Universitätszertifikat Betreuung

Jetzt Sachkundenachweis Betreuung absolvieren

Seit Beginn des Jahres 2023 erfordert die Berufsbetreuung eine Registrierung. Voraussetzung für die Neu-Registrierung als beruflicher Betreuer*in ist nach dem Gesetz u.a. eine ausreichende Sachkunde, um den Beruf des Betreuers/der Betreuerin den Anforderungen entsprechend hinreichend qualifiziert ausüben zu können. Das Modulzertifikat Weiterbildungsangebot fungiert dabei als betreuungsspezifisches Weiterbildungsangebot und die Universität als Anbieter des erforderlichen Sachkundenachweises.

Genießen Sie die Vorteile eines Zertifikatsstudiums an der UdS:

  • Studieren an einer der bundesweit besten Juristischen Fakultäten (CHE-Ranking)
  • Verleihung eines Universitätszertifikats einer staatlichen Hochschule
  • Beteiligung von erfahrenen Expert:innen aus der Praxis: Professor:innen, Richter:innen (u.a. Präsidenten und Direktoren von Landessozialgericht, Sozialgericht, Amtsgericht und weiteren erfahrenen Richter:innen), Rechtsanwält:innen, Ärzt:innen, Berufsbetreuer:innen, Coaches und Sozial-Pädagog:innen

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    • 100% flexibel

      Studienbeginn jederzeit möglich, keine Bindung an strenge Semesterzeiten. Intelligentes Weiterbildungsprogramm neben Beruf und Familie studierbar. Studium individuell an die persönliche Lebenssituation anpassbar.

    • 100% praxisnah

      Kein Juristendeutsch, klare, verständliche und praxisnahe Lerneinheiten. Entwickelt gemeinsam von Hochschullehrer:innen und Praktiker:innen. Keine Vorkenntnisse erforderlich.

    • 100% innovativ

      Innovative Lernplattform, digitale Lehrmaterialien mit Lernvideos, Podcast, Infografiken und Lerntexten. Wöchentliche Live-Online-Vorlesungen. Fernstudium ohne langwierige Anreise. Notwendige Vor-Ort-Präsenzen nur für spannende Exkursionen in Gerichtsverhandlungen, Workshops etc.

    • 100% persönlich

      Persönliche Betreuung, individuelle Lehr- und Lernerfahrungen, angeleitet durch erfahrene Universitätsprofessor:innen und Dozent:innen im Seniorenrecht. Optimaler Betreuungsschlüssel zwischen Studierenden und Dozent:innen. Faire Studiengebühren.

Übersicht

FormatBlended Learning - Onlinekurse mit gesetzlich vorgeschriebenen Präsenzteilen
AbschlussUniversitätszertifikat
Regelstudienzeit2 Semester
Studienbeginnjederzeit
LehrspracheDeutsch
Zulassungsbeschränkungnein
Zulassungsvoraussetzungenkeine
Studiengebühren1990 EUR

Mitwirkende & Modulverantwortliche

  • RA Prof. Dr. Michael Anton
  • DirAG Dr. Christoph Brück
  • Ltd. Oberarzt Dr. Dirk Bütermann (Facharzt für Anästhesiologie, spezielle anästhesiologische Intensivmedizin, spezielle Schmerztherapie, Palliativmedizin, Notfallmedizin)
  • Katharina Carr (Fachärztin für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie)
  • PräsLSG Steffen Dick
  • RiAG Mareike Federkeil
  • RiSG Jan Fischer
  • RAIn Menja Kassotaki
  • DirAG Bernd Klasen
  • Chefärztin Christine Klasen (Fachärztin für Innere Medinzin, Geriatrie und Notfallmedizin)
  • PräsSG Dr. Raphael Klein
  • Prof. Dr. Hannes Ludyga
  • VPräsinLSG Jeanet Marx
  • RA Arvid Peix
  • Dipl.-Päd. Benedikt Quack
  • Richterin Dr. Anna Roland
  • RA Daniel Schmitz
  • Prof. Dr. Stephan Weth

Modulelemente

Betreuerbestellung und Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht

Zeitaufwand: 15 Stunden

  • Betreuerbestellung: Voraussetzungen, Verfahren, Sachverhaltsermittlung
  • Anordnung eines Einwillungsvorbehalts: Vorraussetzungen, Grenzen, Verfahren
  • Aufgabenbereiche
  • Aufsicht durch das Betreuungsgericht
  • Berichts-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten
  • Genehmigungsvorbehalte einschließlich Verfahren
Betreuungsführung

Zeitaufwand: 30 Stunden

  • UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 12: Unterstützung bei der Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit, Bedeutung der Grundrechte
  • Ermittlung der Wohn- und Lebenslage des Betreuten
  • Erarbeitung der Betreuungsziele
  • Vorrang der Unterstützung und Willensvorrang nach § 1821 BGB
  • Wille, Wünsche, Präferenzen
  • Erforderlichkeitsgrundsatz im Innenverhältnis
  • Schutzpflichten
Recht der Unterbringung und der ärztlichen Zwangsmaßnahmen

Zeitaufwand: 15 Stunden

  • Freiheitsentziehende Unterbringung und sonstige freiheitsentziehende Maßnahmen nach Betreuungsrecht und nach öffentlichem Recht:
    Voraussetzungen und Verfahren
  • Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen: Voraussetzungen und Verfahren
  • Aufgaben des Betreuers während des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Unterbringung, sonstiger freiheitsentziehender Maßnahmen und ärztlicher Zwangsmaßnahmen
Personensorge 1

Zeitaufwand: 15 Stunden

  • Grundkenntnisse über typische betreuungsrelevante Erkrankungen und Behinderungen, deren Auswirkungen, Gefahren und Behandlungsmöglichkeiten
  • Möglichkeiten der Vermeidung einer freiheitsentziehenden Unterbringung, sonstiger freiheitsentziehender Maßnahmen und ärztlicher Zwangsmaßnahmen
Personensorge 2

Zeitaufwand: 15 Stunden

  • Behandlungsvertragsrecht, Einwilligungsfähigkeit und Patientenrechte
  • Behandlungswünsche, Patientenverfügung, Sterbewunsch
  • Einwilligung des Betreuers bei gefährlichen ärztlichen Maßnahmen: Voraussetzungen und Verfahren
  • Aufgabe von Wohnraum
  • Umgangs- und Aufenthaltsbestimmung
Vermögenssorge 1

Zeitaufwand: 15 Stunden

  • Grundkenntnisse über Geschäftsfähigkeit
  • Recht der Stellvertretung
  • allgemeines Schuldrecht einschließlich Haftungsfragen
  • Kaufvertragsrecht
  • Schuldenregulierung, Mahn- und Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren
Vermögenssorge 2

Zeitaufwand: 15 Stunden

  • Vermögensverwaltung und Verfügungen über das Betreutenvermögen
  • Vermögensverzeichnis, Rechnungslegung und Genehmigungsvorbehalte
  • Betreuungsrelevante Aspekte des Miet- und Heimrechts
  • Betreuungsrelevante Aspekte des Erb- und Familienrechts
Sozialrecht 1: Kenntnisse des Sozialrechts

Zeitaufwand: 30 Stunden

  • Das Sozialrecht (SGB und SGG) im Überblick, insbesondere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten der Unterkunft, vor allem nach dem SGB II und XII
  • Sozialleistungsansprüche nach dem SGB V, VI und XI
  • Ermittlung, Geltendmachung und Durchsetzung von sozialrechtlichen Ansprüchen sowie sozialrechtliche Mitwirkungspflichten
Sozialrecht 2: Sozial- und Hilfestrukturen in der Praxis

Zeitaufwand: 45 Stunden

  • Teilhabeleistungen vor allem nach SGB IX
  • Teilhabe- und Gesamtplanverfahren
  • Rehabilitations- und Teilhabeleistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger
  • Leistungsformen der Eingliederungshilfe (z. B. Teilhabe am Arbeitsleben, medizinische Rehabilitation, Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe)
  • Besondere Wohnformen und ambulant betreute Wohngemeinschaften
  • Pflegeleistungen in Kombination mit anderen SGB-Leistungen
  • Leistungen der Pflegeversicherung einschließlich Aufklärung, Auskunft und Pflegeberatung nach den §§ 7 ff. SGB XI sowie das Verhältnis zu anderen Sozialleistungen nach § 13 SGB XI
  • Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII
  • Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Pflegefall (z. B. häusliche Krankenpflege und weitere Leistungen nach den §§ 37 ff. SGB V, medizinische Rehabilitation)
  • Leistungen der Eingliederungshilfe im Pflegefall
  • Methoden zur fallbezogenen Erschließung und Nutzung von Beratungs-, Sozial- und Hilfestrukturen sowie von Netzwerken
Grundlagen der Kommunikation und Praxistransfer

Zeitaufwand: 30 Stunden

  • Theoretische Konzepte und Methoden der Kommunikation
  • Grundhaltungen und Techniken der Kommunikation
  • Diversitätssensible Kommunikation
  • Ressourcenorientierte Kommunikation
  • Konfliktmanagement in der Kommunikation
  • Selbst- und Machtreflexion
Betreuungsspezifische Kommunikation/Methoden der unterstützten Entscheidungsfindung

Zeitaufwand: 45 Stunden

  • Auswirkungen spezifischer krankheits- bzw. beeinträchtigungsbedingter Einschränkungen auf die Fähigkeit der Kommunikation und der Entscheidungsfindung
  • Bedeutung sozialer und umweltbedingter Einflussfaktoren auf Autonomie und Entscheidungsfindung von betreuten Menschen
  • Methoden zur kommunikativen Verhinderung von Ausschlussmechanismen
  • Barrierefreie Kommunikation, leichte Sprache
  • Drei- oder Mehrparteien-Interaktion mit betreuten Menschen
  • Erkennen und Ermitteln von Wunsch, Wille und Präferenzen von betreuten Menschen in der Kommunikation einschließlich biographischer Aspekte und Werthaltungen
  • Methoden der Unterstützung bei der Entscheidungsfindung betreuter Menschen und praktische Erprobung

Häufig gestellte Fragen

Teilnahme am Zertifikat
  • Für die Teilnahme am Zertifikat ist keine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Das Zertifikat steht allen Interessierten offen.

  • Sie können sich entweder per E-Mail an weiterbildung-recht(at)uni-saarland.de unter Angabe des vollständigen Namens, des Geburtstages, des Geburtsortes und -landes, der Staatsangehörigkeit, der Anschrift, der Telefonnummer und E-Mail-Adresse oder direkt über die Eingabemaske auf der Homepage zum Zertifikat anmelden.

  • Sie können Bildungsurlaub für die Teilnahme am Zertifikat beantragen. Veranstaltungen der UdS sind bildungsurlaubsfähig. Die UdS kann die benötigten Freistellungsbescheinigungen für die Teilnehmenden selbst ausstellen. Der Bildungsurlaub ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Hierzu verweisen wir auf den Link zu einer Infobroschüre mit weiteren Details (insbesondere die Seiten 16 ff.): Broschüre Fördermöglichkeiten

Zeitlicher Umfang
  • Die Regelstudienzeit beträgt zwei Semester. Dabei handelt sich jedoch nicht um „normale Semester“, da ein Einstieg in das Zertifikatsstudium jederzeit möglich ist (und nicht nur zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters). Die Studienzeit dauert so lange, bis alle Module erfolgreich abgeschlossen sind. Es gibt keine Semesterbegrenzung und keine Semesterferien.

  • Das Programm umfasst insgesamt 270 Stunden, die sich auf 11 Einzelmodule verteilen. Die Einzelmodule bauen nicht aufeinander auf und werden auch nicht numerisch von 1 bis 11 absolviert, sondern sind nach unserem didaktischen Konzept sinnvoll aufeinander abgestimmt.

  • Die Vorlesungen finden alle online statt via Teams. Der entsprechende Link wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Es sind keine speziellen Systemanforderungen erforderlich. Es sollte jedoch eine stabile Internetverbindung vorhanden sein.

  • Die Vorlesungen beginnen am frühen Abend, damit das Weiterbildungsprogramm neben Beruf, Familie und Privatleben absolviert werden kann. Ein Stundenplan für die nächsten Monate wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorab zugesandt und ist auch auf der Lernplattform einsehbar.

  • Pro Semester findet ein eintägiges Präsenzseminar an der Universität des Saarlandes statt. Es ist vorgesehen, dass die Präsenztage am Freitagmittag beginnen und am Samstagmittag enden. Die Präsenztage dienen dem direkten Austausch der Teilnehmenden untereinander. Hier wird das Gelernte intensiv angewendet und geübt. Die Präsenztage werden Ihnen rechtzeitig angekündigt, damit Sie sie mit Beruf, Familie und Privatleben koordinieren können.

Selbstlernphase
  • Teilnehmende, die über einen Hochschulabschluss verfügen, können bis zu 50 Prozent der Zeitstunden des jeweiligen Modulelements mit Ausnahme der Modulelemente 10 und 11 in Selbstlernphasen absolvieren, wenn dies von den jeweiligen Modulverantwortlichen angeboten wird.

  • Alle anderen Teilnehmenden können bis zu 15 Prozent der Zeitstunden des jeweiligen Modulelements mit Ausnahme der Module 10 und 11 in Selbstlernphasen absolvieren.

  • Der Hochschulabschluss muss nachgewiesen werden. Nach Anerkennung durch die fachliche Leitung wird eine entsprechende Bestätigung über die Erhöhung der Selbstlernphase zugesandt.

Anerkennung und Anrechnung von Vorbildung und Kompetenzen
  • Über die Anrechnung einer Vorbildung für die Erlangung des Sachkundenachweises entscheidet auf Antrag Ihre örtlich zuständige Betreuungsbehörde. Des Weiteren prüft die Universität des Saarlandes dies für die Verleihung des Zertifikats. Hierfür ist ein entsprechender Antrag auf Anerkennung der gewünschten Module mit detailliertem Nachweis der bereits erworbenen Kompetenzen erforderlich.

Zertifikatsabschluss
  • Am Ende jedes Moduls findet eine Online-Prüfung statt. Sind alle Prüfungen bestanden, schließt das Programm mit einem Zertifikat der Universität des Saarlandes ab. Der Sachkundenachweis im Zertifikat Betreuung qualifiziert Sie als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer.

  • Vergütung nach Zertifikatsabschluss: Die Vergütung richtet sich nach § 8 VBVG (§ 8 VBVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)). Eine Vergütung nach Stufe C kommt gemäß Abs. 2 Nr. 3 in Betracht, wenn der Betreuer über eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung verfügt. Über die Eingruppierung in die Vergütungsstufe entscheidet der Direktor des Amtsgerichtes, das für den Betreuer zuständig ist, und zwar mit bundesweiter Wirkung.

Kosten des Zertifikats
  • Die Kosten für das Zertifikat betragen insgesamt 1.990,00 €.

  • Es fallen keine weiteren Kosten an, insbesondere keine Prüfungsgebühren. Sie erhalten alle relevanten Lehr- und Lernmaterialien. Für den erfolgreichen Abschluss des Zertifikats ist keine zusätzliche Literatur erforderlich. Sie erhalten Zugang zu unserem Online-Lern-Management-System.

  • Die Möglichkeit, Bildungsgutscheine einzulösen, besteht derzeit noch nicht; wir arbeiten daran.

  • Die Möglichkeit, nur einzelne Module zu studieren, besteht derzeit nicht; wir arbeiten daran.

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☎ Telefon: 0681 302-3551

Aktuelles

Seminarreihe "Betreuung" startet

Von November bis Mai wird eine sechsteilige Seminarreihe “Betreuung” an der Universität des Saarlandes stattfinden. Die einzelnen Veranstaltungen finden hybrid, d.h. online UND vor Ort statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen erfolgen per e-Mail an: weiterbildung-recht(at)uni-saarland.de

Der erste Termin findet am 27.11.2024 statt. Alle weiteren Termine und zusätzliche Informationen erhalten Interessierte über die Broschüre: pdf

Tag der Betreuer:innen in Saarbrücken mit Beteiligung des Zertifikats Betreuung

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit veranstaltet am 22. Mai im VHS-Zentrum in Saarbrücken den Tag der Betreuerinnen und Betreuer. Die Veranstaltung zielt darauf ab, die Bedeutung der Arbeit von Betreuungspersonen zu beleuchten, Vorurteile abzubauen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, sich umfassend zu informieren. Neben Referaten und praktischen Beiträgen wird es einen „Markt der Möglichkeiten“ mit Informationsständen geben.

Erschienen im Wochenspiegel 4. Mai 2024 | Nr. 18.

Universität veröffentlicht Pressemitteilung zum Start unseres Zertifikats: Pressemeldung