Wechselwunschprozess
Wenn Sie gerne Ihren Arbeitsplatz innerhalb der Universität des Saarlandes wechseln möchten, können Sie diesen Wunsch über das Wechselwunschformular an das Dezernat Personal adressieren. Durch das Wissen über die gewünschte berufliche Veränderung wird das Dezernat Personal Ihren Wunsch bei zu besetzenden Stellen entsprechend berücksichtigen. Die Vertraulichkeit ist dabei zu jeder Zeit gewährt.
Bitte beachten Sie, dass eine (zeitnahe) Realisierung des Arbeitsplatzwechsels von Seiten des Dezernats Personal nicht garantiert werden kann.
Wir empfehlen Ihnen daher zusätzlich, regelmäßig die offiziell ausgeschriebenen Stellen in unserem Karrierebereich zu sichten und sich bei Interesse an einer Stelle auf dem offiziellen Wege zu bewerben.
Wenn Ihr Wechselwunsch realisiert wurde oder nicht mehr besteht, melden Sie dies bitte per E-Mail an personal(at)uni-saarland.de.
Ablauf
Nachdem Sie das Wechselwunschformular ausgefüllt und abgeschickt haben, übertragen wir vom Dezernat Personal Ihre Angaben in unsere interne Übersicht.
Jedes Mal, wenn eine Stellenausschreibung extern veröffentlicht wurde oder wir ein Formular zur Meldung eines Personalbedarfs erhalten haben, gleichen wir stets die Anforderungen der jeweiligen Stelle mit Ihrem Profil und Ihren beruflichen Wünschen ab.
Sobald wir eine Stelle finden, die Ihnen möglicherweise zusagen könnte, kontaktieren wir entweder Sie – oder falls vorhanden – Ihre Lotsin bzw. Ihren Lotsen (siehe hier). Sie entscheiden dann selbst, ob Sie Interesse an der Stelle haben oder nicht. Um bestmöglich einschätzen zu können, ob eine Stelle für Sie in Frage kommt oder nicht, ist es besonders wichtig, dass Ihre Angaben im Wechselwunschformular so präzise wie möglich sind. Hilfreich ist z. B. auch ein aktueller Lebenslauf.
Falls Ihnen eine von uns vorgeschlagene Stelle zusagt, hängt das weitere Vorgehen insbesondere davon ab, ob es sich um eine Stelle handelt, die extern ausgeschrieben ist oder ob die Stelle über das Formular zur Meldung von Personalbedarf eingegangen ist. Im ersten Fall müssen Sie sich auf dem offiziellen Weg bewerben. Im zweiten Fall melden Sie sich einfach bei dem Bereich, der den Personalbedarf über das Formular gemeldet hat.
Falls wir Ihnen eine Stelle vorschlagen, die nicht Ihr Interesse weckt, ist das kein Problem. Sie müssen dann im Grunde nicht weiter darauf reagieren, es sei denn Sie möchten Ihre Angaben im Formular daraufhin konkretisieren. Dann nehmen Sie einfach nochmal Kontakt zu uns auf. Ansonsten werden wir Sie weiterhin bei passenden Stellen kontaktieren.
Wichtige Hinweise zum Wechselwunschprozess
Bitte lesen Sie sich folgende Hinweise aufmerksam durch, bevor Sie das Wechselwunschformular ausfüllen und absenden.
Nach §23 des Landesgleichstellungsgesetzes ist die Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragte bei Personalmaßnahmen frühzeitig an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Aus diesem Grund wird die Gleichstellungsbeauftragte der Universität des Saarlandes mit dem Absenden des Wechselwunschformulars automatisch in vollem Umfang über Ihren Wechselwunsch informiert. Die Gleichstellungsbeauftragte wird sich jedoch nicht automatisch aktiv an der möglichen Realisierung Ihres Wechselwunsches beteiligen. Falls Sie eine aktive Beteiligung wünschen, können Sie über das Formular zur Meldung eines Wechselwunsches eine Lotsin oder einen Lotsen beantragen (s. auch "Unterstützung während des Prozesses durch eine Lotsin oder einen Lotsen"). Die Vertraulichkeit ist zu jeder Zeit gewährt.
Den Informationsumfang des zuständigen Personalrats können Sie im Wechselwunschformular selbst bestimmen. Es besteht entweder die Möglichkeit, dass der zuständige Personalrat vollumfänglich oder aber in anonymisierter Form über Ihren Wechselwunsch informiert wird. Wenn Sie sich für eine anonymisierte Form der Information entscheiden, erhält der zuständige Personalrat vom Dezernat Personal folgende Informationen: Vertragsart, bei einer Befristung: bis wann?, Eingruppierung, Personalzugehörigkeit, Personalkategorie, aktuelle Position, aktueller Beschäftigungsumfang (in %), gewünschter Beschäftigungsumfang (in %), Wechselwunsch ab (Datum), gewünschter Einsatzbereich.
Unabhängig vom Informationsumfang wird sich der zuständige Personalrat – wie auch die Gleichstellungsbeauftragte - nicht automatisch aktiv an der Umsetzung Ihres Wechselwunsches beteiligen. Wenn Sie sich eine aktive Unterstützung wünschen, können Sie eine Lotsin oder einen Lotsen beantragen (s. "Unterstützung während des Prozesses durch eine Lotsin oder einen Lotsen“).
Wenn Sie nicht möchten, dass der für Sie zuständige Personalrat automatisch von Beginn an über Ihren Wechselwunsch informiert wird, beachten Sie bitte Folgendes: Spätestens wenn Ihr Wechselwunsch realisiert werden soll, ist im Vorfeld der Umsetzung die vollumfängliche Einbindung des zuständigen Personalrats nach SPersVG verpflichtend. Die Vertraulichkeit ist zu jeder Zeit gewährt.
Alle von unserer Seite an Ihrem Wechselprozess beteiligten Personen werden ohne Ihren ausdrücklichen Wunsch zu keiner Zeit Kontakt mit Ihrer derzeitigen Führungskraft oder anderen unbeteiligten Personen aufnehmen. Bitte informieren Sie daher Ihre aktuelle Führungskraft selbst über Ihre Ihren Wechsel. Die Information der Führungskraft sollte spätestens unmittelbar nach der Zusage für die neue Stelle passieren. Falls gewünscht, können Sie hierbei auf Anfrage Unterstützung von Ihrer Lotsin bzw. Ihrem Lotsen erhalten.
Wenn Sie sich im Rahmen des Wechselprozesses aktiv unterstützen lassen möchten, besteht die Möglichkeit, sich eine Lotsin oder einen Lotsen zur Seite stellen zu lassen. Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Angebot. Wenn Sie keine Lotsin oder keinen Lotsen zur Seite gestellt bekommen möchten, entstehen Ihnen hieraus keinerlei Nachteile. Das Dezernat Personal wird sich völlig unabhängig davon mit Ihrem Wechselwunsch beschäftigen und Sie im Fall von passenden Stellen kontaktieren. Die Vertraulichkeit ist zu jeder Zeit gewährt.
Welche Aufgaben können die Lotsinnen und Lotsen übernehmen?
Der Umfang, in dem Ihre Lotsin oder Ihr Lotse Sie unterstützt, ist nicht fest definiert, sondern kann individuell vereinbart werden. In einem ersten gemeinsamen Kennenlerngespräch zwischen Ihnen und Ihrer Lotsin oder Ihrem Lotsen werden die Rahmenbedingungen für die weitere Zusammenarbeit festgelegt und - falls gewünscht - in einer gemeinsamen Vereinbarung fesgehalten (optional). Sie können Ihre Lotsin bzw. Ihren Lotsen z. B. als Ihr Sprachrohr einsetzen, sie bzw. er kann aktiv versuchen, Sie an einen anderen Bereich zu vermitteln oder sie bzw. er steht Ihnen einfach beratend zur Seite. Ganz wie Sie es möchten.
Freiwillige Betreuungsvereinbarung
Wer steht als Lotsin bzw. Lotse zur Auswahl?
Als Lotsinnen und Lotsen stehen Ihnen folgende Personen bzw. Personengruppen zur Auswahl:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Schwerbehindertenbeauftragte (Lotsin insbesondere für schwerbehinderte sowie mit Schwerbehinderten gleichgestellte Mitarbeitende)
- Mitglieder des Personalrats für das V+T-Personal
- Mitglieder des Personalrats für das wissenschaftliche Personal
Wie kann ich eine Lotsin bzw. einen Lotsen auswählen?
Wenn Sie im Rahmen des Wechselwunschprozesses durch eine Lotsin bzw. einen Lotsen unterstützt werden möchten, geben Sie dies bitte an der entsprechenden Stelle im Wechselwunschformular an. Das Dezernat Personal wird nach Erhalt Ihrer Angaben Ihre ausgewählte Lotsin bzw. Ihren ausgewählten Lotsen informieren und Ihre Angaben an sie bzw. ihn weiterleiten. Ihre Lotsin bzw. Ihr Lotse wird anschließend Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
Ihr Kontakt
Anne Becker
Dezernat Personal
Tel.: +49 (0)681 302-2245
personal(at)uni-saarland.de
Postanschrift:
Universität des Saarlandes
Dezernat P – Personal
Standort Meerwiesertalweg
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken
Besuchsadresse:
Meerwiesertalweg 15
66123 Saarbrücken
Der Briefkasten der Universität des Saarlandes im Meerwiesertalweg befindet sich am Haupteingang.