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Herzlich Willkommen auf der Webseite des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht der Digitalisierung und Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. Dimitrios Linardatos!
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Aktuelle Meldungen
Vorlesungsstart 17.04.2025
Liebe Studierenden, die Vorlesung zum Kapitalgesellschaftsrecht und zum Bankrecht im Schwerpunkt I beginnen am 17.4.2025. Hintergrund ist u.a., dass Sie andernfalls mit dem Schwerpunkt weiter wären als mit dem Pflichtteil. Ich habe Ihnen aber zwei Moodle-Kurse angelegt, wo Sie bereits Einführungsfolien finden.
Für die Vorlesung im Gewerblichen Rechtsschutz wurde ebenfalls ein Moodle-Kurs angelegt, wo Sie eine Ankündigung der VL-Termine von Herrn Dr. Florian Jäkel-Gottmann finden.
Vorlesung Gewerblicher Rechtsschutz
Vorlesung Gewerblicher Rechtsschutz: Die Vorlesung von Dr. Jäkel-Gottmann zum Gewerblichen Rechtsschutz findet an den folgenden Terminen jeweils von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr statt: 26.5.2025, 02.06.2025, 23.06.2025, 30.06.2025, 07.07.2025 und am 14.07.2025. Die Vorlesung wird online gehalten. Die Zugangsdaten zur Online-Vorlesung finden Sie im LSF.
Im Wintersemester 2024/2025 bietet Herr Prof. Dr. Dimitrios Linardatos die nachfolgenden Veranstaltungen an:
Vorlesung im Kapitalmarktrecht
Vorlesung im Wettbewerbs- und Kartellrecht
Ausschluss der AGB-Kontrolle bei Finanzgeschäften, Die Aktiengesellschaft, Sonderbeilage 6/2024
Die Sonderbeilage zum #Zukunftsfinanzierunggesetz ist in #DieAktiengesellschaft mit vielen spannenden Beiträgen online erschienen.
Etwas beisteuern durfte Professor Linardatos zum Ausschluss der AGB-Kontrolle bei Finanzgeschäften durch den neuen § 310 Abs. 1a BGB.
Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
Professor Linardatos ist vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständiger zu einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) eingeladen worden.
Er sprach sich dafür aus, vom geplanten § 310 Abs. 1a BGB-E Abstand zu nehmen und stattdessen für großvolumige Verträge zwischen professionellen Parteien einen Spielraum durch eine Nachjustierung des Merkmals des Aushandeln iSd § 305 Abs. 1 S. 3 BGB zu schaffen - ein Merkmal, das von der Rspr. traditionell sehr eng ausgelegt wird, wodurch nicht immer den Interessen im Unternehmensverkehr gedient wird.
Die schriftliche Stellungnahme von Professor Linardatos zu § 310 Abs. 1a BGB-E finden Sie hier
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Universität des Saarlandes
Rechtswissenschaftliche Fakultät
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Universitätscampus, Geb. B 4.1 – Raum Zi.-Nr. 254 (Seitentreppe D)
66123 Saarbrücken
Telefon: 0681/302-2122
E-Mail: ls-linardatos(at)uni-saarland.de