Abgabe von Hausarbeiten
Ab dem Wintersemester 2019/20 gilt für die Abgabe von schriftlichen Hausarbeiten folgende Regelung:
Abgabetermin ist immer der erste Vorlesungstag des Folgesemesters: Hausarbeiten aus dem Wintersemester 2023/24 sollten also spätestens am 15.4.24 abgegeben werden.
Falls Ihnen die rechtzeitige Fertigstellung der Hausarbeit nicht möglich ist, können Sie ohne Begründung bei den jeweiligen Dozierenden persönlich oder per Mail eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen. Nennen Sie dabei bitte immer den Zeitraum, um den die Abgabefrist verlängert werden soll (also z.B. eine Woche, drei Wochen usw.). Die Abgabefrist kann höchstens um sechs Wochen verlängert werden.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Abgabe nach dem 30.9. (für Arbeiten aus dem Sommersemester) bzw. nach dem 31.3. (für Arbeiten aus dem Wintersemester) die Prüfungsleistung erst für das Folgesemester verbucht wird. Das kann in Einzelfällen Konsequenzen für die Fortschrittskontrolle des Prüfungausschusses und (beim Bezug von Leistungen nach dem BaföG) für die Kontrolle der Studienleistungen durch das BaföG-Amt haben.
Bitte geben Sie Ihre Hausarbeit (Text- und Abbildungsteil) in Papierform ab (in einem Schnellhefter o.ä. geklammert, nicht gebunden). Senden Sie den Textteil der Arbeit zusätzlich als PDF-Datei an den Seminarleitenden und achten Sie dabei auf eine maximale Dateigröße von ca. 2,5 MB. Durch Wählen der Option „Speichern als PDF mit Größe“ wird Ihr Dokument automatisch an ein versendbares Datenvolumen angepasst.