Anerkennungen von Prüfungen im Lehramtsstudium und Einstufung in höhere Fachsemester
Die Koordinatorin im ZPL ist die erste Anlaufstelle im Lehramtsstudium für alle Anerkennungen von Prüfungen im Lehramtsstudium und für die Einstufung nach Leistungen, die zur Bewerbung in höhere Fachsemester benötigt wird. Bitte senden Sie denAnerkennungsantrag ausgefüllt und unterzeichnet als Scan und schreiben Sie die Links zu den Modulhandbüchern oder Modulbeschreibungen der bisherigen Hochschule in die E-Mail ans ZPL. Anschließend informieren Sie sich bereits eigenständig in unseren Modulhandbüchern über die hiesigen Lernziele und Kompetenzen. Das hilft Ihnen, selbst schon einen Eindruck zu bekommen, welche der Modulprüfungen aus Ihrem vorherigen Studium zu welchen Prüfungen an der UdS passen könnten.
Wer von einer anderen Hochschule zur UdS wechselt, muss dem Antrag eine vollständige Leistungsübersicht (Übersicht über alle bisher abgelegten Prüfungen und Prüfungsversuche) und eine Bescheinigung zum Prüfungsanspruch beifügen. Diese Nachweise erhalten Sie von Ihren bisherigen Hochschulen entweder in digitaler Form mit Verifizierungscode oder in Papierform mit Stempel und Unterschrift. Wer bisher nur hier studiert hat und UdS-intern den Studiengang wechselt, z.B. vom Bachelor zum Lehramt oder die Schulform, muss keine Modulbeschreibungen und keine Unbedenklichkeitsbescheinigung beifügen.Wer zuvor nur in einem UdS-Lehramtsstudium eingeschrieben war, muss auch keine Übersicht über alle Leistungen liefern.
Über alle Anerkennungen entscheidet im Lehramtsstudium laut § 8 der Prüfungsordnung der Vorsitzende des Zentralen Prüfungsausschusses für das Lehramt an Schulen. Die Entscheidung wird in einem Bescheid per Post mitgeteilt.
Wer Anerkennungen beantragt und sich gleichzeitig in ein höheres Fachsemester an der UdS ins Lehramt bewerben möchte, macht auf dem Anerkennungsantrag bitte passende Angaben und fügt die notwendigen Nachweise für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester bei (Erläuterungen zur Einstufung nach Leistungen s.u.).
Wichtiger Hinweis für Ihre eigene zeitliche Planung: Anerkennungsverfahren und Einstufungsentscheidungen auf der Grundlage ausreichend vieler passender Leistungen sind sehr aufwändig. Die Bearbeitung kann erst beginnen, wenn Sie vollständige Dokumente mit allen Prüfungsergebnissen eingereicht haben und kann nicht innerhalb von Tagen abgeschlossen werden. Insbesondere beim Hochschulwechsel ist eine Bearbeitungszeit von ca. zwei Monaten zu berücksichtigen. Eintragungen von anerkannten Prüfungen können aus technischen Gründen erst ab Beginn des Semesters, zu welchem Ihre Einschreibung gültig wird (also ab 01.10. oder ab 01.04.), vorgenommen werden. Das ZPL macht Sie auf ggf. nachzureichende Unterlagen zu Ihrem Antrag aufmerksam und koordiniert nach der Entscheidung über die Anerkennung die Eintragung Ihrer Prüfungen/Prüfungsversuche mit den zuständigen Prüfungssekretariaten/Fachrichtungen der UdS. Sie werden zu gegebener Zeit in einem Bescheid per Post über den Abschluss des Anerkennungsverfahrens informiert. Bitte halten Sie alle Ihre Kontaktdaten in SIM aktuell und überprüfen Sie regelmäßig Ihren UdS-E-Mail-Account, damit Bescheide per Post und Nachrichten per E-Mail Sie zuverlässig erreichen.
Wenn Sie sich noch unsicher sind, ob Sie einen Anerkennungsantrag stellen möchten, ob es sinnvoll ist, sich ins höhere Fachsemester zu bewerben, ob Sie Anerkennungen von Prüfungen oder eine Einstufung erhalten können oder wenn Sie Fragen zum Anerkennungsablauf haben, bitte per E-Mail einen Beratungstermin bei der Koordinatorin im ZPL erfragen und dazu die eigene Telefonnummer mit ein paar Terminvorschlägen angeben.
Das Anerkennungsverfahren im Lehramtsstudium
So funktioniert die Anerkennung im Lehramtsstudium: Sobald ein Anerkennungsantrag im ZPL eingeht, wird verglichen, ob die Unterlagen, die Sie eingereicht haben, vollständig sind und ob die Prüfungen, an denen Sie in einem vorherigen Studium z.B. an einer anderen Hochschule oder in einem Nichtlehramts-Studiengang an der UdS teilgenommen haben, bereits im Lehramt zur Anerkennung empfohlen wurden. Für einige Module der Hochschulen aus der Region haben wir schon passende Zuordnungen. Die Koordinatorin im ZPL informiert Sie, falls noch Unterlagen fehlen, hält Rücksprache mit den Studienfachberater*innen, sofern eine fachliche Einschätzung benötigt wird und leitet die Informationen zur Eintragung in Ihr Studienkonto weiter. Nach vollständigem Abschluss des Anerkennungsverfahrens erhalten Sie aus dem ZPL einen Bescheid über die Anerkennungen.
Bitte halten Sie sich an diesen Ablauf, kümmern Sie sich rechtzeitig und haben Sie Geduld (s.o. Hinweis für Ihre eigene zeitliche Planung). Verzichten Sie auf zusätzliche Anfragen an anderen Stellen, außer dem Zentralen Prüfungsausschuss für das Lehramt darf keine andere Stelle über Anerkennungen entscheiden. Eine abschließende Entscheidung wird erst dann getroffen, wenn Sie an der UdS im Lehramtsstudium eingeschrieben sind, also auch wirklich einen Platz erhalten haben. Es werden alle Prüfungen und alle Prüfungsversuche Ihres bisherigen Studienverlaufs anerkannt, bei denen es zu den Modulen Ihres neuen Lehramtsstudiums an der UdS keine wesentlichen Unterschiede in Anforderungen, Qualifikationsniveau, Lernzielen und Kompetenzen gibt.
Anerkennungen aus einem Auslandsstudium/Auslandssemester
Für Prüfungen aus dem für die modernen Fremdsprachenfächer verpflichtenden Auslandsaufenthalt nehmen Sie bitte frühzeitig vor der Abreise ins Ausland Kontakt zu den Studienfachberater*innen auf und sprechen alle eventuell geplanten Prüfungen ab, um die spätere ordnungsgemäße Anerkennung der vereinbarten, erbrachten Leistungen sicherstellen. Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland ist daher im Vorfeld des Aufenthalts ein Learning Agreement abzuschließen, weches Sie gerne als Scan per E-Mail einreichen können, ggf. bei Änderungen der Prüfungsplanung noch einmal während des Aufenthaltes in aktualisierter Form. Gleich nach Ihrer Rückkehr wenden Sie sich mit allen Unterlagen zu den Prüfungen aus dem Ausland erneut an die Studienfachberater*innen, welche das Formular nach fachlicher Prüfung ans ZPL weiterleiten. Nach erfolgter Anerkennung leitet das ZPL alle Informationen zur Eintragung der Leistungen weiter und benachrichtigt Sie. Nur wer frühzeitig vor der Abreise ins Ausland ein Learning Agreement in der Fachrichtung abschließt, kann sich sicher sein, dass die Kurse und Prüfungen aus dem Ausland später an der UdS wirklich anerkannt werden. Das Formular Bescheinigung Auslandsaufenthalt für die Bestätigung der 3 bzw. 6 Monate auch nicht vergessen!
Es gibt für die Fremdsprachenfächer eine Liste der Anerkennungsempfehlungen für ein PAD-Auslandsschulpraktikum für Französisch und Spanisch und für Englisch. Bitte frühzeitig vor der konkreten Planung des Auslandsschulpraktikums mit der Fachrichtung die Bedingungen für die spätere Anerkennung von Auslandsschulpraktika besprechen.
Einstufung in ein höheres Fachsemester auf Grundlagen anerkennbarer Module
Der Antrag auf Anerkennung und Einstufung in ein höheres Fachsemester ist zusammen mit den benötigten Unterlagen für einen Studienstart zum Sommersemester bis 15.01. per E-Mail im ZPL einzusenden, für einen Studienstart in Wintersemester bis 15.07. Liegt zu dem jeweiligen Zeitpunkt kein Antrag und/oder keine von der vorherigen Universität bestätigte, vollständige Leistungsübersicht vor, kann die Einstufung nicht mehr fristgerecht bis zum 31.03. bzw. 30.09. ausgestellt werden. Wenn Sie zum Wintersemester einen Studienplatz im 1. Fachsemester des neuen Lehramtsstudiums an der UdS antreten, ist eine Anerkennung der passenden Prüfungen aus einem vorherigen Studium natürlich trotzdem möglich (Ablauf s.o.).
Für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester nach Leistungen reicht es nicht aus, ein oder mehrere Semester in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule eingeschrieben zu sein. Es müssten ausreichend viele bestandene und inhaltlich passende Module vorliegen, sodass genügend CP in allen gewünschten Fächern des Lehramtsstudiums an der UdS abgedeckt sind. Als Faustregel gilt: pro abgeschlossenes Semester müssen in einem Lehramtsfach 12 CP aus dort passenden Lehramtsmodulen vorliegen und 6 CP in den Bildungswissenschaften. Die Einstufungsbescheinigung ersetzt nicht die online-Bewerbung oder den Antrag auf Einschreibung , die das Studierendensekretariat bearbeitet. Das ZPL hat keinen Zugriff auf Ihre dort vorliegenden Bewerberdaten und -unterlagen. Bedenken Sie, dass zum Wintersemester nur die Einschreibung in ein ungerades Fachsemester (höheres also mindestens 3. Fachsemester!) möglich ist und zum Sommersemester nur in ein gerades Fachsemester. Wenn nicht genügend nachweisbare CP in jedem einzelnen Bereich (beide Lehramtsfächer und Bildungswissenschaften) vorliegen, sodass nicht in jedem Fach eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich ist, kann keine Zulassung ins höhere Fachsemester erfolgen. Dann ist der Studienstart ins 1. Fachsemester die einzige Option.