Der spätere Beruf
Der spätere Beruf
Die juristische Ausbildung erfolgt in Deutschland traditionell in zwei Stufen: Auf das Studium an der Universität, das mit der Ersten juristischen Prüfung (staatliche Pflichtfachprüfung und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung) endet, folgt der juristische Vorbereitungsdienst in der Rechtspraxis (Abschluss: zweite juristische Staatsprüfung). Den Absolventen steht die gesamte Bandbreite juristischer Berufe offen, von der Tätigkeit in der Justiz etwa als Richter oder Staatsanwalt bis hin zur Rechtsberatung in Rechtsanwaltskanzleien und Wirtschaftsunternehmen. Gerade die Rechtsberatung entwickelt sich national wie international dynamisch und bietet faszinierende Beschäftigungsmöglichkeiten.