4. Deutsch-georgisches Kolloquium im Privatrecht in Georgien
4. Deutsch-georgisches Kolloquium im Privatrecht in Georgien
In Zusammenarbeit mit der Staatlichen Iwane-Dschawachischwili-Universität Tiflis und der Tbilisi Open University (Georgien) fand vom 28 und 29. September 2018 das 4. Deutsch-georgische Kolloquium im Privatrecht in Tiflis statt. Thema dieses Kolloquiums war das georgische Sachenrecht. Prof. Dr. Dr. h.c. Tiziana J. Chiusi behandelte in ihrem Vortrag eine momentan von der georgischen Rechtsprechung und Doktrin intensiv diskutierte Frage, nämlich wie sich eine Entscheidung des Verfassungsgerichts Georgiens, nach der der gutgläubige Eigentumserwerb an Immobilien nicht stattfinden kann, wenn nicht auch der Existenz eines Widerspruchs Rechnung getragen wird. Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass die Abschaffung bzw. Abschwächung der Sicherungsmechanismen (notarielle Beurkundung, Bewilligungsgrundsatz und Widerspruch) zu einem Zustand gravierender Rechtsunsicherheit geführt hat und empfahl dem georgischen Gesetzgeber dringend, diese Mechanismen wieder einzuführen. Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis im deutsch-georgischen Vergleich wurde von Esra-Leon Limbacher, LL.M. (Exeter) (Voraussetzungen und Systematik) und Christopher Ries, lic. en droit (Verwendungsersatzansprüche) behandelt. Michael Jung sprach in seinem Vortrag über den zivilrechtlichen Immissionsschutz in BGB und im georgischen Zivilgesetzbuch.
Von georgischer Seite zählten Vertreter aus Wissenschaft und Praxis zu den Rednern, darunter die stellvertretende Präsidentin des Obersten Georgischen Gerichtshofes. Viele Studenten, aber auch Rechtsanwälte und Richter nahmen an den anschließenden regen Diskussionen teil und nutzten die Gelegenheit zum Austausch mit deutschen Juristen.