Master Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (AVL)
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FAQ
Studienbewerber/Studienbewerberinnen, die noch nicht im Besitz des Zeugnisses des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses sind, können eine vorläufige Zulassung beantragen, sofern bis zum Beginn des Master-Studiums alle Prüfungsleistungen des ersten berufsqualifizierenden Studiengangs erbracht worden sind (mittels Transcript of Records nachzuweisen) und die Abschluss-Arbeit eingereicht wurde. (Die Bewertung der Arbeit kann aber noch ausstehen.) Das Zeugnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses muss in diesem Fall binnen einer Frist von drei Monaten ab Beginn des Master-Studiums (= Semesterbeginn) nachgereicht werden, über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
In begründeten Ausnahmefällen ist es auf schriftlichen Antrag der/des Studierenden an den Prüfungsausschuss möglich, bereits in der Schlussphase des Bachelor-Studiums Leistungen aus einem Master-Studiengang der Universität des Saarlandes zu erbringen, sofern zum Zeitpunkt des Antrags genügend Kapazitäten im betreffenden Master-Studiengang vorhanden sind. Der Antrag kann erstmalig bei Nachweis eines Bachelor-Studienkontos von mindestens 165 CP gestellt werden und muss genaue Informationen zur Motivation der/des Studierenden enthalten sowie Angaben zu den Lehrveranstaltungen, die belegt werden sollen. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit der betroffenen Fachrichtung. Im Falle einer positiven Entscheidung des Ausschusses kann die/der Studierende in der Regel maximal bis zu 15 Credit Points an Prüfungsleistungen des Master-Studiengangs insgesamt ablegen. Eine Antragstellung zur Erbringung weiterer Credit Points ist ausgeschlossen.
- Das Modul „Interdisziplinäre Studien“ setzt sich aus fünf unbenoteten Veranstaltungen zusammen. Sie wählen selbst Veranstaltungen aus dem fächerübergreifenden Pool aus, den Sie in HIS LSF unter dem Stichwort „Master (konsekutiv)“ finden können. Die von Ihnen ausgewählten Kurse dürfen nicht Teil Ihres MA- oder BA-Studium gewesen sein. In Zweifelsfällen halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrer Studienfachberaterin Dr. Claudia Schmitt.
- Zu jeder von Ihnen besuchten Veranstaltung erstellen Sie einen Text, der folgende Fragen berücksichtigt: Was waren die zentralen Fragestellungen und Inhalte dieser Veranstaltung? Wo sehen Sie Anknüpfungspunkte des Gehörten zu Ihrem Fach, zu Ihrem Studium? Pro Veranstaltung sind mindestens drei, maximal fünf Seiten abzufassen. Es muss durch Verwendung eines Inhaltsverzeichnisses und Überschriften klar ersichtlich sein, auf welche Veranstaltung sich die jeweiligen Ausführungen beziehen.
- Wenn Sie alle fünf Veranstaltungen besucht haben, geben Sie die gesammelten fünf Berichte als Portfolio bei Frau Dr. Claudia Schmitt ab. Vergessen Sie bitte nicht das Deckblatt https://www.uni-saarland.de/fileadmin/upload/fakultaet-p/studienkoordination/pruefungen/Deckblatt.pdf Die Berichte werden nicht bei den Dozentinnen und Dozenten der Veranstaltungen eingereicht. Sollten Sie die Prüfungsleistung bestanden haben, geht das Portfolio ins Prüfungsamt und Ihnen werden 15 CP gutgeschrieben. Erst nach Vorlage aller Berichte kann das Portfolio als Ganzes begutachtet werden. Entspricht ein Teil des Portfolios nicht den erwarteten Standards, werden Sie spätestens vier Wochen nach Einreichen der Unterlagen informiert.
Es gibt keinen Pflichtauslandsaufenthalt im MA AVL Studium. Gleichwohl können Studierende selbstorganisiert oder über einen unserer ERASMUS+ Plätze im Ausland studieren und sich dort erbracht Studienleistungen nach vorheriger Absprache mit der Studienfachberaterin Dr. Claudia Schmitt auch anerkennen lassen.
Weitere Informationen zu ERASMUS+ in der AVL finden Sie unter: https://www.uni-saarland.de/lehrstuhl/solte-gresser/studium/erasmus.html
In der Regel ist Erstbetreuer Dr. habil. Joachim Harst, Zweitgutachterin Dr. Claudia Schmitt.
- Hilfreiche allgemeine Informationen zum Abschlussverfahren finden sich in den FAQs von Studienkoordination und Prüfungssekretariat der Philosophischen Fakultät, z.B. „Wie läuft das Abschlussverfahren ab? Anmeldung/Abgabe der Arbeit wie, wo, wieviel?“, „Muss ich mich für die Abgabe der Arbeit rückmelden?“ https://www.uni-saarland.de/fakultaet-p/studienkoordination/pruefungssekretariat/haeufig-gestellte-fragen-faq-nuetzliche-links-in-der-studienzeit-wichtige-ansprechpartner.html
- Falls Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben wollen, suchen Sie bitte frühzeitig Kontakt zu Ihrem Betreuer.
- Bitte beachten Sie, dass Sie vor Anmeldung Ihrer MA-Arbeit am Kolloquium teilgenommen haben müssen. Das Kolloquium findet aktuell jedes Semester statt.
- Für die MA-Arbeit gibt es keine im Vorfeld festgelegten Abgabetermine wie im Fall der Hausarbeiten. Sie können sich zur Abschlussarbeit anmelden, wenn Sie CP im Umfang von 80 Credit Points (davon mindestens 40 im Hauptfach) in Ihrem Transcript of Records nachweisen können. Konkret bedeutet dies, dass eine Anmeldung nur möglich ist, wenn Sie alle Lehrveranstaltungen der AVL (inklusive der Interdisziplinären Studien!) erfolgreich abgeschlossen haben.
- Sie können Vorschläge für die Themenstellung Ihrer Abschlussarbeit machen. Unter https://www.uni-saarland.de/lehrstuhl/solte-gresser/studium/master/master-arbeiten.html finden Sie eine Liste der bisher in der AVL betreuten MA-Abschlussarbeiten.
- Die Bearbeitungszeit der MA-Arbeit beträgt 17 Wochen, der Umfang der Arbeit mindestens 80, maximal 100 Seiten.