ZPL: Sekretariat

Sekretariat

Aus dem Sekretariatsbereich des ZPL erhalten Sie von Studienbeginn bis zum Abschluss der letzten studienbegleitenden Prüfung an der UdS alle Bescheinigungen und Dokumente zu Ihrem Lehramtsstudium. Hier werden auch

alle Schritte rund um die Abschlussarbeit

im Lehramtsstudium verwaltet.

Sekretariatsbereich im ZPL

Diana Böttcher 
 

Campus E1 2 Zimmer -1.03
66123 Saarbrücken
Fon: +49 (0) 681 302 57463
zpl(at)uni-saarland.de

- keine persönliche Abgabe oder Abholung von Unterlagen -
Bitte Abschlussarbeiten per Post senden, alle Anträge und Formulare per E-Mail, Gutachten im Original mit eigenhändiger Unterschrift bitte per Post/Hauspost zustellen. Die telefonische Erreichbarkeit ist zugunsten einer zügigen Sachbearbeitung eingeschränkt. Daher bitte alle Anfragen immer per E-Mail statt telefonisch stellen, das beschleunigt die Bearbeitung. Sollte es Rückfragen geben, meldet sich das Sekretariat per E-Mail oder telefonisch bei Ihnen.
Dokumente und Bescheinigungen, Leistungsübersichten, Transcripts of Records etc. erhalten alle Lehramtsstudierenden per Post an die von Ihnen in LSF/SIM hinterlegte Semester-/Standardadresse.

Service im Sekretariatsbereich des ZPL:

Wissenschaftliche Arbeit
Transcript of Records

Alle Infos, Fristen und Formulare zur Beantragung des Studienabschlussdokuments bei Nachweis vollständiger Studienkonten finden Sie auf folgender

Unterseite zur Studienabschlussphase: Wissenschaftliche Arbeit und Transcript of Records

Benötigen Sie vor Abschluss aller studienbegleitenden Prüfungen einen Nachweis über die bisherigen Leistungen Ihres Studiums, so beantragen Sie per E-Mail an zpl(at)uni-saarland.de eine Übersicht über alle Leistungen, welche Ihnen in offiziell bestätigter Form per Post an Ihre in SIM eingetragene Standardadresse zugestellt wird.

Leistungsübersicht

Eine Übersicht über alle abgelegten Prüfungen im noch nicht abgeschlossenen Lehramtsstudium stellt Ihnen das ZPL aus, bitte per E-Mail an zpl@uni-saarland.de eine Übersicht über alle Leistungen bestellen. Sie erhalten das Dokument, welches nur im Original mit Stempel und Unterschrift aus dem ZPL Gültigkeit hat, per Post. Die UdS hat bislang keine Möglichkeit, rechtsgültige digitale Dokumente auszustellen. Wer sich an einer anderen Hochschule bewirbt, benötigt evtl. zusätzlich eine Bescheinigung über den Prüfungsanspruch. Bitte erkundigen Sie sich an der aufnehmenden Hochschule, ob das notwendig ist und bestellen Sie diese Unbedenklichkeitsbescheinigung dann ebenfalls im ZPL. Beantragen Sie Übersichten über alle Leistungen auch erst dann, wenn in LSF wirklich alle Prüfungen, welche Sie bereits abgelegt haben, eingetragen sind.

Leistungsnachweis für BAFöG/Studienkredit

Wenn Sie Ausbildungsförderung nach BAföG erhalten, müssen Sie im Verlauf Ihres Studium nachweisen, dass Sie die üblichen Leistungen erbringen. Leistungsübersicht oder Formblatt 5 für BAföG im Lehramtsstudium werden vom ZPL erstellt.

Das ZPL bearbeitet auch Formulare für BAföG nach Fach- oder Studiengangwechsel zu einem Lehramtsstudium an der UdS, und Formulare für Studienabschlusshilfe sowie Studienkredite (z.B. KfW) und stellt Leistungsnachweise für Stiftungen aus, die Lehramtsstudierende fördern und dafür einen Nachweis des aktuellen Leistungsstandes benötigen. 
Bitte alle Bescheinigungen per E-Mail bestellen; z.B. für “Formular 5” oder Formular “Bescheinigung der Prüfstelle” von der BAföG-Seite herunterladen und vorausgefüllt mit den persönlichen Daten als Scan senden, das ZPL ergänzt dann die Angaben zum Leistungsstand und holt die Unterschrift des Vorsitzenden ein). Sobald Ihre Bescheinigung vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet ist, erhalten Sie diese per Post im Original, welches dann von Ihnen an der entsprechenden Stelle eingereicht werden kann. Kümmern Sie sich um benötigte Nachweis an allen Stellen immer so schnell wie möglich. Die Unterschrift des Vorsitzenden zu erhalten, ist nicht immer innerhalb weniger Tage möglich. Haben Sie selbst erst zu spät daran gedacht, sich um einen Nachweis zu kümmern, fragen Sie bitte an der entsprechenden Stelle nach, ob Sie eine Nachreichfrist bekommen können. Wir können nur ausstellen, was im Studienkonto in LSF eingetragen wurde. Fehlen dort noch Eintragungen, müssen Sie vor der Bestellung von Bescheinigungen zuerst mit den Prüfer*innen und den Fachprüfungssekretariaten die Bewertung/Eintragung in LSF klären. Das ZPL verbucht keine Modulprüfungen, nur die Abschlussarbeit.

Bei Fragen rund um die Wissenschaftliche Arbeit und Transcripts lesen Sie bitte zunächst aufmerksam alle aktuellen Hinweise auf folgender Seite zu Wissenschaftlicher Arbeit und Studienabschlussphase. Dort finden Sie alle Antworten auf die häufigsten Fragen zum Ablauf. Telefonischer Service kann im Sekretariatsbereich des ZPL aktuell nicht angeboten werden. Die Zeit, welche im Sekretariat zur Verfügung steht, ist endlich. Das Sekretariat konzentriert sich daher auf die Bearbeitung der Fälle statt Eingangs- und Statusbestätigungen zu schreiben. Bitte zeigen Sie Verständnis und verzichten Sie auf Mehrfachanfragen.
Wir bitten alle Studierenden, Dozierenden und Gutachter*innen insbesondere bei der Abschlussarbeit die Fristen und Abläufe wie vorgesehen einzuhalten. Alle Verzögerungen Ihrerseits und alle Wünsche nach individuellen Sonderregelungen jenseits der Vorgaben der Prüfungsordnung führen zu zusätzlichem Arbeitsaufwand, der nicht mehr bewältigt werden kann. Wenn alle mithelfen und sich an die üblichen Abläufe halten, hilft das die steigende Arbeitslast zu schaffen und allen Lehramtsstudierenden guten Service zu bieten.
Danke.