§11 Inkrafttreten
Benutzungsordnung
§ 11 Inkrafttreten
- Diese Benutzungsordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
- Die Benutzungsordnung in der jeweils geltenden Fassung wird in geeigneter Weise bekannt gemacht (Aushang, WWW-Seiten der Universität etc.)