Übungen für Fortgeschrittene

Nach § 6 Abs. 2 StuPrO ist das Bestehen einer propädeutischen Übung Voraussetzung für die Zulassung zu den Übungen - für Fortgeschrittene - im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht. § 6 Abs. 2 StuPrO findet erstmals Anwendung auf Studierende, die sich im Wintersemester 2010/2011 im ersten Studienjahr befanden (§ 26 Abs. 2 StuPrO).

Übungen im Wintersemester 2019/2020


Übungen im Sommersemester 2019