Famulatur

In den vorlesungsfreien Zeiten des klinischen Studiums steht die insgesamt viermonatige Famulatur an, die die Studierenden in Form eines Praktikums mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut macht. Sie ist bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärtzlichen Prüfung durch eine Famulatur-Bescheinigung nachzuweisen.  

Alle Vorgaben zur Ablegung der Famulatur sowie die Bescheinigung "Zeugnisformular Famulatur" finden Sie unter "Medizinstudium (allgemeine Infos) > Famulatur" beim 

Landesprüfungsamt

 

Bitte unbedingt beachten:

  • Famulaturzeiten, die innerhalb der Vorlesungszeiten absolviert werden, werden von der Zentralstelle für Gesundheitsberufe (Landesprüfungsamt) NICHT anerkannt!
  • Das Landesprüfungsamt (LPA) hat jedoch zugestimmt, dass im "Wissenschaftssemester" Famulaturen erbracht werden dürfen, sofern in dem entsprechenden Semester keine Veranstaltungen besucht und auch keine zugehörigen Klausuren geschrieben werden (Wiederholungsprüfungen aus vorangegangenen Semestern dürfen abgelegt werden). Studierende, die im Wissenschaftssemester eine Famulatur machen möchten, müssen beim LPA schriftlich versichern, dass sie keine Veranstaltungen besuchen (Vorlage zur schriftlichen Versicherung) . Falls in dem Semester neben der Famulatur doch Scheine gemacht werden, wird die Famulatur vom LPA NICHT anerkannt und die Anmeldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird versagt.
  • Alle Vorgaben zur Ablegung der Famulatur auf den Seiten des Landesprüfungsamtes (siehe oben). 

 

Ansprechpersonen - Medizin

Ansprechpersonen Medizin

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