Kolloquium Patient ohne Rechte
Kolloquium "Patient ohne Rechte?"
Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient stand auf dem von der Forschungsstelle Arztrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes und des Medizinisch-Juristischer Arbeitskreis Saar e.V. am 2. Dezember 2017 veranstalteten Kolloquiums im Fokus.
Nach Grußworten durch den Präsidenten der Ärztekammer des Saarlandes, Sanitätsrat Dr. med. Josef Mischo, und dem Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Roland Michael Beckmann, sorgten zwei Impulsreferate für spannende und kontroverse Diskussionen.
Zunächst beleuchtete die Juristin und Mitarbeiterin der Forschungsstelle Arztrecht Mona Fasching umfassend und tiefgehend „Umfang und Grenzen der ärztlichen Schweigepflicht“. Der Vortrag rief unter der Diskussionsleitung der geschäftsführenden Direktorin der Forschungsstelle Arztrecht, Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann, eine spannende und zum Teil leidenschaftlich geführte Diskussion hervor. Zahlreiche praxisrelevante Fragestellungen und Fälle aus der Rechtsprechung wurden thematisiert. Ärztinnen und Ärzte schilderten virulente Alltagssituationen zum Thema, für die die juristischen Lösungswege erörtert wurden.
Nach der Mittagspause löste Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch mit seinen Thesen zur „Einwilligungsfähigkeit von Patienten unter dem Aspekt der Forschung an Demenzkranken“ in dem aus Ärzten und Juristen bestehenden Teilnehmerkreis eine kontroverse Debatte aus. Unter der Diskussionsleitung von Prof. Dr. med. Johannes Jäger, dem Leiter des Zentrums Allgemeinmedizin der Medizinischen Fakultät, erstreckte sich der Austausch zu unterschiedlichsten Problemen, angefangen von Fragen der alltäglichen Praxis bis hin zu grundlegenden ethischen Aspekten.
Der engagierte Austausch unter der teilnehmenden Juristen und Ärzten war wieder einmal Beleg dafür, wie gewinnbringend interdisziplinäre Zusammenkünfte der in Rede stehenden Disziplinen sein können.
Infos zur Forschungsstelle für Arztrecht finden sich hier.