Transcript of Records

Austauschstudierende werden nicht in der zentralen Prüfungsverwaltung erfasst, da sie an der Universität des Saarlandes keinen Abschluss anstreben. Prüfungsleistungen, die an der Universität des Saarlandes erbracht werden, werden auf das Studium von der Heimatuniversität angerechnet.

Als Nachweis für die erbrachten Leistungen wird für die Heimathochschule ein „Transcript of Records“ erstellt. Die Anerkennung der Leistungen ist Sache Ihrer Heimathochschule!

Informationen für Studierende

Wie erhalte ich ein Transcript of Records?

Um ein Transcript of Records zu erhalten, müssen Sie dem Erasmusbüro Ihre Noten mitteilen. Als Beleg für die Noten gibt es sogenannte Leistungsnachweise oder Scheine.

Was sind Scheine?

Scheine oder Leistungsnachweise sind Zertifikate auf welchen der Kurs und Ihre Note sowie die ECTS, die Sie erhalten, vermerkt sind.

Wie erhalte ich meine Scheine?

Die Beschaffung der Scheine liegt in Ihrer Verantwortung! Bitte teilen Sie zu Beginn des Semesters Ihren Lehrpersonen mit, dass Sie als Erasmusstudierende einen Schein am Ende des Semesters benötigen. Nach der Prüfung fordern Sie den Schein dann an. Bei manchen Kursen erhalten Sie die Scheine auch automatisch oder als Download, zB beim Sprachenzentrum oder den Deutschkurse.

Müssen alle Erasmus-Studierenden Scheine sammeln?

Nein. Es gibt einige Ausnahmen:

  • BWL:  Ihre Noten werden elektronsich im System Vipa erfasst. Wenn Sie außerdem noch Sprachkurse belegt haben, senden Sie den Auszug aus Vipa sowie die zusätzlichen Scheine an das Erasmusbüro zur Erstellung eines kompletten Transcripts.
  • Rechtswissenschaft: Sie erhalten Ihren Transcript of Records von der Fachkoordination. Kontaktieren Sie diese bitte.
  • Medizin: Sie erhalten Ihren Transcript of Records von der Fachkoordination. Kontaktieren Sie diese bitte.
Format der Scheine

In einigen Fachbereichen gibt es eigene Vorlagen. Wenn es keine Vorlagen gibt, können Sie die Vorlage des Erasmusbüros nutzen. Diese finden Sie weiter unten auf der Seite. Bitte füllen Sie Ihre persönlichen Informationen sowie die Angaben zur Prüfung am Computer aus und senden Sie den Lehrpersonen den Schein zu, damit diese die Note eintragen und unterzeichnen können.

Ausstellung des Transcript of Records

Nachdem Sie alle Scheine angefordert haben, lassen Sie sich diese entweder direkt zusenden und leiten sie weiter oder bitten Sie die Lehrpersonen die Scheine an erasmus@uni-saarland.de weiterzuleiten. Beide Varianten sind möglich. Wenn alle Ihre Scheine eingegangen sind, erstellen wir das Transcript of Records.
Wir senden Ihnen normalerweise nur eine digitale Variante per Email. Soll diese auch an eine bestimmte Person an Ihrer Heimatuni gehen, müssen Sie uns informieren. Benötigen Sie ein Originaldokument in Papier, informieren Sie uns und nennen Sie uns eine Versandadresse.
Möglicherweise erhalten Sie alle Noten erst nach Ihrer Abreise. Sie können uns die Scheine aber per Email zusenden.

Informationen für Lehrende

Sie finden unten den Schein als Formular zum Download. Sollte es keine adäquate Vorlage in Ihrem Fachbereich geben, nutzen Sie bitte diese. Sie können den Schein am Computer ausfüllen und digital unterschreiben/stempeln. Es ist auch möglich, dass die Erasmusstudierenden alle Basisdaten ausfüllen und Ihnen den vorbereitenden Schein zur weiteren Bearbeitung zusenden.  Bitte vermerken Sie die Anzahl der ECTS-Punkte (CP) und die Note auf dem Scheinformular. Das International Office vergibt keine ECTS-Punkte (CP), dies obliegt ausschließlich den Fachbereichen bzw. Instituten. ECTS-Punkte sind stets von Dozent/innen je nach Workload und in Anlehnung an die ECTS-Anzahl in den regulären Studiengängen zu vergeben.

Sie können den Schein entweder an die Studierenden senden oder direkt per Email an das International Office. Das International Office erstellt ein Transcript of Records und leitet die Scheine an die jeweilige Heimatuniversität der Austauschstudierenden weiter: erasmus@uni-saarland.de.

Wir möchten eine zeitnahe Ausstellung eines „Transcript of Records“ für unsere Erasmus-Studierenden gewährleisten. Laut unseren bilateralen Vereinbarungen sind wir verpflichtet das Transcript of Records spätestens 5 Wochen nach Ende des Aufenthaltes auszustellen. Ziel ist es, den Prozess der Anerkennung der Studienleistungen der Austauschstudierenden im Heimatland so reibungslos wie möglich zu gestalten und eine zeitnahe Ausstellung des „Transcript of Records“ zu ermöglichen. Wir bitten Sie uns in diesem Bestreben zu unterstützen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Diese Vorlage kann von den Lehrpersonen genutzt werden, wenn im Fachbereich keine eigene Vorlage mit gleichwertigen Informationen zur Verfügung steht. Die Nutzung ist nicht verpflichtend!