§3 Verhalten in den Bibliotheksräumen

Benutzungsordnung

§ 3 Verhalten in den Bibliotheksräumen

  1. Jeder Benutzer ist verpflichtet, den Vorschriften der Benutzungsordnung und den Anordnungen des zuständigen Bibliothekspersonals nachzukommen. Er haftet für die Schäden und Nachteile, die der Bereichsbibliothek aus der Nichtbefolgung dieser Pflichten entstehen.
  2. In allen der Benutzung dienenden Räumen der Bereichsbibliothek, besonders in den Lesebereichen, ist mit Rücksicht auf die übrigen Benutzer Ruhe zu wahren. Alle die Ruhe störenden Handlungen sind untersagt.
  3. Rauchen, Essen, Trinken und die Benutzung von Discmen etc. ist in den Bibliotheksräumen nicht gestattet.
  4. Mäntel und ähnliche Bekleidungsstücke, Schirme, Handys, Taschen und andere größere Gegenstände und Tiere jeder Art dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden. Dies gilt nicht für tragbare Computer ohne Tasche.
  5. Nach Gebrauch sind Bücher, Zeitschriften etc. von den Benutzern an den richtigen Standort einzustellen.
  6. Das Einrichten eines Handapparats ist nur nach Absprache erlaubt. Der Handapparat muss mit dem Namen des Aufstellers eindeutig gekennzeichnet sein und darf maximal 10 Bücher umfassen. Allgemeine Nachschlagewerke und Lexika dürfen nicht in den Handapparat eingestellt werden. Das Einstellen eines Stellvertreters an den ursprünglichen Regalstandort ist verpflichtend, auf dem Stellvertreter muß der Standort (mit Hilfe der nächstgelegenen Signatur) des Handapparates angegeben sein. Das Einrichten eines Handapparates seitens der Studierenden ist in der Bibliothek der Fachrichtung Geschichte nicht erlaubt.
  7. Die Benutzung der bibliothekseigenen PCs ist grundsätzlich nur für Zwecke von Studium, Lehre und Forschung zulässig.