Anschubfinanzierung
Anschubfinanzierung von Forschungsprojekten
Die Anschubfinanzierung zielt darauf ab, Forschungsprojekte zur Vorbereitung von Drittmittelanträgen oder zur Vorbereitung von geisteswissenschaftlichen Publikationsprojekte (keine Qualifikationsschriften) zu finanzieren. Angesprochen sind insbesondere auch junge Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die über keine eigenen Mittel verfügen und noch keine Drittmittel einwerben konnten.
Details zum Verfahrensweg können Sie der Geschäftsordnung des Forschungsausschusses entnehmen.
Informationen zur Ausschreibung
Nächste Deadline: voraussichtilich August 2025
Support
Bei allen Fragen zur Antragstellung im Programm "Anschubfinanzierung" wenden Sie sich bitte an:
forschungsausschuss(at)uni-saarland.de
Bitte beachten Sie folgende Änderungen im Programm "Anschubfinanzierung":
- Antragseinreichung ausschließlich an forschungsausschuss(at)uni-saarland.de
- Antragsberechtigung bereits vor Abschluss der Promotion (Voraussetzungen siehe Ausschreibung)
- Die Einreichung von Anträgen in deutscher und in englischer Sprache ist möglich. Bei Anträgen in englischer Sprache ist eine allgemeinverständliche deutsche Zusammenfassung einzureichen.
- In der Anschubfinanzierung wurde die Zielrichtung auf Vorbereitung von Drittmittelprojekten um die Vorbereitung von Publikationsprojekten (keine Qualifikationsschriften) erweitert.
- Das Quittungsdokument wird unterschrieben als Anlage in den Antrag eingebunden.
- Für den CV wird die aktuelle DFG-Vorlage verwendet; er wird als Anlage in den Antrag eingebunden.
Kontakt
Prof. Dr. Robert Ernst
Vizepräsident für Forschung und gesellschaftliche Verantwortung
Barbara Kauth
Geschäftsstelle des Forschungsausschusses
Tel.: +49 681 302-4418
forschungsausschuss(at)uni-saarland.de
Postanschrift
Postfach 15 11 50
D-66041 Saarbrücken