr. Georg Borges, Direktor des Instituts für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes.
Dr. Stefan Brink, Direktor des Instituts wida/Berlin, Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg a.D.
Rechtsanwalt Dr. Alexander Duisberg, Partner der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Ashurst LLP und Lehrbeauftragter der Universität des Saarlandes.
Professor Dr. Dieter Kugelmann, Leiter der Taskforce der deutschen Datenschutzbehörden für künstliche Intelligenz und Datenschutzbeauftragter von Rheinland-Pfalz.
Das Institut für Rechtsinformatik ist Teil der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes. Mit Forschungsschwerpunkten wie Legal Tech, IT-Recht, Sicherheit, Datenschutz und Rechtsinformatik deckt das Institut in rechtlicher, technischer wie auch internationaler Perspektive ein weites Feld an der Schnittstelle von Informationstechnologie und Recht ab.
Fragen beantwortet:
Prof. Dr. Georg Borges (Institut für Rechtsinformatik und Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsinformatik, deutsches und internationales Wirtschaftsrecht sowie Rechtstheorie der Universität des Saarlandes)
Tel.: 0681/302-3105; E-Mail: ls.borges@uni-saarland.de
Weitere Informationen:
www.rechtsinformatik.saarland
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