Investitionsprogramme
Investitionsprogramm für Forschung und Investitionsprogramm für Lehre
Das Investitionsprogramm Forschung und das Investitionsprogramm Lehre zielen darauf ab, Mittel für technische Grundausstattung zur Verfügung zu stellen, zum einen für Neu- und Ersatzbeschaffungen von wissenschaftlichen Ausstattungsgegenständen und zum anderen für die außergewöhnliche Instandsetzung und Reparatur von wissenschaftlichen Ausstattungsgegenständen für die Forschung bzw. für die Lehre.
Details zum Verfahrensweg können Sie der Geschäftsordnung des Forschungsausschusses entnehmen.
Informationen zur Ausschreibung
- Nächste Deadline: Herbst 2025
- Ausschreibung und Antragsunterlagen werden ca. 6 -8 Wochen vorher veröffentlicht
Support
Bei allen Fragen zur Antragstellung in den Investitionsprogrammen Forschung und Lehre wenden Sie sich bitte an:
forschungsausschuss(at)uni-saarland.de
Bitte beachten Sie folgende Änderungen in den "Investitionsprogrammen":
- Antragseinreichung ausschließlich an forschungsausschuss(at)uni-saarland.de
- Bitte prüfen Sie vor Antragstellung, ob das Gerät an der UdS bereits vorhanden ist und grenzen Sie Ihren Antrag von etwaig vorhandenen Geräten ab: Plattform für Forschungsinfrastruktur
- Die Einreichung von Anträgen in deutscher und in englischer Sprache ist möglich. Bei Anträgen in englischer Sprache ist eine allgemeinverständliche deutsche Zusammenfassung einzureichen.
- In den Investitionsprogrammen sind weiterhin neben der Beantragung von Mitteln zur Reparatur, Neu- und Ersatzbeschaffung von Geräten, sämtliche wissenschaftlichen Ausstattungsgegenstände förderfähig.
- Das Quittungsdokument wird unterschrieben als Anlage in den Antrag eingebunden.
Kontakt
Prof. Dr. Robert Ernst
Vizepräsident für Forschung und gesellschaftliche Verantwortung
Barbara Kauth
Geschäftsstelle des Forschungsausschusses
Tel.: +49 681 302-4418
forschungsausschuss(at)uni-saarland.de
Postanschrift
Postfach 15 11 50
D-66041 Saarbrücken