Anschubfinanzierung

Anschubfinanzierung von Forschungsprojekten

Die Anschubfinanzierung zielt darauf ab, Forschungsprojekte zur Vorbereitung von Drittmittelanträgen oder zur Vorbereitung von geisteswissenschaftlichen Publikationsprojekte (keine Qualifikationsschriften) zu finanzieren. Angesprochen sind insbesondere auch junge Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die über keine eigenen Mittel verfügen und noch keine Drittmittel einwerben konnten.

Details zum Verfahrensweg können Sie der Geschäftsordnung des Forschungsausschusses entnehmen.

Informationen zur Ausschreibung

  • Nächste Deadline: voraussichtilich August 2025

     

 

Support

Bei allen Fragen zur Antragstellung im Programm "Anschubfinanzierung"  wenden Sie sich bitte an:
forschungsausschuss(at)uni-saarland.de

Bitte beachten Sie folgende Änderungen im Programm "Anschubfinanzierung":

  • Antragseinreichung ausschließlich an forschungsausschuss(at)uni-saarland.de
  • Antragsberechtigung bereits vor Abschluss der Promotion (Voraussetzungen siehe Ausschreibung)
  • Die Einreichung von Anträgen in deutscher und in englischer Sprache ist möglich. Bei Anträgen in englischer Sprache ist eine allgemeinverständliche deutsche Zusammenfassung einzureichen.
  • In der Anschubfinanzierung wurde die Zielrichtung auf Vorbereitung von Drittmittelprojekten um die Vorbereitung von Publikationsprojekten (keine Qualifikationsschriften) erweitert.
  • Das Quittungsdokument wird unterschrieben als Anlage in den Antrag eingebunden.
  • Für den CV wird die aktuelle DFG-Vorlage verwendet; er wird als Anlage in den Antrag eingebunden. 

Kontakt

Prof. Dr. Robert Ernst
Vizepräsident für Forschung und gesellschaftliche Verantwortung

 

Barbara Kauth

Geschäftsstelle des Forschungsausschusses

Tel.: +49 681 302-4418
forschungsausschuss(at)uni-saarland.de

Postanschrift

Postfach 15 11 50
D-66041 Saarbrücken