Informationen zu den Prüfungen

Hier finden Sie Informationen zum Ablauf und zur Organisation der Prüfungen im Bachelor Europawissenschaften, zu der Verbuchung und zu den zuständigen Prüfungssekretariaten.

Informationen zu den Prüfungen im Bachelor Europawissenschaften

Anmeldung zu den Prüfungen

Kernbereich und Ausrichtung: Es findet keine zentrale und verbindliche Anmeldung zu Prüfungen statt. Der Prüfungsantritt gilt automatisch als Anmeldung. In Ausnahmefällen ist eine informelle Anmeldung aus organisatorischen Gründen notwendig. Die Dozierenden informieren Sie in diesem Fall.

Wahlpflichtbereich: Es kann fachspezifische Ausnahmen geben und eine Prüfungsanmeldung notwendig sein. Bitte informieren Sie sich ggf. in den Fächern.

Wahlpflichtfach Betriebswirtschaftslehre:  Achtung! Hier gibt es gesonderte Fristen. Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie weiter unten unter Regelungen Prüfungsanmeldung BWL für Europawissenschaften

Wahlpflichtfach Psychologie: Im Wahlpflichtbereich Psychologie stehen den Studierenden aus dem Bachelor Europawissenschaften fünf Plätze zur Verfügung. Die Regelungen zur Vergabe finden Sie ebenfalls unten unter Anmeldung Wahlpflichtbereich Psychologie. 

Deckblatt Europawissenschaften

Jeder Prüfungsleistung ist ein Deckblatt beizulegen! Ohne Deckblatt wird die Prüfung nicht anerkannt.
Für die Veranstaltungen im Bachelor Europawissenschaften gibt es ein eigenes einheitliches Deckblatt. Dieses gilt auch für den Wahlpflichtbereich.
In der Regel leiten die Dozierenden das Deckblatt mit der Note und die Prüfungsleistung nach der Bewertung an das zuständige Prüfungssekretariat weiter.

Deckblatt Europawissenschaften Online

Deckblatt Europawissenschaften Druckversion

Prüfungsanmeldung im Wahlpflichtbereich Betriebswirtschaftslehre

Die BWL-Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich werden von der Fakultät HW angeboten, es gibt keine Deckblätter. Die Prüfungsverwaltung erfolgt über das FN2-Portal. Sie können sich dort nach erfolgreicher Absolvierung der Prüfung eigenständig einen Leistungsnachweis erstellen und reichen diesen dann beim Prüfungssekretariat BA Europawissenschaften ein.

Achtung: hier gibt es feste Anmeldezeiträume, über die Sie sich frühzeitig informieren müssen. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungssekretariat:
https://www.uni-saarland.de/fakultaet-hw/vipa/klausuren/faq.html

Ansprechpartner in der Fachrichtung für Prüfungsfragen:
Cedric Klein
Geb. B4 1, R. 0.10,
Telefon: (06 81) 3 02-21 38
E-Mail: cedric.klein@wiwipa.uni-saarland.de

Anmeldung Wahlpflichtbereich Psychologie

Das Fach Psychologie kann im Wahlpflichtbereich Europawissenschaften belegt werden. Hier stehen den Studierenden aus dem BA Europawissenschaften pro Studienjahr (Wintersemester und Sommersemester) fünf Plätze zur Verfügung.

Bewerben können sich Studierende aller Ausrichtungen ab dem 2. Studienjahr, die in der Studienordnung 2023 studieren. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail vor Beginn des Wintersemesters an studium-prg(at)uni-saarland.de. Der genaue Termin wird per E-Mail bekanntgegeben. Die Vergabe der Plätze richtet sich nach der Reihenfolge der Anmeldung.

Bitte beachten Sie, dass die verfügbaren Kurse auf diejenigen Module beschränkt sind, die für den Wahlpflichtbereich im Bachelor Europawissenschaften geöffnet wurden (siehe LSF). 

Verbuchung Sprachkurse am Sprachenzentrum

Die Sprachkurse können Sie sich mit den Bescheinigungen des Sprachenzentrums im Prüfungssekretariat Ihrer Ausrichtung verbuchen lassen. Eine vorherige Anmeldung im Prüfungssekretariat ist nicht notwendig. Der Nachweis über die bestandene Prüfung muss von den Studierenden selbstständig beim zuständigen Prüfungssekretariat eingereicht werden.


Hinweis: Die Sprachnachweise können über das Portal des Sprachenzentrums heruntergeladen werden. Dazu bitte auf „drucken“ gehen und dann „als pdf speichern“. Das pdf kann dann per E-Mail als Prüfungssekretariat geschickt
werden.

Leistungsübersicht

In Online-Vorlesungsverzeichnis LSF können Sie unter Ihrem Login die verbuchten Prüfungsleistungen und Ihre Noten in der Leistungsübersicht einsehen. Sie sind verpflichtet, die Verbuchung der Leistungen regelmäßig zu prüfen und sich bei fehlenden Leistungen oder Rückfragen an das zuständige Prüfungssekretariat zu wenden.

Sie benötigen die Leistungsübersicht unter anderem zur Bewerbung für Ihren Auslandsaufenthalt, beim Fach- oder Hochschulwechsel zur Anerkennung der Leistungen sowie zur Überprüfung der absolvierten Studienleistungen.

Anleitung zur Einsicht der Leistungsübersicht im lsf

Voraussetzungen zur Anmeldung der Bachelor-Arbeit

Bei der Anmeldung zur Bachelor-Arbeit sind laut Studienordnung Sprachkenntnisse in zwei Fremdsprachen, eine davon Englisch oder Französisch, auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen (z.B. durch Sprachzertifikate, den erfolgreichen Abschluss von Sprachkursen, Schulzeugnissen, ...). Bitte beachten Sie dies bei der Auswahl Ihrer Sprachkurse.

Vergleiche Paragraph 33 der fachspezifischen Ergänzungen: „Voraussetzung sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen Niveau B2, eine davon Englisch oder Französisch, nachzuweisen durch European Level B2/UNIvert II oder durch Schulzeugnisse oder ein Äquivalent.“

Weitere Voraussetzung: mindestens 120 CP wurden erfolgreich absolviert.

Prüfungsordnungen und -ausschüsse

Die Prüfungsordnung der Fakultät P und die Prüfungsordnung der Fakultät HW geben die Rahmenbedingungen für die Durchführung und Bewertungen von Prüfungen vor. Dort finden Sie auch Informationen darüber, in welchen Fällen ein Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden kann oder muss. Es gilt jeweils die Prüfungsordnung der Fakultät, von der ein Modul angeboten wird. 

Die fachspezifischen Bestimmungen legen die Zuständigkeit der Fakultäten für Prüfungen und der Prüfungsausschüsse fest.
Wenn Sie einen Antrag an einen Prüfungsausschuss stellen möchten, vereinbaren Sie bitte im Vorfeld einen Termin mit der Studienkoordination. 

Prüfungsordnungen und Fachspezifische Bestimmungen

Prüfungssekretariate der Fakultäten

Bei Fragen zur Verbuchung Ihrer Noten sowie zur Anerkennung von Leistungen und Sprachnachweisen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Prüfungssekretariat.

  • Verbuchung der Prüfungsleistungen und Noten in der Leistungsübersicht (Transcript of Records)
  • Prüfung des Nachweises der Sprachvoraussetzungen zur Zulassung zur Bachelorarbeit (zwei europäische Sprachen auf B2-Niveau)
  • Antrag Bachelorarbeit
  • Fachwechsel und Anerkennung
  • Verbuchung Auslandsaufenthalt

Kontakt Prüfungssekretariate