Hinweise zur BA-Arbeit

Die Zulassung zur BA-Arbeit beantragen Sie bitte mit dem entsprechenden Formblatt. Das Formblatt reichen Sie vollständig ausgefüllt (elektronisch) und unterschrieben (von Ihnen sowie Ihrem Erst- und Zweitgutachter) im zuständigen Prüfungssekretariat ein. [Formblatt und Prüfungssekretariate]

BA Language Science

Die Bearbeitungszeit für die BA-Arbeit im Bachelorstudiengang "Language Science" beträgt 11 Wochen (12 CP).

Bitte reichen Sie Ihre BA-Arbeit in drei Exemplaren beim Prüfungssekretariat ein (Geb. A2 2, Zi. 1.17).

Der Text muss mit Seitenzahlen versehen und mit einem gängigen Textprogramm erstellt sein. Die Exemplare müssen gedruckt und geheftet oder gebunden abgeliefert werden. Alle Exemplare müssen einwandfrei lesbar sein.

Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen in §§ 19 und 20 der Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität des Saarlandes für den Bachelorstudiengang "Language Science" vom 26. Januar 2017 und in §§ 40 und 41 der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang "Language Science" vom 26. Januar 2017.

BA VSLT

Die Bearbeitungszeit für die BA-Arbeit im gewählten Schwerpunkt des Hauptfachs des Studiengangs VSLT beträgt zwei Monate (10 CP).

Bitte reichen Sie Ihre BA-Arbeit in zwei Exemplaren sowie zusätzlich in elektronischer Form (PDF) bei der Fakultätsverwaltung ein (Geb. A5 4).

Der Text muss mit Seitenzahlen versehen und mit einem gängigen Textprogramm erstellt sein. Die Exemplare müssen gedruckt und geheftet oder gebunden abgeliefert werden. Alle Exemplare müssen einwandfrei lesbar sein.

Bitte reichen Sie zusammen mit der BA-Arbeit eine schriftliche Versicherung ein, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt haben.

Die BA-Arbeit wird von den beiden durch den Prüfungsausschuss bestellten Gutachtern beurteilt. Beide geben spätestens zwei Monate nach Einreichen der Arbeit ein schriftliches Gutachten ab.

Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen in §§ 22 und 23 der Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität des Saarlandes für Bachelor-, Master- und Aufbaustudiengänge sowie Zertifikate vom 8. Juni 2017.