Was die Professoren sagen

Prof. Dr. Dominik Brodowski

Prof. Dr. Dominik Brodowski absolvierte ein Masterstudium an der University of Pennsylvania Law School, Philadelphia:

"Es hat meinen Blick auf das deutsche Rechtssystem deutlich geschärft, dass ich das von Grund auf anders konstruierte Rechtssystem der USA so detailliert an der University of Pennsylvania Law School kennenlernen konnte. Hinzu kommen unzählige Erfahrungen, eindrückliche Erlebnisse und bereichernde Kontakte - kurzum: ein Auslandsstudium lohnt sich sehr und ich kann allen Studierenden nur empfehlen, ein Auslandsstudium in Betracht zu ziehen!"

 

 

 

Prof. Dr. Annette Guckelberger

Prof. Dr. Annette Guckelberger studierte  Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen sowie der Universität Fribourg in der Schweiz:

"Ein Auslandsstudium ermöglicht nicht nur das Kennenlernen einer neuen Kultur und Sprache, sondern auch den Einblick in eine fremde Rechtsordnung. Juristen mit Auslandserfahrung haben somit die besondere Fähigkeit, durch den Vergleich mit einer fremden Rechtsordnung auch die eigene Rechtsordnung besser zu verstehen und womöglich sogar zu ihrer Verbesserung beizutragen!“

 

 

Prof. Dr. Marco Mansdörfer

Prof. Dr. Marco Mansdörfer verbrachte einen Forschungsaufenthalt zur Straftatlehre des Common Law am All-Souls-College in Oxford/England und die Anwaltsstation seines Referendariats in Spanien:

"Der Auslandsaufenthalt ist persönlich sehr bereichernd, denn man kommt als Austauschstudent intensiv in Kontakt mit Land und Leuten und wird ein Teil der dortigen Kultur. Eine Zeit lang im Ausland zu studieren erweitert den Hoizont und trägt enorm zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Gerade während der Studienzeit bietet es sich an diese einmalige Chance wahrzunehmen, denn in der Form kommt man im späteren Berufsleben nie wieder dazu."

 

 

 

Prof. Dr. Nikolaus Marsch

Prof. Dr. Nikolaus Marsch durchlief als Stipendiat des DAAD eine Ausbildung an der École nationale d'administration (ENA) in Straßburg:

"Ein Auslandsstudium eröffnet neue Horizonte und vermittelt interkulturelle Kompetenz. Wer eine fremde Rechtsordnung kennenlernt, der lernt zudem viel über die Besonderheiten der eigenen Rechtsordnung – und wird daher auch zu einer/m besseren Juristin/en.“