Professionnels qualifiés: candidater sans baccalauréat
Wer nicht über die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife verfügt, aber eine besondere berufliche Qualifikation erworben hat, kann für ein bestimmtes Fach und – in manchen Fällen – auch für mehrere Fächer eine Studienberechtigung erhalten.
Voraussetzungen
- mittlerer Bildungsabschluss
- Abschlussprüfung mit qualifiziertem Ergebnis in einem einschlägigen anerkannten, i.d.R. dreijährigen Ausbildungsberuf
- Nachweis über die Teilnahme an den verpflichtenden Beratungsgesprächen
- Absolvierung eines Probestudiums von i.d.R. zwei Semestern mit anschließender Eignungsfeststellung
Beratungsgespräche
Vor Antragstellung müssen zwei eingehende Beratungen verpflichtend durchgeführt werden, zum einen ein allgemeines Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung, zum anderen eine studiengangspezifische Beratung bei den zuständigen Studienfachberatern – je nach Studiengang an der Universität oder der htw saar.
Verfahren
Die Universität bildet zur Entscheidung über die Zulassung zum Probestudium eine Kommission. Ihr gehören an:
- ein/e Beauftragte/r des Ministeriums für Bildung und Kultur
- ein/e Vertreter/in des Ministeriums für Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit für die Gesundheitsberufe
- zwei in dem gewählten Studiengang tätige Hochschullehrer/innen
- Vertreter/innen der Arbeitskammer, der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder der Kammern für freie Berufe
Antrag und Verordnung
Rechtsgrundlage
- Saarländisches Hochschulgesetz (SHSG), § 77 Abs. 5
- Verordnung über die Studienberechtigung für die staatlichen Hochschulen des Saarlandes durch besondere berufliche Qualifikation vom 4. April 2017 (Amtsblatt 2017, Teil I, S. 402)