Unternehmerhaftung
Unternehmerhaftung
Die Normen des Wirtschaftsstrafrechts geben dem Unternehmer heutzutage einen oft in vielerlei Hinsicht mit Strafrechtsnormen begrenzten Handlungsspielraum. Aus dieser zunehmenden Funktionalisierung des Strafrechts zu einem primären Steuerungselement resultiert eine zunehmende faktische Wahrscheinlichkeit strafrechtlicher Ermittlungen gegen Unternehmer und deren Unternehmen.
Gegenstand der Forschungen ist insbesondere die Frage, wie diese Risiken bestmöglich vermieden bzw. im Ernstfall gesteuert werden können. Eine umfangreiche Monographie hierzu erscheint im Verlag C. H. Beck im Laufe des Jahres 2014.
Lehrstuhl für Strafrecht einschließlich Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht
- Prof. Dr. Marco Mansdörfer -
Campus Geb. C3 1, 1. OG Nord
66123 Saarbrücken
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