Vortrag von Prof. Dr. Annette Guckelberger im Rahmen der Staatsrechtslehrertagung 2018 zum Thema „E-Government: Ein Paradigmenwechsel in Verwaltung und Verwaltungsrecht?“
Vortrag von Prof. Dr. Annette Guckelberger im Rahmen der Staatsrechtslehrertagung 2018 zum Thema „E-Government: Ein Paradigmenwechsel in Verwaltung und Verwaltungsrecht?“
Prof. Dr. Annette Guckelberger referierte anlässlich der diesjährigen Staatsrechtslehrertagung vom 3.10.2018 bis 6.10.2018 an der Universität Bonn zum Thema "E-Government: Ein Paradigmenwechsel in Verwaltung und Verwaltungsrecht?"Nach einer Erläuterung des E-Government-Begriffs und einer Vision der künftigen digitalen Verwaltung aus IT-Perspektive befasste sie sich mit dem ernüchternden Befund der Verwirklichung des E-Governments in Deutschland im europäischen Vergleich. Anschließend behandelte sie u. a. die Auswirkungen vollständig automatisiert erlassener Verwaltungsakte auf das Verwaltungsverfahren. In diesem Kontext sprach sie sich dafür aus, dass dagegen eingelegte Widersprüche von menschlichen Amtswalter zu prüfen sind. Die Verwaltungsrechtswissenschaftlerin bedauerte, dass wegen des Vorrangs der E-Government-Gesetze von Bund und Ländern die Verwaltungsverfahrensgesetze an Bedeutung verlieren. Langfristig seien die EGovG-Regelungen über elektronisches Verwaltungshandeln in die Verwaltungsverfahrensgesetze zu integrieren. Zugleich biete dies die Chance zur realitätsgerechteren Ausgestaltung einzelner Vorschriften. Die Schaffung angemessener rechtlicher Rahmenbedingungen im Bereich des E-Governments sei eine anspruchsvolle Aufgabe. Der Verwaltungsrechtswissenschaft obliege die Entwicklung geeigneter Regelungsvorschläge dafür. Außerdem sollte sie die Überlegungen zum Einsatz digitaler Technologien in der Verwaltung konstruktiv, aber auch kritisch begleiten.