Schwerpunktbereiche (neu)
Schwerpunktbereichsordnung (Inkrafttreten ab 1. Oktober 2024)
Die Reform der deutschen Juristenausbildung hat die Attraktivität der Universität des Saarlandes noch weiter gesteigert. Ehedem eher randständige Ausbildungsbereiche, insbesondere international- und europarechtliche Lehrinhalte und Bezüge, hatten in Saarbrücken seit jeher ihre Heimat. Hieran knüpft der Katalog der neuen Schwerpunktbereiche an. Zusammen mit den universitären Spezialeinrichtungen (vor allem dem Europa-Institut und dem Centre Juridique Franco-Allemand) kann der Jurastudent in Saarbrücken so auf eine solide Ausbildung in den juristischen Pflichtfächern "noch eins draufsetzen" und sich allein dadurch von der Masse abheben.
Schwerpunktbereich 1: Deutsches und internationales Wirtschaftsrecht
Die Wirtschaft ist der fruchtbare Boden, auf dem jede Gesellschaft steht. Sie wird stetig komplexer, globaler und digitaler; Fachkräfte werden in der Wirtschaft händeringend gesucht. Der Schwerpunkt „Deutsches und internationales Wirtschaftsrecht“ bereitet Studierende vertieft, interdisziplinär und mit einem internationalen Blick auf die Grundanforderungen der wirtschaftsnahen Berufe vor. Die Veranstaltungen umfassen zusammengefasst das Recht des Unternehmens und behandeln die zentralen Fragen wirtschaftlicher Aktivitäten:
- (Kapitalgesellschaftsrecht): Wie entsteht ein Unternehmen und in welchen Rechtsformen kann es betrieben werden?
- (Handelsrecht für Fortgeschrittene): Wie vertreibt ein Unternehmen effektiv seine Produkte und welchen Hilfspersonen kann es sich bedienen?
- (Gewerblicher Rechtsschutz): Wie kann ein Unternehmen seine Gewerbetätigkeit vor missbräuchlichen Eingriffen schützen?
- (Wettbewerbs- und Kartellrecht): Wie muss sich ein Unternehmen in einem wettbewerbsgeprägten Markt verhalten∂ und wie wird Wettbewerbsintegrität im Interesse der Verbraucher sichergestellt?
- (Bankrecht): Wie werden Zahlungsströme abgewickelt, welche Dienstleister sind beteiligt und wie wird Geldschöpfung betrieben?
- (Bankaufsichts- und Kapitalmarktrecht): Wie kann ein Unternehmen wachsen, den Gang an die Börse schaffen und wie muss es sich dort verhalten?
Der Schwerpunkt ist darauf ausgelegt, den Studierenden die Querbezüge zwischen den jeweiligen Unterdisziplinen aufzuzeigen. Die Vorlesungen stehen also nicht lose nebeneinander, sondern stellen immer wieder Querverbindungen her, damit die Studierenden ein breit fundiertes, grundlegendes Verständnis aufbauen können.
Es werden angesichts der praktischen Anforderungen nicht nur vertiefte juristische Einblicke vermittelt, sondern es wird auch Wert auf ein grundlegendes ökonomisches, geld- und wirtschaftspolitisches Verständnis gelegt. Vor diesem Hintergrund wird es üblich sein, den Kontakt zur Praxis zu pflegen — sei es in Form von Gastvorträgen, sei es in Form von kleinen Exkursionen oder Workshops.
Dass der Blick auf die zukünftige Praxis wichtig ist, spiegelt sich auch bei den Dozierenden wider:
— Prof. Dr. Boris Dostal (Rechtsanwalt)
— Prof. Dr. Jörg W. Britz (Notar a.D.)
— Dr. Florian Jäkel-Gottmann (Syndikusrechtsanwalt)
— Univ.-Prof. Dr. Dimitrios Linardatos
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Schwerpunktbereich 2: Deutsches und internationales Steuerrecht
Mit dem Schwerpunktbereich "Deutsches und internationales Steuerrecht" bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes ihren Studenten eine Vertiefung, die an einer Vielzahl anderer deutscher Universitäten nur als Teilbereich eines übergeordneten Schwerpunktbereiches erworben werden kann. Hierdurch wird es den Studenten gerade im Hinblick auf ihre beruflichen Perspektiven ermöglicht, im Bereich des Steuerrechts besondere Kenntnisse zu erwerben. Stoff des 5. Semesters sind das Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht sowie das allgemeine Steuerrecht einschließlich des Steuerverfassungsrechts. Im 6. Semester bauen darauf Vorlesungen zum Unternehmensteuerrecht, zum europäischen und internationalen Steuerrecht und zum Umsatzsteuerrecht auf. Zur Vertiefung dessen werden auf freiwilliger Basis sowohl im 5. als auch im 6. Semester Übungen und Seminare angeboten.
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Schwerpunktbereich 3: Deutsches und europäisches Arbeitsrecht
Der Schwerpunktbereich „Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht“ richtet sich an Studierende mit einem besonderen Interesse an arbeitsrechtlichen Problemstellungen. Die in der Pflichtfachveranstaltung „Individualarbeitsrecht I“ vermittelten Grundlagenkenntnisse sollen innerhalb des Schwerpunktbereichs vertieft („Individualarbeitsrecht II“) und in weiteren Lehrveranstaltungen um Kenntnisse im kollektiven Arbeitsrecht sowie im Arbeitsrecht der Europäischen Union (einschließlich des internationalen Arbeitsrechts) erweitert werden. Darüber hinaus wird ein Seminar angeboten, das einen Bereich des Arbeitsrechts zum Gegenstand hat und in dem sich Studierende des Schwerpunktbereichs durch Anfertigung einer Seminararbeit und durch einen Seminarvortrag mit einer arbeitsrechtlichen Themenstellung vertieft auseinandersetzen können. Die zahlreichen und in der Praxis sehr wichtigen Bezüge des Arbeitsrechts zum Sozialversicherungsrecht werden in einer gesonderten Lehrveranstaltung durch eine(n) Sozialrechtler(in) ergänzend angeboten. Neben traditionellen Veranstaltungsformaten wie Vorlesungen und Seminaren sollen im Schwerpunktbereich regelmäßig auch Exkursionen mit dessen Studierenden organisiert werden, um das praktische Verständnis zu schärfen (z.B. Besuch von Institutionen der EU wie des EuGH oder des Bundesarbeitsgerichts). Der Vermittlung der praktischen Bedeutung des arbeitsrechtlichen Stoffes soll auch besonderen Lehrveranstaltungen arbeitsrechtlicher Praktiker (Rechtsanwälte, Arbeitsrichter) dienen (z.B. zur Arbeitsvertragsgestaltung oder zur Erstellung einer Betriebsvereinbarung).
Schwerpunktbereich 4: Internationales Recht, Europarecht und Menschenrechtsschutz
Gegenstand des Schwerpunktbereichs "Internationales Recht, Europarecht und Menschenrechtsschutz" ist das Völkerrecht, das Recht der internationalen Organisationen, das internationale Wirtschaftsrecht, das Europarecht, der Menschenrechtsschutz sowie die dazugehörigen Prozessrechte. Dazu belegen die Studierenden im 5. Semester Veranstaltungen zum Völkerrecht und Recht der internationalen Organisationen sowie ggf. ein vertiefendes Seminar. Im 6. Semester schließen sich daran Veranstaltungen zum internationalen Wirtschaftsrecht, zum Europarecht und zum internationalen Menschenrechtsschutz an. Die Studierenden dieses Schwerpunktbereichs kommen in Kontakt mit dem überregional bekannten Europa-Institut (EI) und können die dortige Spezial-Bibliothek nutzen. Parallel zu den Vorlesungen des Schwerpunktbereichs bietet sich die Belegung des vom EI angebotenen Zertifikats „Europäisches und Internationales Recht“ (EIuS) an. Dort erworbene Credit Points werden im LL.M.-Studiengang des EI anerkannt.
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Schwerpunktbereich 5: Deutsches und internationales Informations- und Medienrecht
In der Wissens- und Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts haben die Unternehmen der Internetökonomie die klassischen Industriekonzerne als wertvollste börsennotierte Unternehmen abgelöst. Daten, Informationen, Wissen und Kommunikation sind die entsprechenden Schlagworte. Der Schwerpunktbereich 5 "Deutsches und Internationales Informations- und Medienrecht" nimmt diese Entwicklung auf und soll einen ersten Einblick in eine Reihe unterschiedlicher Rechtsmaterien bieten, die sich um diese Begriffe drehen (s.u.). Dabei wird das "Neuland" von dem bereits bekannten Pflichtfachstoff ausgehend betreten, da die behandelten Rechtsgebiete eine starke Verankerung im Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht aufweisen. Zudem sind sie alle in hohem Maße unionsrechtlich beeinflusst, weshalb auch das Europarecht eine wichtige Rolle spielt. Die Studierenden können also auf Bekanntem aufbauen und somit zugleich ihr Wissen aus dem Pflichtstoff des staatlichen Teils des Staatsexamens vertiefen und sich neue Rechtsmaterien erschließen.
Die im SPB 5 behandelte Rechtsgebiete sind aufgrund des rasanten technologischen Wandels besonders dynamisch und viele Fragen sind politisch heftig umstritten. Als Beispiele aus den letzten Jahren und den verschiedenen Vorlesungen seien hier nur die Diskussionen um Upload-Filter zum Schutz des Urheberrechts, eine medienrechtliche Regulierung der Tätigkeit von Youtubern, die datenschutzkonforme Gestaltung der Corona-Warn-App oder ganz allgemein das Netzwerkdurchsetzungsgesetz genannt.
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Schwerpunktbereich 6: Deutsche und internationales Strafrechtspflege, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Wer in einem großen Strafverfahren die Rolle eines Verteidigers oder Anklägers adäquat oder besser beherrschen möchte, benötigt Kompetenzen, die über die Kenntnisse und Fertigkeiten, vermittelt in einem Grundstudium, deutlich hinausgehen. Mit der Absolvierung des zweisemestrigen Programms des Schwerpunktbereiches 6 kann man die Voraussetzungen für einen späteren Einstieg in die nachgefragtesten Bereiche strafrechtlich-anwaltlicher Tätigkeit legen: sowohl für die Vertretung in internationalen- und Wirtschaftsstrafsachen, als auch für die Tätigkeiten als Strafjurist in internationalen Organisationen, Unternehmen und Kanzleien. Das Programm entspricht exakt diesem Ziel. Nun muss ein (Wirtschafts-) Jurist der Frage nach den (empirischen) Ursachen der Wirtschaftskriminalität und der (philosophischen) Frage, etwa nach der distributiven Gerechtigkeit, nicht in extenso nachgehen -- sie aber aufzuwerfen und zu verstehen ist sicherlich empfehlenswert. Auch hierzu enthält unser Programm ein "Bildungsangebot".
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Schwerpunktbereich 7: Französisches Recht
Das Centre Juridique Franco-Allemand, ein Teil der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, bietet seit 1955 Vorlesungen in französischem Recht an der Universität des Saarlandes an. Studierende, die am CJFA eingeschrieben sind, bereiten sich gleichzeitig auf einen Licence de Droit und einen LLB in deutsch-französischem Recht vor. Die ersten beiden Jahre werden an der Universität des Saarlandes absolviert, das dritte Jahr an einer der sechs französischen Partneruniversitäten: Lothringen (Metz), Lyon 2, Nizza, Paris Panthéon-Assas, Straßburg oder Toulouse.
Nach drei Jahren wird den Studierenden des CJFA, die ihren LLB erwerben, die Durchschnittsnote als Note für den Schwerpunkt 07 „Französisches Recht“ angerechnet. Sie können sich dann im vierten Studienjahr auf die Vorbereitung zur Pflichtfachprüfung konzentrieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des CJFA: www.cjfa.eu
Schwerpunktbereich 8: Deutsches und europäisches Privatversicherungsrecht
Viele, ja unzählige Risiken – seien sie privater oder unternehmerischer Natur – können durch eine private Versicherung abgedeckt werden. Die Zahl von knapp 460 Millionen abgeschlossenen Versicherungsverträgen in Deutschland sagt eigentlich alles über die Bedeutung des Privatversicherungsrechts. Und kaum ein Haftungsfall – angefangen vom Kfz-Unfall über die Arzthaftung bis hin zum Bauhaftungsprozess – wird in der Praxis ohne Beteiligung eines Versicherungsunternehmens abgewickelt. Demzufolge stellen sich versicherungsrechtliche Fragen heutzutage praktisch jedem Juristen in seiner Berufspraxis.
Versicherungsverträge sind zunächst "ganz normale“ privatrechtliche Verträge. Allerdings weisen sie einige Besonderheiten auf, insbesondere weil eine Versicherung ein reines „Rechtsprodukt“ ist: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes werden allein durch den rechtlichen Rahmen (Gesetz und Allgemeine Versicherungsbedingungen) bestimmt. Viele Fragen für diesen Vertragstypus sind in einem speziellen Gesetz, dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), geregelt. Zugleich spielen aber für den Versicherungsvertrag als schuldrechtlichem Vertrag einige BGB-Regelungen eine große Rolle. Gerade diese Verzahnung zwischen „klassischem BGB“ und den Spezialregelungen im VVG machen die Faszination des Fachs aus.
Der Schwerpunktbereich „Deutsches und Europäisches Privatversicherungsrecht“ ist ideal für Studierende, die einen neuen Vertragstyp des Zivilrechts kennenlernen möchten. Die Dozenten und begleitende Übungsangebote stellen sicher, dass die Studierenden in dieser Materie Schritt für Schritt Fuß fassen und gut auf die Examensklausuren vorbereitet sind.
Im Schwerpunktbereich 8 werden ab dem Jahr 2025 die beiden erforderlichen schriftlichen Teile der Schwerpunktbereichsprüfung in Form von zwei dreistündigen Klausuren durchgeführt. So rentiert sich der Aufwand für die Klausurvorbereitung sozusagen doppelt. Die Anfertigung einer Seminararbeit ist für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung im Schwerpunktbereich 8 somit nicht erforderlich.
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Schwerpunktbereich 9: IT-Recht und Rechtsinformatik
Der Schwerpunkt vermittelt die rechtlichen Grundlagen der digitalen Gesellschaft. Die rechtliche Kompetenz wird durch die technischen Kenntnisse im Bereich der Grundlagen des Internets und seiner Sicherheit ergänzt, die für die Bereiche E-Justice, E-Government und E-Business unerlässlich sind. Die Inhalte des Schwerpunktes sind eng verzahnt mit den privatrechtlichen Grundlagen und verstehen sich daher als Vertiefung des Pflichtstoffs der ersten Juristischen Staatprüfung (staatlicher Teil). Der Schwerpunkt richtet sich an alle Studierenden, die sich für die rechtlichen Herausforderungen der neuen Informationstechnologien (Internet, Big Data, Robotik, Künstliche Intelligenz) und der digitalen Gesellschaft in Wirtschaft, Verwaltung und Justiz qualifizieren wollen.
Weitere Informationen zum Schwerpunktbereich 9 finden Sie hier.