Fragen von A-Z

Allgemein

Abschlussdokumente

Wann werden die Abschlussdokumente erstellt?

Abschlussdokumente (Urkunde, Zeugnis und Transcript of Records) werden unmittelbar nach Vorliegen der letzten Prüfungsleistung erstellt und müssen nicht gesondert beantragt werden. Ihre Ausstellung dauert i.d.R. 10 bis 14 Tage nach Eingang der letzten Bewertung im Prüfungsamt. Die Vervollständigung der Urkunde kann aufgrund einer zweiten Unterschrift länger dauern.

Eine gesonderte Benachrichtigung nach Fertigstellung der Dokumente ergeht nicht. Von daher bitte zu gegebener Zeit direkt beim Prüfungsamt Psychologie nachfragen. Abschlussdokumente können (bevorzugt) direkt im Prüfungsamt Psychologie abgeholt oder (bei Voreinsendung von 5 Euro) auch per Einschreiben zugesandt werden. Eine Abholung durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht (im Original, keine digitale Kopie) ebenfalls möglich. Eine vorgezogene Übergabe des Zeugnisses bzw. ToR (z. B. für zeitnahe Bewerbungen) und spätere Abholung (oder postalische Zusendung) der Urkunde ist möglich.

"Vorläufige Abschlussdokumente" ("vorläufiges" Zeugnis, ToR o. ä.) werden nicht ausgestellt. Ein Abschluss kann vorläufig nur über eine Leistungsbescheinigung bestätigt werden.

Zusatzanträge auf Neuberechnung der Gesamtnote (alter Bachelor: hier) oder Aufnahme zusätzlicher Leistungen sollten spätestens mit Ablegen der letzten Prüfung beim Prüfungsamt eingereicht werden. Zu spät eingereichte Anträge bleiben unberücksichtigt.

Urkunde
Zeugnis
Transcript of Records
Diploma Supplement

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Wie kann man sich Leistungen anerkennen lassen?

Die Anerkennung von Studien-, Prüfungsvor- und Prüfungsleistungen ist in der Prüfungsordnung der Fakultät 5 (jetzt: Fakultät HW) der Universität des Saarlandes für Bachelor- und Master-Studiengänge vom 05. November 2015 in § 19 geregelt. Eine Anerkennung setzt demnach voraus, dass hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die sie ersetzen sollen. Kein wesentlicher Unterschied besteht, wenn Studienzeiten und die erbrachten Studien-, Prüfungsvor- und Prüfungsleistungen gemessen in Lernergebnissen, den Anforderungen des betreffenden Faches an der Universität des Saarlandes genügen. Dabei können auch nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, bis zur Hälfte der für den Studiengang vorgesehenen Credit Points (CP) angerechnet werden. Die Anerkennung erfolgt gemäß § 7, Absatz 6, Nr. 8 o. g. Prüfungsordnung durch den Prüfungsausschuss in Abstimmung mit den jeweiligen Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrer/Hochschullehrerinnen.

Die Anerkennung von Prüfungsvor- und Prüfungsleistungen ist ein zweistufiger Prozess:

  1. Zunächst ist durch die/den Modulverantwortliche/n bzw. die/der Fachvertreter/in festzustellen, dass kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die sie ersetzen sollen. Dies ist gegeben, sofern kein wesentlicher Unterschied in den Prüfungsvor- und Prüfungsleistungen hinsichtlich der Inhalte, Anforderungen und Lernergebnisse sowie des Studienaufwands nachgewiesen werden kann. Zur Überprüfung besteht eine Mitwirkungspflicht des Studierenden, d. h. es sind der/dem Modulverantwortlichen bzw. der/dem Fachvertreter/in entsprechende aussagekräftige Dokumente (Transcript of Records, Modulbeschreibungen) vorzulegen. Eine reine Notenübersicht ist hierzu i. d. R. nicht ausreichend. Die zuständigen Modulverantwortlichen sind dem jeweiligen Modulhandbuch zu entnehmen oder beim betroffenen Fach nachzufragen.
  2. Kann kein wesentlicher Unterschied festgestellt werden, liegt die formale Entscheidung auf Anerkennung beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, der die Äquivalenz einer Leistung, ggf. die Umrechnung zugeordneter Noten und Credit Points (CP) feststellen muss.

Nach erfolgreichem Abschluss beider Schritte gilt die Leistung als anerkannt und wird in das Studienkonto der/des Antragstellerin/Antragstellers übernommen. Dazu sind die Antragsunterlagen im Original beim Prüfungsamt Psychologie (nicht elektronisch) einzureichen.

Bei der Anerkennung von Leistungen z. B. während eines Auslandsstudiums ist es anzuraten, Fragen der Äquivalenz der Leistungen bereits vor Antritt des Auslandssemesters mit dem/der Modulverantwortlichen bzw. dem/der Fachvertreter/in zu klären.

Bei der Anerkennung von Leistungen aus einem Nebenfach gelten folgende Mindestanforderungen: Der Nachweis von mindestens 4 SWS Lehre, mindestens 8 CP Studienaufwand sowie (mindestens) eine benotete Prüfungsleistung. Die/Der Fachvertreter/in entscheidet in diesem Fall, ob a) eine Anerkennung prinzipiell möglich ist und b) wenn ja, welche der nachgewiesenen Leistungen für eine Anrechnung als Nebenfach übernommen werden; ggf. kann dies auch eine Zusammenstellung verschiedener Leistungen sein. Eine entsprechende Prüfung – im Zuge eines Einzelantragsverfahrens – ist prinzipiell auch bei Nebenfächern möglich, für die keine Vereinbarung als Nebenfach besteht; hier entscheidet in gleicher Weise das betroffene Fach bzw. der/die Fachvertreter/in des Faches.

Antragsformular: hier

Anwesenheitspflicht

In welchen Lehrveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht?

Bei Seminaren, klinischen Fallseminaren, Projektseminaren, Projektarbeiten sowie den BQT-Praktika besteht eine Verpflichtung zur regelmäßigen Präsenz. Die Dozentin/der Dozent weist auf diese zu Beginn der Lehrveranstaltung hin. Wenn nicht anders durch die Dozentin/den Dozenten geregelt gilt:

Unentschuldigte Fehltermine. Bei Lehrveranstaltungen von 2 SWS Lehrumfang sind maximal zwei, bei 1 SWS Lehrumfang maximal ein unentschuldigter Fehltermin zulässig. Diese Zahl wird vom Prüfer/in (Dozent/in der Lehrveranstaltung) festgelegt und kann von der Maximalzahl abweichen. Die Prüfer/innen weisen zu Beginn einer Lehrveranstaltung darauf hin und legen die maximale Zahl unentschuldigter Fehltermine fest. Wird von Teilnehmern die Anzahl der möglichen unentschuldigten Fehltermine überschritten, gilt die Nachweispflicht als nicht erfüllt und damit die Studienleistung als nicht bestanden und muss wiederholt werden.

Entschuldigte Fehltermine. Entschuldigte Fehltermine setzen einen Nachweis für einen triftigen Versäumnisgrund voraus. Der/Die Prüfer/in entscheiden in diesen Fall über die Möglichkeit einer kompensatorischen Studienleistung, die die/der Studierende in diesem Fall zu erbringen hat. Die Maximalzahl entschuldigter Fehltermine darf bei 2 SWS Lehrumfang nicht zwei und bei 1 SWS Lehrumfang nicht eins überschreiten. 

Nach den Regelungen der Studienordnung besteht kein Rechtsanspruch seitens der Studierenden, in jeder Lehrveranstaltung zweimal unentschuldigt fehlen zu dürfen. Die maximale Zahl unentschuldigter Fehltermine wird durch den/die Prüfer/in (Dozent/in) zu Beginn einer Lehrveranstaltung festgelegt. Dabei sind abweichende Regelungen zwischen Lehrveranstaltungen oder Lehrveranstaltungstypen möglich.

Bei Vorlesungen besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme. Eine Vorlesung, in der allerdings eine Prüfungsvorleistung (z. B. im Wahlpflichtbereich eines Master-Studiengangs) erworben wird, kann andere Nachweise erfordern, wie die aktive Teilnahme und Bearbeitung von Arbeitsaufträgen, die eine regelmäßige Teilnahme einschließen.

Master - Prüfungsvorleistungen

Attest

Wie wird eine Prüfungsunfähigkeit nachgewiesen und wo wird ein Attest eingereicht?

Eine Prüfungsunfähigkeit wird durch ein schriftliches ärztliches Attest nachgewiesen (keine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit, da im prüfungsrechtlichen Sinne "Arbeitsunfähigkeit" nicht gleichbedeutend ist mit "Prüfungsunfähigkeit"). Dieses ist direkt (möglich per Postbrief oder Direkteinwurf) an das Prüfungsamt Psychologie zu senden (nicht an die Prüfer/innen und nicht in digitaler Kopie).

Vordruck: hier

Prüfungsunfähigkeit

Aufbewahrungsfristen

Wie lange werden Leistungsnachweise eines Studiums aufbewahrt?

Schriftliche Prüfungen (Klausuren), Protokolle von mündlichen Prüfungen, einzelne Leistungsnachweise und Abschluss-Arbeiten haben eine Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren. Allerdings werden Datenträger, die Abschluss-Arbeiten beigefügt wurden, bereits nach 2 Jahren (gemäß DSGVO) vernichtet, falls diese für die Arbeit erhobene Datensätze beinhalten.

Kopien der Abschlussdokumente (Urkunde, Zeugnis) habe eine Aufbewahrungsfrist von 50 Jahren. Auf ihrer Grundlage können bei Verlust der Originaldokumente Zweitausfertigungen (mit gleichem Schriftzug auf den Ersatzdokumenten) erstellt werden.

Ausnahmeantrag

Wie stellt man einen Ausnahmeantrag?

Ausnahmeanträge sind als formloses Schreiben an den Prüfungsausschuss Psychologie zu richten. Sie dienen Zwecken wie der Fristverlängerung von Nachreichfristen oder der Fortschrittskontrolle, der Verlängerung von Bearbeitungszeiten bei Abschluss-Arbeiten oder wenn Einspruch gegen die Bewertung einer Prüfung eingelegt werden soll. Ausnahmeanträge sind immer in Papierform und eigenhändiger Unterschrift zu stellen. Digitale Einreichungen (per E-Mail oder angefügter PDF) stellen keine rechtsgültige Form für Ausnahmeanträge dar.

Weiterführende Informationen: hier

BaPsy-DGPs (Studieneignungstest Bachelor Psychologie)

Was ist der BaPsy-DGPs?

Beim BaPsy-DGPs handelt es sich um einen bundesweit einheitlichen Studieneignungstest für den Bachelor-Studiengang Psychologie, an dem sich auch die Universität des Saarlandes beteiligt. Das Ergebnis dieses Tests findet Berücksichtigung beim Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für das 1. Fachsemester des Bachelor-Studiengangs Psychologie.

Sowohl das Testergebnis des BaPsy-DGPs als auch die Abitur-Note sind je ein Zulassungskriterium im Bewerbungsverfahren. Eine Bewerbung ohne Teilnahme am Test ist zwar möglich, setzt aber dann ein sehr gutes (1,2 oder besser) Abitur voraus. Um die Zulassungschancen zu vergrößern, ist daher die Teilnahme am Test anzuraten.

Bei der Vergabe der Bachelor-Studienplätze werden drei Quoten gebildet:

  • Abi-Bestenquote. Zunächst werden 20 % der Studienplätze nach einem Ranking der Abiturnote vergeben.
  • Kombi-Bestenquote. Dann werden unter den verbliebenen Bewerbern 60 % der Studienplätze aus einem gewichteten Gesamtwert mit Abiturnote (gewichtet mit 60%) und BaPsy-DGPs (gewichtet mit 40%) ermittelt.
  • Test-Bestenquote. Im dritten Schritt werden schließlich unter den verbliebenen Bewerbern die 20 % der Testbesten aus dem BaPsy-DGPs ermittelt. 

Weiterführende Informationen zum Studieneignungstest gibt es hier.
Weiterführende Informationen zum Vergabeverfahren gibt es hier.

Bewerbung Bachelor

Befreiung von Zulassungsvoraussetzungen

Wie kann man sich für eine Prüfung von den Zulassungsvoraussetzungen befreien lassen?

Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt es die Prüfungsordnung, sich von den Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen (z. B. für die Anmeldung der Abschluss-Arbeit oder einer Modulabschlussprüfung im Master) befreien zu lassen bzw. diese zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen zu können.

Allerdings sind dabei bestimmte Bedingungen zu erfüllen: 

  • Anträge werden nur in fortgeschrittenen, frühestens ab Ende des 2. Fachsemesters (Vollzeit) genehmigt.
  • Auch darf die Differenz zu den geforderten Mindest-CP nicht größer als 15 CP sein.
  • Grundsätzlich darf bei dem Nachweis mehrerer Voraussetzungen nur maximal eine Zulassungsvoraussetzung fehlen (z. B. darf nur eine Modulprüfung aus den Grundlagenbereichen für die Anmeldung der Bachelor-Arbeit fehlen). Auch darf bei fehlenden Einzelleistungen nur maximal eine Leistung fehlen (z. B. müssen mindestens 2 der 3 Prüfungsvorleistungen bei Anmeldung einer Modulabschlussprüfung im Master-Studiengang vorliegen); die vorzeitige Zulassung zu einer Modulabschlussprüfung setzt zudem die Zustimmung der Prüferin/des Prüfers voraus.
  • Wesentliche Abweichungen gegenüber dem Regelstudienplan (z. B. zwei oder mehr fehlende Modulprüfungen vorheriger Fachsemester), eine Überschreitung der Regelstudienzeit sowie Unterschreitungen der Mindestleistung in Credit-Points nach der Fortschrittskontrolle stellen einen Ablehnungsgrund dar.

Eine Antragstellung muss immer begründet sein. Typische Gründe können sein:

  • die Begünstigung eines Studiums, dass in Regelstudienzeit abgeschlossen werden soll,
  • eine günstigere Verteilung der Prüfungsbelastung und damit einen höheren Prüfungserfolg durch Vorziehen einer Prüfung, 
  • Studienaktivitäten, wie ein längerdauerndes Praktikum oder ein Auslandssemester, dass ansonsten zeitlich schwer zu planen wäre,
  • die Einhaltung von Fristen (für Abschluss-Arbeiten, Bewerbungen etc.), die ansonsten nicht möglich wäre oder
  • andere Gründe, die erkennbar den Studienfortschritt beschleunigen und den Studienerfolg verbessern.

Wichtiger Hinweis: Sollte eine Prüfungsleistung, für die eine Befreiung besteht, vor Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen abgeschlossen sein  (z.B. Abgabe und Bewertung einer Bachelor-Arbeit vor Bestehen einer noch ausstehenden Klausur aus dem Grundlagenbereich) so kann die Leistung (mit Note und CP) im LSF-System erst dann verbucht werden, wenn die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nachgeholt wurde.

Antragsformular: hier

Zulassungsvoraussetzungen
Master - Prüfungsvorleistungen

Bewerbung Bachelor

Wie bewirbt man sich für das Bachelor-Studium Psychologie?

Allgemeine Informationen zum Studium: hier

Informationen zum Vergabeverfahren: hier

Der polyvalente Kernbereich-Bachelor-Studiengang Psychologie an der Universität des Saarlandes ist approbationskonform, berufsrechtlich anerkannt und besitzt das Qualitätssiegel der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Er enthält neben einem allgemeinen Studienmodell A: Bachelor of Science Psychologie ein weiteres angepasstes Studienmodell B: Bachelor of Science Psychologie mit "Studium der Psychotherapie", in dem zusätzliche Kompetenzen nach der geltenden Approbationsordnung als Voraussetzung zur Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut vermittelt werden. Damit werden Studierende in die Lage versetzt, an einem konsekutiven Master-Studiengang erfolgreich teilzunehmen, der weitere Kompetenzen vermittelt, um die berufsrechtlichen Vorgaben für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut zu erfüllen.

Ab Wintersemester 2023/24 bietet die Universität des Saarlandes sowohl einen allgemeinen Kernbereich-Master-Studiengang Psychologie, als auch einen approbationskonformen Kernbereich-Master-Studiengang Psychologie mit dem Studienschwerpunkt "Klinische Psychologie und Psychotherapie" an.

Ergänzend noch ein gesonderter Hinweis für Studienanfänger: Zur Ausbildung im Modul Forschungsmethoden gehört auch das Erlernen der Statstiksoftware "R". R ist nur auf Notebooks und Desktop-PCs mit den Betriebssystemen Windows, MacOs oder Linux lauffähig. IPads, Chromebooks oder andere Android-basierte Endgeräte sind dafür nicht geeignet.

BaPsy-DGPs (Studieneignungstest Bachelor Psychologie)
Polyvalenter Bachelorabschluss
Bewerbung Master

Bewerbung Master

Wie bewirbt man sich für ein Master-Studium Psychologie?

Informationen zur Bewerbung allgemeiner Master Psychologie: hier

Informationen zur Bewerbung klinischer Master Psychologie (KliPPt): hier 

Informationen zum Bewerbungsverfahren: hier

Checkliste nachzuweisender Module: hier

Hinweis: Die Checkliste dient als Orientierungshilfe bei der Bewerbung, um zu schauen, ob wichtige Module abgedeckt werden. Sie definiert keine absoluten Ein- und Ausschlusskriterien, sodass eine erfolgreiche Bewerbung auch bei Nicht-Erfüllen einzelner Kriterien durchaus aussichtsreich sein kann.

Erläuterung zur Prüfung der Zugangsvoraussetzungen: hier

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass eine Doppelbewerbung für den allgemeinen Master-Studiengang Psychologie und den KliPPt-Master möglich ist. Da die Zugangsverfahren beider Studiengänge getrennt sind, wirken sich diese nicht aufeinander aus.
Liegt zu Bewerbungsschluss noch kein Bachelor-Zeugnis vor, erfolgt eine vorbehaltliche Master-Zulassung. Mit dieser wird eine Nachreichfrist für das Bachelor-Zeugnis (i.d.R. der 31.12 des Jahres) als Bedingung für den Erhalt des Master-Studienplatzes benannt. Kann diese Nachreichfrist nicht eingehalten werden, erlischt der Anspruch auf den Master-Studienplatz und es erfolgt (bei UdS-Bewerber/Innen) eine Rückschreibung in den Bachelor-Studiengang. Eine erneute Bewerbung für den Master wird damit erforderlich.

Corona-Regelungen (auslaufend)

Fortschrittskontrolle. Nach einem Beschluss des Studienausschusses (167. Sitzung vom 07.07.2022) finden die Regelungen zur Fortschrittskontrolle für das WiSe 2019/20 (rückwirkend), SoSe 2020, WiSe 2020/21, SoSe 2021 sowie das WiSe 2021/22 keine Anwendung. Das Leistungssemester soll so festgelegt werden, dass daraus keinerlei Nachteile für die Studierenden entstehen, die z. B. durch den teilausgesetzten Prüfungsbetrieb bedingt sein können. Das Verfahren zur Fortschrittskontrolle wird aufgrund der Corona-Semester unter Berücksichtigung von maximal fünf zusätzlichen Semestern durchgeführt. Dabei bestimmt im Regelfall die Zahl der Corona-Semester während des Studiums die Zahl der zusätzlich berücksichtigten Corona-Semester, um die die Fortschrittskontrolle ausgesetzt bleibt. Pragmatischere Lösungen können durch den Prüfungsausschuss beschlossen werden, wie etwa ein genereller Verzicht auf die Fortschrittskontrolle ab einem Corona-Semester. Dies ist derzeit Praxis im Prüfungsamt Psychologie.

Überschreiten der doppelten Regelstudienzeit. Überprüfungen nach § 82 Absatz 4 des Saarländischen Hochschulgesetzes vom 05. Dezember 2016 sind von einer Verlängerung der Regelstudienzeit betroffen, sofern eine Einschreibung im WiSe 2020/21, SoSe 2021 oder WiSe 2021/22 vorlag. Für jedes der genannten Semester wird die Regelstudienzeit um jeweils ein Semester verlängert und auf das Überschreiten der doppelten Regelstudienzeit (ohne Abschluss) angerechnet. Gleiches gilt für fehlende Leistungen über einen Zeitraum von mehr als vier aufeinanderfolgenden Semestern.

Ausnahmeantrag
Fortschrittskontrolle

Deckblatt Abschluss-Arbeit

Wie ist das Deckblatt bei einer Bachelor- oder Master-Arbeit zu gestalten?

Für das Deckblatt von Bachelor- und Master-Arbeiten gibt es eine feste Vorgabe, die strikt einzuhalten ist. Auch bei englisch-sprachigen Arbeiten ist diese und die Eidesstattliche Erklärung am Ende der Arbeit immer in deutscher Sprache zu verfassen. Eine Information zur Vorgabe findet sich: hier 

Alternativ gibt es für Abschluss-Arbeiten eine entsprechende Druckformatvorlage (Microsoft Word).

Auf weitere Angaben (wie die Nennung von Arbeitseinheiten oder anderen Einrichtungen, unzutreffende Ergänzungen wie "zur Erlangung des akademischen Grades..." oder eine Übersetzung von Bachelor-Arbeit in "bachelor thesis") ist auf jeden Fall zu verzichten.

Abschluss-Arbeiten sind dreifach in gedruckter Form beim Prüfungsamt Psychologie einzureichen. Eine digitale Einreichung ist nicht möglich. Vor Abgabe sollte kontrolliert werden, ob die Eidesstattliche Erklärung in allen Exemplaren eigenhändig unterschrieben wurde (keine digitale Kopien).

Für den Einwurf der Arbeit hat das Prüfungsamt direkt neben der Eingangstür 2.02 in Gebäude A13 einen speziellen Postkasten mit Paketeinwurf. Beim Einwurf sollte auf zusätzliche Umverpackungen verzichtet werden.

Bachelor - Bachelor-Arbeit
Master - Master-Arbeit

Diploma Supplement

Welche Angaben stehen in einem Diploma Supplement?

Beim Diploma Supplement handelt es sich um ein umfangreicheres Dokument, dass obligatorisch mit Beendigung des Master-Studiums ausgehändigt wird. Es dient in erster Linie dazu, die Transparenz sowie akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (in Europa) zu erleichtern. Dazu beschreibt das Diploma Supplement Anforderungen, Inhalte und erworbene Qualifikationen sowie die Art des Abschlusses des Studiums. Darüber hinaus werden auch mit Abschluss erreichte Voraussetzungen für die Weiterbildung (z. B. zur Aufnahme eines Promotionsstudiums oder zur Ausbildung als Psychotherapeutin oder Psychotherapeuten) beschrieben. Vervollständigt wird das Diploma Supplement durch Angaben zur Zertifizierung (Akkreditierung, verliehene Qualitätssiegel etc.) und zur Einordnung in das nationale Hochschulsystem.

Ggf. kann das Diploma Supplement auch ergänzende Angaben zur prozentualen Verteilung der Benotung in den Studiengängen (ECTS-Einstufungstabellen) enthalten, die als Vergleichsmaßstab zur (statistischen) Beurteilung der Modul-Noten und der Gesamtnote dienen können.

Exmatrikulation

Ab wann kann man sich exmatrikulieren?

Das Ablegen einer Prüfung setzt grundsätzlich die Einschreibung in den entsprechenden Studiengang voraus. Das gilt für mündliche und schriftliche Prüfungen ebenso, wie für die Berufspraktika (bis zum letzten Praktikumstag) sowie den Tag der Abgabe der Bachelor- oder Master-Arbeit (als Datum der Erbringung der Prüfungsleistung). Liegen alle ausstehenden Studien- und Prüfungsleistungen eines Studiums vor, besteht prinzipiell die Möglichkeit zur Exmatrikulation.

Die sofortige Exmatrikulation birgt ein gewisses Risiko in sich, da mit dem Tag der Exmatrikulation der Studierendenstatus unmittelbar aufgehoben wird und kein Zugriff mehr auf das Studienkonto besteht. Tritt im Zuge der Korrektur der Abschluss-Arbeit oder einer anderen Prüfungsleistung ein Problem bei der Bewertung auf, besteht aber (auch ohne Immatrikulationsverhältnis) weiterhin ein Prüfungsrechtsverhältnis (z. B. zur Durchführung eines Widerspruchsverfahrens). Dieses endet regulär mit Ablauf der gesetzten Widerspruchsfristen (i.d.R. einen Monat nach Bekanntgabe des letzten Prüfungsergebnisses).

Die Korrektur ausstehender Prüfungen, der Nachtrag von Prüfungsleistungen (vor der Exmatrikulation erbracht) sowie die Erstellung der Abschlussdokumente setzen aber keine Einschreibung mehr voraus.

Eine Exmatrikulation durch die Universität erfolgt nach Beendigung des Studiums grundsätzlich zum Ende des zuletzt rückgemeldeten Semesters (also immer zum 30.09 oder 31.03) und erfolgt damit unabhängig vom Tag der (Einreichung einer) letzten Prüfungsleistung. Eine frühere (sofortige) Exmatrikulation kann beim Studierendensekretariat der Universität beantragt werden.

Bei einem Wechsel vom Bachelor und in den Master erleichtert es die Umschreibung, wenn ein Master-Studienplatz angenommen wird und bereits eine (fortgeführte) Einschreibung im Bachelor vorliegt. Bei einem Hochschulwechsel sollte eine Exmatrikulation erst dann erfolgen, wenn die Zusage zum neuen Studienplatz schriftlich vorliegt.

Weiterführende Informationen: hier

Externe Abschluss-Arbeiten

Kann man eine Abschluss-Arbeit auch außerhalb der Universität anfertigen?

Von sog. „externen“ oder „außer-universitären“ Abschluss-Arbeiten wird dann gesprochen, wenn die Bearbeitung einer wissenschaftlichen Fragestellung außerhalb der Universität (z. B. in einem Forschungslabor, einer Klinik, einem Unternehmen oder einer anderen Institution) angestrebt wird. Die Prüfungsordnung lässt dies bei Bachelor- und Master-Arbeiten prinzipiell zu.

Die Bereitstellung eines Bachelor- und Master-Arbeitsthemas kann aber nur durch Prüfer/innen der Fachrichtungen Psychologie und Bildungswissenschaften erfolgen. Im Falle einer externen Bachelor- oder Master-Arbeit muss diese Person zur Gruppe der Hochschullehrer/innen gehören (also Professor/in oder Privat-Dozent/in sein). Diese Person ist dann automatisch Erstgutachter/in der Arbeit.

Externe Personen sind in Betreuer- oder Zweitprüferfunktion gesondert vor Zulassung zur Abschluss-Arbeit zu beantragen. Der Antrag ist zu begründen und findet sich:  hier

Weiterführende Informationen: hier

Bachelor - Bachelor-Arbeit
Master - Master-Arbeit

Fortschrittskontrolle

Wie wird die Fortschrittskontrolle angewendet und für wen gilt sie?

Die Fortschrittskontrolle gilt nach Auslaufen der Corona-Ordnung für neu immatrikulierte Studierende (auch Master) ab dem Wintersemester 2022/23. Damit gelten wieder folgende Regelungen:

Bachelor-Studiengang Psychologie (2020). Eine Studierende oder ein Studierender hat im Rahmen des Bachelor-Studiums mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern (Vollzeit) folgende Mindestleistungen zu erbringen: 

  • nach 6 Semestern mindestens 105 CP; 
  • nach 9 Semestern mindestens 165 CP.

Auslaufender Master-Studiengang Psychologie (2011). Ein Studierender/Eine Studierende im Rahmen eines Master‐Studiums mit einer Regelstudienzeit von 4 Semestern (Vollzeit) folgende Mindestleistungen zu erbringen:

  • nach 2 Semestern mindestens 18 Credit Points;
  • nach 4 Semestern mindestens 60 Credit Points;
  • nach 6 Semestern mindestens 90 Credit Points.

Neue Master-Studiengänge Psychologie (2023). Ein Studierender/Eine Studierende im Rahmen eines Master‐Studiums mit einer Regelstudienzeit von 4 Semestern (Vollzeit) folgende Mindestleistungen zu erbringen:

  • nach 4 Semestern mindestens 60 Credit Points;
  • nach 6 Semestern mindestens 90 Credit Points.

Erreicht man die Mindestleitung nicht, wird schriftlich darauf hingewiesen. Gleichzeitig wird ein Beratungsgespräch angeboten. Erreicht man die am Ende eines Semesters erwartete Mindestleistung aus selbst zu vertretenden Gründen zum zweiten Male hintereinander nicht, erlischt der Prüfungsanspruch. 

Mit Zustellung eines entsprechenden Schreibens erfolgt eine Rechtsbehelfsbelehrung, die auf eine Widerspruchsmöglichkeit hinweist. In begründeten Ausnahmefällen kann damit eine Fristverlängerung der Fortschrittskontrolle um ein Semester beantragt werden. Hierüber entscheidet dann der Prüfungsausschuss Psychologie.

Ausnahmeantrag
Fristverlängerung
Widerspruchsregelung

Fristverlängerung

Wie und unter welchen Umständen können Fristen verlängert werden?

Fristverlängerungen können die Nachreichfrist eines Bachelor-Zeugnisses, die Bearbeitungsfrist einer Abschluss-Arbeit oder die Verlängerung einer Fortschrittskontrolle betreffen. Um diese in Anspruch zu nehmen ist ein formloser und begründeter Ausnahmeantrag, ggf. mit aussagekräftigen Belegen, gerichtet an den Prüfungsausschuss Psychologie erforderlich.

  • Bei der Nachreichfrist des Bachelor-Zeugnisses im Zuge einer Masterbewerbung  wird bei einer Antragstellung vorausgesetzt, dass alle ausstehenden Prüfungen angemeldet sind. Zudem sind die Gründe zu belegen, die eine Verlängerung erforderlich machen. Die maximale Fristverlängerung ist dabei auf das Semesterende (im Wintersemester der 31.03) begrenzt. 
  • Bei der Bearbeitungsfrist einer Abschluss-Arbeit können verschiedene Gründe eine Verlängerung der Frist erforderlich machen. Muss die Bearbeitung wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die der Kandidat/die Kandidatin nicht zu vertreten hat (z. B. Verzögerungen bei der Datenakquise), um mehr als eine Woche unterbrochen werden, so ruht die Frist während dieser Unterbrechung. Die entsprechenden Nachweise (bei Krankheit ein ärztliches Attest, bei anderen Verzögerungen eine Bestätigung des Betreuers) hat der Kandidat/die Kandidatin unverzüglich dem Prüfungsamt Psychologie vorzulegen. Die Zeitspanne der Unterbrechung aus gesundheitlichen Gründen wird dann der ursprünglichen Abgabefrist angefügt. Bei anderen, durch den Betreuer bestätigten Gründen kann die Bearbeitungszeit um bis zu 2 Wochen verlängert werden.
  • Bei einer Verlängerung der Frist der Fortschrittskontrolle ist ebenfalls eine eingehende Begründung im Zuge einer schriftlichen Antragstellung erforderlich. Im Falle einer Gewährung gilt eine übliche Fristverlängerung um jeweils 1 Semester.

Ausnahmeantrag

Klausureinsicht

Welche Möglichkeiten bestehen bei einer Klausureinsicht?

Für Prüfungen besteht ein Anspruch auf Einsicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses (zumeist im LSF-System). Der Termin der Einsichtnahme kann außerhalb der Monatsfrist liegen (z. B. bedingt durch die vorlesungsfreie Zeit oder durch andere triftige Gründe). Über andere Fristsetzungen entscheidet der Prüfungsausschuss Psychologie im Einzelfall.

Während der Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen ist grundsätzlich keine persönliche Anwesenheit des Prüfers oder Modulverantwortlichen erforderlich. Ob während einer Klausureinsicht die Möglichkeit für Rückfragen besteht, entscheidet die aufsichtführende Person vor Ort zu Beginn des Einsichtstermins. Andernfalls können anstehende Fragen gesammelt und zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet werden. Die Klausureinsicht wird von der verantwortlichen Arbeitseinheit organisiert. Rückfragen können an das jeweilige Sekretariat der AE gestellt werden.

Bei Prüfungsprotokollen zu mündlichen Prüfungen oder Gutachten zu Abschluss-Arbeiten gilt die o. g. Regelung in analoger Weise. Bei fristgerechter Beantragung erfolgt hier die Einsicht nach Terminabsprache im Prüfungsamt Psychologie.

Weiterführende Informationen: hier

Korrekturfristen

Wie lange dauert die Korrektur einer Prüfung?

Für Prüfungsleistungen gelten unterschiedliche Korrekturfristen:

  • Für eine schriftliche Prüfung (Klausur) regulär 4 Wochen.
  • Für eine Hausarbeit oder einen Bericht regulär 6 Wochen.
  • Für eine Bachelor-Arbeit regulär 2 Monate.
  • Für eine Master-Arbeit regulär 3 Monate.
  • Eine mündliche Prüfung wird direkt im Anschluss an die Prüfung bewertet.
Modulverantwortliche

Wie findet man den/die Modulverantwortliche/n im jeweiligen Studiengang?

Modulverantwortliche sind den Modulhandbüchern des Bachelor- (2020) oder Master-Studiengangs (2013) Psychologie zu entnehmen.

Im Bachelor-Studiengang Psychologie sind dies (in Klammern):

  • Einführung in die Psychologie (Prof. Dr. Kray)
  • Forschungsmethoden I (PD Dr. Reis)
  • Forschungsmethoden II (PD Dr. Reis)
  • Testtheorie und Testkonstruktion (PD Dr. Becker)
  • Psychologische Diagnostik (Prof. Dr. Spinath)
  • Empirisches Projektmodul, vormals: Empiriepraktikum (Prof. Dr. Wentura)
  • Allgemeine Psychologie I (Prof. Dr. Wentura) 
  • Allgemeine Psychologie II (Prof. Dr. Kray)
  • Biologische Psychologie (Prof. Dr. Mecklinger)
  • Sozialpsychologie (Prof. Dr. Friese)
  • Entwicklungspsychologie (Prof. Dr. Aschersleben)
  • Differentielle Psychologie und Persönlichkeitspsychologie (Prof. Dr. Spinath)
  • Klinische Psychologie (Prof. Dr. Michael)
  • Klinische Neuropsychologie (Dr. Kuhn)
  • Arbeits- und Organisationspsychologie (Prof. Dr. König)
  • Diagnostik und Beratung (Prof. Dr. Spinath)
  • Pädagogische Psychologie (Prof. Dr. Sparfeldt)
  • Kognition, Lernen und Entwicklung (Prof. Dr. Wentura)
  • Allgemeine Verfahrenslehre (Prof. Dr. Michael)
  • Grundlagen der Medizin (Dr. Kuhn)
  • Berufsethik und Berufsrecht (Prof. Dr. Michael)
  • Grundlagen der Pharmakologie (Dr. Kuhn)
  • Präventive und rehabilitative Konzepte (Prof. Dr. Michael)
  • Grundlagen und Anwendungen der Pädagogik (Prof. Dr. Sparfeldt) 
Nachteilsausgleich

Wie beantragt man einen Nachteilsausgleich?

Mit einem Nachteilsausgleich besteht die Möglichkeit, bei Nachweis einer leistungsmindernden Einschränkung aus medizinischen Gründen kompensatorische Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.

Entsprechend geht man bei einem Nachteilsausgleich davon aus, dass eine Prüfungsfähigkeit der/des Kandidatin/Kandidaten weiterhin besteht, so dass nur eingeschränkte Anpassungen der Prüfungssituation erforderlich sind, die lediglich darauf abzielen, die Chancengleichheit (wieder) herzustellen. Eine vollständige Anpassung von Prüfungssituationen an individuelle Bedürfnisse oder nicht vorhersehbare gesundheitliche Zustände ist damit aber nicht möglich.

Wichtiger Hinweis: Für die Organisation und Vorbereitung von Ausnahmeregelungen ist eine rechtzeitige - spätestens einen Monat vor Prüfungstermin - Informierung der/des zuständigen Prüferin/Prüfers durch den/die Antragsteller/in erforderlich. Nur so kann die Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs gewährleistet werden. Auch ist eine vorliegende schriftliche Bestätigung zu einem Nachteilsausgleich zur Prüfung mitzuführen und den Prüfern unaufgefordert vorzulegen.

Weiterführende Informationen: hier

Informationen zur Beantragung: hier

Nebenfächer

Welche nicht-psychologischen Nebenfächer kann man studieren?

Nicht-psychologische Neben- und Wahlfächer werden grundsätzlich durch den Prüfungsausschuss Psychologie aus dem Gesamtangebot an Studiengängen der Universität des Saarlandes zugelassen. Sprachkurse, Lehrveranstaltungen zu Schlüsselkompetenzen oder andere Einzelveranstaltungen sind dabei von einer Anerkennung ausgeschlossen.

Im auslaufenden Master-Studiengang werden psychologische Nebenfächer aus dem Wahlpflichtbereich desselben Studiengangs als Wahlfächer bezeichnet. Im neuen (2023), allgemeinen Master-Studiengang kann neben nicht-psychologischen Nebenfächern alternativ das psychologische Wahlfach "Klinische Psychologie und Psychotherapie" gewählt werden.

Aktuelle Liste zugelassener Nebenfächer hier.

Master - Wahlfächer

Notenbildung

Wie werden Einzelnoten, wie wird die Gesamtnote gebildet?

Einzelne Leistungskontrollen werden mit folgenden Noten bewertet:

1,0 / 1,3          = sehr gut, bei einer hervorragenden Leistung;
1,7 / 2,0 / 2,3 = gut, bei einer Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt;
2,7 / 3,0 / 3,3 = befriedigend, bei einer Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht;
3,7 / 4             = ausreichend, bei einer Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt;
5                      = nicht ausreichend, bei einer Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.

Gehören zu einem Modul mehrere benotete Prüfungsleistungen, so errechnet sich die Modulnote wie folgt: Die Noten aller Prüfungsleistungen werden jeweils zunächst mit dem CP-Wert der zugehörigen Modulelemente/des zugehörigen Modulelements multipliziert und das Ergebnis addiert. Das Ergebnis der Addition wird durch die Summe der CP der beteiligten Modulelemente dividiert. Dieses Ergebnis wird ggf. zur nächsten besseren (Zwischenwert-) Note auf eine Stelle nach dem Komma abgerundet.

Für das Verfahren der Berechnung der Gesamtnote gilt folgende Regelung: Zur Berechnung der Gesamtnote werden die Noten aller zugehörigen Module bzw. die Note der Abschluss-Arbeit jeweils zunächst mit dem Credit-Point-Wert des jeweiligen Moduls bzw. der Abschluss-Arbeit (Bachelor-Arbeit mit 12 CP, Master-Arbeit mit 30 CP) multipliziert und das Ergebnis addiert. Das Ergebnis der Addition wird durch die Summe der Credit Points der beteiligten Module und der Abschluss-Arbeit dividiert. Dieses Ergebnis wird auf eine Stelle nach dem Komma abgerundet. 

Die berechnete Gesamtnote wird zur Angabe im Bachelor- bzw. Master-Zeugnis und in der Bachelor- bzw. Master-Urkunde wie folgt kategorisiert:
1,0 bis 1,1 = sehr gut mit Auszeichnung;
1,2 bis 1,5 = sehr gut;
1,6 bis 2,5 = gut;
2,6 bis 3,5 = befriedigend;
3,6 bis 4,0 = ausreichend.

In den Abschlussdokumenten wird die berechnete Gesamtnote um einen Prozentrang (PR) ergänzt. Diese stellt eine statistische Note dar und erlaubt die Einordnung einer Gesamtnote im Vergleich zu einer Referenzgruppe. Dabei trennen Prozentränge folgende Anteile der erfolgreichen Studierenden:
PR ≥ 90 = die besten 10 % (entspricht der bisherigen ECTS-Note: A)
PR ≥ 65 = die nächsten 25 % (entspricht der bisherigen ECTS-Note: B)
PR ≥ 35 = die nächsten 30 % (entspricht der bisherigen ECTS-Note: C)
PR ≥ 10 = die nächsten 25 % (entspricht der bisherigen ECTS-Note: D)
PR < 10 = die nächsten 10 % (entspricht der bisherigen ECTS-Note: E).

Bachelor - Neuberechnung der Gesamtnote

Open Science (Offene Wissenschaft)

Was verbirgt sich hinter der Bezeichnung "Open Science"?

Die Open Science (Offene Wissenschaft) Initiative hat sich zum Ziel gesetzt mehr Offenheit und Transparenz in der (psychologisch-empirischen und medizinischen) Forschung zu erreichen und gehört inzwischen in der Landschaft der finanzierten Forschungsförderung zum Standard. Eine spezfische Vorgehensweise bei der Planung und Vorbereitung von empirischen Studien soll zu einer höheren Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit von Forschungsresultaten führen, sodass sich diese besser kontrollieren und replizieren lassen. Dazu werden erhobene Daten, verwendete Untersuchungsinstrumente, Auswertungssoftware und -hardware sowie die Forschungsergebnisse möglichst öffentlich zugänglich gemacht. Ziel ist dabei ebenso, kritischen und ggf. verfälschenden Forschungspraktiken entgegenzuwirken.

Bei allen Vorzügen der Open Science Bewegung gibt es auch kritische Stimmen, die vor einem unkontrollierten Teilen von Daten mittels digitaler Infrastrukturen warnen sowie die Nachhaltigkeit dieser Praktiken (schnelleres Publizieren vs. gründlicheres Publizieren) infrage stellen. Entsprechend ist abzuwarten, ob die Qualität wissenschaftlicher Forschungsresultate durch Open Science langfristig gesteigert wird.

Auch für empirische Arbeiten im Psychologie-Studium (Empiriepraktika und Abschluss-Arbeiten) finden diese Kriterien Anwendung.

Weiterführende Informationen: hier
Formular zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (Entwurf): hier
Formular zu Open Science & Datenschutzbestimmungen (Entwurf): hier

Plagiat

Was passiert bei einem Plagiatsverdacht?

Unter einem Plagiat versteht man allgemein die vollständige oder partielle Übernahme von fremden Werken ohne Angabe der Quellen und Urheber. Ein Plagiat kann damit bei geschützten Quellen eine Verletzung des Urheberrechts darstellen, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.  Werden kürzere Passagen eines fremden Werkes zitiert, so ist dieses statthaft, wenn eine Kennzeichnung als Zitat unter Angabe der Quelle (in Kurzform im Fließtext und ausführlich im Literaturverzeichnis) vorgenommen wird.

Unter den Plagiatsbegriff fallen folgende Varianten:

  • Der/die Verfasser/in reicht ein Werk unter seinem/ihren Namen ein, das von einer anderen Person erstellt wurde („ghostwriting“).
  • Der/die Verfasser/in reicht ein fremdes Werk unter ihrem/seinem Namen ein (Vollplagiat).
  • Der/die Verfasser/in reicht ein und dieselbe Arbeit (oder Teile davon) zu verschiedenen Prüfungen ein (Selbstplagiat).
  • Der/die Verfasser/in übersetzt fremdsprachige Texte oder Teile von fremdsprachigen Texten und gibt sie ohne Quellenangabe als eigene aus (Übersetzungsplagiat).
  • Der/die Verfasser/in übernimmt Textteile aus einem fremden Werk, ohne die Quelle mit einem Zitat kenntlich zu machen. Dazu gehört namentlich auch das Verwenden von Textteilen aus dem Internet ohne Quellenangabe.
  • Der/die Verfasser/in  übernimmt Textteile aus einem fremden Werk und nimmt geringfügige Textanpassungen und ‐umstellungen vor („paraphrasieren“), ohne die Quelle mit einem Zitat oder Verweis kenntlich zu machen.
  • Der/die Verfasser/in übernimmt Textteile aus einem fremden Werk, paraphrasiert sie und zitiert die entsprechende Quelle zwar, aber nicht im Kontext des übernommenen Textteils bzw. der übernommenen Textteile (z.B. das Verstecken der plagiierten Quelle in einer Fußnote).

Es empfiehlt sich daher, genauestens auf Zitationsregeln zu achten. Plagiate sind u. a. dadurch erkennbar, dass gewisse Teile schriftlicher Arbeiten in einem anderen Stil verfasst sind oder dass Argumentationsstränge deutliche Niveauunterschiede zeigen. Steht eine elektronische Version der Arbeiten zur Verfügung, können solche Inkonsistenzen mittels einer Plagiatssoftware (wie turnitin) überprüft werden.

Es gibt verschiedene Maßnahmen, die Plagiate erschweren:

  • Die Verfasser müssen schriftliche Arbeiten zusätzlich in elektronischer Form einreichen, damit sie mit Hilfe von geeigneter Software auf Plagiate überprüft werden können.
  • Am Ende von schriftlichen Arbeiten muss der/die Verfasser/in eine Eidesstattliche Erklärung darüber abgeben, dass er/sie die Arbeit selbständig verfasst hat und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel dazu verwendet hat.

Liegt ein Plagiat vor, ist grundsätzlich der zuständige Prüfungsausschuss bzw. zunächst die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses darüber zu informieren. Dem Prüfungsausschuss obliegt es in diesem Fall, gemäß §7, Abs.7  Satz 13 der Prüfungsordnung für Bachelor‐ und Masterstudiengänge der Fakultät 5 „über die Annullierung von Prüfungsleistungen und die Einstellung von Prüfungsverfahren zu entscheiden und Entscheidungen über die Bewertung von durch Täuschung beeinflussten Prüfungsleistungen und über den Ausschluss von einer Prüfung zu überprüfen“.  

Bei der Entscheidungsfindung gelten dabei (grob) verschiedene Schweregrade:

  1. Geringfügige Verstöße sind solche, bei denen sich der Plagiatsvorwurf auf wenige und umgrenzbare Teile der Arbeit beschränkt. Eine Berücksichtigung erfolgt in einem solchen Fall durch eine Anpassung der Note.
  2. Nicht geringfügige Verstöße sind solche, bei denen sich der Plagiatsvorwurf auf weite und ausgedehnte Teile der Arbeit bezieht. Eine solche Arbeit wird mit „nicht ausreichend“ bewertet.
  3. Schwerwiegende Verstöße sind schließlich solche, bei denen der Plagiatsvorwurf nahezu die komplette Arbeit betrifft oder ein Wiederholungsfall vorliegt. In der Folge wird das Prüfungsverfahren eingestellt und der Prüfungsanspruch erlischt. Das Studium ist damit endgültig nicht bestanden.

Bei der Bewertung insbesondere von Studienabschlussarbeiten wird im Falle geringfügiger Verstöße eine differenzierte Bewertung einzelner Aspekte der Arbeit (Theorie – Methoden und Ergebnisse – Diskussion – Grad der Eigenständigkeit) empfohlen.

Praktikum

Wie lange dauern die Berufspraktika im Studium?

Bachelor-Studiengang Psychologie. Im Bachelor-Studiengang Psychologie ist ein studienbegleitendes Bachelor-Pflichtpraktikum im Umfang von insgesamt 15 Credit Points (entspricht mindestens 450 Stunden) abzuleisten. Das Praktikum umfasst die Tätigkeit im Praktikum, das Begleitseminar (Informationsveranstaltung zur Findung einer Praktikumstelle, Einzelberatung sowie die Betreuung im Praktikum) sowie einen Praktikumsbericht (pro Praktikum). Je nach Studienmodell (mit oder ohne Studium der Psychotherapie) lässt es sich unterschiedlich unterteilen. Ohne Studium der Psychotherapie kann das Praktikum als ein Praktikum oder als zwei Teilpraktika absolviert werden. Auch ein Teilzeitpraktikum ist möglich. Mit Studium der Psychotherapie unterteilt sich das Praktikum in ein Orientierungspraktikum (mit 6 CP = 180 Stunden) und eine berufsqualifizierende Tätigkeit I (mit 8 CP = 240 Stunden). Der zusätzliche Credit Point für das Begleitseminar wird nach Einreichung der Praktikumsnachweise verbucht.

Weiterführende Informationen zum Bachelor-Pflichtpraktikum gibt es hier.

Allgemeiner Master-Studiengang Psychologie. Im allgemeinen Master-Studiengang Psychologie ist ein studienbegleitendes Master-Pflichtpraktikum im Umfang von insgesamt 12 CP (entspricht mindestens 360 Stunden) abzuleisten. Das Praktikum umfasst die Tätigkeit im Praktikum, das Begleitseminar (Informationsveranstaltung zur Findung und Einzelberatung zur Betreuung des Praktikums) und den Praktikumsbericht. Das Praktikum kann als ein Praktikum oder als zwei Teilpraktika absolviert werden. Auch ein Teilzeitpraktikum ist möglich.

Weiterführende Informationen zum Master-Pflichtpraktikum gibt es hier.

Master-Studiengang Psychologie mit Studienschwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie. Bzgl. der Modalitäten der Praktika (Berufsqualifizierende Tätigkeiten: BQT II und BQT III)  im KliPPt-Master finden sich weiterführende Informationen auf den Internet-Seiten Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie.

Zu den Tätigkeiten und Aufgaben im Praktikum und den Umgang mit Problemen informiert folgender Flyer.

Polyvalenter Bachelorabschluss

Was verbirgt sich hinter der Bezeichnung "polyvalenter Bachelorabschluss"?

Mit dem neuen PsychThG vom 01. September 2020 wurde die Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Deutschland neu geregelt und die ersten Ausbildungsabschnitte vollständig in die Hochschulen verlagert. Diese Ausbildung ist nun durch eine angepasste Approbationsordnung (PsychThApprO) festgelegt und sieht das Bachelor-Studium als ersten und das Master-Studium als zweiten Ausbildungsabschnitt vor. Beide Studiengänge müssen dazu Konformität mit der PsychThApprO besitzen und entsprechend berufsrechtlich anerkannt sein. 

Der neue (polyvalente) Bachelor-Studiengang Psychologie (2020) erlaubt es, nach zwei verschiedenen Studienmodellen zu studieren, einmal in der Form mit berufsrechtlicher Anerkennung und einschließlich der Inhalte nach der PsychThApprO (mit "Studium der Psychotherapie") sowie einmal in der "traditionellen" Form ohne diese Inhalte, dafür aber mit zusätzlichen Vertiefungen in nicht-klinischen Anwendungsbereichen. Beide Abschlüsse sind hinsichtlich Ihres Studienaufwands (180 CP bei Abschluss) und akademischen Grades (B.Sc. Psychologie) gleich. Allerdings berechtigt nur das Studienmodell mit "Studium der Psychotherapie" zur Aufnahme eines Master-Studiums mit dem Schwerpunkt "Klinische Psychologie und Psychotherapie". Beide Bachelorabschlüsse qualifizieren aber zur Aufnahme in allgemeine Master-Studiengänge Psychologie, ggf. mit anderen (nicht-klinischen) Schwerpunktsetzungen. Die Unterschiede zwischen den Studienmodellen werden im Modellstudienplan ersichtlich.

Als Stichtag für ein Bachelor-Studium nach dem neuen PsychThG 2020 gilt eine Immatrikulation nach dem 01. September 2020. Ausschließlich für diese Studierenden gilt das neue PsychThG. Für Studierende mit Einschreibung vor dem 01. September 2020 gilt weiterhin das "alte" PsychThG in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung. 

Studierende oder Absolvent/innen, die ihr Bachelorstudium in Psychologie vor dem 01. September 2020 begonnen haben, können aber an der Universität des Saarlandes durch Belegen eines Wahlfachs „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ im allgemeinen Master-Studiengang Psychologie die Voraussetzungen für die Qualifikation zur Psychotherapeutenausbildung in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung erlangen. Zum Erlangen der Approbation muss die Ausbildung bis zum 01. September 2032 abgeschlossen werden.

Bewerbung Bachelor
Bewerbung Master
⏩ Bachelor - Studium der Pychotherapie

Prüfungstermine

In welchem Rhythmus werden Prüfungen angeboten?

Schriftliche Prüfungen (Klausuren)  werden unabhängig vom Semester der zugordneten Lehrveranstaltung zweimal pro Jahr angeboten. Damit besteht die Möglichkeit, jede Prüfung einmal im Frühjahr bzw. zum Ende des Wintersemesters (Februar/März) und einmal im Herbst bzw. zum Ende des Sommersemesters (August/September) abzulegen.

Mündliche Prüfungen im Master werden durch die Prüfer/innen zu unterschiedlichen Zeiten festgelegt. Auch hier sind i.d.R. zwei oder mehr Termine pro Jahr vorgesehen.

Übersicht aktueller Prüfungstermine: hier

Modulabschlussprüfung Master
Modulprüfung Bachelor

Prüfungsunfähigkeit

Wie kann man von einer Prüfung wirksam zurücktreten?

Prüfungsunfähigkeit besteht bei einer akuten Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes, die zu einer erheblichen Leistungsminderung für eine Prüfung führt. Diese ist - wenn krankheitsbedingt - unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt, zu dem es zumutbar erwartet werden kann, i.d.R. binnen 7 Werktagen) nachzuweisen und bezieht sich auf die Erklärung des Rücktritts, der Mitteilung des Grundes sowie der Einreichung entsprechender Nachweise.

Nachgewiesen wird dies durch ein schriftliches ärztliches Attest der Prüfungsunfähigkeit (keine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit, da im prüfungsrechtlichen Sinne "Arbeitsunfähigkeit" nicht gleichbedeutend ist mit "Prüfungsunfähigkeit"): hier

Die oben verlinkte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ist als Nachweis der Prüfungsunfähigkeit ausreichend und macht weitere ärztliche Bescheinigungen ("Atteste") überflüssig. Ausstellungsdatum und Prüfungsdatum müssen dabei nicht identisch sein, es reicht, wenn die angegebene Dauer der Erkrankung den Prüfungstermin einschließt. Die Bescheinigung ist im Original beim Prüfungsamt Psychologie einzureichen (per Postbrief oder als Einwurf in das Postfach).

Attest

Rücktritt von einer Prüfung

Bis zu welchem Zeitpunkt kann man von einer Prüfung ohne Angabe von Gründen zurücktreten?

Gemäß der Prüfungsordnung (§ 14 Absatz 5) ist der Rücktritt von einer Prüfung ohne Angabe triftiger Gründe binnen einer Frist von 14 Tagen vor dem Prüfungstermin möglich.

Abweichend gilt ab dem Wintersemester 2023/24 für den Bachelor-Studiengang Psychologie bei schriftlichen Prüfungen: Der Rücktritt von einer Prüfung ohne Angabe triftiger Gründe ist binnen einer Frist von 7 Tagen vor dem Prüfungstermin möglich, danach nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei nachgewiesener Prüfungsunfähigkeit).

Attest
Prüfungsunfähigkeit

Semestertermine

Wann beginnen und enden die Semester?

Aktuelle Semestertermine: hier

Täuschungsversuch

Was passiert mit einer Prüfung bei einem Täuschungsversuch?

In der Prüfungsordnung ist der Umgang mit Täuschungen geregelt:  „Versucht der Kandidat/die Kandidatin, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, so gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit ‚nicht ausreichend’ bewertet.“

Bei Täuschungsversuchen (z. B. einem Versuch des Abschreibens oder Kommunikationsversuchen während einer Prüfung) wird so verfahren: Der/die Studierende wird einmalig verwarnt. Tritt eine weitere Störung auf, wird der Kandidat/die Kandidatin von der Prüfung ausgeschlossen und die Prüfungsunterlagen eingezogen. Der Vorgang wird dann dem Prüfungsausschuss Psychologie zur weiteren Entscheidung übergeben. Bei Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (Vorlesungsskripte, "Spickzettel" o.ä.) werden die Prüfungsunterlagen ohne Vorwarnung eingezogen.

Sind bestimmte Hilfsmittel bei Klausuren zugelassen, sollte dies eindeutig und klar erkennbar auf dem Deckblatt der Klausur vermerkt sein.

Teilzeitsemester

Wie beantragt man ein Teilzeitsemester?

Zu einem Teilzeitstudium können Studierende eingeschrieben werden, wenn sie wegen Berufstätigkeit, Schwangerschaft, Mutterschutz, Erziehung/Betreuung eines minderjährigen Kindes bzw. mehrerer minderjähriger Kinder, der Betreuung von Angehörigen oder aus einem anderen wichtigen Grund dem Studium nur mindestens 50 % und höchstens 60 % ihrer Arbeitszeit widmen können.

Für die Beantragung sind erforderlich:

Der Antrag auf ein Teilzeitsemester ist rechtzeitig im Zuge der regulären Rückmeldefrist zu stellen, so dass die Teilzeiteinschreibung für das unmittelbar folgende Semester noch geprüft werden kann. Für laufende oder zurückliegende Semester ist keine Beantragung möglich.

Wichtiger Hinweis: Bestimmte Modulprüfungen des Studiums lassen sich nur bei Einschreibung in Vollzeit ablegen. Dazu gehören u. a. die Abschluss-Arbeiten (Bachelor- und Master-Arbeit) aufgrund ihrer zeitlichen Befristung, als auch einzelne berufspraktische Module, die aus organisatorischen Gründen nur in Vollzeit angetreten werden können. So lässt sich das Modul BQT III (Berufsqualifizierende Tätigkeit III) des Master-Studiengangs mit dem Studienschwerpunkt "Klinische Psychologie und Psychotherapie" (KliPPt) nur bei Einschreibung in Vollzeit absolvieren.

Weiterführende Informationen: hier

Transcript of Records

Welche Angaben stehen auf einem Transcript of Records?

Als ein weiterer Studiennachweis wird mit Abschluss des Bachelor- oder Master-Studiums ein Transcript of Records (ToR) in deutscher und englischer Sprache ausgestellt. Dieses ergänzt das Zeugnis um Detailangaben zu den erfolgreich besuchten Lehrveranstaltungen (Modulelementen), den zugeordneten Semesterwochenstunden (SWS) und Modulbezeichnungen (zwecks Abgleich mit dem Modulhandbuch). Auch enthält das ToR ggf. erworbene zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen sowie ergänzende Angaben u. a. zur Bewertung der Prüfungsleistungen (Noten- und Bewertungsskala). 

Neben den aus Urkunde und Zeugnis bekannten Modul- und Gesamtnoten werden im ToR zusätzlich ein Prozentrang und ggf. eine ECTS-Note (veraltet) ausgegeben. Dabei handelt es sich um statistische Noten, die sich aus dem Vergleich mit einer Referenzgruppe von Absolventinnen und Absolventen des Bachelor- und Master-Studiengangs Psychologie der Universität des Saarlandes ergeben.

Ergänzender Hinweis: Im Gegensatz zu einer Leistungsübersicht enthält ein ToR als Abschlussdokument nur eine Übersicht der final bestandenen Prüfungen. Es enthält keine Angaben zu angemeldeten (ausstehenden) Prüfungen und ebenso keine Angaben zu Fehlversuchen oder Rücktritten. Für Bewerbungen vor Abschluss des Studiums (z. B. für ein Master-Studium, einen Studienortwechsel oder ein Stipendium) ist es daher ungeeignet und sollte durch (eine) Leistungsübersicht(en) (ggf. getrennt nach bestandenen und angemeldeten Prüfungen) ersetzt werden.

Abschlussdokumente
Urkunde
Zeugnis

Translation of Documents

Wozu dient eine Translation of Documents?

Beim Translation of Documents (ToD) handelt es sich um ein Dokument, dass nur auf gesonderten Antrag ausgestellt wird. Es enthält eine offizielle Übersetzung der Angaben von Zeugnis (Grade Certificate) und Urkunde (Grade Diploma) in die englische Sprache sowie eine Einordnungsmöglichkeit des Notensystems nach internationalen Standards. Es ergänzt damit das (englisch-sprachige) Transcript of Records um eine Übersetzung der zentralen Abschlussdokumente, z. B. für Bewerbungen im Ausland.

Urkunde
Zeugnis
Transcript of Records

Urkunde

Welche Angaben stehen auf einer Bachelor- oder Master-Urkunde?

Mit der Bachelor- und Master-Urkunde wird die Verleihung des akademischen Bachelor- (Bachelor of Science, B.Sc.) oder Mastergrades (Master of Science, M.Sc.) beurkundet. Sie enthält ergänzende Angaben zur Gesamtnote, zum Gesamtprädikat sowie zum Tag der letzten Prüfungsleistung. Erst mit Erhalt der Urkunde dürfen die akademischen Grade geführt werden.

Die Urkunde wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Psychologie und vom Dekan der Fakultät mit gesondertem Datum unterzeichnet und ist mit dem Prägesiegel der Universität des Saarlandes versehen.

Abschlussdokumente
Zeugnis
Transcript of Records

Urlaubssemester

Wie beantragt man ein Urlaubssemester?

Studierende können auf Antrag für die Dauer eines Semesters aus wichtigem Grund beurlaubt werden. 

Für die Beantragung sind erforderlich:

WICHTIG: Der Antrag auf ein Beurlaubungssemester ist rechtzeitig im Zuge der regulären Rückmeldefrist zu stellen, spätestens aber am letzten Vorlesungstag des jeweiligen Semesters. Für zurückliegende Semester ist keine Beantragung möglich.

Weiterführende Informationen: hier

Verlängerung von Bearbeitungszeiten

Welche Verlängerungsmöglichkeiten bestehen bei Abschluss-Arbeiten?

Abschlussarbeiten kennzeichnet die Vorgabe befristeter Bearbeitungszeiten. Diese betragen regulär bei Bachelor-Arbeiten 11 Wochen und bei Master-Arbeiten 6 Monate. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit um 2 Wochen bei einer Bachelor-Arbeit und um bis zu 6 Wochen bei einer Master-Arbeit auf formlosen, schriftlichen (nicht digital per E-Mail) Antrag an den Prüfungsausschuss Psychologie verlängert werden. Der Antrag ist zu begründen.

Muss die Bearbeitung einer Abschluss-Arbeit wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die der Kandidat/die Kandidatin nicht zu vertreten hat, um mehr als eine Woche unterbrochen werden, so ruht die Frist während dieser Unterbrechung. Dem Prüfungsausschuss sind dann entsprechende Nachweise (z. B. ein ärztliches Attest) unverzüglich vorzulegen. 

Ruht die Bearbeitungszeit bei einer Bachelor-Arbeit länger als 3, bei einer Master-Arbeit länger als 6 Monate, so gilt die Abschluss-Arbeit als nicht unternommen und muss wiederholt werden.

Ausnahmeantrag

Versäumte Prüfungsanmeldung

Kann man sich nachträglich zu Prüfungen anmelden?

Diese Frage ist im Grundsatz mit "Nein" zu beantworten. Nach Ablauf der Anmeldefrist (14 Tage vor Prüfungstermin) werden die Anmeldelisten unmittelbar im LSF-System geschlossen und für die Weiterreichung an die Prüfer/innen vorbereitet. Auf dieser Grundlage werden dann zeitnah die Prüfungsunterlagen (Protokolle, Deckblätter, Klausuren etc.) erstellt und ggf. personalisiert. Damit sind keine Änderungen mehr möglich.

Nur in nachweisbaren, begründeten Ausnahmefällen kann eine verspätete Zulassung bis 10 Tage vor dem Prüfungstermin durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses genehmigt werden. Dabei zählt ein "Vergessen", "Versäumen" oder eine "angebliche Prüfungsanmeldung" nicht als Ausnahmegrund. Bei technischen Problemen sind diese ggf. durch Screenshots zu belegen und unverzüglich an das Prüfungsamt Psychologie zu melden. Zu kurzfristig festgestellte Probleme (z .B. keine verfügbare ITAN-Liste) stellen ebenfalls keinen Ausnahmegrund dar.

Widerspruchsregelung

Wie legt man einen Widerspruch ein und worauf kann dieser bezogen sein?

Bei einem Widerspruch handelt es sich um ein universitätsinternes Kontrollverfahren. Dieses ist in der Prüfungsordnung (für Bachelor- und Master-Studiengänge) festgeschrieben und kann sich auf verschiedene Vorgänge im Studium beziehen:

  • auf zurückgewiesene bzw. nicht genehmigte Anträge von Studierenden (z. B. Genehmigungsanträge bei Rücktritten, Verlängerungsanträge bei Abgabefristen oder Anträge auf Nachteilsausgleich)
  • auf die Bewertung einer Leistungskontrolle (z. B. Noten oder das Nicht-Bestehen einer Studien-, Prüfungs- oder Prüfungsvorleistung)
  • auf die Fortschrittskontrolle (sofern diese ausgelöst wurde) oder
  • den Verlust des Prüfungsanspruches (nach Ausschöpfung der regulären Prüfungsversuche).

Entscheidungen zu Widersprüchen trifft der Prüfungsausschuss Psychologie, im Fall von Einwänden gegen die Bewertung von Prüfungsleistungen zusätzlich auf der Grundlage einzuholender Stellungnahmen der am Zustandekommen der Bewertung beteiligten Prüfer/innen. 

Widersprüche sind in schriftlicher Form (nicht elektronisch) mit eigenhändiger Unterschrift beim Prüfungsausschuss einzureichen. Sie sind formlos zu stellen, eingehend zu begründen und ggf. mit aussagekräftigen Belegen zu versehen. Gesonderte Fristen für Widersprüche existieren nicht, viele Bescheide (mit einer Rechtsmittel- oder Rechtsbehelfsbelehrung) sehen aber eine 1-monatige Widerspruchsfrist vor. Liegt keine Begründung zu einem Widerspruch vor, entscheidet der Prüfungsausschuss auf der Grundlage vorliegender Informationen zum Sachverhalt. Entscheidungen zu Widersprüchen können sich verzögern, wenn Sitzungstermine des Prüfungsausschusses erst verspätet vorgesehen sind. Ggf. entscheidet dann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zunächst in Eilkompetenz. Wird dieser Eilentscheidung widersprochen, ist ein finaler Bescheid des Prüfungsausschusses abzuwarten.

Ausnahmeantrag
Fortschrittskontrolle
Rücktritt von einer Prüfung

Wiederholung von Prüfungen

Wie häufig kann man eine Prüfung wiederholen?

Eine nicht bestandene Prüfung (z. B. Klausur oder mündliche Prüfung) kann regulär zweimal wiederholt werden. Diese Wiederholungsregel gilt für jedes Modul separat. In begründeten Ausnahmefällen und nur mit Ausnahmeantrag an den Prüfungsausschuss Psychologie kann eine Prüfung ggf. auch ein drittes mal wiederholt werden. Diese Möglichkeit besteht allerdings i.d.R. nur dann, wenn die ausstehende Prüfung die letzte Leistung zum Abschluss des Studiums darstellt.

Bachelor- und Master-Arbeiten sind abweichend auf eine einmalige Wiederholung begrenzt.

Auch können bestandene Prüfungen nicht zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt oder durch andere Prüfungen (z. B. mit besserer Note) ausgetauscht werden.

Ist eine Prüfung nicht bestanden oder ist ein Rücktritt von einer Prüfung erfolgt, besteht i.d.R. keine Verpflichtung diese Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wiederholen. Eine Ausnahme stellen Bachelor- und Master-Arbeiten dar, die bei Nicht-Bestehen innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der Bewertung mit einem neuen Thema anzumelden sind. Diese Frist gilt auch nach Rückgabe eines Themas, dass dann innerhalb von 4 Wochen neu beantragt werden muss. Bei Ausnahmeanträgen auf Wiederholung einer Prüfung kann der Prüfungsausschuss Psychologie ebenfalls eine Frist für die (nächstmögliche) Wiederholung setzen.

Zeugnis

Welche Angaben stehen auf einem Bachelor- oder Master-Zeugnis?

Bachelor- und Master-Zeugnis enthalten eine Übersicht aller Ergebnisse zu den abgelegten Modulprüfungen, einschließlich der zugeordneten Credit-Points und Einzelnoten. Zudem werden auf dem Zeugnis die Gesamtnote und das Gesamtprädikat genannt. Auch ist dem Zeugnis der Tag der letzten Prüfungsleistung zu entnehmen.

Das Zeugnis wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Psychologie mit gesondertem Datum unterzeichnet und ist mit einem Siegel der Universität des Saarlandes versehen.

Abschlussdokumente
Urkunde
Transcript of Records

Zulassungsvoraussetzungen

Für welche Prüfungen bestehen Zulassungsvoraussetzungen?

Bachelor-Studiengang Psychologie (2020). Bei einigen Modulen sind neben einer Immatrikulation in den Studiengang bestimmte Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen, um eine Prüfung anmelden und ablegen zu können. Diese betreffen vor allem Module in den höheren Fachsemestern:

  • Beim empirischen Projektmodul, vormals: Empiriepraktikum (EMP) wird die erfolgreiche Teilnahme an den Modulen Forschungsmethoden 1 (FM1) oder 2 (FM2) vorausgesetzt.
  • Mindestens 18 CP aus dem Grundlagenbereich werden vorausgesetzt bei den Modulen Klinische Psychologie (KLP1), Klinische Neuropsychologie (KLP2), Arbeits- und Organisationspsychologie (ADB1), Pädagogische Psychologie (KLE1) und Allgemeine Verfahrenslehre (AV).
  • Mindestens 60 CP aus dem Grundlagen- und Anwendungsbereich werden vorausgesetzt bei den Modulen Diagnostik und Beratung (ADB2), Kognition, Lernen und Entwicklung (KLE2), Grundlagen der Medizin (MED), Berufsethik und Berufsrecht (ETHIK), Grundlagen der Pharmakologie (PHAR), Präventive und rehabilitative Konzepte (PRKPT), Grundlagen der Pädagogik (PAED) und dem Bachelor-Pflichtpraktikum (BPP).
  • Mindestens 120 CP sowie das erfolgreiche Bestehen aller Modulprüfungen aus den Grundlagenbereichen (mit Ausnahme der VP-Stunden) werden für die Bachelor-Arbeit vorausgesetzt.

Master-Studiengänge Psychologie. In den Master-Studiengängen wird vorausgesetzt, dass bei einer Zulassung zu einer Modulabschlussprüfung drei Prüfungsvorleistungen im selben Modul nachgewiesen sind. Ferner werden neben einer Immatrikulation erwartet:

  • Mindestens 70 CP sowie das erfolgreiche Bestehen aller Modulprüfungen im Pflichtbereich "Methoden und Diagnostik" für die Anmeldung der Master-Arbeit.

Befreiung von Zulassungsvoraussetzungen

Zusätzliche Leistungen

Wie kann man freiwillig erbrachte Zusatzleistungen in die Abschlussdokumente aufnehmen lassen?

Zusätzliche, nicht‐verpflichtende Studien‐ und Prüfungsleistungen können im aktuellen Bachelor-Studiengang (2020) und in den Master-Studiengängen Psychologie erworben und in den Abschlussdokumenten gesondert ausgewiesen werden. Dabei gelten folgende Regelungen:

  • Die Ergebnisse zusätzlicher Leistungskontrollen werden bei der Festsetzung der Gesamt-CP und Gesamtnote nicht berücksichtigt.
  • Wurde keine (benotete) Prüfungsleistung erbracht, erfolgt eine Aufnahme (z. B. der aktiven Teilnahme an zusätzlichen Lehrveranstaltungen) nur in das Transcript of Records, ohne Angabe von Credit Points (CP).   
  • Credit Points (CP) werden nur vergeben, sofern eine (benotete) Prüfungsleistung (Modulprüfung) nachgewiesen wurde.
  • In das Zeugnis kann maximal eine weitere Prüfungsleistung (Modulprüfung) aufgenommen werden. Die Angabe einer Note ist optional.
  • Der Antrag ist spätestens mit Erbringen der letzten Prüfungsleistung zu stellen. Später eingereichte Leistungen bleiben unberücksichtigt.
  • Das Erbringen zusätzlicher Prüfungsleistungen sollte vorab mit dem Modulverantwortlichen/Prüfer abgeklärt werden. Bei (benoteten) Prüfungsleistungen (Modulprüfungen) ist dazu eine Anmeldung im Prüfungsamt Psychologie erforderlich.

Im Bachelor-Studiengang Psychologie (2020) sind zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen auf zusätzliche Seminare ("Seminar nach Wahl") in den Anwendungsbereichen oder ein zusätzliches Bachelor-Nebenfach beschränkt. 

In den Master-Studiengängen Psychologie ist das Erbringen von zusätzlichen, nicht verpflichtenden Studien- und Prüfungsleistungen ebenfalls möglich. Diese können allerdings bei benoteten Prüfungsleistungen (zusätzlichen Modulprüfungen) nur mit Zustimmung des Prüfungsausschusses Psychologie und nur nach Absprache mit der dafür zuständigen Prüferin oder dem Prüfer bzw. dem/der Modulverantwortlichen erbracht werden. Vorgesehen sind i.d.R. zusätzliche Leistungen in weiteren Wahlpflichtbereichen des Master-Studiengangs Psychologie oder in einem weiteren Master-Nebenfach.

Antragsformular: hier

Bachelor - Seminar nach Wahl
Transcript of Records

...nicht das Passende gefunden?

⏩ ... weitere Detailinformationen im Glossar zu Prüfungsfragen

⏩ ... oder wenden Sie sich an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Psychologie: Prof. Dr. Markus Pospeschill

⏩ ... oder verwenden Sie unser Kontaktformular.

Bachelor

Anpassung des Modellstudienplans

Welche Möglichkeiten bestehen bei der Individualisierung des Studienplans?

Der Modellstudienplan (z. B. für den Bachelor-Studiengang Psychologie) ist als Orientierungshilfe gedacht, um die geforderten Studien- und Prüfungsleistungen möglichst gleichmäßig über die Fachsemester zu verteilen (auf ca. 60 CP pro Studienjahr). Dennoch kann es die konkrete Studienplanung (z. B. ein Teilzeitstudium, ein Studienbeginn mit Anrechnung vorheriger Leistungen etc.) sinnvoll erscheinen lassen, davon an bestimmten Stellen abzuweichen. Gewisse Module eignen sich dabei für eine Verschiebung (ein Vorziehen oder Zurückstellen) in andere Semester besser, als andere. 

  • Grundlagenbereich I. Dieser Bereich besitzt nur wenige Freiheitsgrade, da die Module größtenteils Zulassungsvoraussetzungen für andere Module darstellen (z. B. FM1 oder FM2 werden für das Modul EMP vorausgesetzt; alle Module - außer VP - werden zur Anmeldung der Bachelor-Arbeit vorausgesetzt). Daher sollten Sie in der vorgesehenen Reihenfolge (erst FM1, dann FM2; erst TTEST, dann DIAG1, dann DIAG2) und möglichst in den vorgesehenen Semestern absolviert werden (EMP1 und EMP2 können ohnehin nicht in umgekehrter Reihenfolge absolviert werden). Für das Modul VP ist es ausreichend, dies bis Ende des Studiums zu absolvieren.
  • Grundlagenbereich II. Die Module dieses Bereichs sind prinzipiell im Jahresrhythmus vorziehbar (z. B. SOZI oder ENTW in das 1. und 2. Fachsemester) oder können bei Bedarf auch um ein Jahr verzögert werden. Die Module ALL1 und ALL2 sind dabei so unterteilt, dass ihre Teilmodule auch in umgekehrter Reihenfolge belegt und als Prüfung (Teilklausur pro Vorlesung) abgelegt werden können. Module, die aus Vorlesung und Seminar bestehen (DIFF, ENTW und SOZI) erlauben dies prinzipiell auch. Allerdings ist ein Wechsel der Abfolge nicht empfehlenswert, wenn der Besuch des Seminars Inhalte aus der Vorlesung voraussetzt bzw. diese vertieft (z. B. bei ENTW). Einen sehr guten Einstieg in das Studium bietet das Modul SOZI und ist von daher für das 1. und 2. Fachsemester zu empfehlen. Das Modul BIO ist ebenfalls ab dem WiSe 2023/24 teilmodularisiert und sollte nicht hinausgezögert werden, da es u.a. für das Modul Grundlagen der Medizin (MED) eine wichtige Voraussetzung darstellt.
  • Anwendungsbereich. Die Module dieses Bereichs sind an bestimmte Mindest-CP gekoppelt (16 CP bei den Modulen des 3. und 4. Fachsemesters bzw. 60 CP bei den Modulen des 5. und 6. Fachsemesters). Erfüllt man die Voraussetzungen, lassen sich Module vorziehen. Andernfalls muss man die Module zunächst zurückstellen. Die Vorlesungen (da alle einsemstrig) sind recht flexibel zu planen. Bestimmte Module (z. B. Allgemeine Verfahrenslehre) sollten komplett (AV1 und AV2) in einem Semester belegt werden, wenn diese durch eine Prüfungsleistung abgeschlossen werden. Das "Seminar nach Wahl" (regulär erst im 6. Fachsemester vorgesehen) kann ebenfalls sehr gut in das 4. Semester vorgezogen werden.
  • Praktikum. Für die Absolvierung der Praktika werden regulär 60 CP vorausgesetzt. Für das Vorziehen der Praktika gibt es verschiedene Möglichkeiten: Das Orientierungspraktikum ist dafür vorgesehen, ggf. schon vor dem Bachelor-Studium absolviert zu werden; es muss allerdings dann auf jedem Fall den Vorgaben der PsychThApprO entsprechen. Beide Praktika können ggf. früher absolviert werden, wenn die Voraussetzungen für die Befreiung von den Zulassungsvoraussetzungen dafür gegeben sind (mindestens 45 CP auf dem Studienkonto). Praktika während der Vorlesungszeit sind bestenfalls in Teilzeit möglich und werden daher überwiegend während der vorlesungsfreien Zeit absolviert. Eine Kombination aus Teilzeit- und Vollzeitpraktikum ist möglich und kann mit der Praktikumsstelle vereinbart werden. Ebenso können Orientierungspraktikum und BQT I verbunden bzw. an derselben Praktikumsstelle absolviert werden. Dabei ist auch eine zwischenzeitliche Unterbrechung und Wiederaufnahme des Praktikums denkbar. Praktika sind schließlich auch an das Ende des Studiums verlegbar, z. B. nach Abgabe der Bachelor-Arbeit, in die Übergangszeit zum Master-Studium. Im Studium bietet sich für die Absolvierung der Praktika das Ende des Sommersemesters an, da die Terminlegungen der Klausuren (von Ende Juli bis Ende September) hier einen ausreichenden Freiraum bieten.
  • Bachelor-Arbeit. Da es sich um eine Abschluss-Arbeit handelt, gelten hier besondere Zulassungsvoraussetzungen die erfüllt sein müssen (mindestens 120 CP auf dem Studienkonto und das Bestehen aller Modulprüfungen in den Grundlagenbereichen I und II). Ist eine Voraussetzung fehlend (z. B. eine fehlende Klausur aus dem Grundlagenbereich), kann ebenfalls eine Befreiung angestrebt werden, um die Arbeit ggf. früher beginnen zu können.

Bachelor - Bachelor-Arbeit
Bachelor - Seminar nach Wahl
Allgemein - Befreiung von Zulassungsvoraussetzungen
Allgemein - Praktikum
Allgemein - Zulassungsvoraussetzungen

Bachelor-Arbeit

Wann und wie bewirbt man sich für eine Bachelor-Arbeit?

Thema der Bachelor-Arbeit (12 CP) ist eine begrenzte empirische Fragestellung oder theoretische Aufgabenstellung der Psychologie, die eigenständig unter Anleitung bearbeitet wird. Die Arbeit entstammt damit einem der Teilgebiete der Psychologie. Der/die Kandidat/in kann Themenvorschläge machen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Alle Studierenden nehmen an einem Begleitseminar (2 CP) ihres Betreuers bzw. der jeweiligen Arbeitseinheit teil. Dieses dient der Klärung allgemeiner Fragen, der Präsentation und Besprechung eines Exposés, das jede/-r Studierende zu Beginn der Arbeit erstellt, und ggf. zur Präsentation und Besprechung von Teilergebnissen.

Jede/r Professor/inn/en und Privatdozent/inn/en der Fachrichtungen Psychologie und Bildungswissenschaften betreuen Bachelor-Arbeiten. In Absprache mit den verantwortlichen Lehrstuhlinhabern können auch wissenschaftliche Mitarbeiter/innen der FR Betreuer/in sein. Alle Prüfer/innen müssen vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Einzelantrag bestellt werden. 

Als Daumenregel besitzen empirische Bachelor-Arbeiten 20-40 Seiten und theoretische Bachelor-Arbeiten 40-60 Seiten.

Formale Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelor-Arbeit sind

  • eine Immatrikulation in den Bachelor-Studiengang Psychologie;
  • der Nachweis von mindestens 120 CP;
  • der Nachweis aller Modulprüfungen aus den Grundlagenbereichen (mit Ausnahme der VP-Stunden).

Sind o.g. Voraussetzungen erfüllt, kann eine Zulassung zur Bachelor-Arbeit beim Prüfungsamt Psychologie beantragt werden. Dabei sind auf dem Zulassungsantrag zwei Unterschriften (Erstgutachter/Betreuer und Zweitgutachter) einzuholen. Liegen diese vor, kann der Antrag im Original beim Prüfungsamt eingereicht werden. Eine Zulassung ist dabei nicht an Semestergrenzen oder die Vorlesungszeit gebunden. Das Thema der Bachelor-Arbeit wird dann innerhalb von 4 Wochen nach der Zulassung zur Bachelor-Arbeit gestellt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestellt entsprechend Betreuer/Erstgutachter und Zweitgutachter als Prüfer. Der Zeitpunkt der Ausgabe des Themas und das Thema werden aktenkundig gemacht (Übernahme in HIS-POS).

Die Bearbeitungszeit beträgt 11 Wochen. Eine vorzeitige Abgabe ist möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit um bis zu 2 Wochen verlängert werden. Ein Thema kann einmalig innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Erhalt zurückgegeben werden, ohne dass die Arbeit als erstmalig nicht bestanden gilt. Ein neues Thema ist dann binnen 4 Wochen auszugeben. Wird die Bearbeitungszeit nicht eingehalten, so ist die Bachelor-Arbeit nicht bestanden. In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, die Bachelor-Arbeit auch als Gruppenarbeit von maximal zwei Kandidaten anzufertigen, allerdings nur dann, wenn sich schriftlich begründen lässt, warum keine andere Form der Erstellung möglich ist. Die Bachelor-Arbeit ist in drei (bei Gruppenarbeiten: vier) fest gebundenen Exemplaren bei Prüfungsamt Psychologie einzureichen. Teil der Arbeit ist die schriftliche Versicherung, dass die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet wurden. Ggf. können ergänzende Materalien in Form einer CD oder auf einem USB-Stick gespeichert beigefügt werden.

Die Bachelor-Arbeit ist spätestens nach 2 Monaten durch ein schriftliches Gutachten mit Note durch die Prüfer zu bewerten. Bei unterschiedlichen Noten wird eine Durchschnittsnote errechnet. Weichen die Noten jedoch um mehr als 1,0 Notenpunkte voneinander ab oder bewertet einer der Prüfer die Arbeit mit ‚nicht ausreichend‘ wird ein Drittgutachter bestellt; über die endgültige Note entscheidet dann der Prüfungsausschuss Psychologie. Ist die Bachelor-Arbeit nicht bestanden, kann diese einmal wiederholt werden. Ein neues Thema ist innerhalb eines Monats nach Abschluss der Bewertung der ersten Bachelor-Arbeit auszugeben. Eine Rückgabe des Themas ist in diesem Fall nur noch dann möglich, wenn davon im ersten Versuch kein Gebrauch gemacht wurde. Eine zweite Wiederholung der Bachelor-Arbeit ist ausgeschlossen. Für die Bachelor-Arbeit besteht eine Freiversuchsregelung. D. h. eine erstmals im vorgesehenen Regelstudiensemester angetretene und nicht bestandene Bachelor-Arbeit kann als Freiversuch geltend gemacht werden.

Themenanfragen von Studierenden werden akzeptiert, wenn maximal eine Modulprüfung aus den Grundlagenbereichen aussteht, diese ausstehende Modulprüfung angemeldet ist, ein Nachweis aller übrigen, notwendigen Prüfungsleistungen vorliegt (Leistungsübersicht). In diesem Fall erfolgt die Themenzuweisung vorbehaltlich. Liegen alle geforderten Prüfungsleistungen vor, kann eine Zulassung zur Bachelor-Arbeit über das Prüfungsamt Psychologie vorgenommen werden; die Arbeit ist dann binnen 4 Wochen beim Prüfungsamt anzumelden. Themenanfragen sind direkt an die Vertreter/innen der Arbeitseinheiten bzw. für die Betreuung zuständige Mitarbeiter/innen zu richten.

Die Abgabe einer Abschluss-Arbeit kann per Einwurf in das Paketfach beim Prüfungsamt Psychologie (Gebäude A13, neben Raum 2.02) oder per Postpaket an die Paketadresse des Prüfungsamtes Psychologie erfolgen. Dabei gilt als Abgabetag der Tag des Einwurfs bzw. der Tag des Poststempels.

In Einzelfällen kann eine formlose Bestätigung des voraussichtlichen Bestehens der Abschluss-Arbeit (mit mindestens „ausreichend“) durch den/die Prüfer (Erst- und Zweitgutachter/in) ausgestellt werden, sofern die Begutachtung mehr als die Hälfte der vorgesehenen Zeit in Anspruch nimmt. Diese Bestätigung kann allerdings erst ausgegeben werden, wenn die Abschluss-Arbeit im Prüfungsamt Psychologie (offiziell) eingereicht wurde und dem/den Prüfer/n vorliegt. Auch stellt eine solche Bescheinigung keine rechtsverbindliche Bestätigung des Bestehens einer Prüfung dar, da diese in der Prüfungsordnung nicht verankert ist.

Allgemein - Deckblatt Abschluss-Arbeit

Bewerbung Bachelor

Wie bewirbt man sich für das Bachelor-Studium Psychologie?

Allgemeine Informationen zum Studium: hier

Informationen zum Vergabeverfahren: hier

Der polyvalente Kernbereich-Bachelor-Studiengang Psychologie an der Universität des Saarlandes ist approbationskonform, berufsrechtlich anerkannt und besitzt das Qualitätssiegel der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Er enthält neben einem allgemeinen Studienmodell A: Bachelor of Science Psychologie ein weiteres angepasstes Studienmodell B: Bachelor of Science Psychologie mit "Studium der Psychotherapie", in dem zusätzliche Kompetenzen nach der geltenden Approbationsordnung als Voraussetzung zur Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut vermittelt werden. Damit werden Studierende in die Lage versetzt, an einem konsekutiven Master-Studiengang erfolgreich teilzunehmen, der weitere Kompetenzen vermittelt, um die berufsrechtlichen Vorgaben für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut zu erfüllen.

Ab Wintersemester 2023/24 bietet die Universität des Saarlandes sowohl einen allgemeinen Kernbereich-Master-Studiengang Psychologie, als auch einen approbationskonformen Kernbereich-Master-Studiengang Psychologie mit dem Studienschwerpunkt "Klinische Psychologie und Psychotherapie" an.

Allgemein - BaPsy-DGPs (Studieneignungstest Bachelor Psychologie)
Allgemein - Polyvalenter Bachelorabschluss
Master - Bewerbung Master

Modulprüfung Bachelor

Wie meldet man sich für eine Prüfung im Bachelor an?

Prüfungsanmeldungen im Bachelor erfolgen grundsätzlich online über das persönliche Studienkonto im LSF-System. Das gilt sowohl für schriftliche Prüfungen (Klausuren), als auch für die Prüfungen in Übungen, Seminaren und dem empirischen Projektmodul 2 (vormals: Empiriepraktikum II). Eine Anmeldung ist mit Bekanntgabe der nächsten Prüfungstermine möglich.

Dabei gilt für schriftliche Prüfungen eine Anmeldefrist von 14 Tagen und eine Abmeldefrist von 7 Tagen vor Prüfungstermin (ohne Begründung). Diese ist den Prüfungsterminlisten ebenfalls zu entnehmen. Prüfungen in Übungen, Seminaren und dem empirischen Projektmodul 2 können hingegen bis zum letzten Tag des Semesters (SoSe: 30.09 und WiSe: 31.03) an- oder abgemeldet werden.

Zu beachten ist, dass einige Module an Zulassungsvoraussetzungen gekoppelt sein können. Dabei handelt es sich zumeist um nachgewiesene ECTS-Punkte im Studienkonto. Ist ein solcher Mindestwert nicht erreicht, wird ein Anmeldeversuch zur Prüfung vom LSF-System zurückgewiesen und die Prüfung kann nicht angemeldet werden. Damit ist dann auch das Ablegen der Prüfung nicht möglich.

Hinweis: In Zweifelsfällen (z. B. fehlenden Zulassungsvoraussetzungen, mögliche Ausnahmeregelungen etc.) ist grundsätzlich der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zu kontaktieren.

Allgemein - Versäumte Prüfungsanmeldung
Allgemein - Zulassungsvoraussetzungen

Neuberechnung der Gesamtnote

Wann wird ein Antrag auf Neuberechnung der Gesamtnote berücksichtigt?

Sowohl für den auslaufenden als auch für den aktuellen (2020) Bachelor-Studiengang Psychologie kann mit Beendigung des Studiums ein Antrag auf Neuberechnung der Gesamtnote gestellt werden. Mit dem Antrag wird eine Korrektur der Endnote des Bachelor-Studiums vorgenommen, indem bis zu zwei Module aus der Berechnung und Gewichtung der finalen Note herausgenommen werden. Die so korrigierte (verbesserte) Gesamtnote ist dann den Abschlussdokumenten (Urkunde, Zeugnis sowie Transcript of Records) zu entnehmen. Die nicht berücksichtigten Noten werden geklammert dargestellt.

Da dieser Antrag nur einmal auf die Berechnung angewendet werden kann (bei der Ermittlung der Gesamtnote), ist eine wiederholte oder vorzeitige Berücksichtigung vor Abschluss des Studiums (z. B. bei einer vorläufigen Durchschnittsnote für eine Master-Bewerbung) nicht möglich. Nur so kann, unabhängig von einzelnen Fällen, für alle Antragsteller gleichermaßen ausgeschlossen werden, dass sich nach Berücksichtigung des Antrags die Gesamtnote nicht durch weitere nachgereichte Prüfungsergebnisse wieder verschlechtert.

Gestellt werden kann der Antrag prinzipiell zu jedem Zeitpunkt. Günstig ist die Einreichung des Antrags immer dann, wenn die Noten, die bei der Neuberechnung der Gesamtnote unberücksichtigt bleiben sollen, bekannt sind. Der Antrag wird dann in der Prüfungsakte hinterlegt und kommt bei Erstellung der Abschlussdokumente zur Umsetzung. Der spätestete Zeitpunkt der Antragstellung ist bei Ableistung der letzten Prüfungsleistung (z. B. Tag der Abgabe der Bachelor-Arbeit). Danach eingereichte Anträge bleiben unberücksichtigt.

Allgemein - Notenbildung

Seminar nach Wahl

Was ist das "Seminar nach Wahl"?

Das Seminar nach Wahl (2 SWS, 4 CP) ist ein aus dem Anwendungsbereich des Bachelor-Studiengangs Psychologie wählbares Seminar. Es ist obligatorischer Bestandteil des Studiums. Regulär ist es im Modellstudienplan im 6. Fachsemester vorgesehen, kann aber in das 4. Semester vorgezogen werden. Die Wahl ist auf folgende Seminare bezogen:

  • ADB12: Arbeits- und Organisationspsychologie
  • ADB22: Psychologische Diagnostik und Beratung in spezifischen Anwendungsbereichen
  • KLE12: Pädagogische und Entwicklungspsychologie
  • KLE22: Analyse von Lehr-, Lern- und Arbeitswelten
  • KLP22: Vertiefungsseminar Klinische Neuropsychologie

Mit dem Seminar nach Wahl werden weitere CP in nicht-klinischen Anwendungsbereichen (wie z. B. Arbeits- und Organisationspsychologie oder Pädagogische Psychologie) oder auch vertiefend im klinischen Bereich (z. B. Klinische Neuropsychologie) erworben.

Durch die weiteren CP verbessern sich die Chancen (zum Erreichen geforderter Mindest-CP) bei Bewerbungen auf nicht-klinische (allgemeine oder spezialisierte) Master-Studiengänge an anderen Universitäten. Die Belegung mehrerer der o. g. Seminare ist bei freien Kapazitäten möglich. Um bei Abschluss des Studiums mehr als ein Seminar nach Wahl mit in das Transcript of Records aufnehmen zu lassen, ist eine gesonderte Beantragung erforderlich. Für eine Bewerbung im allgemeinen Master an der UdS ist die Belegung  zusätzlicher Seminare nicht erforderlich (bei Wahl des Anwendungsbereichs "Studium der Psychotherapie").

Die 4 CP im Seminar nach Wahl verändern die Gewichtung der (benoteten) Module im Anwendungsbereich nicht, sondern werden als davon getrennte Leistung ausgewiesen. Damit wirken sie sich nicht auf die Gesamtnote aus. Werden mehrere Seminare nach Wahl belegt, ist das zuerst in LSF verbuchte Seminar das Seminar nach Wahl und nachfolgende Seminare werden als zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen im Transcript of Records ausgewiesen.

Studienbeginn

Was benötigt man für den Start ins Studium?

Zur Ausbildung im Modul Forschungsmethoden gehört auch das Erlernen der Statstiksoftware "R". R ist nur auf Notebooks und Desktop-PCs mit den Betriebssystemen Windows, MacOs oder Linux lauffähig. IPads, Chromebooks oder andere Android-basierte Endgeräte sind dafür nicht geeignet.

Studium der Psychotherapie

Wie und ab wann studiert man den Bereich "Studium der Psychotherapie"?

Ab dem 3. Fachsemester (nach Modellstudienplan) kann der Bereich „Studium der Psychotherapie“ (Anwendungsbereich D) studiert werden. Er vermittelt Kompetenzen, die bei einem späteren Antrag auf Zulassung zur Psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind. Es beinhaltet u. a. ein Lehrangebot in den Bereichen Neurowissenschaften, Pädagogik, Medizin, Pharmakologie, Klinische Psychologie, Psychotherapie sowie Berufsethik und Berufsrecht. 

Für das Studium der Psychotherapie sind 82 inhaltlich zugeordnete ECTS-Punkte (CP) aus den Grundlagen- und Anwendungsbereichen der Psychologie sowie 19 inhaltlich zugeordnete ECTS-Punkte (CP) aus den Bereichen Forschungs- und Berufspraktikum nachzuweisen.

Um das Studium der Psychotherapie beginnen zu können ist eine verbindliche Erklärung darüber abzugeben, ob diese spezielle Vertiefung gewählt wird. Das Antragsformular dazu gibt es hier. Der Antrag wird üblicherweise Ende des 2. Fachsemesters oder zu Beginn des 3. Fachsemesters (des Wintersemesters) gestellt. In dem Antrag ist das Semester anzugeben, ab dem das Studium der Psychotherapie begonnen wird. 

Der Antrag ist im Original (nicht elektronisch) beim Prüfungsamt Psychologie einzureichen (Briefkasten im 2. OG neben der Eingangstür 2.01/2.02).

⏩ Polyvalenter Bachelorabschluss

Versuchspersonenstunden

Worauf ist zu achten, bevor die Versuchspersonenstunden eingereicht werden?

Studierende sollen während des Bachelor-Studiums erste direkte Erfahrungen mit dem Ablauf psychologischer Experimente und empirischer Studien machen. Dazu sind insgesamt 30 Stunden Versuchspersonentätigkeit gefordert, die bescheinigt werden und deren Ableistung zum Abschluss der Bachelor-Prüfungen nachzuweisen ist. Gelegenheiten für die in diesem Rahmen vorgesehenen Tätigkeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Es handelt sich dabei vornehmlich um die Mitwirkung bei Untersuchungen im Rahmen von Forschungspraktika, Bachelor- oder Masterarbeiten und Forschungsprojekten der Fachrichtungen Psychologie und Bildungswissenschaften. Der mit der Versuchspersonentätigkeit verbundene Aufwand wird mit 1 CP kreditiert.

Insbesondere bei der klassischen Registrierung von Versuchspersonenstunden ist darauf zu achten, dass diese per Unterschrift und Stempel bestätigt sind. Auch sollten die bestätigten Stunden pro Blatt am Ende addiert werden.

Bei der digitalen Variante über die Studienplattform sind die Stunden über die eigene studentische Email-Adresse an das Prüfungsamt Psychologie zu übermitteln. 

Bei Einreichung der schriftlichen Nachweise beim Prüfungsamt Psychologie ist darüber hinaus eine zusammenfassende Erklärung einzureichen.

Bleibt eine Verbuchung des Moduls "Versuchspersonenstunden (VP)" im Studienkonto aus, fehlen notwendige Bestätigungen oder die Stunden wurden falsch addiert (keine 30 Stunden). Kontaktieren Sie dann bitte umgehend das Prüfungsamt Psychologie.

Die Versuchspersonenstunden sind für den Abschluss des Bachelor-Studiums nachzuweisen. Für eine Masterbewerbung vor Abschluss des Studiums ist dieser Nachweis noch nicht erforderlich.

Weiterführende Informationen zur Vergabe von Versuchspersonenstunden, zu den Studienaushängen und zur Frage der Entlohnung: hier

...nicht das Passende gefunden?

⏩ ... weitere Detailinformationen im Glossar zu Prüfungsfragen

⏩ ... oder wenden Sie sich an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Psychologie: Prof. Dr. Markus Pospeschill

⏩ ... oder verwenden Sie unser Kontaktformular.

Master

Berufsfelder "Allgemeiner Master"

Was sind klassische Berufsfelder für den allgemeinen Master?

Das Master-Studium baut auf einem grundständigen Psychologie-Bachelorstudium auf, in dem die grundlegenden Kenntnisse, Methoden und Zusammenhänge des Faches vermittelt wurden. Das Master-Studium dient dazu, die wissenschaftlichen Fachkompetenzen zu vertiefen, gibt einen Einblick in die Berufs- und Forschungspraxis und vermittelt Absolventinnen und Absolventen die Fähigkeit, unter Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden selbständig zu arbeiten. Das Master-Studium erweitert und vertieft dazu die Fachkompetenzen in den Bereichen schwerpunktspezifischer psychologischer Forschungsmethoden und schwerpunktspezifischer Diagnostik einschließlich ihrer Verfahren und Anwendungen (u. a. im Bereich der Erstellung psychologischer Gutachten). Darüber hinaus bietet das Studium die Möglichkeit einer Vertiefung in drei Schwerpunktbereichen: Arbeits-, Organisations- und Sozialpsychologie – Entwicklungs- und Pädagogische Psychologie sowie Kognitive und Kognitive Neuropsychologie. Daneben sind die weiteren Vertiefungen Persönlichkeit, Situation und Interaktion sowie Psychologie der Lebensspanne wählbar. Sämtliche Vertiefungen werden mit einer benoteten Modulabschlussprüfung abgeschlossen.

Neben einem weiteren Berufspraktikum (von 360 Stunden) wird schließlich durch eine zweisemestrige Projektarbeit die das Studium abschließende Master-Arbeit vorbereitet, mit der gezeigt werden soll, ob Studierende in der Lage sind, ein fachspezifisches Problem der Psychologie nach wissenschaftlichen Methoden eigenständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.

Die Beschäftigungsmöglichkeiten für Psychologinnen und Psychologen mit Master-Abschluss entsprechen denen von Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen. Das stärker forschungsorientiert konzipierte Studium qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen für eine selbständige Tätigkeit als Psychologin oder Psychologe in Forschung und Anwendung. Das Master-Studium in Psychologie vermittelt vertiefte wissenschaftliche und methodologische Kenntnisse sowie vertiefte berufs- und forschungspraktische Qualifikationen und bereitet auf eine leitende und selbständige Tätigkeit in ausgewählten Berufsfeldern vor. Dazu gehören in Auswahl:

  • Personalwesen. Strategische und operative Personalentwicklung, Vorbereitung und Durchführung von Mitarbeiter- und Führungskräftebefragungen (Tätigkeit als Human Ressource Manager), Planung und Evaluation von Entwicklungsmaßnahmen (Tätigkeit im Change Management), Beratung des Managements, strategische und operative Personalauswahl (Tätigkeit als Recruiter).
  • Organisationsberatung. Coaching von Führungskräften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Tätigkeit als Coach), Kommunikations- und Verhaltenstrainings, Management-Beratung (Tätigkeit als Personalberaterin oder Personalberater und Personalvermittlerin oder Personalvermittler), Planung und Durchführung von Assessment-Center, Führungskräftetraining, Teamentwicklung über strategische Organisationsentwicklung, Planung und Evaluation von Veränderungsprozessen (Tätigkeit als Personalentwicklerin oder Personalentwickler).
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz. Gefährdungsbeurteilungen, betriebliche Gesundheitsförderung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Planung und Umsetzung betrieblicher Interventionen (Tätigkeit im betriebspsychologischen Dienst), strategische und operative Planungen bei Kranken- und Rentenversicherungen oder in Ministerien.
  • Bildungswesen. Bildungsberatung, Optimierung von Lernprozessen in Unternehmen, Planung und Durchführung beruflicher Weiterbildung oder Trainingsveranstaltungen, inner- und außerbetriebliche Weiterbildung (Tätigkeit als Trainerin oder Trainer), planerische und strategische Tätigkeiten in Bildungseinrichtungen.
  • Schulpsychologie. Tätigkeit als Schulpsychologin oder Schulpsychologe in schulpsychologischen Diensten bei Ländern und Kommunen, beratende Tätigkeiten in Schulen und vorschulpädagogischen Einrichtungen, Einzelfallberatung, Planung und Umsetzung von Förderungs-, Trainings- und Interventionsprogrammen.
  • Erziehungs-/Lebens-/Berufsberatung. Beratende Tätigkeiten in psychologischen Beratungsstellen in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft, Jugendämtern oder der Bundesanstalt für Arbeit.
  • Rechtspsychologie. Gutachterliche Tätigkeiten bei Justizbehörden, Arbeit im Straf- oder Maßregelvollzug, bei Polizeiverwaltungen (Tätigkeiten als Rechtspsychologin oder Rechtspsychologe, Forensische Psychologin oder Forensischer Psychologe sowie Kriminalpsychologin oder Kriminalpsychologe).
  • Usability-Engineering/-Testing (Human Factors). Tätigkeiten in Beratungsunternehmen, Industrie oder Wissenschaft, die Schnittstellen zwischen Menschen und elektronischen bzw. technischen Geräten entwickeln, insbesondere Überprüfungen von Benutzerfreundlichkeit, Ergonomie, der Einhaltung bestimmter (ggf. normierter) Gestaltungskriterien (Tätigkeit als User Experience Consultant) sowie die Evaluation KI-getriebener Systeme.
  • Marketing. Forschende Tätigkeiten in Markt- und Meinungsforschungsinstituten (Tätigkeit als Referentin oder Referent bzw. Consultant in der Marktforschung), Werbe- und Kommunikationsagenturen (Tätigkeit im Innovationsmarketing, Tätigkeit als Strategic Planner, Tätigkeit als Verkaufspsychologin oder Verkaufspsychologe), Verlagen, im Umfragewesen, bei Telekommunikationsfirmen oder Medieninstituten (Tätigkeit als Online-Marketing-Managerin oder Online-Marketing-Manager), bei der Entwicklung von Produkten der Gebrauchs- oder Investitionsgüterindustrie (Tätigkeit als Produktentwicklerin oder Produktentwickler).
  • Journalismus. Fachredakteurin oder Fachredakteur für (psychologische) Fachmagazine.
  • Forschung. Mitarbeit an Forschungsprojekten an Universitäten, (Fach-)Hochschulen, Lehr- und Forschungsinstitute oder in sozial- und humanwissenschaftlichen Forschungslabors (Tätigkeit als Doktorandin oder Doktorand, Lehrbeauftragte oder Lehrbeauftragter, Post-Doktorandin oder Post-Doktorand, Professorin oder Professor).

Quelle: § 4 Absatz 1 der Studienordnung für den Kernbereich-Master-Studiengang Psychologie

Berufsfelder "Klinischer Master"
Berufsfelder und Schwerpunktsetzung im allgemeinen Master

Berufsfelder "Klinischer Master"

Was sind klassische Berufsfelder für den Master in "Klinischer Psychologie und Psychotherapie"?

​​​​​​Das Master-Studium mit dem Studienschwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie baut auf einem grundständigen Psychologie-Bachelorstudium auf, in dem die grundlegenden Kenntnisse, Methoden und Zusammenhänge des Faches, sowie erweitert im Bereich der Psychotherapie vermittelt wurden. Das Master-Studium dient dazu, die wissenschaftlichen und praktischen Fachkompetenzen zu vertiefen, gibt einen Einblick in die Berufs- und Forschungspraxis von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und vermittelt Absolventinnen und Absolventen die Fähigkeit, unter Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden selbständig zu arbeiten. Das Master-Studium erweitert und vertieft dazu die Fachkenntnisse in den Bereichen klinisch-psychologischer Forschungsmethoden und klinischer Diagnostik einschließlich ihrer Verfahren und Anwendungen (u. a. im Bereich der Erstellung klinisch-psychologischer Gutachten). Im Vertiefungsbereich Klinische Psychologie und Psychotherapie vermittelt es spezifische Schlüsselkompetenzen für eine Tätigkeit als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. Neben einer erweiterten berufsqualifizierenden Tätigkeit (mindestens 600 Stunden) wird während des Studiums zudem eine Master-Arbeit angefertigt, mit der gezeigt werden soll, ob Studierende in der Lage sind, ein fachspezifisches Problem der Psychologie nach wissenschaftlichen Methoden eigenständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.

Das Master-Studium mit dem Studienschwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie bereitet über die gesamte Studiendauer auf die heilkundliche Tätigkeit (Approbation) in der psychotherapeutischen Versorgung vor und berücksichtigt dabei auch Aspekte der Patientensicherheit sowie die Belange von Menschen aller Altersgruppen einschließlich von Menschen mit Behinderungen. Dabei fließen wissenschaftliche Entwicklungen und Erkenntnisse ebenso in das Studium ein, wie Kenntnisse und Schlüsselkompetenzen zu den Grundlagen, der Funktionsweise von und des Umgangs mit digitalen Technologien. Im Berufsfeld von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten besteht ein Hauptteil der Tätigkeit in der Behandlung von Menschen mit psychischen Störungen wie Depressionen, Angst- oder Zwangsstörungen, Persönlichkeitsstörungen oder Schizophrenie sowie Menschen mit psychischen Störungen oder Belastungen in Folge neurologischer Erkrankungen wie Schlaganfall, Schädel-Hirntrauma, Hirntumore oder entzündliche Hirnerkrankungen. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten diagnostizieren psychische Störungen, planen die dazugehörigen Therapien, behandeln ihre Patienten einzeln oder in Therapiegruppen und dokumentieren bzw. bewerten abschießend den Therapieprozess in einem Befund. Dabei arbeiten sie interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen im Gesundheitssektor (u. a. mit Ärztinnen oder Ärzten, Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeitern, Krankenpflegerinnen oder Krankenpflegern, Logopädinnen oder Logopäden sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten) zusammen. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können in eigener Praxis, in Anstellung in Akutkrankenhäusern (Psychiatrien), Rehabilitationskliniken (z. B. in den Bereichen Psychosomatik, Neurologie, Psychoonkologie), in Medizinischen Versorgungszentren oder in Hochschulambulanzen beschäftigt sein.

Quelle: § 4 der Studienordnung für den Kernbereich-Master-Studiengang Psychologie mit dem Studienschwerpunkt "Klinische Psychologie und Psychotherapie"

Berufsfelder "Allgemeiner Master"

Berufsfelder und Schwerpunktsetzung im allgemeinen Master

Durch die Wahl welcher Studienschwerpunkte bereitet man bestimmte Berufsfelder vor?

Für die Wahl spezifischer Berufsfelder bestehen empfohlene Schwerpunktsetzungen im Studium:

  • Personalwesen/Organisationsberatung und -entwicklung/Arbeits- und Gesundheitsschutz. Diese Bereiche setzen i. d. R. nicht nur ein Schwerpunktstudium in Arbeits- und Organisationspsychologie voraus, sondern auch bereits einschlägige praktische Erfahrungen aus entsprechenden Berufspraktika, die während oder im Anschluss an das Studium gesammelt wurden. Dazu gehören häufig auch erste Erfahrungen mit Schulungen und zur Planung und Durchführung von Assessment Centern. Ergänzend bietet sich hier Vertiefungen in der Angewandten Sozialpsychologie sowie ein Nebenfachstudium der BWL in den Bereichen Organisations- und Personalmanagement oder der Volkswirtschaftslehre an.
  • Bildungswesen/Schulpsychologie. Im Bereich pädagogisch-psychologischer Tätigkeiten spielen vor allem die Entwicklungspsychologie und die Pädagogische Psychologie eine entscheidende Rolle. Da es aber ebenso zahlreiche Überschneidungen zur Arbeits- und Organisationspsychologie gibt, bietet sich auch hier ein Schwerpunktstudium an. Förderlich ist zudem ein Praktikum beim schulpsychologischen Dienst oder in Bildungseinrichtungen.
  • Rechtspsychologie. Rechtspsychologen/Rechtspsychologinnen arbeiten an einer Schnittstelle zwischen Psychologie und Recht. Idealerweise wird hierzu ein vertiefendes Studium der Rechtspsychologie, ggf. ergänzt durch Inhalte der forensischen Psychologie absolviert. Vornehmliche Tätigkeiten sind vor allem gutachterliche Stellungnahmen unter Verwendung geeigneter diagnostischer Instrumentarien, die im Master-Studium entsprechend vertieft werden sollten. Ergänzend sind hier Nebenfachangebote aus den Rechtswissenschaften oder der forensischen Psychologie zu empfehlen.
  • Erziehungs-/Lebens-/Berufsberatung. Beratende Tätigkeiten (außerhalb psychotherapeutischer Interventionen) setzen vor allem Kenntnisse aus der Entwicklungspsychologie und der Pädagogischen Psychologie voraus. Dazu sollte ergänzend in den Bereichen Diagnostik und Beratung auf passende Lehrangebote zurückgegriffen werden, z. B. zur Gesprächsführung oder zum Kommunikationstraining.
  • Usability-Engineering/-Testing (Human Factors), KI-Forschung. In diesem Bereich wird vor allem Wissen aus der Allgemeinen Psychologie, der Kognitions-, der neurokognitiven und ggf. aus der Ingenieurpsychologie (z. B. zum Thema Ergonomie und Schnittstellengestaltung) angewendet. Für das Testen der Benutzerfreundlichkeit von technischen Lösungen werden gute Methodenkenntnisse zur Planung und Durchführung entsprechender Experimente vorausgesetzt. Bei den Gestaltungsempfehlungen spielt vor allem das Wissen aus der Gedächtnis- und Wahrnehmungspsychologie eine entscheidende Rolle, wenn es z. B. um die Entwicklung und Evaluierung von elektronischen Assistenzsystemen geht. Da zunehmend in diesem Feld auch Verfahren der Künstlichen Intelligenz zur Anwendung kommen, empfiehlt sich neben einer Methoden- und Grundlagenvertiefung im Master auch ein Nebenfachstudium in der Informatik und/oder Medieninformatik und/oder Computerlinguistik an.
  • Marketing. Der Bereich Marketing zeigt Überschneidungen zu verschiedenen Anwendungsbereichen der Psychologie – insbesondere der Arbeits- und Organisationspsychologie und der Angewandten Sozialpsychologie, ist aber durch den hohen Forschungsbezug ebenso besonders in den methodischen Grundlagen der Psychologie verankert. Ergänzend bietet sich hierzu ein Nebenfachstudium in BWL im Bereich Marktforschung und Konsumverhalten an.
  • Journalismus. Für eine Tätigkeit im Bereich des Journalismus bietet sich eine breiter ausgelegte Schwerpunktsetzung mit einer guten Balance zwischen forschungs- und anwendungsbezogenen Inhalten an. Ergänzend kommt dabei ein Nebenfachstudium der Kultur- und Mediengeschichte oder Sprachwissenschaft (Language Science) infrage.
  • Forschung. Alle Grundlagen- und Anwendungsgebiete der Psychologie bieten im Rahmen von Forschungsprojekten Möglichkeiten, wissenschaftlichen Fragestellungen nachzugehen und sich dabei im Rahmen einer Promotion weiter zu qualifizieren. Neben solchen Qualifizierungsstellen an Universitäten, die neben der Forschung häufig auch Lehraufgaben beinhalten, sind auch sog. drittmittelfinanzierte Forschungsprojekte mit entsprechenden Qualifikationsstellen ausgestattet. Nach Abschluss einer Promotion erschließen sich Absolventinnen und Absolventen häufig neue Möglichkeiten, sich in vielen Berufszweigen auch auf gehobene Positionen zu bewerben, die eine abgeschlossene Promotion für wünschenswert halten oder sogar voraussetzen. Gleichermaßen verbessern sich mit einer Promotion die Aufstiegschancen auch für leitende Führungspositionen.

Quelle: § 4 Absatz 2 der Studienordnung für den Kernbereich-Master-Studiengang Psychologie

Berufsfelder "Allgemeiner Master"

Bewerbung Master

Wie bewirbt man sich für ein Master-Studium Psychologie?

Informationen zur Bewerbung allgemeiner Master Psychologie: hier

Informationen zur Bewerbung klinischer Master Psychologie (KliPPt): hier 

Informationen zum Bewerbungsverfahren: hier

Checkliste nachzuweisender Module: hier

Hinweis: Die Checkliste dient als Orientierungshilfe bei der Bewerbung, um zu schauen, ob wichtige Module abgedeckt werden. Sie definiert keine absoluten Ein- und Ausschlusskriterien, sodass eine erfolgreiche Bewerbung auch bei Nicht-Erfüllen einzelner Kriterien durchaus aussichtsreich sein kann.

Erläuterung zur Prüfung der Zugangsvoraussetzungen: hier

 

Master-Arbeit

Wann und wie bewirbt man sich für eine Master-Arbeit?

Jede/r Professor/inn/en und Privatdozent/inn/en der Fachrichtungen Psychologie und Bildungswissenschaften betreuen Master-Arbeiten. In Absprache mit den verantwortlichen Lehrstuhlinhabern können auch wissenschaftliche Mitarbeiter/innen der FR Betreuer/in sein. Alle Prüfer/innen müssen vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Einzelantrag bestellt werden. Formale Voraussetzungen für die Zulassung zur Master‐Arbeit sind:

  • eine Immatrikulation in den Master‐Studiengang Psychologie;
  • der Nachweis von mindestens 70 CP;
  • der Nachweis aller Modulprüfungen aus dem Pflichtbereich "Methoden und Diagnostik".

Sind o g. Voraussetzungen erfüllt, kann eine Zulassung zur Master‐Arbeit beim Prüfungsamt Psychologie beantragt werden. Eine Zulassung ist dabei nicht an Semestergrenzen oder die Vorlesungszeit gebunden. Das Thema der Master‐Arbeit wird dann innerhalb von 6 Wochen nach der Zulassung zur Master-Arbeit ausgegeben. Die Themenwahl ist unabhängig von den gewählten Wahlpflichtbereichen oder den Projektarbeiten, kann also prinzipiell in jedem Bereich geschrieben werden. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestellt Betreuer/Erstgutachter und Zweitgutachter als Prüfer. Der Zeitpunkt der Ausgabe des Themas und das Thema werden aktenkundig gemacht (Übernahme in HIS‐POS).

Master‐Arbeiten sind grundsätzlich Einzelarbeiten. Gruppenarbeiten von maximal zwei Kandidaten sind in begründeten Ausnahmefällen möglich, allerdings nur dann, wenn sich schriftlich begründen lässt, warum keine andere Form der Erstellung möglich ist.

Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Eine vorzeitige Abgabe ist möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit um bis zu 6 Wochen verlängert werden. Ein Thema kann einmalig innerhalb einer Frist von 5 Wochen nach Erhalt zurückgegeben werden, ohne dass die Arbeit als erstmalig nicht bestanden gilt. Ein neues Thema ist dann binnen 4 Wochen auszugeben. Wird die Bearbeitungszeit nicht eingehalten, so ist die Master‐Arbeit nicht bestanden. Die Master‐Arbeit ist in drei (bei einer Gruppenarbeit: Gruppenarbeit: vier) fest gebundenen gebundenen Exemplaren beim Prüfungsamt Psychologie einzureichen. Teil der Arbeit ist die schriftliche Versicherung, dass die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel verwendet wurden. Ggf. können ergänzende Materalien in Form einer CD oder auf einem USB-Stick gespeichert beigefügt werden.

Die Master‐Arbeit ist spätestens nach 3 Monaten durch ein schriftliches Gutachten mit Note durch die Prüfer zu bewerten. Bei unterschiedlichen Noten wird eine Durchschnittsnote errechnet. Weichen die Noten jedoch um mehr als 1,0 Notenpunkte voneinander ab oder bewertet einer der Prüfer die Arbeit mit ‚nicht ausreichend‘ wird ein Drittgutachter bestellt; über die Note entscheidet dann der Prüfungsausschuss Psychologie. Ist die Master‐Arbeit nicht bestanden, kann diese einmal wiederholt werden. Ein neues Thema ist innerhalb eines Monats nach Abschluss der Bewertung der ersten Master‐Arbeit auszugeben. Eine Rückgabe des Themas ist in diesem Fall nur noch dann möglich, wenn davon im ersten Versuch kein Gebrauch gemacht wurde. Eine zweite Wiederholung der Master‐Arbeit ist ausgeschlossen.

Die Abgabe einer Abschluss-Arbeit kann per Einwurf in das Paketfach beim Prüfungsamt Psychologie (Gebäude A13, neben Raum 2.02) oder per Postpaket an die Paketadresse des Prüfungsamtes Psychologie erfolgen. Dabei gilt als Abgabetag der Tag des Einwurfs bzw. der Tag des Poststempels.

In Einzelfällen kann eine formlose Bestätigung des voraussichtlichen Bestehens der Abschluss-Arbeit (mit mindestens „ausreichend“) durch den/die Prüfer (Erst- und Zweitgutachter/in) ausgestellt werden, sofern die Begutachtung mehr als die Hälfte der vorgesehenen Zeit in Anspruch nimmt. Diese Bestätigung kann allerdings erst ausgegeben werden, wenn die Abschluss-Arbeit im Prüfungsamt Psychologie (offiziell) eingereicht wurde und dem/den Prüfer/n vorliegt. Auch stellt eine solche Bescheinigung keine rechtsverbindliche Bestätigung des Bestehens einer Prüfung dar, da diese in der Prüfungsordnung nicht verankert ist.

Allgemein - Deckblatt Abschluss-Arbeit

Modulabschlussprüfung Master

Wie meldet man sich zu einer Modulabschlussprüfung im Master an?

Prüfungsanmeldungen zu den Modulabschlussprüfungen in den psychologischen Wahlpflichtbereichen erfolgen (bei mündlicher Prüfungsform) über die Sekretariate der jeweiligen Arbeitseinheiten. 

Die Studierende melden sich mit einem

Die Prüfungsvorleistungen müssen dem jeweiligen Modul eindeutig zugeordnet sein und sind vor Annahme der Prüfungsanmeldung zu prüfen.

Alle Unterlagen werden im Sekretariat eingereicht und einbehalten. Nach Vergabe des konkreten Prüfungstermins durch das Sekretariat muss die Prüfung  selbständig vom Studierenden in LSF angemeldet werden. Nach Abschluss der Prüfung werden sämtliche Unterlagen (Protokollbogen, Nachweis der Prüfungsvorleistungen und Verlaufsprotokoll) an das Prüfungsamt Psychologie weitergeleitet. Die Note wird dann innerhalb weniger Tage im Studienkonto verbucht.

Erst mit der elektronischen Prüfungsanmeldung in LSF ist die Anmeldung rechtsverbindlich. Die Termine werden durch die Sekretariate spätestens vier Wochen vor Termin beim Prüfungsamt Psychologie gemeldet. Danach werden die Anmeldungen in LSF freigeschaltet, so dass sich Studierende anmelden können. 

Hinweis: In Zweifelsfällen (z. B. fehlenden Zulassungsvoraussetzungen, mögliche Ausnahmeregelungen etc.) ist grundsätzlich der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zu kontaktieren.

Allgemein - Versäumte Prüfungsanmeldung
Allgemein - Zulassungsvoraussetzungen

Modulgewichtungen im Master

Wie wie vielen Credit Points werden die Module im Master gewichtet?

Allgemeiner Master. Im allgemeinen Master-Studiengang Psychologie werden bei der Gewichtung der Noten folgender Credit Points herangezogen:

  • Modul Vertiefung Forschungsmethoden (FM): 12 CP (Klausurnote Multivariate Statistik)
  • Modul  Vertiefung Testheorie, Diagnostik und Evaluation (TD): 12 CP (Klausurnote Planen, Testen und Entscheiden)
  • Wahlpflichtbereich 1 (vom Studierenden zu wählen): 12 CP (Note Modulabschlussprüfung)
  • Wahlpflichtbereich 2 (vom Studierenden zu wählen): 12 CP (Note Modulabschlussprüfung)
  • Wahlpflichtbereich 3 (vom Studierenden zu wählen): 12 CP (Note Modulabschlussprüfung)
  • Wahlfach: 8 CP (Note Modulabschlussprüfung)
  • Master-Arbeit: 30 CP (Note Master-Arbeit)

Quelle: Studienordnung für den Kernbereich-Master-Studiengang Psychologie

Master in KliPPt. Im Master-Studiengang Psychologie mit dem Studienschwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapier werden bei der Gewichtung der Noten folgender Credit Points herangezogen:

  • Modul Vertiefung Forschungsmethoden (FM): 10 CP (Klausurnote Multivariate Statistik)
  • Modul  Vertiefung Testheorie, Diagnostik und Evaluation (TD): 10 CP (Klausurnote Planen, Testen und Entscheiden)
  • Modul Krankheits- und Verfahrenslehre: 12 CP (Note Modulabschlussprüfung)
  • Wahlfach Grundlagenvertiefung: 10 CP (Note Modulabschlussprüfung)
  • Master-Arbeit: 30 CP (Note Master-Arbeit)

Quelle: Studienordnung für den Kernbereich-Master-Studiengang Psychologie mit dem Studienschwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie

Projektarbeit(en)

Wie belegt man die beiden Projektarbeit-Seminare (PA1 und PA2)?

Die Projektarbeit in eine zweigliedrige Lehrveranstaltung des allgemeinen Master-Studiengangs Psychologie, mittels derer Studierende an aktuelle Forschungsthemen herangeführt (PA.1) und dann mit einer Projektarbeit abschließen (PA.2). Die Projektarbeit dient als Vorbereitung der Master-Arbeit, in der die Thematik dann vertieft wird. PA.1 wird in Seminarform veranstaltet, i.d.R. als polyvalente Veranstaltung. D.h. die Veranstaltung kann (auch) als Prüfungsvorleistung für einen Wahlpflichtbereich oder als Prüfungsleistung im Wahlfach angerechnet werden. PA.2 dient der Erstellung der sog. Projektarbeit.

Mit Beginn der PA.2 wählt der Studierende ein Thema aus einer Reihe von Vorschlägen. Dieses wird in einem Proposal kurz skizziert. Ist dieses vom Betreuer akzeptiert, beginnt die Projektarbeit. Zu diesem Zeitpunkt nimmt der Studierende auch am ersten Begleitseminar zur Master-Arbeit teil.

PA.1 und PA.2 sind in verschiedenen Arbeitseinheiten und in umgekehrter Reihenfolge absolvierbar. In Ausnahmefällen können die Projektarbeiten auch unabhängig von der Wahl eines Master-Arbeitsthemas belegt werden. Dabei ist allerdings ein zusätzlicher Studienaufwand nicht auszuschließen.

Die Projektarbeit ist in LSF anzumelden. Letztmöglicher An- und Abmeldetag ist grundsätzlich der letzte Tag des Semesters (31.03 oder 30.09). Wird die Projektarbeit bis zu diesem Stichtag nicht abgegeben, sollte sie in LSF wieder abgemeldet und im Folgesemester erneut angemeldet werden, um den Eintrag eines Fehlversuchs zu vermeiden.

Prüfungsvorleistungen

Was sind Prüfungsvorleistungen und wie werden diese verbucht?

Prüfungsvorleistungen werden in den Wahlpflichtbereichen des Master-Studiengangs Psychologie erworben. Sie bilden im allgemeinen Master für die (drei) gewählten Vertiefungen des Masters die Zulassungsvoraussetzung für die Anmeldung der jeweiligen Modulabschlussprüfung. Im KliPPt-Master ist davon das Modul "Krankheits- und Verfahrenlehre" betroffen.

Zu jeder gewählten Vertiefung gehören drei Prüfungsvorleistungen, die auf einem Sammelblatt (auslaufender Master: Sammelblatt) bestätigt werden. Zumeist handelt es sich um eine Vorlesung und zwei Seminare, gelegentlich auch um drei Seminare. Als Prüfungsvorleistungen bleiben diese unbenotet und umfassen im Falle einer Vorlesung die aktive Teilnahme und Arbeitsaufträge und bei den Seminaren Referat und Hausarbeit als Vorleistung. Ab dem Wintersemester 2024/25 können Prüfungsvorleistungen auch direkt im LSF-System verbucht und eingesehen werden.

Die Beantragung einer Befreiung von den Zulassungsvoraussetzungen (Zulassung zur Modulabschlussprüfung bereits mit zwei abgeschlossenen Prüfungsvorleistungen) ist nur in vereinzelten Fächern, frühestens zum Ende des 2. Fachsemesters und nur innerhalb der Regelstudienzeit möglich. Eine vorherige Anfrage bei den Modulverantwortlichen ist daher erforderlich. Die meisten Fächer setzen die drei Prüfungsvorleistungen obligatorisch voraus. Das gilt im allgemeinen Master u. a. für die Module "Persönlichkeit, Situation, Interaktion" (PSI), "Angewandte Entwicklungspsychologie" (EP), "Pädagogische Psychologie" (PP) sowie im KliPPt-Master für das Modul "Krankheits- und Verfahrenslehre" (KB).

Befreiung von Zulassungsvoraussetzungen

Vorgezogenes Master-Praktikum

Kann ein Master-Pflichtpraktikum bereits vor Beginn des Masters absolviert werden?

Diese Information gilt nur für den allgemeinen Master-Studiengang Psychologie: Ein Pflichtpraktikum (und jede andere Leistung) kann regulär erst begonnen werden, wenn die dazu notwendige Einschreibung Gültigkeit erlangt hat. Diese Gültigkeit besteht i. d. R. ab dem 01.10 des jeweiligen Jahres, also dem offiziellen Semesterbeginn. Unbeschadet von dieser generellen Regelung sieht die Prüfungsordnung der Fakultät 5 für Bachelor- und Master-Studiengänge in § 19, Abs. 4 vor, dass „nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, bis zur Hälfte für den Studiengang vorgesehenen CP“  angerechnet werden können.

Das bedeutet bei einem Praktikum, dass eine Anrechnung von 6 CP möglich ist, wenn dieses mindestens über eine Dauer von 180 Stunden in Vollzeit abgeleistet wurde. Bei einer kürzeren Dauer werden die CP entsprechend nach unten angepasst, bei einer längeren Dauer bleibt es bei der Anrechnung von maximal 6 CP.

Weiterführende Informationen: hier

Wichtiger Hinweis: Im neuen Master-Studiengang mit dem Studienschwerpunkt "Klinische Psychologie und Psychotherapie" (KliPPt) besteht oben beschriebene Option nicht, da die Praktika ("berufsqualifizierende Tätigkeiten") hier an spezifische Zulassungsvoraussetzungen gebunden sind, die erst im Master-Studium erworben werden. Auch lässt sich das Modul BQT III (Berufsqualifizierende Tätigkeit III) des KliPPt-Masters aus organisatorischen Gründen nur in Vollzeit (aber nicht in Teilzeit) absolvieren. Zu den Modalitäten der Praktika im KliPPt-Master finden sich weiterführende Informationen auf den Internet-Seiten zum Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie.

Wahlfächer

Welche Wahlfächer kann man studieren?

Diese Information gilt nur für den neuen (2023) allgemeinen Master-Studiengang Psychologie: Das psychologische Wahlfach im allgemeinen Master-Studiengang ist vordefiniert: Klinische Psychologie und Psychotherapie. Ansonsten handelt es sich hier um ein nicht-psychologischen Nebenfach.

Diese Information gilt nur für den auslaufenden Master-Studiengang Psychologie: Alternativ zu den nicht-psychologischen Nebenfächern können im Master-Studiengang psychologische Wahlfächer aus dem Wahlpflichtbereich desselben Studiengangs studiert werden. Dabei kommen nur Lehrveranstaltungen aus Modulen infrage, die nicht zu den drei gewählten psychologischen Wahlpflichtfächern gehören. Polyvalente Lehrveranstaltungen sind davon ausgenommen.

Leistungen im Wahlfach sind Prüfungsleistungen und werden entsprechend mit einem Protokollbogen zu einer Prüfungsleistung im M.Sc Psychologie bestätigt. Liegen alle Leistungen vor, können diese für die Verbuchung in das Studienkonto beim Prüfungsamt Psychologie eingereicht werden.

Allgemein - Nebenfächer

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