Zusatzveranstaltungen WS 2024/2025
Ergänzend zu den Pflichtveranstaltungen des Schwerpunkts werden Vorlesungen zur Strafrechtsvergleichung und zum Strafprozessrecht II angeboten, die jedoch nicht Teil des Pflichtprogramms sind. Die Vorlesung Strafrechtsvergleichung (1 Semesterwochenstunde) vermittelt einen Einblick in die strafrechtlichen Systeme anderer Länder, deren Entwicklung und unterschiedlichen Ansätze zur Kriminalitätsbekämpfung. Die Vorlesung Strafprozessrecht II (2 Semesterwochenstunden) befasst sich vertiefend mit speziellen Themen des Strafverfahrensrechts, insbesondere mit Fragen, die im Rahmen von Wirtschaftsstrafverfahren von Bedeutung sind.