Laut neuester Rechtsprechung verfallen in vielen Fällen Zeiten, die man in seiner jetzigen Gehaltsstufe verbracht hat, nicht bei erneuter Einstellung. Es wird in diesen Fällen also nicht nur die aktuelle Gehaltsstufe, sondern auch die bereits in dieser Stufe erbrachten Zeiten werden auf die anzurechnende Berufserfahrung übertragen. Sollten Sie Zweifel an der Korrektheit Ihrer Einstufung haben, unterstützen wir Sie gerne.
09/25/2018