Informationen für Dozierende
Begutachtung der Wissenschaftlichen Arbeit
Wissenschaftliche Arbeiten in den modularisierten Lehramtsstudiengängen der UdS sind innerhalb einer Frist von 2 Monaten zu begutachten. Die Begutachtungsfrist wird Ihnen mit dem Anschreiben, das Ihrem Exemplar der Wissenschaftlichen Arbeit beiliegt, mitgeteilt. Das Gutachten muss in eigenhändig unterzeichneter Form als Original im Zentralen Prüfungssekretariat der Lehramtsstudiengänge auf dem Campus in Gebäude E1 2 eingehen. Bitte halten Sie die mitgeteilten Begutachtungsfristen ein. Anders als bei vielen Bachelor- und Masterstudiengängen sind die zeitnahen Begutachtungen der Abschlussarbeiten im Lehramt essentiell, damit Ihre Prüflinge wie geplant am Staatsexamen teilnehmen können. Wir bitten auch um Verständnis, dass das ZPL bei steigender Arbeitsbelastung nicht mehr mehrfach an Begutachtungsfristen erinnern kann.
Meist erbitten Ihre Studierenden die Vorabbestätigung, dass die Arbeit mit mindestens 4,0 bestanden ist, um über eine Kulanzregelung ein vorläufiges Transcript of Records zu erhalten für die Anmeldung zu den mündlichen Prüfungen im Staatlichen Prüfungsamt im Ministerium. Die mitgeteilte Begutachtungsfrist muss jedoch trotzdem eingehalten werden und kann durch die Vorabbestätigung nicht ersetzt oder verlängert werden.
Die Notenvergabe erfolgt im üblichen Notensystem der Universität: zulässig sind die Noten 1,0 bis 4,0. Die Noten von Erst- und Zweitgutachten müssen nicht übereinstimmen. Jedes Gutachten muss eine eigenständige Bewertung und aussagekräftige Begründung dieser eigenständigen Bewertung enthalten. Die Rechtsabteilung der UdS hat mitgeteilt, dass Gutachten in eigenhändig unterzeichneter Form im ZPL eingereicht werden müssen. Anders als in vielen anderen Fällen reicht ein Scan per Email oder die elektronische Unterzeichnung im Fall von Gutachten von Abschlussarbeiten leider nicht aus.
Ihre Exemplare der Wissenschaftlichen Arbeiten behalten Sie bitte nach der Begutachtung. Eine Rückgabe ans ZPL ist nicht notwendig und unsere Archivkapazitäten sind leider auch stark eingeschränkt.
Wohin mit Themenstellung und Gutachten?
Natürlich tauschen wir mit anderen Prüfungssekretariaten und auch mit dem Staatlichen Prüfungsamt regelmäßig fehlgeleitete Post aus, der Weg ist uns sicherlich nicht zu weit. Dabei entstehen aber Verzögerungen, die es im Sinne der Studierenden zu vermeiden gilt.
Daher möchten wir Sie bitten, Themenstellungen und Gutachten für die Wissenschaftliche Arbeit nach LPO nur an das Zentrale Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge in Gebäude E1 2 zu senden. Für alle Studierenden des modularisierten Lehramtsstudiums (erkennbar immer an unserem Briefkopf auf den Anschreiben zur Bestellung von Erst- und Zweitgutachter*innen, der Bitte um die Themenstellung oder auch später auf den Schreiben mit Bitte um die Begutachtung der beiliegenden Arbeit) verläuft der Schriftverkehr ausschließlich mit uns im ZPL.
Nach welcher Prüfungsordnung wird geprüft?
Wenn Sie sich unsicher sind, nach welcher Prüfungsordnung einzelne Studierende geprüft werden müssen, schreiben Sie uns einfach kurz eine E-Mail oder rufen Sie an. Wir können mit einem Blick ins Prüfungsverwaltungssystem feststellen, nach welcher Studien- und Prüfungsordnung der/die jeweilige Studierende eingeschrieben ist und geprüft werden muss. Bitte beachten Sie, dass Sie als Prüfer*in nicht berechtigt sind, einzelne Studierende von Zulassungsvoraussetzungen zu befreien. Die Entscheidung über die Zulassung von Lehramtsstudierenden zu Prüfungen obliegt ausschließlich dem Zentralen Prüfungsausschussfür das Lehramt an Schulen der UdS. Wenn Sie aus fachlicher Sicht gerne Voraussetzungen aus der Prüfungsordnung streichen lassen möchten, setzen Sie sich bitte mit der Koordinatorin der Lehramtsstudiengänge in Verbindung. Dann können wir gemeinsam den Ablauf mit der Fachrichtung besprechen und den Gremienweg für die Änderung der Prüfungsordnung anstoßen.
Anfragen von Studierenden: Krankheit, anderer Prüfungstermin, Anmeldung zur Prüfung klappt nicht, Änderung der Themenstellung etc.
Wenn Sie eine Notfallmeldung erhalten, dass die Prüfungsanmeldung nicht klappt, leiten Sie die betroffenen Studierenden bitte unverzüglich an uns weiter. Wir lassen dann die Fachprüfungssekretariate prüfen, ob die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind. Es gibt Prüfungsordnungen, die bei einer Teilnahme an einer Prüfung ohne Anmeldung/Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen einen Fehlversuch wegen Täuschungsversuch vorschreiben! Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet nicht die Prüfer*innen sondern der Zentrale Prüfungsausschuss.
Wenn Studierende wegen Krankheit die Bearbeitungszeit der Wissenschaftlichen Arbeit verlängern lassen möchten, teilen Sie dem/der Studierenden bitte mit, sich unbedingt unverzüglich per E-Mail bei uns im ZPL zu melden und uns schnellstmöglich das Attest-Formular zukommen zu lassen.
Wenn Studierende in Absprache mit Ihnen die Themenstellung der Wissenschaftlichen Arbeit ändern lassen möchten, richten Sie bitte aus, dass das ZPL zunächst davon in Kenntnis gesetzt werden muss. Sie können uns gerne eine E-Mail schreiben mit der Sie beim Prüfungsausschussvorsitzenden einen Antrag auf Änderung der Themenstellung für eine/einen Studierenden stellen. Erhält das ZPL keinen solchen Antrag auf Änderung der Themenstellung müssen wir die Annahme der Wissenschaftlichen Arbeit ablehnen, da wir immer auf die exakte Einhaltung der Themenstellung prüfen müssen, die aktenkundig gemacht wurde.
Wenn in Einzelfällen bei Ihnen um einen anderen Prüfungstermin oder eine andere Prüfungsform gebeten wird, verweisen Sie bitte die Studierenden direkt ans ZPL. In solchen Fällen muss der Prüfungsausschuss entscheiden, ob besondere Gründe vorliegen, die eine Ausnahmeregelung zulassen. Ein besonderer Fall ist die andere Prüfungsform beim letzten Prüfungsversuch vor drohendem Verlust des Prüfungsanspruchs. Dort kann die Fachrichtung selbst z.B. eine mündliche Prüfung statt einer Klausur gewähren. Da in einem solchen kritischen Fall für die Studierenden einiges zu bedenken ist, weisen Sie Kandidat*innen für den letzten Prüfungsversuch bitte immer auf ein Beratungsgespräch bei Frau Dausend hin. Sollten Sie selbst Rückfragen zu dieser besonderen Prüfungssituation haben, können Sie sich natürlich auch gerne an die Koordinatorin der Lehramtsstudiengänge, Frau Dausend, wenden.
Anerkennungen/Äquivalenzen und Einstufung
Studierende, die in anderen Studiengängen bereits Prüfungen - ob an der UdS, einer anderen Hochschule oder im Ausland - abgelegt haben, können sich diese auf Antrag anerkennen lassen. Dazu sollte es keinen wesentlichen Unterschied in der nachgewiesenen Qualifikation (erreichte Lernziele und Qualifikationsniveau) zwischen der im bisherigen Studium erbrachte Leistung und der im Lehramtsstudium an der UdS zu erbringenden Leistung geben. Wenn aufgrund eines großen Umfangs an anerkennbaren Leistungen eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester sinnvoll erscheint, muss zudem eine Einstufungsbescheinigung erstellt werden. Bitte verweisen Sie die Studierenden und Studieninteressierten bei Anerkennungsanfragen und Fragen zur Einstufung immer als erste Anlaufstelle an das ZPL weiter. Frau Dausend koordiniert das Anerkennungsverfahren mit allen Beteiligten und teilt den Studierenden die Entscheidung des Vorsitzenden des Zentralen Prüfungsausschusses mit.
Beratung zu Besonderheiten beim Fachwechsel, Beratung zum Hochschulwechsel und die für eine Bewerbung ins höhere Fachsemester notwendige Einstufungsbescheinigung erhalten die Studierenden ebenfalls bei der Koordinatorin im ZPL.