FAQ

Die wichtigsten Fragen zu unserem Stipendium haben wir hier beantwortet. Fehlt trotzdem eine Info? Sprich' uns an!

Was zeichnet das “Stipendium mit Jobaussicht” an der UdS aus?

Das Stipendium soll (Master-)Studierenden in den Fächern Informatik bzw. Elektrotechnik finanziell den Rücken freihalten und ihnen gleichzeitig wichtige Einblicke in den Berufsalltag an der UdS während ihrer Semesterferien ermöglichen. Nach erfolgreichem Abschluss werden die Absolvent*innen als Fachkräfte in den jeweiligen Bereichen an der UdS in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen.

Gibt es eine offizielle Förderrichtlinie? Wer kann sich um das Stipendium bewerben?

Um das Stipendium können sich aktuell ausschließlich Studierende bewerben, die bereits einen Bachelor- oder Diplomstudiengang im Bereich Informatik oder Elektrotechnik (je nachdem, ob ihr Euch für das Stipendium im Bereich Facility Management oder im Bereich Informatik / in unserem Hochschul-IT-Zentrum (HIZ) interessiert) absolviert haben und einen erfolgreichen Abschluss nachweisen können. Außerdem müssen die Studierenden einen Nachweis über die Einschreibung in das Masterstudium für das kommende Semester vorlegen. Die Zulassung zum Masterstudium ist zwingende Voraussetzung für das Stipendium.

Wann beginnt das Stipendium?

Immer zum Beginn eines neuen Semesters, in dem man mit seinem Masterstudium in den Fächern Informatik bzw. Elektrotechnik beginnt.

Kann ich mich auch bewerben, wenn ich schon in einem fortgeschrittenen Semester studiere und nicht mehr im ersten?

Leider nicht, nein. Wir suchen für das Stipendium aktuell ausschließlich Masterstudierende, die ihr Masterstudium im kommenden Semester beginnen werden. Das heißt: Das Stipendium beginnt, wenn auch das Masterstudium, also das erste Semester davon, beginnt.

Ist das Stipendium auch für Studierende im Bachelorstudium geeignet?

Derzeit leider nicht, nein. Aktuell bieten wir das Stipendienprogramm ausschließlich für Masterstudierende an und auch nur für Studiengänge im Bereich Informatik bzw. Elektrotechnik.

Muss ich an der UdS studieren, um das Stipendium in Anspruch nehmen zu können?

Nein, du musst nicht unbedingt an der UdS studieren, um das Stipendium in Anspruch nehmen zu können. Studiengänge im Bereich Elektrotechnik bietet die UdS z.B. auch gar nicht an. Sinnvoll ist aber bestimmt, dass du an einer Hochschule studierst, die nicht ganz so weit weg von Saarbrücken liegt (z.B. Uni/HS Trier, RPTU) und es dadurch für Dich möglich ist, in den Semesterferien deine Praktika vor Ort an der UdS zu absolvieren.

Was passiert, wenn ich die Master-Regelstudienzeit überschreite? (z.B. aufgrund von anderen Praktika, Auslandsaufenthalt, unvorhergesehenen Ereignisse etc.)

Es gibt keinen Anspruch auf Verlängerung des Stipendiums. In Ausnahmefällen wie z.B. für einen Erasmus-Aufenthalt oder wenn die Überschreitung nicht selbstverschuldet ist, sprich am besten frühzeitig deine Kontaktperson an der UdS an, damit eine Lösung geplant werden kann.

Bekomme ich als Stipendiat*in eine finanzielle Förderung?

Du bekommst als Stipendiat*in eine monatliche finanzielle Förderung in Höhe von 850€.

Wie oft muss ich während meines Masterstudiums an den Campus in Saarbrücken kommen, wenn ich nicht an der UdS studiere?

Du kommst hauptsächlich für deine Praktika während der Semesterferien nach Saarbrücken. Die genauen Termine und Zeiten werden vorab individuell mit dem Bereich geklärt.

Ist der Arbeitsvertrag, den ich nach erfolgreich abgeschlossenem Masterabschluss erhalte, unbefristet?

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erhältst du erst einmal einen auf fünf Jahre befristeten Arbeitsvertrag. Die Entfristung nach dieser Zeit wird angestrebt, wenn beide Parteien mit der bisherigen Zusammenarbeit zufrieden sind.

Mit wie viel Gehalt kann ich bei Einstieg in die Anstellung nach dem Masterstudium rechnen?

Das Gehalt richtet sich nach dem TV-L. Die genaue Höhe kann vorab z.B. über TV-L-Rechner eingesehen werden. Die Eingruppierung entsteht in Absprache mit dem Bereich und dem Dezernat Personal vorab und ist abhängig von Deiner Aufgabe, d.h. von den übertragenen Tätigkeiten erstellten Aufgabenprofil.

Können mir die Praxisphasen als Pflichtpraktika für mein Studium angerechnet werden?

In Absprache mit dem Bereich können die Praxisphasen als Praktikum ausgestellt werden. Die Anerkennung obliegt jedoch dem Studienort.

Kann ich auch meine Masterarbeit im Rahmen einer Praxisphase in Kooperation mit dem Einsatzbereich schreiben?

Falls ein Masterarbeitsthema im Rahmen des Studiums passend zum Einsatzbereich möglich ist, kann die Masterarbeit in Absprache mit dem Studienort in Kooperation mit dem Einsatzbereich geschrieben werden.