Übungen für Fortgeschrittene
Nach § 6 Abs. 2 StuPrO ist das Bestehen einer propädeutischen Übung Voraussetzung für die Zulassung zu den Übungen - für Fortgeschrittene - im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht. § 6 Abs. 2 StuPrO findet erstmals Anwendung auf Studierende, die sich im Wintersemester 2010/2011 im ersten Studienjahr befanden (§ 26 Abs. 2 StuPrO).
Übungen im Wintersemester 2019/2020
Übungen im Sommersemester 2019
- Übung im Öffentlichen Recht - für Fortgeschrittene
- Übung im Strafrecht - für Fortgeschrittene
- zusätzliche Übung im Bürgerlichen Recht - für Fortgeschrittene