Kompensationsmittel

Vom Wintersemester 2007/2008 bis zum Wintersemester 2009/2010 wurden an der Universität des Saarlandes zusätzlich zum Sozialbeitrag und den Beiträgen der Studierendenschaft allgemeine Studiengebühren für alle grundständigen und konsekutiven Masterstudiengängen erhoben. Mit dem Wegfall dieser Studiengebühren ist von Seiten der Landesregierung eine Kompensationszahlung für den Bereich von Lehre und Studium zugesagt. Gesonderte Gebührenregelungen bestehen weiterhin für Aufbau-Studiengänge sowie für spezielle Personengruppen (z.B. Zweithörer/innen, Gasthörer/innen).

Über die Verwendung der Kompensationsmittel auf dezentraler Ebene entscheidet das Dekanat nach Stellungnahme des Fakultätsrates. Es können weiterhin sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester von allen Mitgliedern der Universität Anträge gestellt werden. Die beantragten Projekte müssen der Sicherung bzw. Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium dienen und folgenden Projektkategorien zuzuordnen sein

  • Verstärkung des Lehrpersonal
  • Vermittlung von fachlichen und außerfachlichen Qualifikationen
  • Betreuung und Beratung von Studierende
  • Berufsvorbereitende Qualifikationsmerkmal
  • Stärkung der internationalen Kompetenzen der Studierenden
  • Gestaltung der Studienbedingungen

Aus Kompensationsmittel finanzierte Veranstaltungen und Maßnahmen

Kontakt

Studienkoordination
Silke U. Baumgärtner, Ass. iur., Univ.-Direktorin
Telefon: +49 (0)681 302-2003
s.baumgaertner(at)rewi.uni-saarland.de