Häufige Fragen (FAQ)
Auf dieser Seite finden Sie Fragen und Antworten rund um Ihr Studium an der Philosophischen Fakultät der Universität des Saarlandes.
Bewerbung
Das Studienangebot der philosophischen Fakultät finden Sie unter folgendem Link.
Auf dieser Webseite finden Sie alle Informationen bezüglich den Bewerbungszeiträumen- und fristen.
In diesem Fall bewerben Sie sich bitte mit Ihrem vorläufigen Transcript of Records, das Sie in das Bewerberportal hochladen. Wenn fachlich einer Zulassung nichts entgegenspricht, können Sie unter Auflagen bedingt zum Masterstudium zugelassen werden. Nähere Informationen werden Ihnen im Bescheid über die Entscheidung Ihrer Masterbewerbung im SIM-Portal zur Verfügung gestellt.
Auch in diesem Fall verfahren Sie wie im vorherigen Absatz beschrieben. Bewerben Sie sich mit Ihrem tagesaktuellen Transcript of Records über das SIM-Portal. Wenn einer fachlichen Zulassung nichts entgegenspricht, können Sie bedingt zum Masterstudium zugelassen werden.
Bitte reichen Sie im Bewerberportal Ihre originalen Abschlussdokumente (Bachelor-Urkunde und vollständiges Transcript of Records) sowie Übersetzungen derselben ins Deutsche ein. Die Übersetzungen sind nicht notwendig, wenn die originalen Abschlussdokumente in englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind. Die Umrechnung der Noten erfolgt im Prüfverfahren Ihrer eingereichten Bewerbungsunterlagen, Sie müssen keine Notenberechnung durchführen.
Die Teilnahme am Nachrückverfahren bei zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt automatisch, wenn Sie fachlich zugelassen wurden.
Bewerbung/Zulassung für ausländische Bewerber*innen
Das Studienangebot der philosophischen Fakultät finden Sie unter folgendem Link.
Auf dieser Webseite finden Sie alle Informationen bezüglich den Bewerbungszeiträumen- und fristen.
Die für Ihren gewählten Studiengang notwendigen Sprachkenntnisse können über Schulzeugnisse (Abiturzeugnis) nachgewiesen werden. In den meisten Fällen muss eine Sprache (je nach gewähltem Studiengang) entweder drei oder fünf Jahre in der Schullaufbahn erlernt und mit mindestens ausreichender Benotung abgeschlossen worden sein.
In diesem Fall bewerben Sie sich bitte mit Ihrem vorläufigen Transcript of Records, das Sie in das Bewerberportal hochladen. Wenn fachlich einer Zulassung nichts entgegenspricht, können Sie unter Auflagen bedingt zum Masterstudium zugelassen werden. Nähere Informationen werden Ihnen im Bescheid über die Entscheidung Ihrer Masterbewerbung im SIM-Portal zur Verfügung gestellt.
Auch in diesem Fall verfahren Sie wie im vorherigen Absatz beschrieben. Bewerben Sie sich mit Ihrem tagesaktuellen Transcript of Records über das SIM-Portal. Wenn einer fachlichen Zulassung nichts entgegenspricht, können Sie bedingt zum Masterstudium zugelassen werden.
Bitte reichen Sie im Bewerberportal Ihre originalen Abschlussdokumente (Bachelor-Urkunde und vollständiges Transcript of Records) ein sowie Übersetzungen derselben ins Deutsche. Die Übersetzungen sind nicht notwendig, wenn die originalen Abschlussdokumente in englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind. Die Umrechnung der Noten erfolgt im Prüfverfahren Ihrer eingereichten Bewerbungsunterlagen, Sie müssen keine Notenberechnung durchführen.
Diese Information finden Sie auf der Website Ihres jeweiligen Studiengangs.
Sowohl BA als auch im MA werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1, nachgewiesen durch einen anerkannten Sprachtest (DSH 2, Test-DaF mit TDN 4 in allen Teilbereichen oder Goethe-Zertifikat C2 oder Äquivalent) benötigt.
Sollten Sie noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, können Sie an einem Deutschkurs am Internationalen Studienzentrum Saar teilnehmen. Dort können Sie sich auf die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) vorbereiten. Voraussetzung ist, dass Sie sich für den Deutschkurs (unter Angabe des gewünschten grundständigen Studiengangs) bewerben und zugelassen werden.
Sowohl BA als auch im MA werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1, nachgewiesen durch einen anerkannten Sprachtest (DSH 2, Test-DaF mit TDN 4 in allen Teilbereichen oder Goethe-Zertifikat C2 oder Äquivalent) benötigt.
Ihre Deutschkenntnisse können Sie durch Ihre Hochschulzugangsberechtigungen oder durch Ihre Sprachzeugnisse nachweisen.
Hochschulzugangsberechtigungen
- Zeugnis, das am Ausstellungsort zum Hochschulstudium berechtigt, wenn das Zeugnis in deutscher Sprache ausgestellt ist und an einer deutschsprachigen Schule erworben wurde (i.d.R. deutsches Abitur)
- Anerkennungsvermerk der hierfür zuständigen Stelle über die Gleichwertigkeit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung, sofern kein Vorbehalt hinsichtlich der Deutschkenntnisse eingetragen ist
- Zeugnis über die Feststellungsprüfung (Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für ein Studium in Deutschland)
- Zeugnis über eine Hochschulzugangsberechtigung des Großherzogtums Luxemburg nach luxemburger Recht
Sprachzeugnisse (Bachelor)
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2 oder DSH-3)
- Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (PNDS)
- TestDaf mit Niveaustufe 4 oder 5 in allen Teilprüfungen
- Goethe-Zertifikat C2
- Großes deutsches Sprachdiplom (GDS) oder Kleines deutsches Sprachdiplom (KDS) oder Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP)
- Deutsches Sprachdiplom Stufe II der Kultusministerkonferenz
Sprachzeugnisse (Master)
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2 oder DSH-3)
- TestDaf mit mindestens Niveaustufe 4 in allen Teilprüfungen
- Goethe-Zertifikat C2
Ja. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit direkt an der externen DSH-2-Prüfung der Universität des Saarlandes teilzunehmen. Bitte machen Sie hierfür konkrete Angaben im Bewerbungsprozess, damit Sie bei fachlicher Zulassung ebenfalls eine Zulassung zur Teilnahme an der DSH-2-Prüfung erhalten.
Die Teilnahme am Nachrückverfahren bei zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt automatisch, wenn Sie fachlich zugelassen wurden.
Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten muss nur B2 nachgewiesen sein und für MA muss es C1 sein. Der deutsche Pass bzw. die deutsche Staatsbürgerschaft allein ist nicht ausreichend. Eine "Befreiung" gibt es nur, wenn ein in Deutschland absolvierter (deutschsprachiger) Hochschulabschluss vorliegt oder die Schullaufbahn bis zum (erfolgreichen) Abi an einer deutschen Schule absolviert wurde.
Struktur und Ablauf der Studiengänge
Die Belegung der Veranstaltungen erfolgt über das LSF-Portal. Demnach ist eine Anmeldung für die jeweilige Veranstaltung nötig.
Bachelor- und Masterstudierende müssen sich in der Regel nicht für Prüfungen anmelden, je nach Veranstaltung kann es aber zu Abweichungen kommen.
Rufen Sie die "Alle Studiengänge"-Maske der Hompage der UdS auf, klicken Sie dann auf Lehramt bzw. Bachelor oder Master, wählen Sie dann den gewünschten Studiengang aus und klicken anschließend auf "Studiengangsdokumente".
Der Studienplan gibt Auskunft über den Aufbau über das Studium (Module, Lehrveranstaltungen, CP, Semester, Summen der CP's). Hier finden Sie nähere Informationen zu dieser Thematik und eine Übersicht der Modulhandbücher und Studienpläne der modularisierten Lehramtsstudiengänge.
Das Modulhandbuch gibt Auskunft über die zu erbringenden Module. Hier ist festgelgt, in welchem Studiensemester, Turnus das Modul belegt werden kann und wie viele Credit Points zu erbringen sind. Außerdem werden Sie über die Lernziele, Kompetenzen und Inhalte der jeweiligen Seminare informiert. Hier finden Sie nähere Informationen zu dieser Thematik und eine Übersicht der Modulhandbücher und Studienpläne der modularisierten Lehramtsstudiengänge.
Die Prüfungsordnung enthält allgemeine Bestimmungen, die beispielsweise Informationen zu Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen und Fortschrittskontrollen, die Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen enthalten.
Prüfungs- und Studienordnungen Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät
Prüfungs- und Studienordnungen Lehramt der Philosophischen Fakultät
Die Studienordnung thematisiert beispielsweise folgende Inhalte:
- Geltungsbereich der Studienordnung
- Studienbeginn des jeweiligen Studiengangs (WS/SS)
- Ziele des Studiums und zu erwerbende Kompetenzen
- Mögliche Fächer und Fachkombinationen
- Beteiligte Disziplinen und ihre Anteile am Studium
- Zu leistende Schulpraktika
- Möglicher Auslandsaufenthalt
- Kontakt bzw. Studienberatung zum jeweiligen Fach
- Inkrafttreten, Übergangsregelung
Prüfungs- und Studienordnungen Lehramt Philosophische Fakultät
Die fachspezifischen Bestimmungen geben an, welche Voraussetzungen für die Teilnahme an bestimmten Seminaren bzw. (Teil-)Modulen erfüllt sein müssen. Diese können Sie auf den Webseiten der jeweiligen Fächer entnehmen.
Die Webseite der Universität des Saarlandes bietet umfangreiche FAQs bezüglich des LSF-Portals. Diese finden Sie hier.
Studienbewerber*innen: Im Handbuch erhalten Sie Informationen, wie Sie sich im Bewerberportal registrieren und Ihr Nutzerkonto verwalten können.
Studierende: Ihre Benutzerkennung (UdS-Kennung) und das Masterpasswort werden bei der Einschreibung generiert und Ihnen per Post zugeschickt. Weitere Informationen finden Sie unterKennung UdS.
Uni-Beschäftigte: Für die grundlegenden Funktionen in LSF benötigen Sie keine Anmeldung. Eine Anmeldung ist erst dann erforderlich, wenn Sie redaktionelle Tätigkeiten ausführen möchten (Einpflege von Veranstaltungen etc). Nach Teilnahme an einer Schulung erhalten Sie eine Anwenderrolle. Die Anmeldung zur Schulung erfolgt über den Service-Desk UdS des HIZ.
Sobald die Plätze in einer Veranstaltung über das LSF-Portal vergeben werden, erscheint bei der Veranstaltung der Link "belegen/abmelden". Diesem Link müssen Sie folgen, um einen Platz zu beantragen. Bei einigen Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, zunächst einen Termin oder eine bestimmte Gruppe zu wählen. In jedem Fall müssen Sie abschließend auf "Platz beantragen" klicken.
Bei weiteren Fragen besuchen Sie gerne die FAQ-Seite zum LSF.
Bei den meisten Veranstaltungen wird nach Ablauf der Anmeldefrist ein Vergabeverfahren gestartet. Die zulässige Personenanzahl ist oftmals pro Seminar begrenzt. Die zulässige Höchstanzahl können Sie den jeweiligen Informationen zu Ihren Seminaren im LSF entnehmen. Falls das Seminar diese bereits erreicht hat, ist es schwierig, dass Sie noch einen Platz erhalten. Jedoch können Sie immer die/den zuständige*n Dozierende*n fragen und sich ggf. auf die Warteliste setzen lassen, falls andere Studierende ihren Platz doch nicht wahrnehmen sollten. Sobald die Plätze vergeben sind, können Sie unter "Meine Funktionen" > "Meine Veranstaltungen" den Anmeldestatus prüfen.
Die Regelstudienzeit für BA-Studiengänge wird in § 3 Abs. 1 und die für MA-Studierende in § 3 Abs. 2 der Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät der UdS festgehalten. Die Zwangsexmatrikulation mit Verlust des Prüfungsanspruches tritt im BA nach dem 12. Semester (Vollzeit) und im MA nach dem 8. Semester (Vollzeit) ein, wenn das Studium bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen wurde - § 13 Abs. 2 der PO schreibt dies fest.
Natürlich ist es optimaler für Ihre Regelstudienzeit, wenn Sie die Module in den dafür vorgesehenen Semestern abschließen. Letztlich müssen Sie selbst entscheiden, welche Module Sie wirklich belegen möchten und ob diese auch zeitlich für Sie machbar sind. Wenn Sie beispielsweise in einem Semester verhältnismäßig wenige Credit Points erzielt haben, können Sie im nächsten Semester mehr Seminare belegen, um mehr Credit Points zu erreichen.
Da sich Überschneidungen von Veranstaltungen durchaus ereignen können, müssen Sie letzten Endes entscheiden, welche Veranstaltung für Sie die größere Relevanz besitzt. In vielen Fächern werden pro Modul mehrere Veranstaltungen angeboten, die zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden. Folglich ist es möglich auf einen anderen Tag auszuweichen, um die Überschneidung zu vermeiden.
Nachdem Sie sich an der Saar-Uni eingeschrieben haben, erhalten Sie an Ihre Studierenden-Mailadresse (...@stud.uni-saarland.de) zwei iTANs (Der Eingang dieser Mail kann bis zu 14 Tage dauern). Dieses iTANs sind zum Erzeugen einer neuen iTAN-Liste im LSF-Portal vorgesehen. Hierzu gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie die Webadresse https://www.lsf.uni-saarland.de auf.
- Melden Sie sich mit Ihrer UdS-Kennung an.
- Navigieren Sie zu: "Meine Funktionen" > "Studiumsverwaltung" > "iTAN-Liste erstellen".
- Geben Sie die vom System vorgegebene iTAN-Nummer ein.
- Wählen Sie eine beliebige Anzahl iTANs aus.
- Klicken Sie auf "Liste erzeugen".
- Es wird ein PDF-Download gestartet. Speichern Sie die Datei auf Ihren Desktop.
- Klicken Sie im LSF auf den Link "iTAN-Liste aktivieren".
- Das System verlangt die Eingabe einer iTAN aus der E-Mail und einer iTAN von der neu erstellten Liste.
- Nach der Eingabe der iTANs klicken Sie auf "Liste freischalten".
- Im Anschluss können Sie die neue iTAN-Liste verwenden.
Bei weiteren Fragen besuchen Sie gerne die FAQ-Seite zum LSF.
Zum Thema Stundenplan gibt es umfangreiche Informationen auf der Webseite der Universität des Saarlandes. Zur Veranschaulichung gibt es ebenfalls ein Video, das Sie sich gerne anschauen können.
Die Lehramtsstudiengänge umfassen das Studium der Bildungswissenschaften sowie zweier Fächer; das Lehramt für die Primarstufe besteht aus dem Studium der Studienfächer der Primarstufe und der Bildungswissenschaften. Darüber hinaus kann ein zusätzliches Fach gewählt werden. Die Lehramtsstudiengänge schließen mit dem Ersten Staatsexamen ab.
Ob Sie Sprachnachweise als Voraussetzung in Ihrem Studium benötigen, können Sie den fachspezifischen Bestimmungen Ihrer Fächer entnehmen. Die fachspezifischen Bestimmungen finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Fächer.
Sprachnachweise, die Sie bereits vor ihrem Studium erworben haben, können Sie durch Ihr Abiturzeugnis o.ä. nachweisen, welches Sie in Kopie dem Prüfungssekretariat vorlegen/zuschicken können. Auf Anfrage wird Ihnen gerne Auskunft gegeben, ob die entsprechenden Nachweise ausreichend als Voraussetzung sind.
Die Klassische Philologie bietet regelmäßig Kurse in Latein und Altgriechisch an. Sie können sich im LSF für die Kurse anmelden.
Sprachnachweise können zudem durch Sprachscheine vom Sprachenzentrum dokumentiert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Sprachscheine selbst im Studienbüro einreichen müssen, da wir vom Sprachenzentrum keine Leistungen/Scheine zugeschickt bekommen. Sprachscheine können Sie nach Bestehen eines Sprachkurses über Ihr Benutzerkonto herunterladen.
Um einen Sprachkurs, den Sie beim Sprachenzentrum absolviert haben, einzubringen, müssen sie sich den Kurs als Modulkurs werten lassen. Geben Sie dies bitte bei der Online-Modul-Anmeldung über Ihr Kurskonto beim Sprachenzentrum an.
Fortschrittskontrolle
Die Fortschrittskontrolle dient der Feststellung, ob das Studium im vorgesehenen Zeitrahmen (im BA 6, längstens 12 Semester und im MA 4, längstenfalls 8 Semester) abgeschlossen werden kann. Als Richtwert werden hier 30 CP pro Semester angesetzt.
Nach einer festgelegten Semesteranzahl erfolgt eine Fortschrittskontrolle. Weitere Informationen können Sie folgenden Webseiten entnehmen:
In der Regel werden 30 CP angestrebt. Die zu erbringenden CP pro Semester können Sie auch ihren Studiengangsplänen entnehmen.
Fachwechsel/Anerkennung von Prüfungsleistungen
Das Eintragen von Prüfungsleistungen im LSF Portal kann gelegentlich etwas länger dauern. Falls dennoch nach einem Monat keine Eintragung erfolgt ist, wenden Sie sich bitte an Ihr zugewiesenes Prüfungssekretariat der Saar-Uni.
Kompetenzen, die Sie in einem früheren Studium an der Universität des Saarlandes oder an einer anderen Hochschule erworben haben, können ggf. für Ihren aktuellen Studiengang anerkannt werden. Hierbei ist wichtig, dass zwischen der Prüfungsleistung, die anerkannt werden soll, und dem Modul kein wesentlicher Unterschied besteht.
Es ist hierbei notwendig, dass Sie beim Bachelor- und Master-Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät einen Antrag auf Anerkennung stellen.
Sie erhalten das dementsprechende Formular am Infopoint der Fakultätsverwaltung in Gebäude A5 4 (Eingang gegenüber dem Musiksaal) oder auf Anfrage per Mail an studienbuero-p(at)uni-saarland.de.
Das Team des Referates Lehre und Studium beantwortet gerne Ihre Fragen zum Thema Anerkennung von Leistungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät. Bitte beachten Sie, dass eine Antragsstellung erst nach Immatrikulation möglich ist und Anträge erst nach Antragsstellung geprüft werden können. Für weitere Informationen zur Anerkennung von Leistungen besuchen Sie gerne diese Webseite.
Bei Anerkennungsfragen, die Lehramtsstudiengänge betreffen, wenden Sie sich bitte an das ZPL.
Bei einem Universitätswechsel oder Studienfachwechsel besteht die Möglichkeit einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester. Dies ist sowohl in Master- als auch in Bachelorstudiengängen möglich, wenn bereits eine Mindestanzahl an Leistungen, die für das Fach anerkannt werden können, erbracht wurden. Eine vorherige Beratung ist dringend angeraten, um mögliche Hindernisse vorab zu besprechen. Mögliche Probleme könnten ein Verlust des Prüfungsanspruchs oder ein Verlust des BAföG-Anspruchs sein. Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gerne an das Referat für Lehre und Studium wenden: studienbuero-p(at)uni-saarland.de.
Es kommt drauf an zu welchem Studiengang Sie wechseln. Wenn Sie sich beispielsweise im Lehramt für ein anderes Fach oder sogar für ein Drittfach entscheiden, werden Ihnen die bereits erbrachten Leistungen aus dem Fach Bildungswissenschaften anerkannt.
Besondere Studiensituationen
Ein Teilzeitstudium bedeutet, dass lediglich die Hälfte der vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen besucht werden dürfen. Folglich können die Vollzeitstudiengänge individuell gestreckt werden. Ein Teilzeitstudium kommt vor allem für Erwerbstätige, Kinderbetreuende, aber auch für Personen, die ihre Angehörigen pflegen müssen, die chronisch krank sind oder Menschen mit Behinderungen, in Frage. Auf dieser Webseite finden Sie ausführliche Informationen zum Teilzeitstudium.
Die Kontaktstelle Studium und Behinderung ist eine Untereinheit der Stabstelle Chancengleichheit unter Leitung von Estelle Klein.
Kontaktstelle Studium und Behinderung:
KSB Team
Telefon: 0681 302-5025 (international: 0049 681 302 5025)
Mail: ksb(at)uni-saarland.de
Das Studierendenwerk Saarland bietet eine psychologische Beratung an. Diese kann von allen Studierenden und Angestellten der Universität des Saarlandes und der Hochschule für Technik und Wirtschaft kostenlos und vertraulich in Anspruch genommen werden. Alles, was im Rahmen der psychologischen Beratungen besprochen wird, wird streng vertraulich behandelt.
Ein Nachteilsausgleich (kurz: NTA) soll eine chancengleiche Teilhabe im Studium sicherstellen und Diskriminierungen vermeiden. Der NTA ist ein Teil der „angemessenen Vorkehrungen“, wie sie von der UN-Behindertenrechtskonvention (§24 Abs. 5 UN-BRK) im Bildungsbereich vorgesehen sind.
Ein Nachteilsausgleich soll vorhandene Einschränkungen und damit verbundene Nachteile auf Grund von Behinderung oder chronischer Krankheit ausgleichen. Dieser wird immer individuell an die Einschränkungen angepasst.
Ein Nachteilsausgleich bedeutet bei Studien- oder Prüfungsleistungen nicht, Vergünstigungen oder Erleichterungen zu erhalten. Der Ausgleich muss so gestaltet sein, dass er den Nachteil kompensiert, nicht jedoch einen Vorteil schafft. Die fachlichen Anforderungen bleiben bestehen!
Praktika
Auf der Webseite der Praktikums- und Jobbörse der Universität des Saarlandes finden Sie eine Auswahl von Praktikumsangeboten.
Auf der Webseite der UdS finden Sie ausführliche Informationen zu Praktika, wenn Sie Lehramtsstudierende*r sind.
- Ein fünfwöchiges Orientierungspraktikum (2 Wochen Grundschule, 3 Wochen weiterführende Schule)
- Zu jedem Fach ein semesterbegleitendes Praktikum (immer mittwochs)
- Zu jedem Fach ein vierwöchiges Blockpraktikum
- Ein Betriebspraktikum
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für die Teilnahme an den Schulpraktika ist ein Erweitertes Führungszeugnis (Belegart „NE“) erforderlich. Das Führungszeugnis muss zu Beginn des jeweiligen Praktikums als Kopie unter Vorlage des Originals an jeder Praktikumsschule ausgehändigt werden.
Ein einmal für das Lehramtsstudium beantragtes Führungszeugnis ist für die gesamte Dauer Ihres Lehramtsstudiums gültig.
Bitte beantragen Sie das Führungszeugnis innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Immatrikulation, am besten aber schon gleich zu Beginn Ihres Studiums.
Außerdem müssen aufgrund des Masernschutzgesetzes alle Studierenden, die nach 1970 geboren sind, für den Antritt ihres Schulpraktikums einen gültigen Impfschutz gegen Masern nachweisen.
Das Orientierungspraktikum muss vor allen anderen absolviert werden; das semesterbegleitende Praktikum ist Voraussetzung für das Blockpraktikum
Ja, nach wiederholter Anmeldung. Sie können ein Praktikum insgesamt zwei mal absolvieren.
Optionalbereich und Zertifikate
Die Praktikumsplätze bei den Bachlor- und Masterstudiengängen müssen meist selbst organisiert werden. Bitte entnehmen Sie die Informationen auf der jeweiligen Webseite Ihres Studiengangs.
Zusatzqualifikationen/Zertifikate
Ein Zertifikat ist eine Urkunde über eine bestimmte zusätzliche Qualifikation, die durch die erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen des Zertifikats erworben wurde. Diese bescheinigen Kenntnisse und Kompetenzen, die nicht nur im Berufsleben nützlich sein können, sondern auch ihre Bewerbungsunterlagen bereichern können.
Die Philosophische Fakultät bietet folgende Zertifikate an:
- Bulgaricum
- Zertifikat Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache
- Zertifikat Interkulturelle Didaktik in Deutsch als Fremdsprache
- Gender Studies
- Wissen und Kommunikation
- Angewandte Pop-Studien
- Digitalität. KI. Gesellschaft
- Europaicum
- Europäische Regional- und Minderheitensprachen (Schwerpunkt Romania)
- Katalanisch
- Portugiesisch: Lusophone Sprachen und Kulturen
- Industriekultur - Kulturmanagement
Weitere Informationen, beispielsweise zur Einschreibung zu den Zertifikaten, finden Sie auf der Website des Bachelor Optionalbereichs.
Falls Ihnen nach Abschluss der Module das Zertifikat nicht automatisch zugesandt wurde, wenden Sie sich bitte an Frau Anne Müller-Leist oder an Frau Gabriele Preda.
Prüfen Sie bitte vorab Ihre in LSF hinterlegte Postanschrift, da die Urkunde dorthin versendet wird.
Bei den Zertifikaten besteht die Möglichkeit, Erfahrungen in Form eines Praktikums zu sammeln. Außerdem sind viele Zertifikats-Kurse sehr praxisnah aufgebaut. Nähere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Zertifikate.
Studienfinanzierung
Auf der Webseite des Studierendenwerk Saarland finden Sie alle wissenswerten Informationen, die Sie bzgl. des Themas Bafög benötigen. Unter dem Punkt Antragstellung Checkliste können Sie noch einmal die Vollständigkeit Ihrer Papiere überprüfen.
Ein Stipendium bezeichnet eine spezielle, finanzielle Unterstützung von Studierenden. Im Vordergrund steht vor allem die Begabtenförderung. Die Universität des Saarlandes bietet eine Vielzahl von Stipendien an.
Um herauszufinden, ob Sie für ein Stipendium in Frage kommen, lesen Sie die Ausführungen und Kriterien zu den Stipendien, die Sie hier finden. Sie können sich auch von den Studienberater*innen der Zentralen Studienberatung beraten lassen.
Auslandsaufenthalt/Austauschprogramme
Die Universität des Saarlandes kooperiert mit vielen Universitäten weltweit. Auf der Webseite Mit Erasmus+ ins Ausland können Sie die verschiedenen Partneruniversitäten und deren Bewerbungsfristen einsehen.
- Entscheiden Sie sich zunächst für Ihr Wunschland. Am besten treffen Sie diese Entscheidung aufgrund bereits vorhandener Sprachkenntnisse. Bedenken Sie dabei, dass in einigen Ländern der Unterricht auf Englisch stattfindet, obwohl Englisch nicht Landessprache ist.
- Wählen Sie dann eine Universität aus. Hier entscheidet sich, ob Sie Ihren Auslandsaufenthalt als Austauschstudent oder als Freemover absolvieren werden. Ausschlaggebend bei der Wahl der Uni ist, dass Ihr Studienfach angeboten wird. Zur Auswahl stehen unsere Partnerhochschulen (für einen Austausch), aber auch jede andere Universität, an der Sie Ihr Fach studieren können (als Freemover).
- Je nachdem, für welches Land und welche Universität Sie sich entschieden haben, informieren Sie sich anschließend auf den entsprechenden Webseiten über die weiteren Schritte oder wenden Sie sich an die passende Ansprechperson im International Office.
Auf dieser Webseite finden Sie verschiedene Informationen bezüglich der finanziellen Unterstützung für einen Auslandsaufenthalt.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die E-Mail Adresse erasmus(at)uni-saarland.de.
Weitere Kontakpersonen finden Sie auch auf der Kontaktseite für Internationale Beziehungen.
Ob ein Empfelungsschreiben von Nöten ist, müssen Sie Ihrem jeweiligen Austauschprogramm entnehmen. Falls Sie eine Empfehlung benötigen, können Sie Inhalte aus folgender PDF entnehmen.
Ein Learning Agreement gehört zur konkreten Planungsphase nach der Bewerbung und Zusage für einen Auslandsaufenthalt. Sie müssen es mit weiteren Unterlagen spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn im Rahmen von Erasmus+ im International Office einreichen. Alle Dokumente zum Download und weitere Informationen finden Sie Webseite des GoOut! Service Centers.
Promotion
Ausführliche Informationen rund um die Promotion erhalten sie auf der Webseite Promotionssekreteriat der Philosophischen Fakultät.
Anlaufstellen
Hier steht Ihnen vor allem die Zentrale Studienberatung der Universität des Saarlandes zur Verfügung. Diese hilft Ihnen bei Fragen zu folgenden Themen:
- Entscheidungsfindung vor dem Studium
- Bewerbung um einen Studienplatz
- Aufbau, Inhalte und Anforderungen von Studienfächern
- Fragen zum Studienbeginn oder zur Organisation des Studiums
- Umorientierung im Studium, Fachwechsel, Studienprobleme oder -ausstieg
- Fragen zur Studienfinanzierung
- Vereinbarkeit von Studium und Berufstätigkeit, Studieren in Teilzeit oder Zweitstudium
- Studieren ohne Hochschulreife
Darüber hinaus können Sie auch Hilfe durch andere Studierende erhalten:
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist ein von Studierenden gewähltes Gremium. Aufgeteilt in Themenbereiche, sogenannte Referate, berät er deutsche und internationale Studierende aller Fächer zu allen Themen rund um Studium und studentisches Leben.
Fachschaften setzen sich aus Studierenden eines Fachs zusammen, die von ihren Mitstudenten gewählt worden sind. Sie vertreten die Interessen der Studierenden in den Gremien und organisieren Einführungsveranstaltungen für Erstsemester sowie Feste und Ausflüge.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Fachschaften.
Als persönliche Ansprechpartner erleichtern Mentoren – also erfahrene Studierende – Neuankömmlingen den Einstieg in das Studium. Sie beantworten Fragen zur Studienorganisation, helfen bei der Orientierung auf dem Campus und vermitteln Kontakte.
Hier finden Sie Informationen zum Mentorenprogramm.
Die Refugee Law Clinic Saarbrücken e.V. bietet Flüchtlingen und Asylbewerbern kompetente und kostenlose Rechtsberatung und Unterstützung. Zugleich erhalten Jurastudenten, aber auch Studierende anderer Fächer die Möglichkeit, ihre theoretischen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden.
Bei Fragen, Anregungen oder Kritik, wenden Sie sich bitte an:
studienbuero-p(at)uni-saarland.de
Bitte senden Sie Ihre Anfragen ausschließlich von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse (Ihre Kennung@stud.uni-saarland.de).
Postanschrift
Universität des Saarlandes
Studienbüro der Philosophischen Fakultät
Campus A5 4
66123 Saarbrücken
Verantwortlich für die Inhalte dieses Webangebots und des Instagramkanals des Studienbüros
Anne Müller-Leist, M.A.
a.leist(at)mx.uni-saarland.de
Tel.: +49 (0) 681 / 302 – 57462
Campus A 5 4, Raum 0.20
Sprechzeit: Nach Vereinbarung