Studieren mit Familienpflichten
Studierende, die familiäre Verpflichtungen haben, wie die Betreuung eines minderjährigen Kindes oder die Pflege eines nahen Angehörigen, können, wenn möglich, Veranstaltungen vorziehen. Außerdem dürfen sie Wünsche zur Gruppeneinteilung äußern, denen die Fachbereiche nach Möglichkeit nachkommen sollen.
Bitte beachten Sie
- Generell gilt, Studierende im Regelsemester haben beim Vorziehen/Nachholen Vorrang.
- Alle Maßnahmen für Studierende mit Familienpflichten werden nur auf Antrag gewährt.
- Bei Anträgen aufgrund der Betreuung eines minderjährigen Kindes sind entsprechende Nachweisdokumente (wie Geburtsurkunde, Meldebescheinigungen und Sorgerechtsbescheinigung) im Original im Studiendekanat vorzulegen. Die Nachweisdokumente verbleiben selbstverständlich bei Ihnen.
- Bei Anträgen aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen muss der/die betreffende Studierende als pflegende Person eingetragen sein. Der entsprechende Nachweis ist dem Antrag beizufügen.
Weitere nützliche Informationen finden Sie auch auf den Seiten des


Ansprechpersonen - Studiendekanat
Ansprechpersonen Studiendekanat
Studiendekanat der Medizinischen Fakultät
der Universität des Saarlandes
Geb. 35, EG 28
66421 Homburg
mf-studiendekanat(at)uni-saarland.de
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr