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Einschreibung ins Gasthörerstudium

Voraussetzungen

Besondere Zulassungsvoraussetzungen – außer der Einschreibung ins Gasthörerstudium – gibt es keine. Entscheidend ist einzig und allein Ihr Interesse.

Digitale Einschreibung

Wer sich als Gasthörer einschreiben möchte, kann dies ab sofort auch online tun. Das Papierverfahren bleibt ebenfalls bestehen. Ab dem 1. August ist die online-Einschreibung für das Wintersemester möglich. 

Über den folgenden Link können Sie sich das Handbuch für Gasthörer  mit wichtigen Informationen zur Online-Einschreibung herunterladen. Sie werden mit dieser schriftlichen Anleitung Schritt-für-Schritt durch das SIM Portal geführt. Entsprechende Bildschirmfotos veranschaulichen den Vorgang.

Nutzerhilfe zur Bewerbung für ein Gasthörerstudium

Wenn Sie auf das Bild klicken, gelangen Sie zur Videoanleitung.

Folgende Links sind für die Online-Einschreibung notwendig (s. unbedingt Nutzerhilfe!):

  1. Zum Bewerberportal
  2. SIM Studierendenportal (Gasthörer werden an dieser Stelle als Studierende verstanden)

Technische Rückfragen zum SIM Bewerbungsportal an: sim-support@hiz-saarland.de
Bitte geben Sie bei Rückfragen mindestens Vorname, Name, Geburtsdatum und ggf. Ihre HIZ-ID (Studierende der UdS) bzw. Ihren Benutzernamen für das SIM-Bewerbungsportal (neue Studienbewerber*innen nach erfolgreicher Registrierung) sowie die Hochschule, an der Sie sich bewerben bzw. einschreiben, an.

 
Einschreibformulare

Die Einschreibformulare für ein Gasthörerstudium sind im Studierendensekretariat (Geb. A4 2), bei der Zentralen Studienberatung (Geb. A4 4) oder direkt beim ZeLL (Geb. A4 2) erhältlich. Die Unterlagen können Sie sich auch direkt herunterladen und selbst ausdrucken:

Download (Teil 1) Antrag zur Anmeldung als Gasthörer/in

Download (Teil 2) Gasthörerschein

Außerdem können die Unterlagen über unser Bestellformular angefordert werden. Auf diesem Weg erhalten Sie ein umfangreiches Informationspaket:

Informationspaket anfordern

Ihre Einschreibung ist nur möglich, wenn die Unterlagen von Ihnen vollständig und ausgefüllt vorgelegt werden. Dazu zählen:

  • der Antrag zur Anmeldung als Gasthörer*in
  • der Gasthörerschein
  • Überweisungsbeleg/Quittung der entrichteten Gasthörergebühr

(Hinweis: Ersteinschreiber*innen können noch keine Matrikelnummer eintragen! Die Matrikelnummer wird nach der Bearbeitung Ihres Antrages auf dem Gasthörerschein eingetragen und Ihnen zugeschickt. Tragen Sie bei der Ersteinschreibung statt der Matrikelnummer bitte Ihren Namen und Ihr Geburtsjahr bei Verwendungszweck ein.)

Gerne können Sie sich auch online einschreiben. Siehe vorausgehende Beschreibung “Digitale Einschreibung”.

 

Anschrift

Bitte senden Sie die ausgefüllten Unterlagen an:

Universität des Saarlandes
Zentrum für lebenslanges Lernen
Campus A4 2
66123 Saarbrücken

Oder als Scan per Mail an:

zell-gh[at]uni-saarland.de

Gasthörergebühr

Die Gebühr für Gasthörer*innen beträgt pro Semester:

Grundsätzlich:

bei einer Teilnahme an bis zu 6 SWS = 110,– Euro, zzgl. 1,30€ Versicherungsgebühr
bei einer Teilnahme an mehr als 6 SWS = 155,– Euro, zzgl. 1,30€ Versicherungsgebühr.

Teilnahme an Zertifikatsveranstaltungen:

Sofern keine gesonderte Regelung vorliegt, fällt für die Teilnahme an Zertifikatsveranstaltungen – welche im Rahmen des Gasthörerstudiums belegt werden dürfen – die Zahlung der Gebühr von 155,– Euro, zzgl. 1,30€ Versicherungsgebühr an.

Zusätzlich wird auf jeder Gebührenstufe ein Versicherungsbeitrag in Höhe von 1,30 Euro erhoben.

(Achtung! Die Zahlung der Gebühr entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung von Gebühren für die Teilnahme an sonstigen Weiterbildungsveranstaltungen gemäß §16 (2) des saarländischen Hochschulgebührengesetzes.)

 


Bankverbindung

Kontoinhaber: Universität des Saarlandes bei der Bank1 Saar

IBAN: DE19 5919 0000 0000 33 0000

(BIC) SWIFTCODE: SABA DE 5 S

Verwendungszweck:

  • bei Ersteinschreibern -> Namen und Geburtsdatum
  • bei Wiedereinschreibern -> Namen und Matrikelnummer
  • und -> zu Gunsten des Titels: W 824 00 00 01
Erfolgreich eingeschrieben. Und jetzt?

Mit der Einschreibung haben Sie alle notwendigen Formalitäten erledigt. Sie haben durch die Entrichtung der Gebühr das Recht erworben, an den für Gasthörer*innen geöffneten Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Mit dem Gasthörerschein können Sie sich ggf. als Gasthörer*in ausweisen. Sie brauchen jetzt nur noch zu den (von Ihnen aus dem Studienführer Weiterbildung ausgewählten) Veranstaltungen hinzugehen und daran teilzunehmen. 

Bitte schauen Sie regelmäßig auf unsere Rubrik "Aktuelles", damit Sie keine wichtigen Informationen zu Raumverlegung, Terminänderung oder Sonstiges verpassen!

Aktuelle Informationen

Fragen zum Veranstaltungsablauf beantworten die jeweiligen Dozentinnen und Dozenten.

Rückmeldung

Das Gasthörerstudium kennt kein besonderes Rückmeldeverfahren. Auch wenn Sie bereits im aktuellen Semester als Gasthörer*in der Universität des Saarlandes eingeschrieben waren und dies im folgenden Semester bleiben wollen, benötigen Sie die o. g. Unterlagen und senden diese bitte an folgende Adresse:

Universität des Saarlandes
Zentrum für lebenslanges Lernen
Gebäude A 4 2, Raum 2.13
66123 Saarbrücken

Oder Sie machen einen Scan und schicken ihn an:

zell-gh[at]uni-saarland.de

Université de la Sarre | Centre pour l'enseignement et l'apprentissage universitaires (ZeLL)
Campus A4 2 | 66123 Sarrebruck
Du lundi au jeudi de 10 à 15h, le vendredi de 10 à 12h
zell-gh[at]uni-saarland.de | Tél. +49 681 302 3533