Zur Unterstützung seiner Arbeit in Hinblick auf Forschungsthemen setzt der Senat einen Forschungsausschuss unter Vorsitz des Vizepräsidenten für Forschung und gesellschaftliche Verantwortung ein.
Aufgaben
Der Forschungsausschuss ist mit folgenden Aufgaben betraut:
- Vorbereitung von Entscheidungen in Angelegenheiten der Forschung, die die gesamte Universität betreffen (im Rahmen der strategischen Vorgaben des Universitätspräsidiums und des Erweiterten Universitätspräsidiums)
- Erarbeitung von Vorschlägen für die Bildung von Schwerpunkten der Forschung
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Koordination von Forschungsvorhaben und Forschungsschwerpunkten
Universitätsinterne Forschungsförderung
Eine weitere wichtige Aufgabe des Forschungsausschusses ist die universitätsinterne Forschungsförderung. Hierzu werden jährlich drei Förderprogramme ausgeschrieben:
- Großgeräteprogramm (Forschungsgroßgeräte Art. 91b GG, Großgeräte der Länder Art. 143c GG inkl. CIP-Pools, WAP-Cluster)
- Investitionsprogramm für Forschung und Investitionsprogramm für Lehre
- Anschubfinanzierung von Forschungsprojekten
Der Forschungsausschuss führt ein Bewertungsverfahren durch und unterbreitet dem Präsidium Vorschläge zur Finanzierung. Das Präsidium entscheidet über die Mittelvergabe.
Weiterführende Informationen:
Geschäftsordnung des Forschungsausschusses (Stand Juli 2023)
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Großgeräteprogramm
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Anschubfinanzierung
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Investitionsprogramme
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Mitglieder und Sitzungstermine
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Kontakt
Prof. Dr. Robert Ernst
Vizepräsident für Forschung und gesellschaftliche Verantwortung | Universität des Saarlandes (uni-saarland.de)
Barbara Kauth
Geschäftsstelle des Forschungsausschusses
Tel.: +49 681 302-4418
forschungsausschuss(at)uni-saarland.de
Postanschrift
Postfach 15 11 50
D-66041 Saarbrücken