§8 Haftung der Benutzer

Benutzungsordnung

§ 8 Haftung der Benutzer

  1. Die Benutzer haften dafür, dass von ihnen benutzte oder ausgeliehene Bücher und andere Medien unversehrt in den Bestand der Bereichsbibliothek zurückgeführt werden.
  2. Muss Bibliotheksgut neu beschafft oder repariert werden, weil Benutzende es verloren oder beschädigt haben, so wird außer den Kosten, die der betroffenen Fachbibliothek für die Ersatzbeschaffung bzw. für die Reparatur entstehen, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 EUR pro Einheit erhoben. Bei adäquatem Ersatz des Bibliotheksgutes durch den Benutzer verringert sich die Bearbeitungsgebühr auf 10 EUR pro Einheit.
  3. Die Bearbeitungsgebühr wird bei späterer Rückgabe des Bibliotheksguts nicht erstattet.
  4. Benutzer, die Medien nicht fristgerecht zurückgegeben haben, werden für die Dauer der Säumigkeit von der Ausleihe ausgeschlossen.
  5. Werden entliehene Medien über einen längeren Zeitraum nicht zurückgegeben, erfolgt eine Meldung an die Rechtsabteilung der Universität.
    Anzeigen wegen Diebstahls verfolgen das Ziel, den Schwund von wichtigen Lehrbüchern zu reduzieren.