Kurzinformation zum BAföG-Leistungsnachweis Medizin und Zahnmedizin
Gesetzeslage
Alle Studierenden, die im vorklinischen Abschnitt Bafög beziehen und weiter beziehen möchten, müssen im Regelfall gegen Ende bzw. nach dem Ende des 4. Semesters einmalig einen Leistungsnachweis erbringen. Dieser muss alle vorklinischen Leistungen inkl. Physikum beinhalten. Sonst keine Weiterzahlung von Bafög ab dem 5. Fachsemester!
Der Gesetzgeber fordert einen zügigen Studienverlauf, d.h. vom Schieben von Prüfungen wird Bafög-Empfängern abgeraten.
Sonderregelung für Medizin und Zahnmedizin
Es werden bereits die vollständigen Leistungen des 1.- 3. Semesters anerkannt. Der Leistungsnachweis muss dem Bafög-Amt bis zum Ende des 4. Monats des vierten Fachsemesters (i.d. Regel im Juli) vorliegen.
Das Studiendekanat/Prof. Engel schreibt alle Studierenden im vierten Regelsemester im Mai an und erläutert das weitere Vorgehen für diesen Fall.
Ausnahmen
Sofern der Leistungsnachweis nicht erbracht werden kann und Gründe vorliegen (wie z.B. erstmaliges Nichtbestehen einer Prüfung oder des Physikums, per ärztlichem Attest nachgewiesene Krankheit, Kindeserziehung, Gremientätigkeit usw.) besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf spätere Vorlage des Leistungsnachweises zu stellen. In solchen Fällen sollte das Amt für Ausbildungsförderung kontaktiert werden.
- Es ist möglich, ein Urlaubssemester zu beantragen (in dem kein Bafög gezahlt wird). Wird ein Urlaubssemester rückwirkend beantragt (Frist beachten, der letzte mögliche Tag ist der letzte Tag der Vorlesungszeit), so muss das in diesem Semester bisher erhaltene Bafög zurückgezahlt werden. Im Urlaubssemester dürfen Prüfungen aus Veranstaltungen der vorangegangenen Semester abgelegt bzw. wiederholt werden (s. § 9 Immatrikulationsordnung der Universität des Saarlandes).
Bitte beachten:
Wenn Sie selbst krank sind und relevante Fehltermin(e) für Pflichtveranstaltungen entstehen oder Sie wegen ernster Krankheit länger ausfallen, lassen Sie sich ein ärztliches Attest ausstellen!
Ausstellung des Leistungsnachweises durch Frau Prof. Engel, Biophysik/CIPMM. Melden Sie sich hierfür bitte im Sekretariat bei Frau Kramer: sekretariat-engel.biophysik(at)uni-saarland.de