Erasmus+ Studium mit Partnerländern

Mit Erasmus+  können Sie in jeder Studienphase (Bachelor, Master & Promotion) an einer Partneruniversität in einem der Programm- oder Partnerländer studieren. Im Rahmen des Austauschprogramms erhalten Sie eine monatliche Förderung, Studiengebühren an der Gasthoschule entfallen und sie werden sowohl von uns als Ihrer Heimatuniveristät als auch von der Gastuniversität bei Ihrem Auslandsaufenthalt unterstützt. Auf dieser Seite finden Sie alles zum Thema Erasmus+ in Partnerländern.

Erasmus+ Langzeitmobilitäten

Was bietet Erasmus+ mit Partnerländer?
  • Sie erhalten eine finanzielle Förderung.
  • Sie sind von den teilweise recht hohen Studiengebühren der Gastuniversität befreit.
  • Sie können sich die an der Gastuniversität erbrachten Leistungen für Ihr Studium anerkennen lassen.
  • Sie erhalten Unterstützung bei der Vorbereitung Ihres Aufenthalts.
  • Für Studierende mit Behinderung stehen Sondermittel zur Verfügung, ebenso für Studierende mit Kind.
Voraussetzungen

Zur förderfähigen Teilnahme am Erasmus+ Programm müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen

  •  eine der folgenden Voraussetzungen bezüglich der Staatsbürgerschaft oder dem Aufenthaltsrecht
    • Sie sind Staatsangehörige*r eines Erasmus+ Programmlandes
      Ausnahme: Staatsangehörige aus Luxemburg und Liechtenstein werden aus Mitteln der Nationalen Agentur ihres Heimtlandes gefördert
    • Sie haben eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land
    • Sie wurden offiziell als geflüchtete oder staatszugehörigkeitslose Person anerkannt und haben einen entsprechenden Nachweis
  • Sie sind als regulär Studierende*r an der Universität des Saarlandes eingeschrieben und befinden sich mindestens im zweiten Studienjahr des Bachelors. Masterstudierende und Promovierende können ab dem ersten Semester des Studienzyklus ihren Auslandsaufenthalt beginnen.
  • Sie verfügen über ausreichende bis gute Kenntnnisse der Landes- bzw. Unterrischtssprache der Gasthochschule
  • Die geplante Dauer Ihres Auslandsstudiums beträgt mindestens  60 Tage und maximal zwölf Monate (360 Tage)
  • Die ausgewählte Partner­hochschule  hat einen Kooperationsvertrag mit der Universität des Saarlandes abgeschlossen und verfügt über eine Erasmus-Charta
  • Sie belegen an der Gastuniversität mindestens 15 ECTS Punkte in ihrem Fach oder anderen Studienfächern
Auswahlkriterien

Sofern keine fachspezifischen Auswahlkriterien durch die Fachkoordination genannt werden, erfolgt die Auswahl nach diesen Kriterien:

  • Erfolgreichen Studienleistungen (Notenspiegel)
  • Sprachkenntnissen
  • Motivation (Nachweis durch Motivationsschreiben
Förderung

Studierende und Doktorand*innen können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) je 12 Monate gefördert werden. In einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom) können Studierende 24 Monate gefördert werden. Bis zum Erreichen der maximalen Förderdauer von 12 bzw. 24 Monaten pro Studienzyklus ist eine mehrfache Förderung möglich.

Monatliche Fördersätze (Stand: Aufruf 2023)
Die Förderung im Rahmen von Erasmus+ mit Partnerländern beträgt 700 Euro/Monat. Zusätzlich erhalten Sie eine Reisekostenpauschale, die je nach Entfernung zum Zielland festgelegt ist.

Aufstockungsbeträge (sog. Top-Ups)

  • Social-Top-Ups
    Zu den oben genannten monatlichen Förderbeträgen erhalten Sie zusätzlich 250 Euro/Monat, wenn Sie
    • Erstakademiker*in sind und dies mittels einer ehrenwörtlichen Erklärung bestätigen
    • Erwerbstätig im Umfang von mindestens 450 Euro im Monat sind und dies mit Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate nachweisen können
    • Chronisch erkrankt sind und ein Arzt Ihnen dies mit einem Attest bestätigt
    • einen Grad der Behinderung von mindestens 20% nachweisen können
    • mit Kind ins Auslandssemester gehen und entsprechende Belege einreichen
  • Green Travel Top-Up
    • wenn der gesamte Hin- oder Rückweg grün gereist wird und Sie entsprechenden Belege (z.B. Zug) einreichen, erhalten sie einen Green Travel Zuschuss von einmalig 50 Euro. Darüber hinaus können ab einer bestimmten Reisedauer die Reisetage zusätzlich gefördert werden.

Bitte beachten Sie die Ausführungen auf unserer Webseite für Chancengleichheit, Inklusion und Nachhaltigkeit im Erasmus+ Programm .

 

 

Anerkennung für Ihr Studium

Vor Ihrem Auslandsaufenthalt informieren Sie sich bei Ihrem Prüfungssekretariat oder den Lehrstühlen Ihrer Fachrichtung darüber, welche Leistungen für Ihre Studium anerkannt werden können.
Diese werden im sogenannten Learning Agreement (Studienvertrag) festgehalten. Das Learning Agreement wird von Ihnen, Ihrer Fachkoordination an der Universität des Saarlandes und der Fachkoordination der Gastuniversität unterzeichnet.

Für Leistungen, die nicht direkt im Rahmen Ihres Studienplans anerkannt werden, können Sie sich bei Ihrem Prüfungsamt ein Diploma Supplement ausstellen lassen. Dies dokumentiert, dass Sie über Ihren Studienplan hinaus Leistungen erbracht haben und kann beispielsweise bei Bewerbungen als Nachweis für Zusatzqualifikationen beigelegt werden.

Bewerbung

Bewerber*innen mit Interessen an einem Aufenthalt in Albanien, Armenien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Montenegro, Republik Moldau oder Usbekistan wenden sich an Frau Dr. Ekaterina Klüh ekaterina.klueh(at)uni-saarland.de

Bewerber*innen, die einen Auslandsaufenthalt in Ägypten, Israel, Marokko oder Namibia planen, richten sich an Herrn Wolfgang Heintz  wolfgang.heintz(at)uni-saarland.de

Erasmus+ Kurzzeitaufenthalte

Was bietet Erasmus+?
  • Sie erhalten eine finanzielle Förderung.
  • Sie sind von den teilweise recht hohen Studiengebühren der Gastuniversität befreit.
  • Sie können sich die an der Gastuniversität erbrachten Leistungen für Ihr Studium anerkennen lassen.
  • Sie erhalten Unterstützung bei der Vorbereitung Ihres Aufenthalts.
  • Für Studierende mit fewer opportunities  stehen Sondermittel zur Verfügung.
Voraussetzungen

Zur förderfähigen Teilnahme am Erasmus+ Programm für Kurzzeitmobilitäten müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen

  •  eine der folgenden Voraussetzungen bezüglich der Staatsbürgerschaft oder dem Aufenthaltsrecht
    • Sie sind Staatsangehörige*r eines Erasmus+ Programmlandes
      Ausnahme: Staatsangehörige aus Luxemburg und Liechtenstein werden aus Mitteln der Nationalen Agentur ihres Heimtlandes gefördert
    • Sie haben eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land
    • Sie wurden offiziell als geflüchtete oder staatszugehörigkeitslose Person anerkannt und haben einen entsprechenden Nachweis
  • Sie sind als regulär Studierende*r an der Universität des Saarlandes eingeschrieben
  • Sie verfügen über ausreichende bis gute Kenntnnisse der Landes- bzw. Unterrischtssprache der Gasthochschule
  • Die geplante Dauer Ihres Auslandsstudiums beträgt mindestens  5 Tage und maximal 30 Tage
  • Die ausgewählte Partner­hochschule  hat einen Kooperationsvertrag mit der Universität des Saarlandes abgeschlossen und verfügt über eine Erasmus-Charta
  • Sie belegen an der Gastuniversität mindestens 3 ECTS Punkte in ihrem Fach oder anderen Studienfächern und ihr Aufenthalt enthält einen virtuellen Anteil vor, während oder nach der physischen Mobilität.
Förderung

Für den physischen Aufenthalt im Rahmen der Kurzzeitmobilität erhalten Studierende eine finanzielle Förderung. Sie ist unabhängig vom Zielland und beträgt

  • bis zum 14. Tag 79 Euro pro Tag
  • ab dem 15. Tag sind es 56 Euro pro Tag

Studierende und Graduierte, die zur Zielgruppe Chancengleichheit, Inklusion und Nachhaltigkeit im Erasmus+ Programm gehören, erhalten zusätzlich einen Betrag von

  • einmalig 100 Euro bei Mobilitäten bis zu 14. Tagen
  • einmalig 150 Euro bei Mobilitäten zwischen 15 und 30 Tagen

sowie eine Fahrtkostenpauschale.

Anerkennung für Ihr Studium

Vor Ihrem Auslandsaufenthalt informieren Sie sich bei Ihrem Prüfungssekretariat oder den Lehrstühlen Ihrer Fachrichtung darüber, welche Leistungen für Ihre Studium anerkannt werden können.
Diese werden im sogenannten Learning Agreement (Studienvertrag) festgehalten. Das Learning Agreement wird von Ihnen, Ihrer Fachkoordination an der Universität des Saarlandes und der Fachkoordination der Gastuniversität unterzeichnet.

Für Leistungen, die nicht direkt im Rahmen Ihres Studienplans anerkannt werden, können Sie sich bei Ihrem Prüfungsamt ein Diploma Supplement ausstellen lassen. Dies dokumentiert, dass Sie über Ihren Studienplan hinaus Leistungen erbracht haben und kann beispielsweise bei Bewerbungen als Nachweis für Zusatzqualifikationen beigelegt werden.

Information und Beratung

Ihr*e Ansprechpartner*in für das ERASMUS+ Programm mit Partneruniversitäten sind Dr. Ekaterina Klüh und Wolfgang Heintz und das GoOut! Service Center Team. Sie können jederzeit einen Beratungstermin über unser Kontaktformular vereinbaren.

GoOut! Service Center

Geb. A4 4 (Campus Center), Erdgeschoss
Tel.: +49 681 302-71126
outgoing(at)uni-saarland.de