Aktuelles
Neue Vorlesungszeiten Völkerrecht AT
Liebe Studierende,
zur Vermeidung von Kollisionen mit anderen Lehrveranstaltungen muss die Vorlesung VöR AT künftig vom Mittwoch-Vormittag auf folgende Donnerstags-Termine verlegt werden: 24.10., 7.11., 14.11., 21.11. und 5.12., jeweils 14 Uhr st - 18 Uhr, im HS 1.17 (Gebäude B 2.1).
Ihr Lehrstuhl-Team
Vorlesungen im Wintersemester 2024/2025
Liebe Studierende,
dieses Jahr bietet der Lehrstuhl die Vorlesungen Europarecht, Völkerrecht AT sowie ein Seminar zum Völker- und Europarecht an.
Wir freuen uns Sie zu den Vorlesungen begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen viel Erfolg.
Prof. Giegerich und Team
Europarecht I
Die Vorlesung Europarecht I findet dieses Semester montags von 13-15 Uhr c.t. und dienstags von 12-14 Uhr c.t. im Hörsaal 0.19 (Gebäude B4.1) statt.
Weitere Informationen sowie das Skript und weitere Materialien finden Sie im Moodle-Kurs.
Die vorlesungsbegleitenden Tutorien beginnen in der Woche vom 28.10.2024. Eine Anmeldung über elas ist erforderlich. Die Anmeldung ist möglich ab dem 21.10. bis zum 24.10.
Die Termine für die Tutorien sind folgende:
Mo 17-19 Uhr B.4 1 Hörsaal 0.20 - Annika Blaschke (Beachten Sie die Änderungen zum Tutorium im entsprechenden Teams-Kanal!)
Mo 17-19 Uhr B.4 1 Hörsaal 0.21 - Miriam Schmitt
Mi 8:30-10 Uhr B.4 1 Hörsaal 0.24 - Sebastian Ramelli I
Mi 8:30-10 Uhr B.4 1 Hörsaal 0.04 - Fabienne Barke
Mi 10-12 Uhr B.4 1 Hörsaal 0.24 - Sebastian Ramelli II
Mi 10-12 Uhr B.4 1 Hörsaal 0.21 - Vinzenz Boddenberg
Für Nichtjuristen (CEUS-Bachelor Europawissenschaften, Wahlmodul, LL.M.) findet ab dem 30.10.2024 ein semesterbegleitendes Tutorium mittwochs von 16-18 Uhr im Hörsaal 1.17 (B 2.1) statt. Anmeldung über elas erforderlich!
Die Tutorien finden in Präsenz statt. Ein Wechsel des Tutoriums ist nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache möglich.
Bei Fragen zur Organisation wenden Sie sich gerne an Marie Freymann (freymann(at)europainstitut.de oder über MS Teams)
Völkerrecht AT
Die Vorlesung Völkerrecht AT findet dieses Semester als Blockveranstaltung an den folgenden Terminen im Hörsaal 117 (Gebäude B2.1) statt: Do. 24.10. 14 st – 18 Uhr; Do. 07.11. 14 st – 18 Uhr; Do. 14.11. 14 st – 18 Uhr; Do. 21.11 14 st – 18 Uhr; Do. 28.11. 14 st – 18 Uhr.
Weitere Informationen, sowie das Skript und weitere Materialien finden Sie im Moodle-Kurs.
Seminar zum Völker und Europarecht
Informationen zum Seminar finden Sie auf der Homepage sowie im entsprechenden Moodle-Kurs.
Ferienklausurenkurs
Liebe Studierende,
die PowerPoint-Präsentation zur Besprechung des Examensklausurenkurses von Annika Blaschke und Miriam Schmitt vom 17.08.2024 finden Sie hier.
Ihr Lehrstuhl-Team
Willkommensveranstaltung Schwerpunkt 4
Liebe angehende Schwerpunkt - Studierende,
am 21. Oktober 2024 um 18:30 Uhr möchten wir Sie herzlich zu unserer Willkommensveranstaltung für den Schwerpunktbereich 4 – Internationales Recht, Europarecht und Menschenrechtschutz – einladen.
Auf der Veranstaltung erfahren Sie alles rund um die Organisation des Schwerpunktstudiums und den Ablauf der Schwerpunktexamensklausuren. Außerdem werden Herr Prof. Bungenberg und Herr Prof. Giegerich Ihnen anhand eines tagesaktuellen Themas einen kurzen Einblick in die spannende Welt des Völker- und Europarechts gewähren! Im Anschluss haben Sie Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich insbesondere untereinander auszutauschen.
Die Veranstaltung findet im Gebäude B 2.1, Raum 117 statt. Wir freuen uns sehr, Sie zu unserer Willkommensveranstaltung begrüßen zu dürfen!
Ihr Lehrstuhlteam
Seminar Wintersemester 2024/25
Willkommen zum Seminar im Völker- und Europarecht im Wintersemester 2024/25 zum Thema "Behält das Völkerrecht die Oberhand? - Will International Law Retain the Upper Hand?"
Die Themen können ab dem 10. Oktober 2024 10:00 Uhr über diese Plattform reserviert werden. Bitte wählen Sie nur ein Thema aus der unten stehenden Liste aus.
Sollten alle Themen vergeben sein, sie aber trotzdem gerne am Seminar teilnehmen wollen, kommen Sie bitte zur Vorbesprechung. Wir werden mit Sicherheit eine Lösung finden.
Zur Bestätigung der Reservierung ist die Teilnahme an der Vorbesprechung am 16. Oktober 2024 um 18 Uhr s.t. im Hörsaal Europainstitut (3. Stock) zwingend erforderlich.
Das Seminar selbst findet am 30. Januar 2025 und 1. Februar 2025 statt. Der genaue Ort wird noch bekanntgegeben. Grundsätzlich handelt es sich um eine verpflichtende Präsenzveranstaltung, in Einzelfällen (Auslandsaufenthalt, Corona-positiv,..) ist eine Teilnahme per Videoschaltung möglich.
Alle weiteren Fristen und Anforderungen für die Anfertigung und Präsentation der Seminararbeit erhalten Sie während der Vorbesprechung.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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Welcome to the Giegerich Seminar in International and European Law in the Winter Term 2024/2025 with the title"Behält das Völkerrecht die Oberhand? - Will International Law Retain the Upper Hand?"
Seminar topics can be reserved from 10/10/2023, 10 am via this plattform. Please choose only one topic from the list below.
If all topics are assigned, but you would still like to participate in the seminar, please come to the preliminary meeting. We will surely find a solution.
In order to confirm your reservation, it is mandatory to attend the preliminary meeting on 16/10/2023 at 6 pm at the lecture hall Europainstitut (3rd floor).
The seminar itself will take place on 31 January 2025 and 1st of Feburary 2025. The exact location will be announced. In principle, this is a compulsory face-to-face course; in individual cases (stay abroad, Corona-positive,...) participation via video link is possible.
You will receive all further deadlines and requirements for the preparation and presentation of the seminar work during the preliminary meeting.
We are looking forward to your participation!
Themen/Topics:
Das IGH-Gutachten zu den Rechtsfolgen israelischer Politiken und Praktiken im besetzten Palästinensischen Gebiet / The ICJ Advisory Opinion on the Legal Consequences of the Policies and Practices of Israel in the Occupied Palestinian Territory
a) Verstoß gegen das Apartheid-Verbot / Infringement of the Prohibition of Apartheid
b) Illegalität der fortdauernden Besetzung / Illegality of the Continuing Occupation
- Das anhängige IGH-Verfahren Nicaragua gegen Deutschland wegen Verletzungen internationaler Verpflichtungen in Bezug auf das besetzte Palästinensische Gebiet / The Pending ICJ Case Nicaragua v. Germany Concerning Alleged Breaches of International Obligation in respect of the Occupied Palestinian Territory
- Gewaltsame Festnahme des früheren ekuadorianischen Vizepräsidenten in der mexikanischen Botschaft in Quito (einschließlich der beiden anhängigen IGH-Fälle) / Forcible Taking into Custody of the former Ecuadorian Vice-President in the Mexican Embassy in Quito (Including the Two Pending ICJ Cases)
- Die gezielte Tötung von Hamas-Chef Haniyya in Teheran / The Targeted Killing of Hamas Chief Haniyya in Tehran
- Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Netanyahu und Gallant? / Arrest Warrants by the International Criminal Court against Netanyahu and Gallant?
- Streit zwischen der Volksrepublik China und den Philippinen über die Hoheitszonen im Südchinesischen Meer – Vom Schiedsspruch zum Südchinesischen Meer von 2016 zu kürzlichen Zusammenstößen an der Zweiten Thomas-Erhebung / Dispute between the PR of China and the Philippines regarding Jurisdiction in the South China Sea – From the South China Sea Arbitral Award of 2016 to Recent Clashes at Second Thomas Shoal
- Militärischer Schutz der Schifffahrt im Roten Meer vor Beschießungen durch die Houthi-Rebellen im Jemen / The Military Protection of Shipping in the Red Sea from Shelling by the Houthi Rebels in Yemen
- Das EGMR-Urteil im Verfahren Ukraine ./. Russland (in Sachen Krim) vom 25.6.2024 / The ECtHR Judgment in Ukraine v. Russia (re Crimea) of 25 June 2024
- Das EGMR-Urteil im Fall Dániel Karsai ./. Ungarn betr. Sterbehilfe vom 13.6.2024 / The ECtHR Judgment in the Case Dániel Karsai v. Hungary concerning Assisted Dying
- Strafrechtliche Verantwortlichkeit für Ausübung des Begnadigungsrechts – Das EGMR-Urteil im Fall Saakashvili ./. Georgien vom 23.5.2024 / Criminal Responsibility for Exercising the Power of Pardon – The ECtHR Judgment in the Case Saakashvili v. Georgia of 23 May 2024
- Gerichtlicher Grundrechtsschutz in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU? / Judicial Protection of Fundamental Rights in the EU’s Common Foreign and Security Policy?
- Neue Westsahara-Fälle vor dem EuGH: Die Schlussanträge der Generalanwältin vom 21.3.2024 in der Rs. C-399/22, den verb. Rs. C-778/21 P und C-798/21 P sowie den verb. Rs. C-779/21 P und C-799/21 P / New Western Sahara Cases before the CJEU: The AG’s Opinions of 21 March 2024 in the Case C-399/22, in the Joined Cases C-778/21 P and C-798/21 P as well as Joined Cases C-779/21 P and C-799/21 P
Bitte wählen Sie nur ein Thema aus (Sollten alle Themen vergeben sein, sie aber trotzdem gerne am Seminar teilnehmen wollen, kommen Sie bitte zur Vorbesprechung. Wir werden mit Sicherheit eine Lösung finden.)
Please choose one topic only. (If all topics are already assigned, but you would still like to participate in the seminar, please come to the preliminary meeting. We will find a solution.)
Klausurrückgabe Staatsrecht III und Allg. Staatslehre
Die Rückgabe der Klausuren erfolgt vom 26. August bis 05. September 2024.
Die Rückgabe findet im Raum 2.24 des Lehrstuhls im Gebäude B 2.1, 2. OG statt.
Eine Abholung ist jeweils nur von Mo-Do zwischen 10 und 12 Uhr sowie zwischen 13 und 15 Uhr möglich.
Am Dienstag, dem 03.09.2024, ist nachmittags leider keine Abholung möglich!
Bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht können Sie auch Klausuren für Kommilitonen abholen. Wir ermutigen Sie davon Gebrauch zu machen, um das Personenaufkommen so gering wie möglich zu halten.
Eine Remonstration ist zwei Wochen nach Abholung, spätestens zum 19. September 2024 einzureichen.
Vielen Dank!
Examenstutorien Schwerpunktbereich 4
Auch in diesem Jahr werden wieder Examenstutorien im Schwerpunktbereich angeboten. Die Examenstutorien finden in der zweiten Juli-Hälfte statt. Weitere Informationen finden Sie im Moodle-Kurs des Schwerpunktbereichs.
Call for Papers
Jean Monnet Saar Blog
Unser Team lädt alle Interessierten ein, wissenschaftliche Beiträge in deutscher oder englischer Sprache zur Veröffentlichung auf unserem Blog Jean Monnet Saar einzureichen.
Jean Monnet Saar ist ein Wissenschaftsblog, der seit über zehn Jahren von Univ.-Prof. Dr. Thomas Giegerich, LL.M. (Univ. of Virginia), Direktor des Europa-Instituts und Inhaber des Lehrstuhls für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht, und seinem Team an der Universität des Saarlandes betrieben wird. Der Blog leistet einen aktiven Beitrag zur Open-Access-Transformation des wissenschaftlichen Publikationswesens, um das Europarecht und die Entwicklungen der europäischen Integration einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Veröffentlichungsformate
Saar Briefs (ISSN: 2749-0874):Die Saar Briefs sind kurze und prägnante, aber wissenschaftlich fundierte Analysen zu aktuellen Themen der europäischen Integration und des EU-Rechts sowie des Völkerrechts und des nationalen Rechts mit Europabezug. Die Beiträge sollten eine maximale Länge von 4.000 Wörtern nicht überschreiten.
Saar Blueprints (ISSN: 2199-0050):Die E-Paper Serie der Saar Blueprints bietet dem wissenschaftlichen Nachwuchs die Möglichkeit, sich wissenschaftlich fundiert zu diesen Themen zu äußern. Der Umfang eines Beitrags sollte zwischen 4.000 und 6.000 Wörtern liegen.
Saar Expert Papers (ISSN: 2199-0069):Saar Expert Papers sind eine Sammlung von Fachbeiträgen zu diesen Themen, die von Expertinnen und Experten verfasst und in elektronischer Form einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der Umfang eines Beitrags sollte zwischen 4.000 und 6.000 Wörtern liegen.
Für Rückfragen oder die Einreichung von Beiträgen nutzen Sie bitte jeanmonnetsaar(at)europainstitut.de. Wir freuen uns auf Ihre Beiträge und die Bereicherung unseres rechtswissenschaftlichen Diskurses zu europäischen Themen.
Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2024
Liebe Studierende,
willkommen zu der Veranstaltung „Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene“ von Prof. Dr. Thomas Giegerich im Sommersemester 2024.
In diesem Moodle Kurs (Übung ÖRecht SoSe 2024) finden Sie den Sachverhalt zur 1. Hausarbeit sowie alle wichtigen Informationen, den Zeitablauf der Übung, Formalien und Unterlagen der wöchentlichen Besprechung.
Viel Erfolg wünscht Ihnen
Das Lehrstuhlteam
Seminarankündigung Sommersemester 2024
*English Version below*
Im Sommersemester 2024 bietet der Lehrstuhl ein Seminar zum Thema „Multilateralismus und Integration - Wie steht es um die regelbasierte Ordnung in Europa und der Welt? “ an.
Die unten aufgelisteten Themen können ab dem 22.01.2024, 13 Uhr über den Moodle-Kurs (“Seminar im Völker- und Europarecht SoSe 2024"; in Moodle zu finden unter: “Rechtswissenschaftliche Fakultät(R) → „Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht (Giegerich)) reserviert werden. Bitte wählen Sie nur ein Thema aus. (Sollten alle Themen vergeben sein, Sie aber trotzdem gerne am Seminar teilnehmen wollen, kommen Sie bitte zur Vorbesprechung. Wir werden mit Sicherheit eine Lösung finden.)
Die Vorbesprechung findet am 1.02.2024 um 17 Uhr s.t. im Hörsaal 117 des Europa-Instituts (1. Stock Geb. B2.1) statt. Zur Bestätigung der Reservierung ist die Teilnahme an der Vorbesprechung zwingend erforderlich.
Das Seminar selbst findet am 3./4. Mai 2024 in der Europäischen Akademie Otzenhausen statt.
Alle weiteren Fristen und Anforderungen für die Anfertigung und Präsentation der Seminararbeit erhalten Sie während der Vorbesprechung und im Moodle-Kurs. Bitte überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen den Moodle-Kurs für neue Informationen und eventuelle Änderungen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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In the summer term 2024 Prof Giegerich is going to hold a seminar called "Multilateralism & Integration - How Is the Rules-based Order Faring? ".
Seminar topics can be reserved from 22nd January 2024 1 p.m. via the Moodle course (“Seminar im Völker- und Europarecht SoSe 2024”; to be found in Moodle under “Rechtswissenschaftliche Fakultät(R) → „Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht (Giegerich)). Please choose only one topic. (If all topics are already assigned, but you would still like to participate in the seminar, please come to the preliminary meeting. We will surely find a solution).
The preliminary meeting will be held 1st February 2024 5 p.m. (sharp) at Room 117 of the Europa-Institut (1. Floor, building B 2.1) To confirm your reservation, it is mandatory to attend the preliminary meeting.
The seminar itself will take place on 3rd May – 4th May 2024 at the Europäische Akademie Otzenhausen.
You will receive all further deadlines and requirements for the preparation and presentation of the seminar work during the preliminary meeting and in the moodle course.
We are looking forward to your participation!
Themenliste / List of available topics:
1. Der Rechtstreit zwischen Armenien und Aserbaidschan vor dem IGH und dem EGMR (Inter-Staaten Verfahren) / Litigation between Armenia and Azerbaijan in the ICJ and the ECtHR (Inter-State Cases)
2. Der Status des Kosovo im Völker- und Europarecht / The Status of Kosovo in International and EU Law
3. Der Streit um Essequibo zwischen Guyana und Venezuela vor dem IGH / The Dispute over Essequibo between Venezuela and Guyana before the ICJ
4. Der Krieg im Sudan – Völkerrechtliche Analyse eines wenig beachteten Konflikts / The War in Sudan – an international law perspective on an overlooked conflict
5. Rechtmäßigkeit der Wahlen in Kriegszeiten in der Ukraine im Lichte des Völkerrechts / Legitimacy of Wartime elections in Ukraine under international law
6. Was ist völkerrechtlich zulässig im Krieg gegen die Hamas? – Die Grenzen des Rechts auf Selbstverteidigung / What is permissible in the war against Hamas under international law? – The limits of the right to self-defence
7. Völkermord im Nahen Osten? Beurteilung des Massakers der Hamas und der Militärmaßnahmen Israels / Genocide in the Near East? Assessment of the Massacre by the Hamas and the Military Measures by Israel
8. Die Zukunft Palästinas – welche Möglichkeiten zur Lösung des Nahostkonflikts bietet das Völkerrecht? / The Future of Palestine – what options to resolve the Near East conflict does international law offer?
9. Wer spricht im Namen der EU auf der internationalen Bühne? – Die vielgesichtige Reaktion der EU und ihrer Mitgliedstaaten auf den Nahostkonflikt / Who can speak on behalf of the EU on the international stage? – the many-faced reaction of the EU and its Member States to the Israel-Hamas-War
10. Der Schutz von Grundrechten in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU / The protection of fundamental rights within the ‘Common Foreign and Security Policy’ of the EU
11. EU-Sanktionen gegen Russland im Lichte des Völkerrechts / EU-Sanctions against Russia in the Light of International Law
12. Ökozid – die Zerstörung des Nova Kakhovka Staudamms im Lichte des humanitären Völkerrechts und des Völkerstrafrechts / Ecocide – the destruction of the Nova Kakhovka Dam in the light of international humanitarian law and international criminal law
13. Verbesserung der Rechtsstaatslage in Ungarn? – Die Freigabe von Mitteln aus dem Kohäsionsfonds durch die EU und ihre Bedeutung für die Zukunft des EU-Rechtsstaatlichkeitsmechanismus / Improvement of the Rule of Law situation in Hungary? The EU’s unblocking of the cohesion funds and its implications for the future of the EU rule of law mechanism
14. Rechtsstaatlichkeit in Polen / The Rule of Law in Poland
a) Die Rolle der EU bei der Wiederherstellung rechtsstaatlicher Zustände / a) The role of the EU in rebuilding the Rule of Law
b) Die Rolle der EMRK/des EGMR bei der Wiederherstellung rechtsstaatlicher Zustände / b) The role of the ECHR/ECtHR in rebuilding the Rule of Law
15. Das Europäische Medienfreiheitsgesetz in spe / The “EU Media Freedom Act” in the Making
16. Retrospektive Bewertung der Beschränkungen der Freizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Gesundheit während der COVID-19-Pandemie durch den EuGH (Nordic Info Urteil vom 5. Dezember 2023, C-128/22) / Post-Pandemic assessment of the restrictions of the freedom of movement for public health reasons by the ECJ (The Nordic Info Case of 5th December 2023, C-128/22)
17. Kopftuch-Update – EuGH, OP gegen Commune d’Ans, C-148/22 / Update on Headscarfs – ECJ, OP v Commune d’Ans, C-148/22
18. Die Beschränkung von Minderheitenrechten durch Verfassungsidentität – Die Lettland-Fälle des EGMR / The restriction of minority rights through constitutional identity – The Latvian Cases of the ECtHR.
Vorlesungen Wintersemester 2023/2024
Liebe Studierende,
dieses Jahr bietet der Lehrstuhl die Vorlesungen Europarecht, Völkerrecht AT sowie ein Seminar zum Völker- und Europarecht an.
Wir freuen uns Sie zu den Vorlesungen begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen viel Erfolg.
Prof. Giegerich und Team
Europarecht I
Die Vorlesung Europarecht I findet dieses Semester Montag und Dienstag jeweils von 13-15 Uhr c.t. im Hörsaal 0.19 (Gebäude B4.1) statt.
Weitere Informationen sowie das Skript und weitere Materialien finden Sie im Moodle-Kurs.
Die vorlesungsbegleitenden Tutorien beginnen in der Woche vom 6.11.2023. Eine Anmeldung über elas ist erforderlich.Die Anmeldung ist möglich ab dem 30.10. bis zum 05.11.
Die Termine für die Tutorien sind folgende:
Mo 17-19 Uhr B.4 1 Hörsaal 0.04 - Annika Blaschke
Di 8:30-10 Uhr B.4 1 Hörsaal 0.20 - Miriam Schmitt (Achtung! Beginnt eine Woche später, weitere Informationen siehe unten)
Di 18-20 Uhr B.4 1 Hörsaal 0.04 - Merle Arndt
Mi 10-12 Uhr B.4 1 Hörsaal 0.23 - Romy Backenstraß
Mi 14-16 Uhr B.4 1 Hörsaal 0.26 - Marie Freymann
Mi 14-16 Uhr B.4 1 Hörsaal 0.07 - Sebastian Zeitzmann
Mi 16-18 Uhr B.4 1 Hörsaal 0.04 - Nana Pazmann
Für Nichtjuristen (CEUS-Bachelor Europawissenschaften, Wahlmodul, LL.M.): Blocktutorium am 05./06. Januar, Freitag 13-18 Uhr und Samstag 9-16 Uhr, Anmeldung über elas erforderlich!
Die Tutorien finden in Präsenz statt. Ein Wechsel des Tutoriums ist nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache möglich.
Bei Fragen zur Organisation wenden Sie sich gerne an Marie Freymann (freymann(at)europainstitut.de oder über MS Teams)
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Information zum Tutorium von Frau Schmitt:
Das Tutorium von Frau Schmitt startet nicht regulär am 07.11. um 8:30 Uhr, sondern eine Woche später am 14.11. Nachholtermin für den 07.11. ist der 17.11. um 10 Uhr im Hörsaal 117, Gebäude B 2.1.
Völkerrecht AT
Die Vorlesung Völkerrecht AT findet dieses Semester als Blockveranstaltung ab dem 25.10.2023 bis zum 6.12.2023 von 9:00 - 13:00 Uhr im Hörsaal 117 (Gebäude B2.1) statt.
Seminar zum Völker und Europarecht
Informationen zum Seminar finden Sie auf dieser Website sowie im entsprechenden Moodle-Kurs.
2 interessante Veranstaltungen des Europa Instituts
Liebe Studierende,
Ihr interessiert Euch für das US-amerikanische Rechtssystem? Dann solltet Ihr an unserer Veranstaltung "An Introduction into American Law + Mock Trial" am 10. Januar von 9-12 Uhr und am 31. Januar 2024 von 9-13 Uhr teilnehmen.
Das Europa-Institut veranstaltet unter der Leitung von Mitgliedern der Rechtsabteilung des 21. Logistischen Heeresunterstützungskommandos der US-Streitkräfte (Kaiserslautern) eine rechtsvergleichende Einführung in das Rechtssystem der USA und in die Beweisregeln vor amerikanischen Gerichten.
Nach der Einführung gibt es ein Mock Trial, bei der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit haben, ihre theoretischen Kenntnisse anzuwenden. Mock Trials sind simulierte Gerichtsverfahren zu Lehr- und Ausbildungszwecken, die möglichst einer realen Situation entsprechen sollten. Sie sind im englischsprachigen Raum weit verbreitet. In den USA finden Mock Trials in vielen Phasen der juristischen Ausbildung statt, oft als Wettbewerb. Der Fokus liegt dabei auf Praxisbezug, Übung und dem Verständnis von Verfahrensproblemen sowie dem Erwerb von Grundfertigkeiten, die später im Berufsleben relevant werden.
In dem Mock Trial übernehmen die Teilnehmer die Rolle von Zeugen, Anwälten oder Jurymitgliedern. Eine vorherige Vorbereitung ist nicht erforderlich. Alle relevanten Informationen erhalten die Teilnehmer direkt während der Veranstaltung.
Wir stellen eine Teilnahmebestätigung aus. Es sind keine Vorkenntnisse im U. S. Recht notwendig, aber ausreichende Englischkenntnisse sind erforderlich.
Ort: Hörsaal EI (Raum 3.08/3.09) des Europa-Instituts (Gebäude B 2.1)
Bei Interesse bitte bis zum 15. Dezember 2023 anmelden unter https://forms.office.com/e/dwFLzYGsz7
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Am 25. Januar 2024 findet die Veranstaltung "Eine EU-Karriere – EUropa gestalten!" in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt und Marcus Delacor von Euphorum (www.euphoraum.org) statt, zu der wir euch herzlich einladen möchten.
Datum und Uhrzeit: 25. Januar 2024 von 9-12 Uhr
Ort: Hörsaal des Europa-Instituts (Gebäude B2 1, Raum 3.08/3.09)
Inhalt der Veranstaltung
Brüssel ist mit dem Sitz der verschiedenen EU-Institutionen, dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU und der Europäische Kommission, als Mitte der politischen Architektur der EU in das Bewusstsein vieler Bürgerinnen und Bürger gerückt. Viele Entscheidungen werden dort getroffen. Und wer im Politikprozess die EU mitgestalten möchte, findet bei den EU-Institutionen eine attraktive und vielversprechende berufliche Karriere. Ziel der Veranstaltung ist, über die verschiedenen beruflichen Karrierewege in der EU-Verwaltung zu informieren und aufzuzeigen, wie die EU-Institutionen ihr Personal rekrutieren. Dabei wird der Ablauf der EU-Auswahlverfahren (inkl. Beispielsfragen) vertieft besprochen.
Als Dozenten sprechen Matthias Gruber (Auswärtiges Amt) und Marcus Delacor (Seminarbüro euphorum). Matthias Gruber leitet im Auswärtigen Amt das Sachgebiet Deutsches in der EU. Marcus Delacor leitet das Seminarbüro euphorum und bereitet Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf Stellen bei den EU-Institutionen beworben haben, auf ihre Prüfungen vor.
Anschließend an die Veranstaltung gibt es die Möglichkeit eines gemeinsamen Mittagessens (Selbstzahlerbasis) in der Mensa der Universität des Saarlandes.
Registrierung
Bitte meldet euch bis zum 12. Januar 2024 unter folgendem Link für die Veranstaltung an:
https://forms.office.com/e/42s03ScBTZ
Mit besten Grüßen
Die Geschäftsführung des Europa-Instituts
Willkommensveranstaltung Schwerpunkt 4
Liebe angehende Schwerpunkt - Studierende,
am 7.11.2023 um 15:45 Uhr möchten wir Sie herzlich zu unserer Willkommensveranstaltung für den Schwerpunktbereich 4 – Internationales Recht, Europarecht und Menschenrechtschutz – einladen.
Auf der Veranstaltung erfahren Sie alles rund um die Organisation des Schwerpunktstudiums und den Ablauf der Schwerpunktexamensklausuren. Außerdem werden Herr Prof. Bungenberg und Herr Prof. Giegerich Ihnen anhand eines tagesaktuellen Themas einen kurzen Einblick in die spannende Welt des Völker- und Europarechts gewähren! Im Anschluss haben Sie Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich insbesondere untereinander auszutauschen.
Die Veranstaltung findet im Gebäude B 2.1, Raum 117 statt. Wir freuen uns sehr, Sie zu unserer Willkommensveranstaltung begrüßen zu dürfen!
Ihr Lehrstuhlteam
Klausurrückgabe Staatsrecht III und Allgemeine Staatslehre
Die Rückgabe der Klausuren erfolgt ab dem 23.08.2023.
Die Rückgabe findet im Raum 2.24 des Lehrstuhls im Gebäude B 2.1, 2. OG statt.
Eine Abholung ist jeweils nur an folgenden Tagen zwischen 10 und 12 Uhr und zwischen 13 und 15 Uhr möglich:
- 23.08.2023 - 25.08.2023
- 28.08.2023 - 01.09.2023
- 04.09.2023 - 08.09.2023
Die Ausgabe endet am 8.09.2023.
Bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht können Sie auch Klausuren für Kommilitonen abholen. Wir ermutigen Sie davon Gebrauch zu machen, um das Personenaufkommen so gering wie möglich zu halten.
Eine Remonstration ist zwei Wochen nach Abholung, spätestens zum 22.09.2023 einzureichen.
Vielen Dank!
Prof. Giegerich veröffentlicht Aufsatz zur extraterritorialen Schutzwirkung von Grund- und Menschenrechten im globalen Mehrebenensystem
In diesem Jahr wird der 50. Jahrgang der Europäischen Grundrechte-Zeitschrift publiziert, die das Verständnis für den globalen und europäischen Menschenrechtsschutz und seine Rückwirkungen auf den nationalen Grundrechtsschutz im deutschsprachigen Raum entscheidend gefördert hat. Zum soeben erschienenen Auftaktheft (Heft 1 – 8) dieses Jahrgangs hat Prof. Giegerich einen Aufsatz unter dem Titel „Extraterritoriale Schutzwirkung von Grund- und Menschenrechten im globalen Mehrebenensystem: Kongruenz und Kohärenz für die International Rule of Law“ beigesteuert (S. 17 – 39). Die extraterritoriale Schutzwirkung ist bei der Achtungs-, Schutz- und Gewährleistungsdimension der Grund- und Menschenrechte unterschiedlich, um die Kohärenz zwischen den grund- und menschenrechtlichen Verpflichtungen und den völkerrechtlichen Grenzen extraterritorialer Hoheitsakte zu wahren. Prof. Giegerich analysiert zunächst die extraterritoriale Schutzwirkung der globalen Menschenrechtsverträge anhand der Praxis der verschiedenen Vertragsgremien auf UN-Ebene, die einen funktionalen Ansatz verfolgen. Die Menschenrechtsbindung der Staaten reicht danach tendenziell so weit, wie sie Herrschaft über die Verwirklichung der vertraglich verankerten Menschenrechte ausüben können (Kongruenz von Macht und Bindung). Die extraterritoriale Schutzwirkung der EMRK ist durch zahlreiche neue Einzelfallentscheidungen des EGMR einerseits erweitert, andererseits verunklart worden. Von einer Kongruenz konventionsstaatlicher Macht und konventionsrechtlicher Bindung kann man hier (noch) nicht sprechen. Vielmehr bleibt die extraterritoriale Schutzwirkung der EMRK teilweise hinter derjenigen der globalen Menschenrechtsverträge zurück. Die extraterritoriale Wirkung der Grundrechte und Grundfreiheiten des EU-Rechts ist bisher nur wenig ausgelotet worden. Demgegenüber hat das BVerfG die extraterritorialen Wirkungen der GG-Grundrechte weit verstanden, während das BVerwG im Drohnenfall zurückhaltender war. Im Ergebnis haben die Grund- und Menschenrechte das Potential, zum Dreh- und Angelpunkt der International Rule of Law zu werden. Denn mit Hilfe grund- und menschenrechtlicher Implementierungsverfahren können indirekt auch die allgemeinen Regeln des Völkerrechts durchgesetzt werden, wie neben den zahlreichen beim EGMR anhängigen Staatenbeschwerdeverfahren auch einige IGH-Verfahren zeigen.
Vorlesungen im Sommersemester 2023
Liebe Studierende,
im kommenden Sommersemester hält Professor Giegerich folgende Vorlesungen:
Für Studierende der Rechtswissenschaft im 4. Semester:
Für Studierende im Schwerpunktbereich IV sowie im Masterstudiengang des Europa-Instituts (inkl. EIus-Zertifikat):
Podiumsdiskussion zur Lieferkettenverantwortung von Unternehmen mit Prof. Giegerich
Am 2.3.2023 nahm Prof. Giegerich im Rahmen der vom Europa-Institut mitveranstalteten Saarbrücker Europa-Runde an einer Podiumsdiskussion zum Thema „‘Lieferkettengesetz’ – und nun?“ in der IHK Saarland teil. Die Diskussion fand statt anlässlich des Inkrafttretens des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes am 1.1.2023. Prof. Giegerich wies dort insbesondere auf den völkerrechtlichen Rahmen der Regelung von Sorgfaltspflichten in Lieferketten hin, der auch die gegenwärtigen Trilog-Verhandlungen des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission über den Entwurf einer Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit vom 23.2.2022 mitbestimmt.
Im Völkerrecht ergänzen sich Soft-Law- und Hard-Law-Regeln, um zu verhindern, dass multinationale und andere Unternehmen insbesondere in Entwicklungsländern Menschenrechte und Umweltstandards missachten. Zu den ersteren zählen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und insbesondere die vom UN-Menschenrechtsrat 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte (sog. Ruggie-Prinzipien). Die Ruggie-Prinzipien unterstreichen jedoch die Hard-Law-Verpflichtung der Staaten, potentielle Opfer vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen, die von Unternehmen ausgehen, soweit die Staaten diese Unternehmen auch hinsichtlich ihres extraterritorialen Verhaltens kontrollieren können. Dies gilt kraft des Personalitätsprinzips insbesondere für staatszugehörige Unternehmen. Zu den Menschenrechten zählen neben den klassischen Freiheitsrechten (z.B. das Verbot der unmenschlichen Behandlungen, der Sklaverei und der Zwangsarbeit) vor allem auch wirtschaftliche und soziale Rechte (z.B. das Recht auf sichere Arbeitsbedingungen und angemessene Entlohnung sowie das Verbot der Kinderarbeit). Daneben treten zunehmend Umweltschutzstandards.
Gegenwärtig geht es vor allem darum, die Unternehmen zu verpflichten, für die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards auch durch ihre in- und ausländischen unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer zu sorgen. Die Unternehmen werden dafür eingespannt, Schutzziele rund um den Erdball zu verwirklichen, die die (Industrie-) Staaten allein nicht erreichen können. Auferlegte Sorgfaltspflichten müssen dabei einerseits streng genug sein, um ihre Menschenrechts- und Umweltziele zu erreichen, dürfen andererseits die Unternehmen nicht überlasten. Das Zauberwort lautet hier „due diligence“ – aber darüber, wieviel Sorgfalt jeweils angemessen ist, lässt sich trefflich streiten. Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Festlegung der konkret einzuhaltenden Menschenrechts- und Umweltstandards, die im Heimatstaat des Unternehmens strenger sein können als am Drittweltstandort seines mittelbaren Zulieferers.
Die Rolle der EU in Bezug auf die Lieferkettenproblematik wird einerseits durch ihren großen Anspruch, andererseits ihre begrenzten Kompetenzen bestimmt. Nach Art. 3 Abs. 5 EUV soll die EU einen Beitrag u.a. zu globaler nachhaltiger Entwicklung, zu fairem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes leisten. Gemäß Art. 21 EUV will die EU in ihrem Handeln auf internationaler Ebene den Menschenrechten und Grundfreiheiten auch weltweit zu stärkerer Geltung verhelfen; sie will die nachhaltige Entwicklung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt fördern und die Armut beseitigen; sie will außerdem die Qualität der Umwelt verbessern. Um aber Unternehmen entsprechende Sorgfaltspflichten auferlegen zu können, muss die EU auf ihre begrenzten Kompetenzen zur Verwirklichung des Binnenmarktes zurückgreifen (Art. 50, 114 AEUV). Hauptanliegen des derzeit diskutierten Richtlinien-Entwurfs ist daher die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt durch voneinander abweichende nationale Lieferkettengesetze. Der Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in Entwicklungsländern darf bloß eine willkommene Nebenfolge sein.
Die Podiumsdiskussion wurde über Zoom aufgezeichnet. Das Video ist über den youtube-Kanal der ASKO Europa-Stiftung abrufbar: https://youtu.be/r7idu68BsPc
Dem Thema „Supply Chains Responsibilities“ widmet sich auch schwerpunktmäßig das Heft 2 des Jahrgangs 25 (2022) der Zeitschrift für Europarechtliche Studien (S. 209 – 418), zu dem Prof. Giegerich unter dem Titel „Supply Chains Responsibilities in the “Democratic and Equitable International Order” – the Tasks for the European Union and Its Member States“ die Einleitung geschrieben hat (S. 213 – 220). Diese Beiträge sind aus einer Konferenz hervorgegangen, die im November 2021 anlässlich des 70. Jahrestags der Gründung des Europa-Instituts stattfand.
Neues Saar Expert Paper und neuer Saar Brief auf dem Blog
In the latest Saar Expert Paper on the Jean-Monnet-Saar blog Dr. Myroslava Antonovych from Kyiv compares the Holodomor genocide as the first genocide of Ukrainians committed by the Soviet Union 90 years ago with Russia's current war of aggression, which she also classifies as genocide.
Prof. Dr. Thomas Giegerich kommentiert das Paper im jüngsten Saar Brief "Genozide gegen die Ukraine – Verhütung, Erinnerung, Aufarbeitung und Sühnung historischer und aktueller Völkermordverbrechen". Dieser ist hier direkt abrufbar.
Klausurankündigung Europarecht I
Es gibt 3 verschiedene Klausuren, die in unterschiedlichen Räumen und zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden. Die Schreibzeit beträgt 105 Minuten (1 Stunde und 45 Minuten).
- Die Klausur für die Studierenden der Rechtswissenschaften findet im Gebäude B 4.1 Hörsaal 0.19 am 08.02.2023, 10-12 Uhr (s.t.) statt.
- Die Klausur für die CJFA Studierenden organisiert das CJFA.
- Die Klausur für den Bachelor Europawissenschaften und die LL.M. Studierenden findet am 22.02.2023 von 9-11 Uhr s.t. im Gebäude B 4.1 Hörsaal 0.07 statt.
Bitte besetzen Sie nur jeden zweiten Platz. Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig.
"Gender-Competent Legal Education" erscheint als erstes Lehrbuch seiner Art
Soeben ist das von Thomas Giegerich mitherausgegebene und teilweise mitverfasste Lehrbuch „Gender-Competent Legal Education“ beim Springer-Verlag in der Serie „Springer Textbooks in Law“ erschienen. Es handelt sich um das erste Lehrbuch seiner Art, das in 19 Kapiteln auf über 700 Seiten alle wichtigen Rechtsgebiete aus einer Gender-Perspektive neu betrachtet. Vorgeblendet ist ihm ein Allgemeiner Teil zur vergleichenden Rechtsgeschichte, zur feministischen politischen Theorie und Rechtstheorie, zur Rechtssoziologie, zu feminist judgments sowie zu gender research and feminist methodologies.
Das Lehrbuch soll weltweit ein gender mainstreaming in der juristischen Ausbildung unterstützen, die bislang in erster Linie „malestreamed“ gewesen ist. Die Autorinnen und Autoren mit rechts- und sozialwissenschaftlichem Hintergrund forschen und lehren an der Universität Belgrad (Serbien), der Universität Cadiz (Spanien), der LUMSA-Universität in Palermo (Italien), der Universität Örebro (Schweden) sowie der Universität des Saarlandes (Deutschland). Das Lehrbuch ist ein wichtiges Ergebnis des 2019 begonnenen gemeinsamen Erasmus+ Projekts unter dem Namen New Quality in Education for Gender Equality – Strategic Partnership for the Development of Master’s Study Program “Law and Gender” – LAWGEM.
Neben der käuflich zu erwerbenden gebundenen Ausgabe des Lehrbuchs (ISBN 978-3-031-14359-5) gibt es eine weltweit frei abrufbare Online-Version unter https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-031-14360-1?page=1#toc.
The textbook “Gender-Competent Legal Education”, co-edited and partly co-authored by Thomas Giegerich, has just been published by Springer Publishers in the series “Springer Textbooks in Law”. It is the first textbook of its kind to take a fresh look at all important areas of law from a gender perspective in 19 chapters on over 700 pages. It is preceded by a general part on comparative legal history, feminist political theory and legal theory, sociology of law, feminist judgments and gender research and feminist methodologies.
The textbook is intended to support gender mainstreaming in legal education worldwide, which has so far been primarily “malestreamed”. The authors, who have backgrounds in law and social sciences, research and teach at the University of Belgrade (Serbia), the University of Cadiz (Spain), LUMSA University in Palermo (Italy), Örebro University (Sweden) and Saarland University (Germany). The textbook is an important intellectual output of a joint Erasmus+ project launched in 2019 under the name New Quality in Education for Gender Equality – Strategic Partnership for the Development of Master's Study Program “Law and Gender” – LAWGEM.
In addition to the hardback edition of the textbook (ISBN 978-3-031-14359-5), which is available for purchase, there also is an online version that is freely accessible worldwide at https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-031-14360-1?page=1#toc.
Professor Giegerich veröffentlicht Beitrag zum 'Welfenschatz'
Soeben ist der Beitrag von Prof. Giegerich „Nazi-Kunstraub vor US-Gerichten am Beispiel des ‚Welfenschatzes‘: Steht Völkerrecht der Gerechtigkeit im Weg?“ in: Claudia Seitz/Ralf Michael Straub/Robert Weyeneth (Hrsg.), Rechtsschutz in Theorie und Praxis – Festschrift für Stephan Breitenmoser (2022), S. 1269 – 1279, erschienen. Dort geht es um ein noch nicht abgeschlossenes Klageverfahren vor US-Gerichten auf Schadensersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz wegen einer angeblichen Enteignung jüdischer Kunsthändler in Nazi-Deutschland. Eine solche Enteignung hatte die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz (Limbach-Kommission) 2014 verneint.
Prof. Giegerich kritisiert den Umgang des US-Gesetzgebers und der US-Gerichte mit den Völkerrechtsregeln über die Staatenimmunität, nach denen den Beklagten im vorliegenden Fall Immunität von der US-Gerichtsbarkeit zusteht. Er kommt zu dem Schluss, dass die Völkerrechtsregeln über die Staatenimmunität zwar im Einzelfall gerechte Ergebnisse verhindern könnten. „In Bezug auf den Welfenschatz gab es aber ein alternatives Forum in Gestalt der Limbach-Kommission, deren Entscheidung man kaum als ungerecht bezeichnen kann. Davon abgesehen genießt die Einzelfallgerechtigkeit gegenüber der Unverbrüchlichkeit der Völkerrechtsordnung keinen unbedingten Vorrang. Im Gegenteil bildet die „international rule of law“ die Grundlage des Friedens, der politischen Stabilität, des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts sowie der Rechte der Menschen und Völker. Ohne sie kann es langfristig keine internationale Gerechtigkeit geben.“
ACHTUNG: Geänderte Tutorienstermine und Räume
Bitte beachten Sie die teilweise geänderten Termine und Räume für die Tutorien in Europarecht I.
Die aktuellen Daten entnehmen Sie bitte aus der Auflistung unter folgendem Link.
Latest Article by Prof. Giegerich published in ZEuS
Struggling for Europe’s Soul
Last week, issue 3/2022 of the Zeitschrift für Europarechtliche Studien (ZEuS) came out. It includes Professor Giegerich’s article “Struggling for Europe’s Soul: The Council of Europe and the European Convention on Human Rights Counter Russia’s Aggression against Ukraine” (p. 519 – 557).
This is the Abstract: “Russia was expelled from the Council of Europe with immediate effect and also from the ECHR with a six-month delay. The expulsion was based on Russia’s war of aggression against Ukraine which actually began in 2014 and only intensified in 2022. It was inevitable in view of the fact that Russia had not only distanced itself from the values of the CoE and the ECHR, but started to actively undermine them. This becomes evident from an overview of the pertinent case law of the European Court of Human Rights and Russia’s increasingly assertive unwillingness to comply with the Court’s decisions. While the pertinent resolutions by the Committee of Ministers and the ECtHR were made in accordance with the CoE Statute and the ECHR both procedurally and substantively, they should have been better explained to the European and world public. Russia has meanwhile begun to boycott the ECtHR procedures in violation of Art. 58 ECHR.”
Thomas Giegerich concludes his article with the following observations (footnotes omitted): “The attempt by the signatories of the Charter of Paris to build a united Europe, together with a transforming Russia, on the basis of human rights, democracy and the rule of law has unfortunately failed, because Russia left the common ground of values. Instead it returned to 19th century imperialist policies of power, violence and territorial conquest that were outlawed first by the Briand-Kellogg Pact and then for good by the UN Charter. We must not let it and its brothers in spirit succeed in distorting the international legal order of human dignity and self-determination built around the UN Charter and the CoE Statute into “authoritarian international law” or outright legal nihilism. Yet, while facing the unpleasant truths of today we should not stop in our efforts to promote transformation in both Russia and Belarus so that we can tomorrow resume construction work on our common European house, firmly founded on the ideals of the Charter of Paris for a New Europe, the CoE Statute as well as the ECHR and Protocols. The dream of 1990 lives on and its time will come.”
Willkommensveranstaltung Schwerpunktbereich 4
Liebe angehende Schwerpunkt - Studierende,
am 3.11.2022 um 18:00 Uhr möchten wir Sie herzlich zu unserer Willkommensveranstaltung für den Schwerpunktbereich 4 – Internationales Recht, Europarecht und Menschenrechtschutz – einladen.
Auf der Veranstaltung erfahren Sie alles rund um die Organisation des Schwerpunktstudiums und den Ablauf der Schwerpunktexamensklausuren. Außerdem werden Herr Prof. Bungenberg und Herr Prof. Giegerich Ihnen anhand eines tagesaktuellen Themas einen kurzen Einblick in die spannende Welt des Völker- und Europarechts gewähren! Im Anschluss haben Sie Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich insbesondere untereinander auszutauschen.
Die Veranstaltung findet im Gebäude B 2.1, Raum 308/309 statt. Wir freuen uns sehr, Sie zu unserer Willkommensveranstaltung begrüßen zu dürfen!
Ihr Lehrstuhlteam
Seminarankündigung WS 2022/23 - seminar winterterm 2022/23
Im Wintersemester 2022/23 bietet der Lehrstuhl ein Seminar zum Thema „Völker- und europarechtliche Grundfragen des Ukraine- Kriegs“an. In the winter term 2022/23 Prof Giegerich is going to hold a seminar called "Fundamental Questions of International and EU Law Raised by the Ukraine War".
New Saar Brief on Gender Sensitivity in Migration Law on our blog!
On 7 October 2022, Professor Giegerich presented a paper on positive developments regarding female refugees and displaced persons at a conference on “Gendering Law: Challenges and Perspectives” that was organised within the framework of the Erasmus+ Strategic Partnership LAWGEM – New Quality in Education for Gender Equality. The paper is available here.
Prof. Giegerich's contribution to online conference on Türkiye-EU Relations has been published
The papers of the online conference “Legal Issues in Türkiye – European Union Relations” organized by the Jean Monnet Chair on Legal Issues in Turkey-EU Relations at the Law Faculty of Ankara University (Prof. Dr. İlke Göçmen) in which Prof. Giegerich participated on 17 March 2022 have just been published in e-book format by Ankara Üniversitesi Basimevi. The volume is accessible here. The volume includes Prof. Giegerich’s paper on “Common but Differentiated Responsibilities of Türkiye and the EU in Relation to Irregular Migration” (pp. 65 – 79). His conclusion is as follows (p. 79):
“Conclusion: CbDR Minus in the EU-TR MMP [Migration Management Partnership]
The EU-Türkiye MMP with various hard-law and soft-law components is characterised by a number of elements reminiscent of the altruistic principle of CbDR which is firmly established in international environmental law. However, the special legal and political relationship between the EU and Türkiye, based on the Ankara Agreement and the latter’s application for EU membership, intersects with the MMP and introduces egoistic elements into the partnership that seem to dominate the altruistic CbDR elements. The EU-Türkiye MMP is thus characterised by a reduced CbDR version that may be called “CbDR Minus”. Progress in the further development of the MMP will depend more on calculations of national interests on both sides than by the altruistic CbDR principle. Yet, if politics is the art of the feasible, why shouldit not be feasible to approximate the EU- Türkiye MMP to CbDR, not least by bringing the rights of irregular migrants more into focus that all partners are legally required to respect and protect?”
! Termine der Wiederholungsklausuren !
Die Termine für die Wiederholungsklausuren für Europarecht I, Allgemeine Staatslehre und Staatsrecht III stehen wie folgt fest:
21. September von 15-17 Uhr in HS. 0.18: Europarecht I
28. September von 15-17 Uhr im Audimax: Allg. Staatslehre
29. September von 16-18 Uhr im Audimax: Staatsrecht III
Klausurrückgabe Allgemeine Staatslehre und Staatsrecht III
Die Rückgabe der Klausuren Allgemeine Staatslehre und Staatsrecht III erfolgt ab dem 24.08.2022 gestaffelt nach den Anfangsbuchstaben der Nachnamen:
24.08.2022 bis 26.08.2022, jeweils von 10 bis 13 Uhr: A - L
29.08.2022 bis 01.09.2022, jeweils von 10 bis 13 Uhr: M - Z
Die Rückgabe findet im Raum 2.24 des Lehrstuhls im Gebäude B 2.1, 2. OG statt.
Bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht können Sie auch Klausuren für Kommilitonen abholen. Wir ermutigen Sie davon Gebrauch zu machen, um das Personenaufkommen so gering wie möglich zu halten.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, an den verfügbaren Termin vor Ort zu sein oder die Abholung über Kommilitonen zu organisieren, schreiben Sie bitte eine Mail an arndt@europainstitut.de.
Die Frist zur Stellung eines Nachkorrekturantrags (Remonstration) beträgt 14 Tage. Der Fristbeginn richtet sich danach, zu welchem Termin Sie Ihre Klausur abholen. Fristende ist spätestens am 15.09.2022.
Bitte bringen Sie Ihren Studierendenausweis mit und beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen. Im Flur des Lehrstuhls dürfen sich maximal 4 Personen aufhalten.
Ihr Lehrstuhlteam
Neues ZEuS-Heft zur Lieferkettenverantwortlichkeit
Soeben ist Heft 2 des 25. Jahrgangs 2022 der Zeitschrift für Europarechtliche Studien erschienen. Die insgesamt 11 Beiträge (9 von ihnen englisch, zwei deutsch) behandeln auf über 200 Seiten die Lieferkettenverantwortlichkeit aus allen wesentlichen Perspektiven. Prof. Giegerich führt mit seinem Beitrag „Supply Chains Responsibilities in the ‘Democratic and Equitable International Order’ – the Tasks for the European Union and Its Member States” in die Problematik ein. Seine Schlussfolgerung lautet: „… supply chains laws are not only legal and legitimate from the perspective of international law; they are even required by both international law and EU law. They are in fact long overdue.” Der Beitrag ist online abrufbar unter https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/1435-439X-2022-2/zeus-zeitschrift-fuer-europarechtliche-studien-jahrgang-25-2022-heft-2?page=1.
Raumverteilung Semesterabschlussklausuren
Die Abschlussklausuren in den Fächern Allgemeine Staatslehre sowie Staatsrecht III finden jeweils in den Räumen Audimax und 0.18 (Gebäude B 4.1) statt.
In welchen Raum Sie sich begeben müssen entnehmen sie bitte folgender Liste.
Professor Giegerich eröffnete die 3. Saarbrücker Europa-Konferenz
Am 12.5.2022 hielt Prof. Dr. Thomas Giegerich in seiner Eigenschaft als Direktor des Cluster für Europaforschung der Universität des Saarlandes (CEUS) zur Eröffnung der 3. Saarbrücker Europa-Konferenz zum Thema „Solidarität in Europa – Europäische Solidarität“ eine Ansprache, die hier abrufbar ist.
Professor Giegerich gibt Interview zu Kriegsverbrechen in bewaffneten Konflikten
Prof. Dr. Thomas Giegerich hat am 20.4.2022 in einem Interview mit der Saarbrücker Zeitung zu Kriegsverbrechen in bewaffneten Konflikten, insbesondere im gegenwärtigen russischen Aggressionskrieg gegen die Ukraine Stellung genommen. Seiner Auffassung nach gibt es gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass russische Militärs in der Ukraine Kriegsverbrechen begangen haben, insbesondere durch Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung. Dafür ist letztlich Präsident Putin als Oberbefehlshaber verantwortlich. Ihn trifft nach dem in Art. 28 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs kodifizierten Grundsatz des Völkergewohnheitsrechts eine "command responsibility" als Inhaber der militärischen Befehlsgewalt. Danach ist er selbst völkerstrafrechtlich verantwortlich für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die von den ihm unterstellten Truppen begangen wurden, wenn er von diesen wusste oder hätte wissen müssen und nicht alle in seiner Macht stehenden erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergriffen hat, um die Begehung dieser Verbrechen zu verhindern oder zu unterbinden oder für ihre strafrechtliche Ahndung zu sorgen. Putin hat offensichtlich keinerlei derartige Maßnahmen ergriffen, sondern beschränkt sich daraus, alles abzustreiten.
Ergänzend zu dem Interview gilt Folgendes: Präsident Putin hat auch ein Verbrechen der Aggression begangen, wie es in Art. 8bis des Römischen Statuts kodiziert, aber seit dem Nürnberger Kriegsverbrecherprozess als Verbrechen gegen den Frieden auch völkergewohnheitsrechtlich verankert ist. Seine Immunität als amtierendes Staatsoberhaupt schützt ihn zwar vor der Verfolgung durch ausländische nationale Strafgerichte, nach einem in Art. 27 des Römischen Statuts verankerten Grundsatz des Völkergewohnheitsrechts nicht aber vor der Verfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof. Die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs umfasst die in der Ukraine seit dem 20.2.2014 begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, weil die Ukraine eine entsprechende Erklärung nach Art. 12 Abs. 3 des Römischen Statuts abgegeben hat. Eine Zuständigkeit für die Verfolgung des Aggressionsverbrechens hat der Internationale Strafgerichtshof hingegen nicht, weil Russland keine Partei des Römischen Statuts ist und eine entsprechende Überweisung durch den UN-Sicherheitsrat derzeit am Veto Russlands scheitern würde (Art. 15bis, Art. 15ter des Römischen Statuts). Mit der Beendigung seines Amtes als russisches Staatsoberhaupt verliert Putin auch seine Immunität in Bezug auf die Strafverfolgung wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch ausländische nationale Gerichte. Alle Staaten der Welt einschließlich Russlands sind zur Verfolgung dieser Verbrechen völkerrechtlich verpflichtet.
Verlängerte Klausurrückgabe Europarecht I
Nochmals! Verlängerte Klausurausgabe!
Die Klausuren können auch noch diese und nächste Woche vom 20.04. bis zum 29.04 jeweils von 10-14 Uhr im Raum 2.24 abgeholt werden.
Die Klausuren des Studiengangs Europawissenschaften können ebenfalls vom 11.04. bis zum 13.04 jeweils von 11-13 Uhr im Raum 2.21 bei Frau Freymann abgeholt werden.
Die Rückgabe der Klausur Europarecht I erfolgt ab dem 23.03.2022 gestaffelt nach den Anfangsbuchstaben der Nachnamen:
23.03.2022 bis 25.03.2022, jeweils von 10 bis 14 Uhr: A - L
28.03.2022 bis 31.03.2022, jeweils von 10 bis 14 Uhr: M - Z
Die Rückgabe findet im Raum 2.24 des Lehrstuhls im Gebäude B 2.1, 2. OG statt.
Bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht können Sie auch Klausuren für KommilitonInnen abholen. Wir ermutigen Sie davon Gebrauch zu machen, um das Personenaufkommen so gering wie möglich zu halten.
Sollten es Ihnen nicht möglich sein an den verfügbaren Termin vor Ort zu sein oder die Abholung über KommilitonInnen zu organisieren, schreiben Sie bitte eine Mail an traudt(at)europainstitut.de.
Die Frist zur Stellung eines Nachkorrekturantrags (Remonstration) beträgt 14 Tage. Der Fristbeginn richtet sich danach, zu welchem Termin Sie Ihre Klausur abholen, spätestens bis zum 15.04.2022.
Bitte bringen Sie Ihren Studierendenausweis mit und beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen. Im Flur des Lehrstuhls dürfen sich maximal 4 Personen aufhalten.
Ihr Lehrstuhlteam
Semesterabschlussklausur Europarecht I
Liebe Studierende,
am 09.02.2022 findet um 8:00 Uhr die Semesterabschlussklausur zu der Vorlesung Europarecht I statt.
Auf Grundlage Ihrer Anmeldungen haben wir eine verbindliche Raumzuteilung vorgenommen, die Sie bitte den folgenden Listen entnehmen.
Sollten Sie Ihre Matrikelnummer nicht in der jeweiligen Liste finden, melden Sie sich bitte umgehend bei jungfleisch@europainstitut.de
CEUS-Studierende schreiben die gesonderte Klausur zeitgleich im Hörsaal 0.23 des Gebäudes B 4.1.
Bitte beachten Sie die geltenden Regelungen und Hygienevorschriften, die Sie bitte der Seite der Fakultät entnehmen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den Klausuren!
Ihr Lehrstuhlteam
Sonderband der ZEuS zum 70. Geburtstag des Europa-Instituts
Anlässlich des 70. Jahrestages der Gründung des Europa-Instituts ist unter dem Titel „‘Europa lässt sich nicht mit einem Schlag herstellen‘ – 70 Jahre Europa-Institut der Universität des Saarlandes“ im Nomos-Verlag ein Sonderband der Zeitschrift für Europarechtliche Studien erschienen.
Der erste Beitrag, den Prof. Giegerich gemeinsam mit Prof. Bungenberg verfasst hat, gibt unter der Überschrift „Das Europa-Institut: 70 Jahre wissenschaftliche Begleiterin des europäischen Integrationsprozesses als ‚Krone und Symbol‘ der Universität des Saarlandes“ einen Überblick über die Entwicklung des Instituts.
Er ist frei abrufbar und steht zum Download bereit unter: https://europainstitut.de/fileadmin/user_upload/europa-institut/dokumente/PDF-Dateien/Giegerich_Bungenberg_Sonderband_2021_Deutsch.pdf
Neues Saar Expert Paper von Prof. Dr. Giegerich
Im neuesten Saar Expert Paper "The Rule of Law in the European Union - Countering Recent Challenges to Self-Evident Truths Politically, Judicially and Financially" diskutiert Prof. Dr. Thomas Giegerich jüngste Bedrohungen der Rechtsstaatlichkeit in der EU sowie mögliche Gegenmaßnahmen in politischer, gerichtlicher und finanzieller Hinsicht.
Ausweitung Online Angebot der Tutorien
Liebe Teilnehmer:innen der Tutorien Europarecht,
in Anbetracht der steigenden Corona Zahlen haben wir uns entschieden unser Online-Angebot auszuweiten. Für die einzelnen Europarechts-Tutorien gilt daher ab sofort:
Das Tutorium von:
Bianca Böhme findet weiterhin in Präsenz statt. Ein hybrides Angebot wird in der nächsten Sitzung diskutiert.
Dennis Traudt I (Dienstag) findet als hybride Veranstaltung statt.
Dennis Traudt II (Donnerstag) findet weiterhin in Präsenz statt.
Julia Jungfleisch findet Online statt
Karoline Dolgowski findet Online statt
Konstantin Sinn findet am 18.11.2021 probeweise Online statt. Eine Rückkehr zur Präsenz wird abgewogen.
Sebastian Zeitzmann findet weiterhin in Präsenz statt. Ein hybrides Angebot wird in der nächsten Sitzung diskutiert.
Bei den Präsenzveranstaltungen bitten wir Sie die seit Montag erneut geltende Maskenpflicht im Bewegungsverkehr und an allen Orten, an denen der Mindestabstand von 1,5 m nicht gewahrt werden kann, zu beachten.
Die Online-Tutorien finden in den für die einzelnen Tutorien angelegten Kanälen auf MS Teams statt, denen wir Sie hinzugefügt haben. Die Besprechung wird wenige Minuten vor Beginn des Tutoriums von den Tutor:innen gestartet. Bitte stellen Sie vorher sicher, dass Ihr Mikrofon und Ihre Kamera funktionieren und treten Sie der Besprechung bei. Auch in den online Tutorien freuen wir uns über eine aktive Beteiligung.
Bei den hybriden Veranstaltungen steht es Ihnen frei in Präsenz oder Online teilzunehmen. Für die Online-Teilnahme werden wir zu Beginn des Tutoriums einen Link zu der Besprechung in dem jeweiligen Tutoriums-Kanal posten. Bitte klicken Sie auf diesen, um der Besprechung beizutreten.
Sollten Sie aus triftigen Gründen zwingend an einem Präsenz oder Online Tutorium teilnehmen wollen und wird Ihr Tutorium nunmehr nicht mehr in dieser Form angeboten, kontaktieren Sie bitte Karoline Dolgowski(dolgowski@europainstitut.de oder über MS Teams).
Sollten Sie Kontakt zu einer Corona-infizierten Person gehabt haben, Erkältungssymptome zeigen oder aus anderen Gründen Sorge haben, dass Sie an Corona erkrankt sein könnten, nehmen Sie aus Rücksicht auf Ihre Kommiliton:innen bitte an unserem Online Angebot teil. Wir versuchen auch kurzfristige Wechsel in diesen Situationen zu ermöglichen. Auch in diesem Fall wenden Sie sich gerne an Ihre:n Tutor:in oder Karoline Dolgowski.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Tutor:innen
Konferenz zum 70. Geburtstag des Europa-Instituts: “Supply Chains Responsibilities”
On 12 November 2021, the Europa-Institut hosted a conference on “Supply Chains Responsibilities” in order to celebrate the 70th anniversary of the Institute’s establishment in 1951.
In his general introduction to the conference, Professor Giegerich spoke about “Supply Chains Responsibilities in the ‘Democratic and Equitable International Order’ – the Tasks for the European Union and Its Member States”. He concluded that “supply chains laws are not only legal and legitimate from the perspective of international law; they are even required by both international law and EU law. They are in fact long overdue.”
The papers presented at the conference will be published in a special issue of the Zeitschrift für Europarechtliche Studien (ZEuS) in due course.
Anmeldung Tutorien Europarecht I
Liebe Studierende,
über diesen Link können Sie sich für die vorlesungsbegleitenden Tutorien im Europarecht I anmelden.
Diese beginnen in der zweiten Vorlesungswoche, also am 25.10.2021!
Seminar im Wintersemester 2021/22
*English Version below*
Im Wintersemester 2021/22 bietet der Lehrstuhl wieder ein Seminar an: Neue Horizonte beim Schutz der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit
Die unter der Unterseite "Seminar" aufgelisteten Themen können ab dem 18.10.2021 über den Moodle-Kurs (“Seminar im Völker- und Europarecht WiSe 2021/22") reserviert werden. Bitte wählen Sie nur ein Thema aus. (Sollten alle Themen vergeben sein, sie aber trotzdem gerne am Seminar teilnehmen wollen, kommen Sie bitte zur Vorbesprechung. Wir werden mit Sicherheit eine Lösung finden.)
Die Vorbesprechung findet am Montag, 08.11.2021 um 18 Uhr s.t. im Hörsaal des Europa-Instituts (3. Stock Geb. B2.1) statt. Zur Bestätigung der Reservierung ist die Teilnahme an der Vorbesprechung zwingend erforderlich.
Bitte überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen diese Website für neue Informationen und eventuelle Änderungen.
Das Seminar selbst findet am 28.01./29.01.2022 voraussichtlich in der Europäischen Akademie Otzenhausen statt. Für Studierende, die sich im Ausland aufhalten, ist eine Teilnahme per Videoschaltung möglich. Alle weiteren Fristen und Anforderungen für die Anfertigung und Präsentation der Seminararbeit erhalten Sie während der Vorbesprechung.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
In the winter term 2021/22 Prof Giegerich is going to hold a seminar called "New Horizons in the Protection of Human RIghts and the Rule of Law".
Seminar topics can be reserved from 18th Oct 2021 via the Moodle course (“Seminar im Völker- und Europarecht WiSe 2021/22”). Please choose only one topic. (If all topics are already assigned, but you would still like to participate in the seminar, please come to the preliminary meeting. We will surely find a solution).
The preliminary meeting will be held on Monday, 08/10/2021 at 6 pm (sharp) at the lecture hall of the Europa-Institut (3. Floor, building B2.1)
In order to confirm your reservation, it is mandatory to attend the preliminary meeting.
The seminar itself will take place on 28/01 – 29/01/2022 presumably at the Europäische Akademie Otzenhausen. For students who are abroad, participation via video link is possible. You will receive all further deadlines and requirements for the preparation and presentation of the seminar work during the preliminary meeting.
We are looking forward to your participation!
Willkommensveranstaltung Schwerpunktbereich 4
Liebe angehende und ehemalige Schwerpunkt - Studierende,
am 02.11.2021 zwischen 17 und 18:30 Uhr möchten wir Sie herzliche zu unserer Willkommensveranstaltung für den Schwerpunktbereich 4 – Internationales Recht, Europarecht und Menschenrechtschutz einladen. Wir möchten diese Gelegenheit nutzen die Schwerpunktstudierenden des letzten Jahrgangs zu verabschieden und die neuen Studierenden zu begrüßen.
Auf der Veranstaltung erfahren Sie alles rund um die Organisation des Schwerpunktstudiums – insbesondere in Zeiten der Pandemie – und den Ablauf der Schwerpunktexamensklausuren. Außerdem werden Herr Prof. Bungenberg und Herr Prof. Giegerich Ihnen anhand eines tagesaktuellen Themas einen kurzen Einblick in die spannende Welt des Völker- und Europarechts gewähren! Im Anschluss haben Sie Gelegenheit Fragen zu stellen und sich insbesondere untereinander auszutauschen.
Die Veranstaltung findet im Gebäude B 2.1, Raum 308/309 statt. Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme bei Karoline Dolgowski (dolgowski@europainstitut.de) ist zwingend erforderlich. Ein Teilnahme ist nur bei Vorzeigen eines 3G Nachweises (Tagesaktueller Test, Geimpft, Genesen) möglich.
Wir bitten Sie während der Veranstaltung die an der UdS geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu beachten (https://www.uni-saarland.de/page/coronavirus/faq.html). Stellen Sie bitte insbesondere sicher, dass Sie zu jeder Zeit den Mindestabstand von 1,5 m einhalten und bis zum Erreichen Ihres Sitzplatzes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Wir freuen uns sehr Sie zu unserer Willkommensveranstaltung begrüßen zu dürfen!
Ihr Lehrstuhlteam
Vorlesungen Wintersemester 2021/22
Liebe Studierende,
dieses Semester finden die Vorlesungen Europarecht I sowie Völkerrecht AT wieder in Präsenzform statt.
Auf Moodle finden Sie weitere Informationen sowie die korrespondierenden Skripte. Bitte schreiben Sie sich dort in den jeweiligen Kurs ein. (Der Kurs zu Europarecht I ist für eine Selbsteinschreibung freigegeben. Um in den Kurs Völkerrecht AT eingeschrieben zu werden, schreiben Sie bitte ein Mail an salataj(at)europainstitut.de)
Wir freuen uns Sie zu den Vorlesungen begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen viel Erfolg.
Prof. Giegerich und Team
Klausur "Völkerrecht AT" von Prof. Richter
Die Klausur zur Vorlesung Völkerrecht AT findet in digitialer Form am 23.12.2020 von 13:00 bis 15:20 Uhr statt.
Die Anmeldung zur Klausur ist ab jetzt möglich. Damit Sie in den Moodle Kurs eingeschrieben werden schreiben Sie bitte eine Mail an llm@europainstitut.de.
In der Mail geben Sie bitte ihre Matrikelnummer und Uds Kennung an , sowie für welche Klausur Sie sich anmelden möchten.
Bitte bedenken Sie, dass die Klausur bereits nächste Woche stattfindet und melden sich zeitnah an.
Viel Erfolg bei der Klausur!
Lehrveranstaltungen Wintersemester 2020/2021
Dieses Wintersemester finden 2 Lehrveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Lehrstuhl statt:
Prof. Dr. Richter hält ihre Vorlesung Völkerrecht (Allgemeiner Teil). Informationen dazu finden Sie hier.
Begleitend zu der Vorlesung Europarecht I der Professoren Marsch und Bungenberg bieten wir ein wöchentliches Tutorium an.
Informationen dazu finden Sie hier.
Willkommensveranstaltung Schwerpunktbereich 4
Liebe angehende Schwerpunkt - Studierende,
am 11.11.2020 zwischen 17 und 18:30 Uhr möchten wir alle interessierten Studierenden herzlichst zu unserer Willkommensveranstaltung für den Schwerpunktbereich 4 – Internationales Recht, Europarecht und Menschenrechtschutz einladen. Auf der Veranstaltung erfahren Sie alles rund um die Organisation des Schwerpunktstudiums – insbesondere in Zeiten der Pandemie – und den Ablauf der Schwerpunktexamensklausuren. Außerdem werden Herr Prof. Bungenberg und Herr Prof. Giegerich Ihnen anhand eines tagesaktuellen Themas einen kurzen Einblick in die spannende Welt des Völker- und Europarechts gewähren! Im Anschluss haben Sie Gelegenheit Fragen zu stellen.
Die Veranstaltung findet im Gebäude B 2.1, Raum 308/309 statt und wird auch live über eine Online-Plattform übertragen. Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme in Präsenz bei Dennis Traudt (traudt@europainstitut.de) ist zwingend erforderlich. Wollen Sie an der Veranstaltung in digitaler Form teilnehmen, schreiben Sie bitte ebenfalls eine e-mail, so dass wir Ihnen zeitnah die Zugangsdaten zusenden können.
Wir bitten Sie während der Veranstaltung die an der UdS geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu beachten. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie zu jeder Zeit den Mindestabstand von 1,5 m einhalten und bis zum Erreichen Ihres Sitzplatzes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Wir freuen uns sehr Sie zu unserer Willkommensveranstaltung begrüßen zu dürfen!
Ihr Lehrstuhlteam
Klausurrückgabe am 2.11. fällt aus
Aufgrund der Verschärfung der aktuellen Lage wird die für den 2. November angekündigte Klausurrückgabe kurzfristig bis auf unbestimmte Zeit verschoben. Weitere Informationen werden sofort hier veröffentlicht.
EU vergibt Erasmus-Prestigeprojekt „Strategische Partnerschaft“ an das Europa-Institut
Die Europäische Union fördert das Projekt „Modernising European Legal Education“ (MELE) des Europa-Instituts mit rund 450.000€ über einen Förderzeitraum von 3 Jahren.
Gemeinsam mit acht weiteren europäischen Partnern, den Universitäten von Belgrad (Serbien), Zagreb (Kroatien), Skopje (Nordmazedonien), Cadiz (Spanien), Vilnius (Litauen), Groningen (Niederlande), der Regent’s University London (Vereinigtes Königreich) sowie dem South Eastern European Law School Network, erhielt das Projekt „Modernising European Legal Education“ von Prof. Dr. Thomas Giegerich, Direktor des Europa-Instituts, die Förderzusage der Europäischen Unionfür das Projekt „Modernising European Legal Education“ (MELE). „Wir sind sehr erfreut, dass die Auswahlkommission unseren Projektantrag und die dahinterstehende Idee als innovativ und förderfähig befunden hat. Gemeinsam mit unseren Partnern sehen wir der spannenden und wichtigen Arbeit in den nächsten drei Jahren mit Vorfreude entgegen“, so Prof. Dr. Thomas Giegerich, Leiter des Projekts.
Ziel des Projektes ist es, junge Studierende der Rechtswissenschaft für den europäischen Arbeitsmarkt vorzubereiten und mit dem nötigen interdisziplinären und grundlegenden Rüstzeug für eine digitale und vielfältige Zukunft auszustatten.
Wirksame Bildungs- und Berufsausbildungssysteme sind die Eckpfeiler gerechter, offener und demokratischer Gesellschaften sowie von nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung. In diesem Zusammenhang stellte sich zunehmend die Frage, ob Ausbildung und Lehrmethoden, insbesondere im Bereich der Rechtswissenschaft, noch zeitgemäß sind, um den Bedürfnissen des Berufsstandes gerecht zu werden. „Gegenwärtig werden die Studierenden in sehr traditionellen Methoden ausgebildet, die sich ausschließlich auf die Vermittlung von juristischem Wissen konzentrieren. Dies ist zwar prioritäre Aufgabe der Universität, aber die Europäisierung des Arbeitsmarktes und auch der Wissenschaft sollte nicht aus den Augen verloren werden“, erläutert Mareike Fröhlich, die Projektkoordinatorin. Daher sind nach Ansicht des Konsortiums zusätzliche Kompetenzen und Fähigkeiten erforderlich, um eine hohe Beschäftigungsfähigkeit der Juristinnen und Juristen gewährleisten zu können. Die Veränderungen auf dem traditionellen juristischen Arbeitsmarkt, beispielsweise durch die Digitalisierung von Gerichtsverfahren und Globalisierung von Fällen, erfordern eine Überprüfung der juristischen Ausbildungsansätze und Lehrmethoden, um sicherzustellen, dass die Absolventen auf solch neue Entwicklungen vorbereitet sind.
Die Konsortialpartner von MELE beabsichtigen deshalb, die transversalen Kompetenzen und akademischen Fähigkeiten der Studierenden zu verbessern. Darüber hinaus soll ein Bewusstsein für Querschnittsthemen wie Genderfragen, European Green Deal und Klimawandel, Digitalisierung und Mehrebenen-Governance in der juristischen Ausbildung geschaffen werden. Zu diesem Zweck werden die Partner gemeinsam einen online-Kurs zum wissenschaftlichen Arbeiten im europäischen Kontext, einen Methodenkoffer für innovative Lehre und Veranstaltungen zu den oben genannten Themen entwickeln.
Kontakt:
Ass. Iur. Mareike Fröhlich, LL.M.
E-Mail: froehlich@europainstitut.de
Tel.: 0681 302-6664
Über das Projekt berichten auch:
- Universität des Saarlandes
- Europa-Institut, Sektion Rechtswissenschaft
- idw – Informationsdienst Wissenschaft
- abitur-und-studium.de
Dr. Eduard Martin-Preis 2020
Dr. Desirée C. Schmitt, frühere wissenschaftliche Mitarbeiterin am Jean-Monnet-Lehrstuhl, wurde gestern in einer Online-Feierstunde von der Universitätsgesellschaft des Saarlandes e.V. als beste Doktorandin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät mit dem Dr. Eduard Martin-Preis 2020 ausgezeichnet. Ihre von Prof. Giegerich betreute Dissertation trägt den Titel „Familienzusammenführung und Rechtsschutz in Deutschland und den USA – Eine rechtsvergleichende Betrachtung unter Berücksichtigung des Völker- und Europarechts“. Die Arbeit wird in Kürze im Springer-Verlag veröffentlicht werden.
Rückgabe der Klausuren Allgemeine Staatslehre und Staatsrecht III
Für die Rückgabe der Klausuren Allgemeine Staatslehre und Staatsrecht III werden zwei Termine angeboten und zwar an den folgenden Tagen:
21.09.2020 von 10 bis 12 Uhr und
Am 02.11.2020 von 11 bis 13 Uhr.
Die Rückgabe findet im Flur vor dem Lehrstuhl im Gebäude B 2.1, 2. OG statt.
Die Frist zur Stellung eines Nachkorrekturantrags (Remonstration) beträgt 14 Tage. Der Fristbeginn richtet sich danach, zu welchem Termin Sie Ihre Klausur abholen und beginnt folglich entweder am 21.09.2020 oder am 02.11.2020.
Sie haben auch noch die Möglichkeit Ihre Klausur im Europarecht I abzuholen. Eine Remonstration ist hier nicht mehr möglich.
Bitte bringen Sie Ihren Studierendenausweis mit und beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen.
Ihr Lehrstuhlteam
Wichtige Information zu den Nachklausuren
Liebe Studierende,
folgend finden Sie die Termine der diesjährigen Nachklausuren unseres Lehrstuhls:
Europarecht I findet am 14.09.2020 von 8-10 Uhr im Hörsaal 0.06 statt.
Staatsrecht III (Bezüge zum Völkerrecht) findet am 23.09.2020 von 11-13 Uhr im Audimax statt.
Allgemeine Staatslehre findet am 24.09.2020 von 14-16 Uhr im Audimax statt.
Wir erinnern Sie daran, die gleichen Hygienevorschriften zu beachten wie bei den Semesterabschlussklausuren. Einlass erfolgt nur nach Vorzeigen eines Ausweisdokumentes.
Ihr Lehrstuhlteam
Rückgabe Klausuren Staatsrecht III und Allgemeine Staatslehre
Aktuell können die Klausuren Staatsrecht III und Allgemeine Staatslehre aus dem diesjährigen Sommersemester noch nicht abgeholt werden.
Genau Informationen zu Zeitpunkt und Verfahren der Klausurenausgabe werden wir in nächster Zeit hier veröffentlichen.
Wir bitten daher noch um etwas Geduld.
Selbstverständlich wird die Remonstrationsfrist an den Rückgabezeitpunkt angepasst.
Prof. Giegerich: Neukommentierung von Art. 16 Abs. 2 GG im Maunz/Dürig
Prof. Giegerich hat in der letzten Nachlieferung für den Grundgesetz-Kommentar von Maunz/Dürig das „Grundrecht auf Auslieferungsfreiheit“ in Art. 16 Abs. 2 GG unter Einbeziehung der völker- und europarechtlichen Vorgaben des Auslieferungsrechts und Kritik an der einschlägigen BVerfG-Rechtsprechung neu kommentiert. Er hält eine allgemeine verfassungspolitische Debatte über dieses Deutschengrundrecht im offenen europäisch und global verflochtenen deutschen Verfassungsstaat für geboten, der nicht länger den introvertierten Nationalstaatsvorstellungen des vorletzten Jahrhunderts verhaftet bleiben sollte. Im Ergebnis schlägt er vor, den derzeitigen Art. 16 Abs. 2 GG unter Aufspaltung in zwei Absätze vollständig neu zu fassen. Sein Formulierungsvorschlag für diese Neufassung lautet folgendermaßen:
Art. 16 Abs. 2 GG (neu): „Das Recht von Deutschen sowie sonstigen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern auf Aufenthalt in Deutschland genießt besonderen Schutz. Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden.“
Art. 16 Abs. 3 GG (neu): „Niemand darf durch Ausweisung, Abschiebung, Auslieferung oder in sonstiger Weise einer nichtdeutschen Hoheitsgewalt überantwortet werden, wenn dadurch für die betroffene Person das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen, erniedrigenden oder mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbaren Strafe oder Behandlung begründet wird. Werden dieser Person schwere Straftaten, insbesondere Verbrechen nach dem Völkerrecht, vorgeworfen, ist dem Eintritt von Straflosigkeit durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.“
Vortrag in der Sitzung der Ständigen Arbeitsgruppe der Europaministerkonferenz
Prof. Giegerich hat am 15.7.2020 in der Sitzung der Ständigen Arbeitsgruppe der Europaministerkonferenz auf Einladung des saarländischen Ministeriums für Finanzen und Europa in der Saarländischen Landesvertretung in Berlin einen Online-Vortrag über das EZB-Urteil des BVerfG vom 5.5.2020 gehalten. Der Vortrag knüpft an seine bereits online gestellten Überlegungen an (Mit der Axt an die Wurzel der Union des Rechts – Vier Fragen an das Bundesverfassungsgericht zum 70. Europa-Tag, Saar Brief vom 9.5.2020; Putting the Axe to the Root of the European Rule of Law – The Recent Judgment of the German Federal Constitutional Court on the Public Sector Asset Purchase Programme of the European Central Bank, Saar Expert Paper 06/20 EN).
Seine Schlüsselaussage lautet: „Der Kern des Problems liegt darin, dass das BVerfG die EU als Bedrohung der deutschen Verfassungsstaatlichkeit einstuft, die eingehegt werden muss. Stattdessen sollte es die europäische Integration als Chance betrachten, die gemeinsamen Verfassungswerte der Union und Mitgliedstaaten zu konsolidieren, zu verteidigen sowie innerhalb und außerhalb Europas zu fördern. Denn heute ist es dringender als je zuvor geboten, dass die Freunde der Verfassungsstaatlichkeit ihre Kräfte über die Grenzen hinweg bündeln.“
Im Anschluss fand eine angeregte Diskussion statt.
Aktueller Saar Brief von Prof. Giegerich: Neues zum Übereinkommen vom 19.2.2013 über ein Einheitliches Patentgericht
Im neuesten Saar Brief auf dem Blog des Lehrstuhls fasst Prof. Dr. Giegerich die wesentlichen Gedanken aus seinem kritischen Beitrag „BVerfG verzögert europäische Patentreform – Vorschläge zur Schadensbegrenzung“ im Heft 13 der Europäischen Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2020 (S. 560 – 566) zusammen. Der Saar Brief ist hier direkt abrufbar.
Ablauf Semesterabschlussklausuren
Liebe Studierende,
die bereits bestehenden Richtlinien zum Klausurablauf werden zur Einhaltung der Vorsichts- und Hygienemaßnahmen, die einer Übertragung des Corona-Virus effektiv entgegenwirken sollen, um folgende Punkte ergänzt bzw. geändert:
Mund- und Nasenschutz
Gebäude und Räumlichkeiten dürfen nur mit Mund-Nasenschutz betreten werden. Dieser muss während des Bewegungsverkehres bis zum Erreichen des Platzes getragen werden. Auf dem Weg zum Platz muss Abstand gehalten werden. Gruppen dürfen nicht gebildet. Während der Klausur kann die Maske abgelegt werden.
Sitzplan
Für die Klausuren im Staatsrecht III und Allgemeine Staatslehre gelten verbindliche Sitzpläne.
Die Klausur Allgemeine Staatlehre findet am 21.07.2020 von 8 – 10 Uhr in den Hörsälen 0.06, 0.18, 0.19 und im Audimax (Gebäude B 4.1) statt. Die Verteilung auf die Hörsäle entnehmen Sie bitte folgendem Dokument.
Zulässige Hilfsmittel für diese Klausur: Unkommentierte Texte des Grundgesetzes und des AEUV (ggf. als Bestandteile umfassenderer Textsammlungen).
Die Klausur Staatsrecht III findet am 22.07.2020 von 15:30 bis 17:30 Uhr in der Mensa statt.
Zulässiges Hilfsmittel für diese Klausur: Unkommentierter Text des Grundgesetzes (ggf. als Bestandteil umfassenderer Textsammlungen).
Die Hörsäle sind nicht ohne Aufforderung der Aufsichtsperson zu betreten, und die Studierenden haben sich unter Wahrung des vorgegebenen Sicherheitsabstandes von mind. 1,5 m davor aufzureihen. Vor dem Betreten des Hörsaals sind die Hände zu desinfizieren. Bitte halten Sie Ihre Studierendenausweise bereit, diese werden am Eingang von den Mitarbeiter/innen des Lehrstuhls überprüft. Sollten Sie lediglich ein leeres Blatt abgeben wollen, sagen Sie bitte der Aufsichtsperson am Eingang Bescheid. Nach Eintritt in den Hörsaal füllen Sie die Reihen bitte von unten links nach oben rechts nacheinander auf. Es kann keine Rücksicht auf besondere Sitzplatzwünsche genommen werden. Es dürfen insbesondere keine Plätze für Kommiliton/innen freigehalten werden. In der Mensa dürfen Tische und Stühle nicht verschoben werden.
Wichtig: An den Sitzplätzen werden Sie bereits das Klausurdeckblatt inklusive Aufgabenstellung vorfinden.Dieses ist jedoch nicht zu öffnen bevor die Aufsichtsperson dazu auffordert. Erst dann darf mit der Klausurbearbeitung begonnen werden.
Toilettengänge
Auf Toilettengänge während der Klausur ist zur Wahrung der Vorsichtsmaßnahmen nach Möglichkeit zu verzichten. Studierende sind dazu aufgefordert, diese zu erledigen, bevor sie den Hörsaal betreten bzw. nachdem die Klausur geschrieben wurde. In den Toiletten ist das bereitgestellte Desinfektionsmittel zu verwenden.
Einsammeln der Klausuren und Verlassen der Hörsäle
Zur Einhaltung der Vorsichts- und Hygienemaßnahmen ist es nicht möglich die Klausur vorzeitig abzugeben. Die Studierenden haben den Ablauf der Bearbeitungszeit auf ihrem Sitzplatz abzuwarten und den Raum erst zu verlassen, wenn die Aufsichtsperson sie dazu auffordert. Die Klausur wird vollständig in das Deckblatt eingelegt und in einen dazu bereitgestellten Behälter am Ausgang des Raumes gelegt. Bitte heften Sie die Klausur zuvor selbst mit einem mitgebrachten Hefter.
Der Raum ist in umgekehrter Reihenfolge unter Wahrung des vorgegebenen Sicherheitsabstandes von mind. 1,5 m zu verlassen. Bitte denken Sie daran, keine Verpackungen und keinen sonstigen Abfall liegen zu lassen, sondern diesen draußen ordnungsgemäß zu entsorgen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den Klausuren!
Ihr Lehrstuhlteam
Prof. Dr. Giegerich zum PSPP-Urteil des BVerfG
Am 4.7.2020 trug Prof. Giegerich zum Thema „Europäische Solidarität im Lichte des PSPP-Urteils des Bundesverfassungsgerichts“ auf einer Online-Tagung über „Die Europäische Union als Solidargemeinschaft“ vor, die von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck veranstaltet wurde. Das Programm ist hier abrufbar. Der Vortrag setzte Überlegungen fort, die Prof. Giegerich schon zuvor online gestellt hatte (Mit der Axt an die Wurzel der Union des Rechts – Vier Fragen an das Bundesverfassungsgericht zum 70. Europa-Tag, Saar Brief vom 9.5.2020; Putting the Axe to the Root of the European Rule of Law – The Recent Judgment of the German Federal Constitutional Court on the Public Sector Asset Purchase Programme of the European Central Bank, Saar Expert Paper 06/20 EN).
Prof. Giegerich erwartet, dass das PSPP-Urteil die Europaskeptiker in Deutschland ermuntern wird, Verfahren vor dem BVerfG gegen alle zukünftigen Maßnahmen finanzieller Solidarität zur gemeinsamen Überwindung der Corona-Krise einzuleiten, und zwar sowohl in Form von Verfassungsbeschwerden als auch Organstreiten durch Oppositionsfraktionen. Der Ausgang solcher Verfahren ist ungewiss. In Bezug auf den Vorschlag, die Letztentscheidung über Kompetenzstreitigkeiten zwischen der EU und Mitgliedstaaten einer neuen Instanz zu übertragen, die mit EuGH-Richtern und Richtern nationaler Höchstgerichte besetzt ist, plädierte Prof. Giegerich für Zurückhaltung. Eine entsprechende Vertragsänderung sei nur sinnvoll, wenn sie zukünftige Justizkonflikte wie im PSPP-Fall definitiv ausschließen könne. Das setze aber voraus, dass das BVerfG und andere nationale Höchstgerichte die Letztentscheidungskompetenz dieser neuen Instanz ausnahmslos anerkennten, was nicht gewährleistet sei.
WICHTIG: Leistungskontrollen im Sommersemester 2020
Liebe Studierende,
die Leistungskontrollen des Sommersemesters 2020 finden wie bereits angekündigt vom 13. Juli 2020 bis 25. Juli 2020 statt.
Aufgrund der Pandemie müssen Sie sich in diesem Semester zwingend (!!!) für jede Leistungskontrollklausur anmelden, sofern Sie diese mitschreiben wollen. Die Anmeldung erfolgt über das LSF unter diesem Link:
Eine Anmeldung zu den Klausuren ist ab 25.06.2020, 12 Uhr, bis 06.07.2020, 12 Uhr, möglich.
Die Leistungskontrollklausuren finden in diversen Hörsälen statt. Sie werden nach Matrikelnummern zu dem jeweiligen Hörsaal eingeteilt. Eine entsprechende Liste werden Sie auf der Homepage des Lehrstuhls nach Ablauf des Anmeldezeitraums finden, bei dem Sie die Leistungskontrollklausur schreiben.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Ihre Dekanin
Rückgabe Klausur Europarecht I
Die Rückgabe der Klausur Europarecht I findet am 19.06.2020 im Hörsaal 0.05 (B4.1) von 14:00 - 18:00 Uhr statt.
Bitte bringen Sie Ihren Studierendenausweis mit und beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen.
Die Frist zur Stellung eines Nachkorrekturantrags (Remonstration) beginnt folglich auch am 19.06.2020.
Online-Diskussion: "Sieg für EU-Kritiker? Zum EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts"
Am 5. Mai hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zum Staatsanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) gefällt, es für teilweise verfassungswidrig erklärt und damit viele Diskussionen angestoßen.
Auf Basis des von Prof. Dr. Thomas Giegerich auf unserem Blog veröffentlichten Beitrags „Mit der Axt an die Wurzel der Union des Rechts – Vier Fragen an das Bundesverfassungsgericht zum 70. Europa-Tag“ wollen Europe Direct Saarbrücken, die Jungen Europäischen Föderalisten und die Europäische Akademie mit Prof. Dr. Thomas Giegerich und Dr. Christian Molitor (Geschäftsführer des Sparkassenverbands Saar) über das Urteil und seine Folgen diskutieren.
Diese Online-Diskussion findet am 10. Juni 2020 um 18 Uhr über die Plattform Zoom unter folgendem Einladungslink https://zoom.us/j/98760560838 statt. Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Informationen zum Schwerpunktbereich IV
Liebe Teilnehmer des Schwerpunktbereichs,
sie finden ab heute Informationen und Materialien zum Schwerpunktbereich 4 auf Moodle.
Dort werden wir auch die Klausuren des Examensklausurenkurses einstellen. Dieser beginnt am 12. Juni 2020. Sollten Sie eine Korrektur wünschen, können sie Ihre Klausurlösung auf Moodle einreichen. Alle weiteren Informationen finden Sie dort. Bitte schicken Sie uns eine E-Mail, wenn Sie in den Schwerpunktbereich 4 Kurs eingeschrieben werden möchten.
Ihr Lehrstuhlteam
Mit der Axt an die Wurzel der Union des Rechts – Vier Fragen an das Bundesverfassungsgericht zum 70. Europa-Tag
Im neuen Saar Brief des Lehrstuhl-Blogs Jean-Monnet-Saar stellt Prof. Dr. Thomas Giegerich am heutigen 70. Europa-Tag, dem 9. Mai 2020, vier Fragen an das Bundesverfassungsgericht anlässlich seines Urteils zum PSPP-Programm der EZB vom 05.05.2020, mit welchem es u.a. entschieden hatte, dass das PSPP sich als Ultra-vires-Akt darstelle. Der Beitrag ist hier direkt abrufbar.
Call for Papers
Prof. Dr. Thomas Giegerich, LL.M., Direktor des Europa-Instituts und Inhaber eines Jean-Monnet-Lehrstuhls für Europäische Integration, Antidiskriminierung, Menschenrechte und Vielfalt an der Universität des Saarlandes lädt Interessierte ein, Texte auf Deutsch oder Englisch zur Online-Veröffentlichung auf unserem Blog Jean-Monnet-Saar (http://jean-monnet-saar.eu) einzureichen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Prof. Dr. Thomas Giegerich, LL.M., Director of the Europa Institut and Jean Monnet Professor of European Integration, Antidiscrimination, Human Rights and Diversity at Saarland University, calls for papers in order to publish them on our Blog Jean-Monnet-Saar
(http://jean-monnet-saar.eu). Further information are available here.
2. Brief von Prof. Dr. Giegerich an alle Studierenden
Univ.-Prof. Dr. Thomas Giegerich 23.4.2020
Liebe Studierende,
in den zehn Wochen vom 4.5.2020 bis zum regulären Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters werde ich zu den Vorlesungen Allgemeine Staatslehre, Staatsrecht III und Völkerrecht BT pro Woche je eine Vorlesungseinheit (Powerpoint mit mündlichen Erläuterungen) auf Moodle einstellen. Die Einheiten bauen aufeinander auf und werden sich an den entsprechenden Vorlesungsgliederungen und -skripten orientieren, die schon online abrufbar sind.
Fragen zum Stoff senden Sie bitte an: giegerich@europainstitut.de
Fragen zur Organisation senden Sie bitte an: jungfleisch@europainstitut.de
Viele Grüße
Thomas Giegerich
Hinweis: Der Einschreibeschlüssel für die Kurse auf Moodle entspricht dem Passwort für das jeweilige Vorlesungsskript.
Klausurenausgabe Europarecht I
Aufgrund der Schließung der Universitätsgebäude ist es uns verwehrt die Klausuren zu Europarecht I auszugeben.
Die Ergebnisse zu der Klausur werden Ihnen postalisch durch das Prüfungsamt zugesandt. Weitere Informationen zu der Notenbekanntgabe finden Sie hier.
Sobald unser Büro wieder für den Publikumsverkehr freigegeben wird, werden wir die Klausuren aushändigen. Genaue Informationen dazu werden zu gegebener Zeit hier bereitgestellt.
Die Remonstrationsfristen werden entsprechend angepasst!
Brief von Prof. Dr. Giegerich an alle Studierenden
Univ.-Prof. Dr. Thomas Giegerich 30.3.2020
Liebe Studierende,
im Sommersemester 2020 biete ich die folgenden Vorlesungen an:
- Allgemeine Staatslehre (4. Sem.)
- Staatsrecht III (4. Sem.)
- Völkerrecht Besonderer Teil (Schwerpunktbereich 4 „Internationales Recht, Europarecht und Menschenrechtsschutz“)
Wegen der Corona-Krise wird der Vorlesungsbetrieb nach derzeitiger Planung erst am 4.5.2020 beginnen. Ich will Ihnen die Möglichkeit bieten, die Zeit bis Anfang Mai sinnvoll zum Eigenstudium zu nutzen. Ich stelle Ihnen deshalb ab sofort eine Reihe von Texten online zur Verfügung.
Zu jeder der drei o.g. Vorlesungen finden Sie auf meiner Lehrstuhlseite unter dem Menüpunkt „Lehre – Lehrveranstaltungen“ frei zugänglich die Gliederung mit Literaturhinweisen. Zu jeder Vorlesung steht außerdem ein umfangreiches Skript (zur Vorlesung Völkerrecht BT sind es sogar zwei Skripte – ein allgemeines und ein besonderes [Fallstudie zur Krim- und Ukrainekrise seit 2014]) online, die allerdings passwortgeschützt sind. Bitte erfragen Sie das Passwort des/r gewünschten Skripts/e (bitte genau bezeichnen!) per E-Mail bei meiner Sekretärin: zewe@europainstitut.de
Den Studierenden, die sich auf Allgemeine Staatslehre und Staatsrecht III vorbereiten möchten, empfehle ich sehr, sich mit der jeweiligen Gliederung und dem jeweiligen Skript sowie einem der in den Literaturhinweisen fettgedruckten Lehrbücher in die Materie einzuarbeiten. Für die historischen Bezüge meines Skripts zur Allgemeinen Staatslehre (z.B. Preußischer Budgetkonflikt, Diktaturgewalt des Reichspräsidenten in der Weimarer Republik) verweise ich zusätzlich auf das Lehrbuch von Frotscher/Pieroth, Verfassungsgeschichte.
Den Studierenden des Schwerpunktbereichs 4 empfehle ich, sich anhand des allgemeinen Skripts (S. 10 ff.), der dort gegebenen weiterführenden Hinweise sowie des Lehrbuchs von v. Arnauld, Völkerrecht (4. Aufl. 2019), die besonders examensrelevante Materie des Rechts der Staatenverantwortlichkeit (Punkt II. der Gliederung) anzueignen. Die zugrunde liegenden „Artikel über die Staatenverantwortlichkeit“ finden Sie in deutscher Übersetzung im Sartorius II unter Nr. 6. Anschließend sollten Sie sich das besondere Skript zur Krim- und Ukrainekrise seit 2014 vornehmen. Es gibt einen Überblick über zahlreiche Gebiete des globalen und regionaleuropäischen Völkerrechts (und ein bisschen auch des Europarechts) und ihr Zusammenspiel am Beispiel eines immer noch fortdauernden bewaffneten Konflikts in Europa.
Zum Online-Klausurenkurs im Schwerpunktbereich 4, der nicht vor Juni anlaufen wird, erhalten die Schwerpunktstudierenden zu gegebener Zeit weitere Informationen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer meines Seminars „Zentrifugal- und Zentripetalkräfte im Völker- und Europarecht des 21. Jahrhunderts” sind über geänderte Fristen und Abläufe bereits informiert.
Falls Fragen bleiben, mailen Sie mich an: giegerich@europainstitut.de
À bientôt
Thomas Giegerich
Ausgabe der Klausuren auf Mai verschoben
Die Ausgabe der Klausuren ist aufgrund der derzeitigen Situation auf den Beginn des Sommersemesters (4. Mai 2020) verschoben. Die Remonstrationsfrist verschiebt sich dementsprechend auf eine Woche nach Abholung der Klausur und spätestens bis 25.05.2020. Die Noten werden wie immer durch das Prüfungsamt bekannt gegeben.
ZEuS 4/2019 ist erschienen!
Im gerade erschienen Heft 4/19 der Zeitschrift für Europarechtliche Studien sind zwei Beiträge von Angehörigen des Jean-Monnet-Lehrstuhls veröffentlicht worden.
Prof. Dr. Thomas Giegerich has published a paper on the question “Can German Courts Effectively Enforce International Legal Limits on US Drone Strikes in Yemen?” (pp. 601 – 624).
Abstract: A German Administrative Court of Appeal has attempted to enforce international legal limits on US drone strikes in Yemen against suspected senior leaders of international terrorist organisations. These strikes are conducted via a satellite relay station located at the US Air Base in Ramstein, Germany. In a judgment that is not final – an appeal to the Federal Administrative Court is pending – the Court stopped short of ordering the German Federal Government to prohibit the US from using Ramstein Air Base for drone strikes in Yemen altogether. However, the Court ordered the defendant to ensure by appropriate action that the US, when making use of its Ramstein Air Base for such strikes, fully complied with public international law, as further specified in the grounds of the judgment. The grounds provide a textbook presentation of the jus ad bellum and jus in bello standards for targeted killings by drones in foreign territory, in particular those deriving from international humanitarian law and international human rights law. The Court considered it proven that the targeting standards used by the US were not fully compatible with IHL and IHRL. The German Court’s approach is strikingly different from the judicial abstentionism practiced by US federal courts in those cases. It put a thorough judicial scrutiny of the US drone strike practice on public record, taking the place of an international court – which is absent for lack of jurisdiction. Yet, it exercised judicial restraint, leaving the German Federal Government enough room for manoeuvre to maintain good political and military relations with the US while at the same time increasing the pressure of public opinion on the German accomplice and to a lesser extent on the US principal offender toward future compliance with international law.
Katharina Koch, LL.M. beschäftigt sich mit der Frage „Ist der partielle Entzug des Sorgerechts zur Durchsetzung des Schulpflicht konventionsmäßig? Eine Analyse der Entscheidung Wunderlich v Germany“ (S. 555-572).
Abstract: In der Entscheidung Wunderlich v Germany wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gefragt, ob der partielle Entzug des elterlichen Sorgerechts zur Durchsetzung der Schulpflicht rechtmäßig war. Eltern christlichen Glaubens hatten ihre Kinder nicht in eine staatliche Schule geschickt. Da die von den zuständigen Behörden verhängten Sanktionen nicht erfolgreich waren, entzogen diese für drei Wochen das Sorgerecht der Eltern. Darin sahen die Eltern eine Verletzung ihres durch Art. 8 EMRK geschützten Rechts auf Familienleben. Dies führt zunächst zur Frage, ob die Schulpflicht als solche konventionsmäßig ist, was vom EGMR in vorherigen Entscheidungen bereits bejaht wurde. Dies bedeutet aber nach Rechtsprechung des EGMR nicht, dass Schülerinnen und Schüler jedes Fach besuchen müssen. Vielmehr muss die Möglichkeit einer Befreiung von einzelnen Fächern bestehen. In diese Rechtsprechung gliedert sich die Entscheidung Wunderlich v Germany mit der Feststellung der Konventionsmäßigkeit des partiellen Entzugs des Sorgerechts konsequent ein.
Die Abstracts der anderen Beiträge sind hier abrufbar.
Beitrag im Tagungsband "Autoritäres vs Liberales Europa"
Im gerade erschienen Tagungsband der 2. Tagung junger Europarechtler*Innen „Autoritäres vs Liberales Europa“ ist ein Beitrag von Julia Jungfleisch mit dem Titel: „Verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen der Flüchtlingspolitik- Ein Ausweg aus der Krise oder die endgültige Aufgabe eines einheitlichen Europas?“ veröffentlicht worden. Der Beitrag beschäftigt sich mit der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeit der Einführung verbindlicher Aufnahmequoten für Geflüchtete im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit
Stellungnahme zu Katalonien im Heute Journal
Am 18.10.2019 hat Prof. Dr. Thomas Giegerich im Heute Journal zu den rechtlichen Hintergründen der Massenproteste in Katalonien Stellung genommen. Der Bericht kann hier heruntergeladen werden.
Seminar im Wintersemester 2019/2029
Im Wintersemester 2019/2020 bietet Prof. Giegerich ein Blockseminar mit dem Thema Antworten des Völker- und Europarechts auf aktuelle Herausforderungen des 21. Jahrhunderts an.
Weitere Informationen finden Sie hier.
In the winter term 2019/2020 Prof. Giegerich will hold a seminar with the topic Answers Provided by Public International Law and EU Law to Current Challenges of the 21st Century.
Further information you can find here.
Wiederholungsklausuren
Die Wiederholungsklausuren können ab Dienstag den 09. Oktober, 10 Uhr am Lehrstuhl abgeholt werden.
Eine vorherige Bekanntgabe der Noten durch den Lehrstuhl findet nicht statt. Die Ergebnisse werden wie üblich durch das Prüfungsamt bekannt gegeben.
Klausuren Staatsrecht III und Allgemeine Staatslehre
Die Klausuren liegen ab Dienstag, den 20. August zur Abholung am Lehrstuhl in Raum 2.24 bereit.
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe ausschließlich von 9 bis 12 Uhr erfolgt.
Die Remonstrationsfrist beträgt eine Woche nach Abholung der Klausur, endet jedoch spätestens am 19. Oktober.
Bitte beachten Sie, dass am Montag, den 26. August wegen einer mündlichen Prüfung keine Klausurabholung möglich ist.
Conference Report: The European Union as Protector and Promoter of Equality
At the end of March 2019, the Jean Monnet Chair for European Integration, Antidiscrimination, Human Rights and Diversity organised an international and interdisciplinary conference at the European Academy in Otzenhausen on “The European Union as Protector and Promoter of Equality” which was co-funded by the German Research Association (Deutsche Forschungsgemeinschaft). A detailed conference report has just been published as a Saar Expert Paper and can be accessed here. The papers that were presented will be published in a conference volume in early 2020.
Neuer Saar Brief von Prof. Dr. Thomas Giegerich
Univ.-Prof. Dr. Thomas Giegerich hat auf dem Jean-Monnet-Saar-Blog einen neuen Saar Brief unter dem Titel "Noch ist der Rechtsstaat nicht verloren: Der EuGH stellt eine Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch den polnischen Gesetzgeber fest" veröffentlicht. Dieser ist hier direkt abrufbar.
Erneut Jean-Monnet-Stipendien vergeben
Auch in diesem Jahr konnte der Jean-Monnet-Lehrstuhl von Univ.-Prof. Dr. Thomas Giegerich, LL.M. zum wiederholten Mal zwei Stipendien an herausragende Studierende der Rechtswissenschaft vergeben. Hannah Baier und Karin Distler konnten aufgrund ihrer besonderen Leistungen in der Vorlesung Europarecht und beeindruckenden Lebensläufen überzeugen. Das Stipendium deckt die Kosten für die Teilnahme am diesjährigen vom Europa-Institut organisierten European Summer Course, der vom 05. - 16. August 2019 an der Europäischen Akademie Otzenhausen stattfinden wird. Unter dem Motto „#Future4Europe - Key settings for a changing European Union“ liegt der Schwerpunkt des englischsprachigen Kurses auf fundamentalen Fragen der Europäischen Integration sowie aktuellen Entwicklungen in der EU. Neben Vorlesungen von und Diskussionen mit hochrangigen Experten des Europarechts, der Politikwissenschaft, der Wirtschaftswissenschaft sowie Praktikern werden auch Ausflüge nach Straßburg und Brüssel auf dem Programm stehen (nähere Informationen des Europa-Instituts hierzu unter https://europainstitut.de/esc). Gemeinsam mit weiteren interessierten Studierenden aus aller Welt werden die Stipendiatinnen einen Einblick in das Recht und die Politik der Europäischen Union aus verschiedenen Perspektiven erhalten. Der Lehrstuhl freut sich, das Interesse der Studierenden am Europarecht mit einem Stipendium honorieren zu können.
Beitrag von Prof. Giegerich in der ARD-Sendung Monitor
Im Rahmen des Beitrags „Hilflos, obdachlos, chancenlos: Das Elend der Flüchtlinge in Italien“ der ARD-Sendung „Monitor“ äußerte sich Prof. Giegerich am 23.5.2019 zu den rechtlichen Grenzen einer Überstellung von Asylbewerbern an einen anderen EU-Mitgliedstaat, der nach der Dublin III-Verordnung (Verordnung [EU] Nr. 604/2013) für die Prüfung ihrer Anträge auf internationalen Schutz eigentlich zuständig ist.
Nach der seit 2011 ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU, die jüngst im Urteil vom 19.3.2019 (Rs.C-163/17 – Jawo gegen Bundesrepublik Deutschland, Rn. 76 ff.) bestätigt und weiter konkretisiert wurde und sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte orientiert, beruht das Gemeinsame Europäische Asylsystem zwar auf dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens, dass alle Mitgliedstaaten die Grundrechte beachten. Dabei handelt es sich allerdings um eine widerlegbare Vermutung. Dementsprechend ist eine Überstellung dann unzulässig, wenn dem Aufenthaltsmitgliedstaat objektive, zuverlässige, genaue und gebührend aktualisierte Informationen darüber vorliegen, dass Antragsteller im eigentlich zuständigen Mitgliedstaat dem ernsthaften Risiko ausgesetzt wären, eine gegen Art. 4 der EU-Grundrechtecharta und Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßende unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erleiden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn „die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre …“ (Jawo-Urteil, Rn. 92). Unter diesen Umständen wäre eine Überstellung durch deutsche Behörden auch mit der Menschenwürdegarantie in Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar.
Dass der eigentlich zuständige Mitgliedstaat unter solchen Umständen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht (z.B. aus der Aufnahme-Richtlinie 2013/33/EU vom 26.6.2013 und der EU-Grundrechtecharta) sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention seinerseits grob verletzt, liegt auf der Hand. Ebenfalls auf der Hand liegt die Verpflichtung der Kommission als Hüterin des Unionsrechts, ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV gegen einen solchen Mitgliedstaat einzuleiten. Denn nach Art. 1 der Grundrechtecharta muss auch die Kommission die unantastbare Würde des Menschen nicht nur achten, sondern schützen.
Die o.g. Monitor-Sendung ist hier direkt abrufbar sowie unter: https://www1.wdr.de/daserste/monitor/index.html
Schülerinnen und Schüler zu Besuch am Europa-Institut anlässlich des Europatages
Anlässlich des Europatags waren am 9. Mai 2019 insgesamt etwa 120 Schüler mehrerer saarländischer Gymnasien der Einladung von Professor Dr. Giegerich, Inhaber des Lehrstuhls für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Universität des Saarlandes, zu einer Veranstaltung zum Thema Europäische Union gefolgt.
Die Schüler wurden von Professor Giegerich und seinen Mitarbeitern zu der Veranstaltung begrüßt. Nach einem Vortrag zu den Grundlagen der Europäischen Union wurden die Jugendlichen in Arbeitsgruppen eingeteilt, in denen sie sich zu verschiedenen Themen Gedanken machten, u.a. den EU-Institutionen, der Durchführung von Europawahlen, Migration in Europa, Konsequenzen des Brexit, Religionsfreiheit, europäische Grundrechte und Programme für europäische Studierende. Einige Impressionen finden Sie hier.
Stehen wir auf für Europa!
Am 10.5.2019 hat Prof. Giegerich gemeinsam mit dem Europaabgeordneten Jo Leinen an einem europapolitischen Abend der SPD in St. Ingbert teilgenommen. Gegenstand der Diskussion waren einige Überlegungen, die in ausführlicherer Form als Saar Brief auf dem Blog direkt hier abrufbar sind.
Prof. Giegerich berät Ausschuss des saarländischen Landtages
Prof. Giegerich ist am 2.5. in einer Sitzung des Ausschusses für Europa und Fragen des Interregionalen Parlamentarierrates des Landtags des Saarlandes zum Thema „Brexit und seine Auswirkungen auf das Saarland und die Großregion“ als Experte angehört worden. Er hat dort ein „Update zum Brexit“ vorgetragen. Eine erweiterte Fassung seiner Stellungnahme finden Sie hier.
Ankündigung Online-Klausurenkurs
Im Sommersemester 2019 wird der Online-Klausurenkurs für Studierende des Schwerpunktbereichs 4 vom Lehrstuhl Prof. Dr. Giegerich angeboten.
Die erste Klausur wird am Freitag, den 14.06.2019 per E-Mail an alle Teilnehmer versendet.
Eine Woche später wird sodann die Lösung zur Klausur versendet. Zugleich wird ein neuer Sachverhalt zur Bearbeitung ausgegeben.
Bitte beachten Sie, dass keine Korrektur bzw. Besprechung der Übungsklausuren stattfindet.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig unter i.zewe(at)mx.uni-saarland.de zu dem Klausurenkurs an.
Ausgabe der Klausuren im Europarecht I
Die Klausuren im Europarecht I können ab Dienstag, den 19.03.2019 am Lehrstuhl von Prof. Dr. Thomas Giegerich täglich zwischen 9 und 12 Uhr abgeholt werden.
Bitte wenden Sie sich hierzu an die Mitarbeiter in Zimmer 2.24.
Aufgrund einer externen Veranstaltung ist der Lehrstuhl am 28.03 und 29.03.2019 nicht besetzt. An diesen Tagen können daher KEINE Klausuren abgeholt werden.
ACHTUNG: Klausuren von Bearbeitern, deren Familienname mit B, T, V, Y oder Z beginnt, können ihre Klausuren erst ab 01.04.2019 abholen.
Bitte beachten Sie ferner, dass Klausuren nur unter Vorzeigen des Studierendenausweises oder eines anderen Legitimationsdokuments herausgegeben werden.
Sollten Sie die Klausur eines/einer KomilitonIn abholen, benötigen Sie zudem eine schriftliche, durch diese/n auf Sie ausgestellte Vollmacht.
Symposium "The European Union as Protector and Promoter of Equality" an der EAO
Der Jean-Monnet-Lehrstuhl für Europäische Integration, Antidiskriminierung, Menschenrechte und Vielfalt organisiert vom 28.-30. März 2019 ein internationales und interdisziplinäres Symposium an der Europäischen Akademie Otzenhausen über die Rolle der Europäischen Union beim Schutz und der Förderung der Gleichstellung.
Bei dem englischsprachigen Symposium mit dem Titel "The European Union as Protector and Promoter of Equality" wird der Grundsatz der Gleichstellung als Grundwert der Europäischen Union sowie verschiedene aktuelle Fragen des EU-Antidiskriminierungsrechts näher beleuchtet.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Podiumsdiskussion "Never ending Brexit?!"
Auf einer gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Saarland und der ASKO Europa-Stiftung organisierten Podiumsdiskussion des Europa-Instituts zum Thema „Never Ending Brexit?!“ diskutierte Prof. Dr. Thomas Giegerich am 11.2.2019 mit Prof. Yossi Mekelberg und Dr. Neven Andjelic, beide von der Regent’s University in London, Oliver Groll (IHK Saarland) sowie Sebastian Zeitzmann (Europäische Akademie Otzenhausen). Wenige Wochen vor dem 29.3.2019 ist völlig offen, ob der britische Austritt sich in geregelter oder chaotischer Form vollziehen wird. Den zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelten Austritts-Kompromiss hat das britische Unterhaus zwar mit großer Mehrheit abgelehnt. Eine parteiübergreifende Mehrheit im Unterhaus will jedoch auch keinen ungeregelten Brexit. Mangels realistischer Alternativen bleibt zu hoffen, dass das Austrittsabkommen in letzter Minute doch noch eine parteiübergreifende Mehrheit im Unterhaus findet, um ein Chaos zu vermeiden. Die dort vorgesehene Übergangsfrist bis Ende 2020 könnte dann genutzt werden, um die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vertraglich zu regeln. Beide Seiten sind erklärtermaßen an engen wirtschaftlichen, kulturellen, politischen und militärischen Beziehungen interessiert. Denn sie wissen genau, dass sich Europa in der Welt des 21. Jahrhunderts nur mit vereinten Kräften behaupten kann.
ZEuS Heft 2/2018 mit Beiträgen des Jean-Monnet-Lehrstuhls
Im gerade erschienenen Heft 2/2018 der Zeitschrift für Europarechtliche Studien sind zwei Beiträge von Angehörigen des Jean-Monnet-Lehrstuhls veröffentlicht worden.
Zunächst hat Univ.-Prof. Dr. Thomas Giegerich „Die Verflechtungsfalle des Europawahlrechts: Nationale Ratifikationen des geänderten EU-Direktwahlakts mit obligatorischer Sperrklausel und ihre rechtlichen Hürden“ (S. 145 – 164) untersucht. Abstract: Das Europawahlrecht besteht aus einer Gemengelage von Unionsrecht und nationalem Recht. Kern des unionsrechtlichen Anteils ist der Direktwahlakt (DWA), der in Deutschland durch das Europawahlgesetz (EuWG) umgesetzt und ergänzt wird. Nachdem das BVerfG Sperrklauseln im EuWG für nichtig erklärt hatte, fand die Europawahl 2014 in Deutschland ohne jede Sperrklausel statt, und sieben Splitterparteien errangen je ein Abgeordnetenmandat. Daraufhin wurde der DWA durch Beschluss des Rates vom 13.7.2018 um eine sekundärrechtlich verbindliche 2%-Klausel ergänzt, die von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss, um in Kraft treten zu können. Sie wird für die Europawahl 2019 noch nicht gelten. Diese 2%-Klausel ist mit höherrangigem Recht vereinbar und hält auch die Vorgaben des Grundgesetzes ein. Versuche, sie im EuWG zu verschärfen, würden jedoch an die vom BVerfG definierten verfassungsrechtlichen Schranken stoßen. Das langwierige Verfahren zur DWA-Reform hat erneut die Dysfunktionalität der Zuständigkeitsverflechtung im Europawahlrecht gezeigt. Dieses gehört aus der Natur der Sache in die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der EU und dort in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Es sollte durch eine Verordnung umfassend geregelt werden. Nur die wesentlichen Grundregeln müsste die Unionsverfassung selbst vorgeben, während unwesentliche Ausführungsregeln den Mitgliedstaaten überlassen bleiben könnten.
Sodann hat Laura Katharina Woll das heikle Thema „Sterben dürfen und sterben lassen? Die Herrschaft über den eigenen Tod im Lichte der EMRK, des deutschen Rechts und des Unionsrechts“ behandelt (S. 181 – 216). Abstract: Der Beitrag analysiert umfassend die Frage nach der Existenz und Ausgestaltung eines „Rechts zu sterben“, d.h. ob und unter welchen Voraussetzungen der Einzelne sich gegen sein eigenes Leben und für den Tod entscheiden kann. Ein solches Recht wurde seitens des EGMR erstmals in der Entscheidung Pretty v. UK thematisiert und in Haas v. Switzerland einige Jahre später explizit anerkannt. In der darauffolgenden Rechtsprechung hat es immer neue Ausgestaltungen erfahren. In der Bundesrepublik Deutschland wurde ein solches „Recht zu sterben“ erstmals durch das Bundesverwaltungsgericht in seiner umstrittenen Koch-Entscheidung vom 2. März 2017 anerkannt, die auf eine Verurteilung Deutschlands durch den EGMR im Fall Koch v. Germany folgte. Die begrüßenswerte Entscheidung hat – trotz ihrer dogmatischen Friktionen – zu Unrecht übertriebene Kritik erfahren. Beleuchtet werden im Folgenden auch ausgewählte unionsrechtliche Aspekte des breiten Themenfeldes rund um die Herrschaft über den eigenen Tod, wobei hier insbesondere der plakativ so genannte „Selbstmordtourismus“ von Interesse ist, da ein solcher je nach Verständnis der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV innerhalb der EU durchaus denkbar wäre.
Vortrag von Prof. Giegerich zum Thema „Völker- und europarechtliche Perspektiven auf Flucht“
Am 9.11.2018 hat Univ.-Prof. Dr. Thomas Giegerich auf der vom Collegium Europaeum Universitatis Saraviensis (CEUS) veranstalteten 2. Saarbrücker Europa-Konferenz “Flüchtlingskrise, Migrationskrise, Europakrise?“ einen Vortrag zum Thema „Völker- und europarechtliche Perspektiven auf Flucht“ gehalten.
Das Manuskript ist hier abrufbar.
Prof. Giegerich erhält Zuschuss von der DFG für wissenschaftliche Tagung
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat Prof. Giegerich einen Zuschuss in Höhe von bis zu € 24.400 für die Durchführung einer internationalen wissenschaftlichen Tagung zum Thema "The European Union as Protector and Promoter of Equality" bewilligt, die vom 28.3. - 30.3.2019 an der Europäischen Akademie in Otzenhausen stattfinden wird. Die Organisation dieser Tagung erfolgt im Rahmen der Aktivitäten des Jean-Monnet-Lehrstuhls für Europäische Integration, Antidiskriminierung, Menschenrechte und Vielfalt.
Vortrag von Prof. Dr. Giegerich im Rahmen des Wissenschaftsforums
Am 21.6.2018 hat Univ.-Prof. Dr. Thomas Giegerich im Rahmen des Wissenschaftsforum der Universitätsgesellschaft einen öffentlichen Vortrag zum Thema "Der Streit um die Hochzeitstorte - Homosexualität und Religionsfreiheit in der pluralistischen Gesellschaft" gehalten. Der Vortrag beleuchtet den Konflikt zwischen dem Verbot der Diskriminierung von Menschen aus Gründen ihrer sexuellen Identität und der Meinungs- und Religionsfreiheit von Gewerbetreibenden. Als Beispiel dient ein Konditor, der die gleichgeschlechtliche Ehe aus religiösen Gründen ablehnte und deshalb einem gleichgeschlechtlichen Ehepaar keine Hochzeitstorte liefern wollte. Der U.S. Supreme Court hat kürzlich einen solchen Fall beurteilt, und vor dem UK Supreme Court ist ein ähnlich gelagerter Fall gerade anhängig. Die Powerpoint-Folien zum Vortrag finden Sie hier.
Beitrag von Prof. Dr. Giegerich auf dem Verfassungsblog
Gestern ist auf dem Verfassungsblog ein Beitrag von Prof. Dr. Thomas Giegerich mit dem Titel "Bringt das EU-Recht den Europawahlen in Deutschland die 5%-Klausel zurück?" erschienen. Hintergrund ist eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11.11.2015, in der u.a. eine Neufassung von Art. 3 des Direktwahlakts vorgeschlagen wird, der zufolge Mitgliedstaaten mit mehr als 26 Sitzen eine Sperrklausel von nicht weniger als 3% und nicht mehr als 5% einführen müssen. Damit soll die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts korrigiert werden. Dieses hatte eine 3%-Klausel kurz vor den letzten Europawahlen von 2014 in Deutschland für verfassungswidrig erklärt, deren Einführung die derzeit geltende Fassung von Art. 3 DWA nur erlaubt, ohne sie verpflichtend vorzugeben. Infolgedessen hatten in Deutschland sieben Splitterparteien je einen Sitz im EP erhalten. In Kraft treten kann die vorgeschlagene Änderung nach Art. 223 Abs. 1 UA 2 AEUV nur, wenn der Rat sie einstimmig beschließt und ihr darüber hinaus alle Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorgaben zustimmen. Dies dürfte nicht mehr rechtzeitig vor den Europawahlen 2019 geschehen. Gegen höherrangiges Recht würde der neue Art. 3 DWA nicht verstoßen.
Der Beitrag ist hier abrufbar.
Besuch von Karl-Heinz Lambertz am Europa-Institut
Am 4.6.2018 besuchte der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen, Karl-Heinz Lambertz, das Europa-Institut zu einem Gespräch mit Prof. Dr. Thomas Giegerich. Es ging dabei um Fragen zur praktischen Arbeit des Ausschusses und seiner Rolle im europäischen Integrationsprozess. Karl-Heinz Lambertz war viele Jahre lang Ministerpräsident der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und vertritt seit 2016 deren Interessen im belgischen Senat.
Presentation on "Federalist and Antifederalist Forces in the Multilevel System of Human Rights Protection in Europe"
On 5 April 2018, Prof. Dr. Thomas Giegerich presented a paper on “Federalist and Antifederalist Forces in the Multilevel System of Human Rights Protection in Europe” at the Conference “L’idée fédérale européenne – passé et avenir à la lumière du droit comparé” at the Centre de droit public comparé of the Université Paris II Panthéon – Assas. An outline can be downloaded here.
Prof. Dr. Giegerich hält Vortrag im Rahmen der Kinderuni Saar
Am 25. April 2018 leitet Prof. Dr. Thomas Giegerich im Rahmen der Kinderuni Saar eine Veranstaltung zum Thema "Was bedeutet Europa für uns im Saarland?". Alle Informationen dazu können Sie dem Artikel der Saarbrücker Zeitung entnehmen, der unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-spezial/hochschule/saarland-europa-und-die-welt-im-audimax_aid-7980657
Prof. Giegerich plädiert vor dem EGMR für die Bundesrepublik Deutschland
Am 29.11.2017 hat Prof. Dr. Thomas Giegerich im Verfahren Ilnseher v. Germany (Nr. 10211/12 und 27505/14) in der mündlichen Verhandlung vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für die Bundesrepublik Deutschland plädiert. Es handelt sich um ein Folgeverfahren zu M. v. Germany (EGMR, Urt. v. 17.12.2009 [Nr. 19359/04]) und zu BVerfGE 128, 326 (Urt. v. 4.5.2011). Diese beiden Urteile haben zu einer grundlegenden Reform der Sicherungsverwahrung in Deutschland geführt. Die Reform hat insbesondere den Unterschied zwischen einer Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherungsverwahrung in Recht und Praxis viel deutlicher gemacht als zuvor.
Der Beschwerdeführer macht u.a. Verletzungen von Art. 5 und Art. 7 EMRK geltend. Er hatte als Heranwachsender einen Sexualmord begangen. Nach Verbüßung der höchstmöglichen Jugendstrafe hatte das zuständige Gericht nachträglich Sicherungsverwahrung gegen ihn angeordnet, nachdem bei ihm sexueller Sadismus mit hoher Rückfallgefahr festgestellt worden war. Eine Kammer des EGMR hatte seine Beschwerden am 2.2.2017 zurückgewiesen. Sein Antrag auf Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer war von einem Ausschuss nach Art. 43 EMRK angenommen worden.
Die fallentscheidenden Fragen lauten: Ist die fortdauernde Sicherungsverwahrung des Antragstellers nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. e EMRK wegen psychischer Krankheit gerechtfertigt? Handelt es sich bei seiner Sicherungsverwahrung weiterhin um eine Strafe im Sinne von Art. 7 Abs. 1 EMRK, obwohl der Antragsteller seit dem 20.6.2013 nicht länger in einer Strafanstalt, sondern in einer im Zuge der erwähnten Reform neu erbauten Einrichtung für Sicherungsverwahrte untergebracht ist, wo ihm alle notwendigen Therapie- und Betreuungsmaßnahmen angeboten werden, damit er sobald wie möglich entlassen werden kann?
Das Urteil der Großen Kammer wird in einigen Monaten verkündet werden.
Eine Pressemitteilung dazu finden Sie hier. Ein Webcast der mündlichen Verhandlung am 29.11.2017 ist hier abrufbar.
Erfolgreicher Antrag für einen Jean-Monnet-Lehrstuhl für Europäische Integration, Antidiskriminierung, Menschenrechte und Vielfalt
Die Education, Audiovisual and Culture Executive Agency der Europäischen Union hat Prof. Giegerich im Rahmen des Erasmus+-Programms einen mit € 50.000 dotierten Jean-Monnet-Lehrstuhl für Europäische Integration, Antidiskriminierung, Menschenrechte und Vielfalt zuerkannt. In den nächsten drei Jahren wird der Lehrstuhlinhaber sich mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verstärkt dem Schutz besonders gefährdeter Gruppen (z.B. Migranten, Flüchtlinge, Angehörige religiöser Minderheiten und LGBTI-Personen) im nationalen, internationalen und supranationalen Recht widmen. Angesichts zunehmender Ressentiments und sogar Übergriffe gegen solche Personen liegt deren besondere Schutzbedürftigkeit offen zu Tage.
Jean-Monnet-Saar
Seit September 2013 wird der Lehrstuhl von Prof. Dr. Thomas Giegerich, LL.M. von der Europäischen Union als Jean-Monnet Lehrstuhl geführt. Dies bedeutet nicht nur eine besondere Anerkennung für die bisherige Arbeit des Direktors des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes, sondern eröffnet auch Perspektiven für neue Projekte.
Mit dem Ziel, das Europarecht und die Geschehnisse rund um die Europäische Integration auch über den universitären Bereich hinaus einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, betreibt der Lehrstuhl seit Februar 2014 ein neues Online-Projekt unter der Adresse http://jean-monnet-saar.eu.
Neben elektronischen Zeitschriftenserien finden Sie darauf Stellungnahmen zu brisanten, europarechtlichen Fragestellungen und Einblicke in die Jean-Monnet-Tätigkeiten des Lehrstuhls, wie einer Reihe von Schulvorträgen im Hinblick auf die bevorstehenden Europawahlen im Mai 2014 (http://jean-monnet-saar.eu/?p=229).
Jean-Monnet-Saar kann man auch auf Facebook und Twitter folgen:
- http://www.facebook.com/jeanmonnet.saar
- http://twitter.com/JeanMonnetSaar