§11 Inkrafttreten

Benutzungsordnung

§ 11 Inkrafttreten

  1. Diese Benutzungsordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
  2. Die Benutzungsordnung in der jeweils geltenden Fassung wird in geeigneter Weise bekannt gemacht (Aushang, WWW-Seiten der Universität etc.)