Cloud Computing / Cyberstrafrecht
Das Cloud Computing schafft einen neuen virtuellen Kriminalitäts- und Ermittlungsraum.
Gegenstand der Forschungen sind hier die rechtstatsächlichen Besonderheiten bei Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden sowie die Grundsätze für strafprozessuale Maßnahmen in der Cloud. Dazu gehören beispielhaft die Erhebung und Verwertung von Datenströmen in der Cloud oder gespeicherter Cloud-Inhalte sowie die Beschlagnahme und Durchsuchung inländischer und ausländischer Server.
Rechtspraktisch wird insbesondere die Strafverfolgungsvorsorge seitens der Anbieter von Cloud-Diensten sowie die von Unternehmen zu berücksichtigenden Compliancemaßnahmen beim Outsourcing von IT in die Cloud thematisiert.
Eine ausführliche Abhandlung hierzu erscheint in:
Mansdörfer/Trüg in: Hilber (Hrsg.), Handbuch Cloud Computing, Otto-Schmitd-Verlag, Köln 2013.
Anlässlich eines gemeinsamen Symposium zur Frage "Wie sicher sind Unternehmensdaten in der 'Cloud'" hat Herr Prof. Dr. Mansdörfer einen Vortrag zu globalen Ermittlungen in der Cloud gehalten.
Diesen können Sie bei youtube ansehen:
Der von Prof. Dr. Dittrich gehaltene Vortrag ist online nicht verfügbar. Einen äquivalenten – an anderer Stelle gehaltenen – Vortrag finden Sie hier.
Lehrstuhl für Strafrecht einschließlich Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht
Prof. Dr. Marco Mansdörfer
Campus Geb. C3 1, 1. OG Nord
66123 Saarbrücken
Tel.: 0681 302 - 2123
Fax: 0681 302 - 2237