Ausbildung in Erster Hilfe und Krankenpflegedienst
Neben den universitären Veranstaltungen benötigen Sie für die Zulassung zum "Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung" (auch genannt "Physikum" oder "M1") zusätzlich den Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe sowie den Nachweis über die Ableistung eines Krankenpflegedienstes von mindestens 90 Tagen ("Pflegepraktikum"). Diese sind nicht Teil ihrer universitären Ausbildung und fallen daher in die Zuständigkeit des Landesprüfungsamtes (LPA). Rückfragen hierzu richten Sie daher bitte an das Landesprüfungsamt bzw. informieren sich bitte anhand der Veröffentlichungen des
Ansprechpersonen - Medizin
Studiendekanat der Medizinischen Fakultät
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