Podcast

Auf dieser Seite veröffentlicht das Rechtswissenschaftliche Zentrum für Europaforschung Interviews mit seinen Mitgliedern, in denen sie von ihren Projekten berichten oder aktuelle europarechtliche Problemstellungen erläutern. Auch die Doktorandinnen und Doktoranden der Lehrstühle werden hier ihre Projekte vorstellen. 

Für Fragen und Feedback können Sie uns per E-Mail unter rze(at)uni-saarland.de erreichen

 

 

Folge 20: Pandemisches Virus - nationales Handeln. Covid-19 und die europäische Idee

22.05.2022

Prof. Dr. Dominik Brodowski, Jun.-Prof. Dr. Jonas Nesselhauf und Jun.-Prof. Dr. Florian Weber, Herausgeber des interdisziplinären Sammelbandes "Pandemisches Virus - nationales Handeln", erklären ihre jeweiligen, fachspezifischen Blickwinkel auf die Pandemie und erörtern, was sie aus der gemeinsamen, fächerübergreifenden Arbeit gelernt haben.

In dem Sammelband „Pandemisches Virus – nationales Handeln“ untersuchen 21 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus unterschiedlichen Disziplinen die Zeit der Pandemie. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit ist es den Forschenden nicht nur gelungen, Schlaglichter, unter anderem aus juristischer, geographischer, kultur- und politikwissenschaftlicher Perspektive auf die „Coronakrise“ zu werfen, sondern sie gemeinsam, als gesamtgesellschaftliches Phänomen zu beleuchten. Im Podcast erzählen die Herausgeber Prof. Dr. Dominik Brodowski, Jun.-Prof. Dr. Jonas Nesselhauf und Jun.-Prof. Dr. Florian Weber von ihren jeweils eigenen Zugängen zu der Thematik und erklären, welche neuen Erkenntnisse sie durch die gemeinsame Arbeit gewinnen konnten.

Der Sammelband wurde herausgegeben mit der Unterstützung von CEUS, RZE und UniGR-Center for Border Studies.

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Folge 19: Wer hat die Meinungshoheit? Fake News, alternative Fakten und das Strafrecht

25.04.2022

In dieser Folge erklärt der Strafrechtler und Rechtsphilosoph Prof. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, wo die Gefahren von Fake News liegen und warum sie dennoch kein Fall fürs Strafrecht sind.

Fake News zu erstellen und zu verbreiten ist leicht; ein reißerischer Titel, ein empörender Sachverhalt und eine Plattform, auf der sich Neuigkeiten in rasender Geschwindigkeit verteilen lassen, schon sind die Leserinnen und Leser überzeugt und das gesellschaftliche Klima ein kleines Stück weiter in eine bestimmte Richtung geschoben. Befürwortete Papst Franziskus etwa die Wahl Donalt Trumps zum Präsidenten der Vereinigten Staaten?[1] Und will Renate Künast uns jetzt alle zum Türkischunterricht verdonnern?[2] Die Antwort auf beide Fragen ist: Natürlich nicht! Und trotzdem haben diese Nachrichten die öffentliche Meinung über Politik und Gesellschaft beeinflusst. Zuletzt hat nun die russische Botschaft die ukrainische Regierung beschuldigt, westliche Medien mit gestellten Videos beeinflussen zu wollen, eine Aussage, die BBC, AFP und viele weitere seriöse Nachrichtenportale als Fake News entlarvt haben. So schön es wäre, sich einzureden, in der Ukraine wären Zivilisten weiterhin sicher vor Gewalt; dies ist nicht der Fall. Ist es also an der Zeit, sich zu fragen, ob das Verbreiten von Fake News nicht doch auch strafrechtlich verfolgt werden sollte? 

Der Strafrechtler und Rechtsphilosoph Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu sagt „nein“ und begründet dies in dieser Podcastfolge. Eine Regierung dürfe es sich nicht anmaßen, die Interpretations- und Meinungshoheit und die Entscheidung über Wahrheit und Lüge an sich zu reißen, wie es der Kreml kürzlich getan hat. Seine Ansicht wird Prof. Oğlakcıoğlu am 03.05.2022, im Zuge der Veranstaltungsreihe „Krieg in der Ukraine – ein Krieg um ‚Europa‘?“ im Diskurs mit dem Rechtsinformatiker Dr. rer. nat. Frederik Möllers, LL.M. und dem Medienforscher Jun.-Prof. Dr. Jonas Nesselhauf erörtern. Die Veranstaltung findet um 18:30 im Rathaussaal Saarbrücken statt, der Eintritt ist kostenlos. Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich an ceus@uni-saarland.de. Weitere Termine der wöchentlich stattfindenden Veranstaltungsreihe finden Sie auf der Website des Clusters für Europaforschung der Universität des Saarlandes (CEUS).

Über seine Foschung und andere spannende Themen innerhalb des Strafrechts berichtet Prof. Oğlakcıoğlu auch in seinem Podcast Räuberischer Espresso, in dem er gemeinsam mit dem Rechtswissenschaftler Florian Nicolai juristisch relevante Fragen des Alltags klärt. Wer also wissen will, ob Reinigungsmittel unter das Betäubungsmittelstrafrecht fallen können, oder ob die Forderung „Süßes, sonst gibt’s saures“ zu Halloween gegebenenfalls Nötigung ist, der sollte unbedingt reinhören, wenn die beiden Forscher das Strafrecht wissenschaftlich fundiert auf die Schippe nehmen.

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Folge 18: Die Ampel in Europa – Eine Analyse des Koalitionsvertrages

05.01.2022

Dennis Traudt erklärt, wie die europapolitischen Aussagen des im Dezember 2021 veröffentlichen Koalitionsvertrages der neuen Regierungsparteien zu verstehen sind. Dabei erklärt er unter anderem die Pläne zur Schaffung eines föderalen europäischen Bundesstaates und den Vorschlag zur Erweiterung der Rechte des Europäischen Parlamentes.

Dennis Traudt ist wissenschaftlicher Mitarbeiter amLehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht der Universität des Saarlandes. Dort schreibt er, als Stipendiat der Friedrich Naumann Stiftung eine Dissertation über die Strategien der EU zum Schutz der Menschenrechte außerhalb ihrer Grenzen. Für angehende Juristinnen und Juristen hält er Tutorien zum Thema Europarecht und Menschenrecht und organisiert die jährlich stattfindende EuroSim am Europa-Institut.
Weitere rechtswissenschaftliche Analysen von Dennis Traudt finden Sie auf dem Blog des Jean-Monnet-Lehrstuhls. 

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Folge 17: Der EGMR und die polnische Justiz

20.09.2021

Die Rechtswissenschaftlerin Karoline Dołgowski erklärt, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zustande gekommen ist, welche Konsequenzen es für Polen hat und warum die Bedeutung des Urteils nicht so klar ist, wie sie auf den ersten Blick zu sein scheint.

Am 7. Mai 2021 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die polnische Regierung wegen Verletzung des Artikels 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Ein wichtiger Punkt in dem Urteil war, dass der EGMR das Recht der Firma Xero Flor verletzt sieht, ihren Fall von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht verhandeln zu lassen. 

Wie sich dieser Fall gestaltet hat und warum die Implikationen des Urteils nicht so klar sind, wie sie auf den ersten Blick scheinen, erklärt die Juristin Karoline Dołgowski. Diese ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Universität des Saarlandes, wo sie eine Dissertation über die Anwendbarkeit von Unionsrecht auf internationale Organisationen schreibt.

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Folge 16: Grundlagen des Französischen Öffentlichen Rechs

01.06.2021

Am 4.10.1958 gab sich das französische Volk eine neue Verfassung und rief damit die Fünfte Französische Republik aus. In der Vierten Französischen Republik hatte das Parlament in 12 Jahren 24 Regierungen gewählt, die alle wieder aufgelöst wurden. Ab 1957 gelang es aufgrund der Differenzen der verschiedenen Parteien des Parlaments nicht mehr, eine Regierung zu bilden. So wurde der 67 Jahre alte Charles de Gaulle erneut mit dieser Aufgabe betraut. Wie die französische Verfassung aufgebaut ist, wie sich die rechtlichen Strukturen Frankreichs seit 1958 entwickelt haben und wie sie sich von denen in Deutschland unterscheiden, erklärt in dieser Folge die Staatsanwältin und wissenschaftliche Mitarbeiterin in Abordnung an der Universität des Saarlandes, Laura Jaillet.

Wenn Laura Jaillet nicht gerade die unterschiedlichen Rechtssysteme erklärt, ist sie mit der Umsetzung der Kooperationsvereinbarungen zwischen der Rechtsanwaltskammer Paris, dem Justizministerium des Saarlandes, der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, der Universität des Saarlandes und der Ecole de formation du barreau de Paris (EFB) am Centre juridique franco-allemand beschäftigt. Gleichzeitig arbeitet sie daran mit, das Projekt “Amtsgericht 4.0 – Digitalisierung der Justiz” am Lehrstuhl für Zivilprozessrecht und Deutsches und Europäisches Sozialrecht von Prof. Dr. Stefan Weth zu verwirklichen.

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Folge 15: Gibt es ein Recht auf Kultur?

05.05.2021

In dieser Folge erklärt Prof. Julien Dubarry die rechtliche Stellung der Kultur in Frankreich und Deutschland und geht dabei der Frage nach, ob es ein Recht auf Kultur geben kann und wie dieses Recht ausgestaltet sein könnte.

Trotz ihrer unbestritten großen Bedeutung für unsere Gesellschaften, gelten kulturelle Veranstaltungen in der aktuellen „Coronakrise“ als Verzichtbar. Dieser Umstand verlangt nach Reflexion, auch von Seiten der Rechtswissenschaften. Als Tenor im Chor des Orchestre de Paris (Philharmonie de Paris) und Inhaber des Lehrstuhls für Französisches Zivilrecht an der Universität des Saarlandes ist Prof. Dubarry in doppelter Hinsicht an diesem Phänomen interessiert und hat beschlossen, es in Form eines Vortrages aufzuarbeiten. Für ihre Unterstützung bei der Planung und Durchführung der Veranstaltung danken wir ganz besonders den Internationalen Musikfestspielen Saar und der Digitalisierungsstelle der Universität des Saarlandes.

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