Auslandsaufenthalt (B.A. und M.A.)

Allgemeine Hinweise

  • Ein Auslandsaufenthalt ist fester Bestandteil des Studiums. Im Hauptfach des B.A. "Französische Kulturwissenschaft und Interkulturelle Kommunikation" ist ein Aufenthalt von insgesamt mindestens fünf Monaten im frankophonen Ausland zu absolvieren. Im M.A. "Interkulturelle Kommunikation" ist ein mindestens viermonatiger Auslandsaufenthalt vorgesehen.
  • Der Auslandsaufenthalt kann sowohl in Form eines Studiums als auch durch Praktika absolviert werden. Eine Kombination beider Möglichkeiten oder eine Kombination mehrerer Praktika im frankophonen Ausland ist ebenfalls möglich.
  • Eine finanzielle und organisatorische Förderung der Auslandsaufenthalte ist im Rahmen von Stipendien möglich (u.a. ERASMUS+).
  • Es wird dringend empfohlen sich rechtzeitig, d.h. spätestens ein Jahr vor Antritt des Auslandsaufenthalts, zu informieren und die Mobilität zu planen.
 

Auslandsstudium mit ERASMUS+

Die Abteilung "Interkulturelle Kommunikation und Angewandte Linguistik" unterhält am Lehrstuhl für Romanische Sprachwissenschaft eine Vielzahl von Partnerschaften ins frankophone und internationale Ausland, auf die Studierende aller Studiengänge der Fachrichtung Romanistik für Ihre Auslandssemester zurückgreifen können.

Partneruniversitäten

An den folgenden Institutionen können Sie sich bei uns um einen Platz zum ERASMUS-Auslandsstudium bewerben:

  • Université Paris III – Sorbonne Nouvelle
  • Université Paris-Est Créteil
  • Université de Limoges
  • Université de Nantes
  • Université de Versailles
  • Université de Lorraine (Metz)
  • Université de Pau
  • Université des Antilles
  • Université de la Réunion
     

Außerdem koordinieren wir auch den ERASMUS-Austausch mit folgenden nicht-frankophonen Universitäten:

  • Napoli (Italien): Instituto Universitario Orientale di Napoli
  • Sevilla (Spanien): Universidad de Sevilla
  • Urbino - Università degli Studi di Urbino 'Carlo Bo'
  • Sofia - Sofiiski Universitet 'Sveti Kliment Ohridski'

Auslandspraktikum mit ERASMUS+

Im Rahmen von Erasmus+ können Sie ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren und erhalten dabei eine finanzielle Förderung.

  • Sie schließen einen EU-Praktikumsvertrag mit der Saar-Uni und dem Unternehmen.
  • Ihre während des Praktikums im Ausland erbrachten Leistungen können anerkannt werden (z.B. Eintrag in das Diploma Supplement, EURO-PASS, ECTS).
  • Sie erhalten eine finanzielle Förderung.
  • Das Programm beinhaltet keine Vermittlung von Praktikumsplätzen. Sie müssen Ihren Praktikumsplatz selbst suchen und organisieren.
  • Sie können auch mehrfach gefördert werden.

Bewerbungen für das Studienjahr 2025/26

Bewerbung

Die nächsten Bewerbungen für ERASMUS-Studienaufenthalte können bis zum 15. Februar 2025 in einer pdf-Datei per Mail an erasmus-ik@uni-saarland.de gesendet werden.

Hierfür sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Transcript of Records der bis zum Zeitpunkt der Bewerbung erbrachten Studienleistungen

Die Bewerbung kann sowohl auf Deutsch als auch auf Französisch verfasst werden.

 

Stipendienprogramm UdS Mobil

Die Universität des Saarlandes schreibt zweimal jährlich Stipendien des Deutschen Akademischen AustauschDienstes (DAAD) für Auslandsaufenthalte weltweit von bis zu sechs Monaten Dauer aus.

So können Studierende gefördert werden, deren Vorhaben durch keines der anderen DAAD-Programme abgedeckt wird. Innerhalb Europas können Auslandsaufenthalte nur dann unterstützt werden, wenn sie nicht durch Erasmus+ gefördert werden können. Die Stipendien werden in einem offenen Wettbewerb vergeben, Mittelbewilligung durch den DAAD vorausgesetzt. Da es leider keine Fördergarantie gibt, muss bereits bei der Planung des Auslandsaufenthalts eine ausreichende Finanzierung sichergestellt sein. 

Das Programm fördert Studienaufenthalte, Auslandspraktika, Fach- und Sprachkurse sowie Studien- und Wettbewerbsreisen.

Bewerbung

Die Einzelheiten zu den formalen Anforderungen der Bewerbung , den zu erfüllenden Voraussetzungen und Auswahlkriterien des DAAD sowie den Stipendienleistungen finden Sie auf den Seiten des International Office.

Frist für Aufenthalte von Januar bis Juli: 15. November 

Frist für Aufenthalte von August bis Dezember: 15. Mai

Prozedere zur finanziellen Förderung (ERASMUS+) und Leistungsanerkennung

Bei den Vorbereitungen Ihres Auslandsstudiums beachten Sie bitte, dass Sie zwei Learning Agreements ausfüllen müssen. Das Learning Agreement des International Office dient der ERASMUS-Förderung, während das Learning Agreement des Prüfungsamtes der Philosophischen Fakultät der Anrechnung Ihrer Kurse dient. Beide Dokumente müssen Sie vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes von den ERASMUS-Koordinator:innen unterschreiben lassen und im Falle fachlicher Anerkennung mit den Modulverantwortlichen abstimmen.

Für die mögliche Anrechnung von Kursen aus dem Auslandssemester ist es wichtig, diese unbedingt vor dem Auslandsaufenthalt mit den Modulverantwortlichen zu besprechen und beide Learning Agreements rechtzeitig unterzeichnen zu lassen.

ERASMUS-Kurse (also Kurse, die spezielle für die internationalen Studierenden angeboten werden und nicht Teil des regulären Veranstaltungsangebotes an Ihrer Ziel-Universität sind) können prinzipiell nicht angerechnet werden.

 Alle erforderlichen Formulare zur Vorbereitung und Anerkennung der im Ausland zu belegenden Veranstaltungen finden Sie hier.

Prüfungsleistung: Bericht Auslandsstudium/-praktikum

Grundlage zur Anerkennung des Auslandsaufenthaltes und zum Erwerb von Credit Points ist die Anfertigung eines schriftlichen Berichts, in dem interkulturelle Aspekte des Auslandsaufenthaltes in besonderem Maße reflektiert werden. Die Berichte sind über die Studiengangskoordination (Dr. Montemayor und Dr. Vera Mathieu) in zweifacher Ausfertigung einzureichen und nur in Verbindung mit dem Nachweis der ausländischen Universität gültig. Berichte über ein Studium oder ein Praktikum im frankophonen Ausland sind auf Französisch zu verfassen.

Zur Absprache der inhaltlichen und formalen Gestaltung des Berichts wenden Sie sich bitte an Dr. Montemayor und Dr. Vera Mathieu (z.Zt. in Elternzeit): erasmus-ik@uni-saarland.de.

Beratung zum Auslandsstudium oder -praktikum

International Office

ERASMUS-Koordination der Partnerschaften des Lehrstuhls und Leistungsanerkennung

Dr. Julia Montemayor | Dr. Vera Mathieu (z.Zt. in Elternzeit)

erasmus-ik@uni-saarland.de

Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an beide Ansprechpartnerinnen.