Graduiertenförderung der Hochschulen des Saarlandes (GraduSaar)

Eine grundlegende Herausforderung für jede Promotion bzw. jedes künstlerische Projekt ist es, für das angestrebte Vorhaben eine Finanzierung zu finden. Hierfür bietet sich jetzt ein Förderantrag bei der neu konzipierten hochschulübergreifenden Graduiertenförderung des Saarlandes (GraduSaar) an, die Stipendien zur Förderung entsprechender Projekte zur Verfügung stellt. Unterstützt werden dabei wissenschaftliche Vorhaben (d.h. Promotionen) und künstlerische Vorhaben an den folgenden saarländischen Hochschulen:

Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt über eine zentrale Vergabekommission. Deren Mitglieder können Sie hier einsehen.

Im Rahmen der Neuauflage der Graduiertenförderung wird bei der Förderung der wissenschaftlichen Vorhaben ein besonderer Fokus auf kooperativ von mehreren Hochschulen betreute Promovierende gelegt. Neben diesen können sich aber auch andere (angehende) Promovierende um ein Stipendium bewerben. Zudem sind Nachwuchskünstlerinnen und -künstler der beteiligten künstlerischen Hochschulen förderberechtigt.

Begleitcurriculum der Kooperationsplattformen

Zusätzlich zum eigentlichen Stipendienprogramm besteht für Geförderte außerdem die Möglichkeit, Sach- und Reisekosten als Sonderaufwendungen zu erhalten. Ferner bietet das gemeinsame Begleitprogramm „GraduSaar“ ein überfachliches und hochschulübergreifendes Vernetzungs- und Weiterbildungsprogramm zur Förderung allgemeiner und fachspezifischer Schlüsselqualifikationen an. Dieses Programm steht nicht nur Stipendiatinnen und Stipendiaten offen, sondern auch anderen Promovierenden, die ein kooperatives Promotionsprojekt an den Hochschulen des Saarlandes absolvieren. Hier können Sie sich über Angebote im Begleitcurriculum informieren.

 

Nächster Bewerbungstermin

Bewerbungen auf ein Stipendium der Graduiertenförderung sind zum Bewerbungsschluss am 15. Mai des jeweils laufenden Jahres möglich. Nähere Informationen hierzu können sie gern den untenstehenden FAQs entnehmen.

Die Höhe des Stipendiums beträgt seit dem 1. Juni 2023 monatlich 1.350 €.

FAQs

Wer kann sich bewerben?
  • Promotionsstipendium:
    Personen, die ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, das die Zulassung zur Promotion ermöglicht und deren jeweiliges Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt.
  • Stipendium für künstlerische Vorhaben:
    Personen, die ein Studium an der HfM oder HBK abgeschlossen haben und überdurchschnittliche Qualifikation nachweisen, das jeweilige Vorhaben von der jeweiligen Hochschule anerkannt ist und einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lässt. Außerdem können Personen zur Weiterentwicklung außergewöhnlicher künstlerischer Fähigkeiten und Begabungen gefördert werden.
  • Das jeweilige Vorhaben muss an einer der saarländischen Hochschulen durchgeführt werden.
  • Es darf keine sonstige Förderung für denselben Zweck bestehen.
  • Weitere Informationen können Sie der Ordnung zur Graduiertenförderung entnehmen.
Welche Arten von Stipendien gibt es?
  • Grundstipendium:
    Ein Grundstipendium wird zur Förderung von wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Vorhaben ab der Anfangsphase gewährt.
  • Abschlussstipendium:
    Ein Abschlussstipendium wird zur Förderung von wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Vorhaben gewährt, die voraussichtlich innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.
  • Sonstiges Stipendium:
    In begründeten Fällen kann die Gewährung eines sonstigen Stipendiums zur Anschub- oder Zwischenfinanzierung erfolgen, um die Aufnahme eines wissenschaftlichen oder künstlerischen Vorhabens zu fördern oder eine Lücke in der Finanzierung eines laufenden wissenschaftlichen oder künstlerischen Vorhabens zu überbrücken.
  • Weitere Informationen können Sie der Ordnung zur Graduiertenförderung entnehmen.
Wie kann ich mich bewerben?
  • Bewerbungen können über die Online-Bewerbungsmaske jeweils mit dem Bewerbungsschluss zum 15. Mai des jeweiligen Jahres (mit regulärem Förderbeginn ab 1. Oktober) eingereicht werden.
  • In der Bewerbungsmaske sind Angaben zu Person, Studium und wissenschaftlichem bzw. künstlerischem Vorhaben anzugeben.
  • Als Anlagen sind der Bewerbung beizufügen:
    • Motivationsschreiben mit Begründung der Notwendigkeit für eine finanzielle Förderung,
    • ggf. Nachweis der Familienverhältnisse (falls unterhaltspflichtige Kinder vorhanden sind),
    • ggf. Nachweis der Einkommensverhältnisse (i.S.d. § 8 der Ordnung zur Graduiertenförderung),
    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identitätsnachweises,
    • Lebenslauf,
    • Zeugniskopien,
    • eine Projektskizze (Arbeits- und Zeitplan) zum wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Vorhaben (maximal 10 DIN-A4 Seiten),
    • die Betreuungszusage mindestens einer zur Betreuung berechtigten Person der jeweiligen Hochschule (Berechtigung für wissenschaftliche Vorhaben nach Maßgabe der jeweiligen Promotionsordnung bzw. für künstlerische Vorhaben nach Maßgabe der Regelungen der jeweiligen Hochschule)
    • zwei Gutachten, wobei mindestens ein Gutachten von einem Mitglied der beteiligten Hochschulen ausgestellt ist,
    • ggf. weitere Nachweise zur Feststellung der Qualifikation für künstlerische Vorhaben wie Studien- und Prüfungsleistungen sowie künstlerische Leistungen, Erfahrungen und Kenntnisse, die inner- oder außerhalb einer Kunsthochschule erbracht oder erworben wurden,
    • ggf. Stellungnahme des Betreuers/ der Betreuerin über die Vereinbarkeit der Nebentätigkeit mit dem wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Projekt (falls die Nebentätigkeit i.S.d § 7 der Ordnung zur Graduiertenförderung über den Umfang einer geringfügigen Beschäftigung hinaus geht).
  • Wir empfehlen das Bewerben über die Online-Bewerbungsmaske. Wer sich postalisch bewerben möchte, kann diesen Stipendienantrag nutzen.
  • Weitere Informationen können Sie der Ordnung zur Graduiertenförderung entnehmen.
Was sind die Förder- bzw. Auswahlkriterien?
  • Die Auswahl erfolgt durch eine durch die beteiligten Hochschulen besetzte Vergabekommission.
  • Die Entscheidungen der Vergabekommission ergehen auf Grundlage der Bestenauslese, wobei die Bestenauslese nach Maßgabe der persönlichen Eignung und der fachlichen Gutachten durchgeführt wird. Die persönliche Eignung bestimmt sich insbesondere nach dem Grad der Befähigung zu grundlagen- aber auch anwendungsorientiertem wissenschaftlichem bzw. künstlerischem Arbeiten sowie nach der Qualität der Zeugnisse der bisherigen Hochschulabschlüsse.
  • Eine weitere Fördervoraussetzung ist die Begründung der Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung des wissenschaftlichen oder künstlerischen Vorhabens.
  • Weitere Informationen können Sie der Ordnung zur Graduiertenförderung entnehmen.
Wie hoch ist die Fördersumme?
  • Die Höhe des Stipendiums beträgt seit dem 1. Juni 2023 monatlich 1.350 €.
  • Die Fördersumme erhöht sich je unterhaltspflichtigem Kind um die Höhe des vom Bundeskindergeldgesetz geregelten Kindergeldes.
  • Die Höhe des Stipendiums wird evtl. im Falle des Vorliegens von zusätzlichem Einkommen des Stipendiaten bzw. der Stipendiatin gekürzt, dies gilt jedoch nicht für Einkommen aus zugelassenen Nebentätigkeiten (siehe weiter unten auf dieser Webseite). BAföG-Leistungen, die neben dem Stipendium bezogen werden, werden vollumfänglich auf die Höhe des Stipendiums angerechnet.
  • Weitere Informationen können Sie der Ordnung zur Graduiertenförderung entnehmen.
Wie lange ist die Förderdauer?
  • Die Dauer der Förderung beträgt:
    • beim Grundstipendium zwei Jahre
    • beim Abschlussstipendium ein Jahr
    • beim sonstigen Stipendium maximal sechs Monate
  • Eine Weiterförderung ist beim Grundstipendium bis zu einem Jahr bzw. beim Abschlussstipendium bis zu drei Monaten auf Antrag möglich, wenn der Bearbeitungsstand des Vorhabens dies nahelegt.
  • Verzögert sich der Abschluss des Vorhabens durch Umstände, die bei der Bewilligung des Stipendiums nicht vorauszusehen waren und von der Stipendiatin/vom Stipendiaten nicht zu vertreten sind, ist eine zusätzliche Verlängerung beim Grundstipendium um maximal sechs Monate und beim Abschlussstipendium um maximal drei Monate zulässig.
  • Weitere Informationen können Sie der Ordnung zur Graduiertenförderung entnehmen.
Darf ich neben dem Stipendium arbeiten?
  • Mit der Förderung vereinbar sind wissenschaftliche, wissenschaftsnahe oder künstlerische Nebentätigkeiten im Umfang von maximal 10 Stunden pro Woche, welche das wissenschaftliche bzw. künstlerische Vorhaben nicht behindern.
  • Nebentätigkeiten, die den Umfang einer geringfügigen Beschäftigung übersteigen, sind von der Stipendiatin/dem Stipendiaten vor ihrer Aufnahme bei der Vergabekommission zu beantragen. Über die Gestattung der Nebentätigkeit und ihre Vereinbarkeit mit dem wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Vorhaben entscheidet die Vergabekommission auf Antrag der Stipendiatin/des Stipendiaten, dem eine Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers beizufügen ist.
  • Weitere Informationen können Sie der Ordnung zur Graduiertenförderung entnehmen.
Gibt es neben dem eigentlichen Stipendium weitere Förderleistungen?
  • Neben der eigentlichen Förderung können darüber hinaus auch Sach- und Reisekosten von 1.000 € pro Jahr beantragt werden.
  • Als ideelle Förderung stehen den Geförderten außerdem fachliche sowie überfachliche Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote im Rahmen des Begleitprogramms von GraduSaar zur Verfügung.
  • Weitere Informationen können Sie der Ordnung zur Graduiertenförderung entnehmen.
Welche besonderen Bestimmungen gelten für Bewerberinnen und Bewerber der HBKsaar?

1) Kann ein Stipendium der Landesgraduiertenförderung für ein Masterprojekt beantragt werden?

Antwort: Nein.

2) Kann ein Stipendium der Landesgraduiertenförderung für ein Projekt im Rahmen eines Meisterstudiums beantragt werden?

Antwort: Ja.

3) Kann ein Stipendium der Landesgraduiertenförderung für ein Promotionsvorhaben an der HBKsaar beantragt werden?

Antwort: Ja.

4) Muss ich bei der HBKsaar immatrikuliert sein, um mich für ein Stipendium der Landesgraduiertenförderung zu bewerben?

Antwort: Nein.

5) Was ist ein Abschlussstipendium?

Antwort: Ein Abschlussstipendium dient der Fertigstellung eines bereits begonnenen größeren Projektes. Sie Es ist nicht für die Förderung eines Studienabschlusses wie Bachelor oder Master möglich.

6) Wie ist ein künstlerisches Vorhaben definiert?

Antwort: Die HBKsaar legt selbst fest, wie Art, Umfang und Anforderung eines künstlerischen Vorhabens definiert sind. Auch die Bereiche Design und Medien sind davon nicht ausgenommen.

7) Wie ist das Stipendium mit Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften kompatibel?

Antwort: Eine Nebentätigkeit muss angezeigt werden und darf 10 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Einkommen wird bis zu einem Freibetrag von 7.670,00 Euro netto nicht angerechnet. Höhere Einkünfte sind anzuzeigen und können eine Reduzierung des monatlichen Stipendiums zur Folge haben. (Vgl. §8 der Ordnung über die Stipendien der Landesgraduiertenförderung). Einkünfte aus Nebentätigkeit, die nach § 7 zugelassen sind, werden auf das Stipendium nicht angerechnet.

Kontakt

Büro des Präsidenten
Geb. A2 3
graduiertenfoerderung(at)uni-saarland.de

 

    

Weitere Infos