How to richtig lizenzieren
Gerade keine Lust zu lesen? Hier haben wir ein Test-Video zu Lizenzen mit MySimpleShow gemacht...
Gerade bei Bildungsmaterialien stellt sich die Frage nach dem korrekten Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material. Häufig herrscht viel Unsicherheit in Bezug auf das Urheberrecht, und im Bildungsbereich stellt es sich oft als undurchsichtig und kompliziert dar. Die folgenden verbreiteten Fehlannahmen und ihre Richtigstellung veranschaulichen die Problematik.
1. Verbote und Einschränkungen stehen doch dabei – oder?
Fehlannahme: "Wenn etwas urheberrechtlich geschützt ist, steht das dabei (z.B. mit einem Copyright-Vermerk)."
Richtig: Wenn nichts dabei steht, ist der Inhalt urheberrechtlich geschützt. Inhalte müssen mit den entsprechenden Lizenzen explizit zur Weiterbenutzung freigegeben sein.
2. Ein schmaler Grat: Wissenschaftliches Zitieren vs. Urheberrecht.
Fehlannahme: "Wenn ich die Quelle angebe, darf ich urheberrechtlich geschützte Inhalte weiterverwenden."
Richtig: Wenn ich die Quelle angebe, darf ich mich kritisch und reflektierend mit dem Material auseinandersetzen. Es verändern und weiterverbreiten darf ich jedoch nicht! Zwischen wissenschaftlichem Arbeiten nach dem Zitatrecht und dem Urheberrecht besteht ein großer Unterschied: kurzgesagt, es geht um wissenschaftliche Auseinandersetzung vs. Weiternutzung! Wenn ich Inhalte anderer in einem wissenschaftlichen Werk zitiere und die Quelle angebe, handelt es sich um eine Reflexion und wissenschaftliche Auseinandersetzung und das ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Wenn ich aber z.B. ein Bild oder en Zitat im Rahmen einer Präsentation oder auf einem Handout verwende, handelt es sich um eine Weiternutzung und das ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
3. In der Schule gibt‘s doch Ausnahmen...?
Fehlannahme: "Für den Bildungsbereich gelten Ausnahmen, daher ist das Urheberrecht nicht relevant."
Richtig: Es stimmt zwar, dass es sogenannte „Schrankenregelungen“ gibt, die es z.B. erlauben, Fotokopien aus urheberrechtlich geschützten Werken an die Klasse zu verteilen, aber eine Veröffentlichung im Internet wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht. So wie auch die Veränderung des kopierten Arbeitsblattes, die einen Verstoß durch Weiternutzung bedeutet.
Und was mach‘ ich dann? Offene Lizenzen nutzen!
Und zwar sowohl, wenn ihr mit bereits bestehendem Material arbeitet, als auch, wenn ihr eigenes Material erstellt, dass ihr anderen zur Verfügung stellen wollt. Mehr zum Thema offen-lizenzierter Bildungsmaterialien. Im Folgenden ist kurz erklärt, was sich hinter den verschiedenen Lizenzangaben verbirgt und wie ihr euer Material richtig lizenziert.
Es gibt viele Arten von offenen Lizenzen. Die bekanntesten sind:
- die Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen)
- die GNU General Public License (GPL)
- die Digital-Peer-Publishing-Lizenz (DPPL)
Im Bildungsbereich sind die Creative Commons-Lizenzen am weitesten verbreitet und werden auch von GUdig genutzt. Bei den CC-Lizenzen gibt es verschiedene Kombinationsmöglichkeiten, die den Umfang und die Bedingungen einer Weiternutzung regeln. Diese Regeln werden durch Kürzel deutlich gemacht, die an das „CC“ angehängt werden.
Kleines CC-Lizenz-ABC
CC0 = Inhalte unter dieser Lizenz dürfen quasi beliebig weiterverbreitet, -genutzt und -verändert werden. Nicht mal eine Nennung des Urhebers ist notwendig (aber die freuen sich trotzdem ;-) ).
BY = „Von …“. Der Name des Urhebers muss genannt werden. Tipp: Gebt einfach auf eurem Material an, wie ihr als Urheber genannt werden möchtet. Auch Pseudonyme oder Institutionsnamen dürfen gewählt werden, z.B. Linda Hammann für GUdig.
SA = „Share Alike“. Das Material muss unter gleichen Bedingungen genutzt und geteilt werden, d.h. Nutzer des Materials müssen ihr verändertes Endprodukt wieder unter eine SA-Lizenz stellen.
NC = „Non Commercial“. Das Material darf nicht kommerziell genutzt werden.
ND = „Non Derivative“. Das Material darf nicht verändert werden.
Ihr müsst das Rad nicht neu erfinden! Share, Use and Remix!
Nach den Prinzipien Share, Use and Remix, also Teilen, Benutzen und Anpassen, sind für Materialien im Bildungsbereich folgende Lizenzen am besten, da eine Veränderung und Weiternutzung in allen Kontexten erlaubt ist. Das sind auch die Lizenzen, die OER-tauglich sind.
- CC0: Ihr dürft alles damit machen, nicht mal den Urheber müsst ihr nennen.
- CC BY: Ihr dürft alles damit machen, solange ihr den Urheber nennt.
- CC BY SA: Ihr dürft alles damit machen, solange ihr den Urheber nennt und euer verändertes Produkt wieder unter einer SA-Lizenz stellt, d.h. ihr dürft nicht noch zusätzlich die Bedingungen NC oder ND stellen.
Verwendet ihr lizenziertes Material, könnt ihr also an diesen Kürzeln genau ablesen, was erlaubt ist und was nicht und wie ihr mit dem Material umgehen müsst. Bei eurem eigenen Material kommuniziert ihr über diese Angaben mit den Personen, die eure Kreation benutzen möchten. Vergesst also nicht, die von euch gewählten Lizenzen anzugeben! Wenn nichts dabei steht, darf es keiner weiterbenutzten!
Zur Bearbeitung frei lizenzierter Inhalte gibt's hier einen nützlichen Artikel von Paul Kimpel.
Um eure selbsterstellten Inhalte korrt zu lizenzieren, hilft euch der License Chooser, der momentan noch in der Betaphase und daher nur auf Englisch verfügbar ist. Einfach Fragen beantworten und die richtige Lizenz für euer Material festlegen. Die Angaben integriert ihr dann in eurer Lernmaterial, damit spätere Nutzer wissen, was sie damit machen dürfen und was nicht.
Lizenzen richtig angeben mit der TULLU-Regel
Jöran Muuß-Merholz und Sonja Borski von der OERinfo – Informationsstelle OER haben diese nützliche Faustregel für Lizenzangaben formuliert und erklären sie hier nochmal ausführlich. Auf einen Blick braucht eine vollständige Lizenzangabe:
- Titel des Inhalts, manchmal auch ganz simpel, z.B. „Foto einer Blume“.
- Urheber: Name des/der Urheber/in (oder die Bezeichnung, die die Urheber angegeben haben, das kann sowohl ein Pseudonym als auch eine Organisation sein)
- Lizenz: die Lizenzbedingung für das Material, also z.B. CC BY
- Link: Link zur Lizenz, entweder als URL bei analogem Material oder als tatsächliche Verlinkung bei digitalem Material
- Ursprungsort bzw. Quellenangabe: meistens eine Webseite, z.B: Pixabay.com
Wichtig: Es müssen immer alle Urheber genannt werden! Auch wenn ihr Material remixt. Siehe z.B. den Lizenzhinweis am Ende der Seite. Veränderungen müssen ebenfalls angegeben werden, bei Bildern zb. „Zugeschnitten und entfärbt von Linda Hammann.“
Tipp: Sobald ihr freies Material von anderen herunterladet, notiert euch die Lizenzhinweise. Entweder direkt im Dateinamen oder in einer Excel-Tabelle. Das erspart das nervige nachträgliche Suchen der korrekten Angaben.
Verschiedene Versionen: 4.0 oder 3.0 DE?
Die CC-Lizenzen sind wie andere Bereiche der Rechtsprechung nicht statisch, sondern verändern sich regelmäßig. Daher findet man manchmal Angaben wie „4.0“, die an die Lizenzkürzel angehängt sind. Die Version 4.0 International ist die aktuelle Version der CC-Lizenzen. Ältere Versionen und die Unterschiede zum aktuellen 4.0. sind hier erklärt. Da sich das Urheberrecht in vielen Ländern stark unterscheidet, gibt es für die CC-Lizenzen auf das lokale Rechtssystem zugeschnittene Versionen, sogenannte „Portierte Fassungen“. Ob man länderspezifische oder internationale Fassungen wählt, ist dem Urheber überlassen. Da die Version „3.0 DE“ an das deutsche Rechtssystem angepasst ist, empfiehlt GUdig in Anlehnung an das Landesinstitut für Pädagogik und Medien die Verwendung der 3.0 DE-Lizenz bei selbsterstellten Materialien.
FAQ
„Aber ich will nicht, dass mein Material verändert wird! Ich wähle eine ND-Lizenzierung!“
Das ist auch euer gutes Recht, allerdings behindert ihr so möglicherweise die Arbeit eurer Kollegen. Unterrichtsmaterial muss in der Regel immer auf die Lernenden angepasst werden. Ein Beispiel: Herr Frisch hat für seine Klasse ein Arbeitsblatt erstellt und möchte das gerne an Kollegen weitergeben. Weil er findet, dass das so „rund“ ist, und man nichts mehr dran verändern muss, wählt er eine CC-By-SA-ND-Lizenz. Frau Meier behandelt gerade ähnlichen Stoff in ihrer Klasse und würde gerne das Arbeitsblatt von Herrn Frisch nutzen. Das Arbeitsblatt von Herrn Frisch für seine 5a passt aber nicht ganz auf die Bedürfnisse der Klasse 5d von Frau Meier. Unter dieser Lizenz darf Frau Meier das Arbeitsblatt aber nicht verändern. Schade. Jetzt kann sie Herrn Frisch kontaktieren und um Erlaubnis bitten, aber diesen Zwischenweg hätte man sich sparen können, wenn das Arbeitsblatt nur unter einer CC-BY-SA-Lizenz gestanden hätte.
„Aber ich will nicht, dass mein Material kommerziell genutzt wird! Ich nehme eine NC-Lizenz!“
Das dürft ihr natürlich, aber womöglich schränkt ihr so die Nutzungsrechte von Kollegen beispielsweise an Privatschulen ein. Was ein kommerzieller Gebrauch ist und was nicht, ist oftmals schwer zu definieren, gerade im Bildungsbereich. Das Problem wird hier sehr gut erklärt. Daher empfehlen wir, von einer NC-Lizenzierung eurer Materialien abzusehen.
Mehr zu Lizenzen und Co.
Das Team von „Digitale Bildung Saar“ hat verschiedene Info-Materialien zu Urheberrecht und offene Bildungsmaterialien zusammengestellt, die das oben Erklärte nochmal ausführlicher darstellen. Die Broschüre gibt’s hier.
Text "How to richtig lizenzieren" unter CC BY 3.0 DE-Lizenz von Linda Hammann für GUdig von 2020, aufbauend aber verändert gegenüber dem Original von Verlag an der Ruhr/Nele Hirsch: Unterricht digital, 2020.